19. Januar 2017

Änderung der Erläuterung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netze BW GmbH zum 1. Februar 2017

Die Erläuterung der Netze BW zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007, Ausgabe 2011, wurde neu aufgelegt. Hintergrund hierfür ist die Überarbeitung der VDE- Anwendungsregeln VDE-AR-N 4101 „Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz“ und die Erläuterungen zu den Technischen Anschluss-bedingungen durch den Landesverband für Energie- und Wasserwirtschaft e. V. in Baden Württemberg (VfEW).

Im Wesentlichen wurden insbesondere folgende Sachverhalte geändert:

Kapitel 1 Anmeldung elektrischer Anlagen

  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind ab einer Anschlussleistung größer 4,6 kVA anmeldepflichtig.
  • Ein eigeständiges Anmeldeformular ist auf unserer Homepage hinterlegt. Das Formular kann auch durch den Kunden ausgefüllt werden.

Kapitel 4 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze

  • Anpassung an die aktuelle VDE-Anwendungsregel 4101
  • Ab einer Einspeiseleistung von 30 kVA, ist eine Wandleranlage nach Netze BW-Spezifikation 250 A zu errichten.
  • Der APZ wird innerhalb des Zählerschrankes empfohlen.

Kapitel 5 Elektrische Verbrauchsgeräte

  • Umsetzung rechtliche Anforderung: Wärmeanlagen müssen nicht zwingend getrennt gemessen werden.
  • Überführung der Schaltbilder aus ehemaligen Netzgebieten in ein eigenständiges separates Dokument.

Kapitel 6 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb

Der Anschluss von steckerfertigen Erzeugungsanlagen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Kapitel 8 Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (NEU)

  • Neues Kapitel
  • Technische Anforderungen bspw. Einhaltung der Unsymmetrie von 4,6 kVA
  • Zählerplatz, Elektromobilität gelten als Dauerstromanlage
  • Verweis bei Anschlussschränken im Freien auf VDE- Anwendungsregel 4102
  • Erläuterung zu Tarifierung und Steuerung nach § 14a EnWG für Elektromobilität

Die Netze BW GmbH hat als Netzbetreiber ihre Erläuterungen zur TAB 2007 überarbeitet und plant, die Technischen Anschlussbedingungen zum 1. Februar 2017 in Kraft zu setzen. Die öffentliche Bekanntmachung und die Mitteilung an die Bundesnetzagentur nach § 4 Absatz 3 NAV sollen Ende Januar 2017 erfolgen. Die TAB der Netze BW GmbH bestehen aus dem Musterwortlaut der TAB 2007, Stand: Juli 2007, Ausgabe 2011, den Erläuterungen zur TAB 2007 durch den VfEW, Stand Mai 2016, und den Erläuterungen der Netze BW GmbH, Stand Januar 2017.

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