17. November 2016

Was muss alles beim Netzbetreiber gemeldet werden?

Die Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI-G 600) verlangen, dass Arbeiten an Gasanlagen beim Gasnetzbetreiber anzumelden sind. Zusätzlich verlangt das Schornsteinfegerhandwerk seit 1996 die „Technischen Angaben über Feuerungsanlagen“.

Um eine Vereinfachung zu erreichen, wurden beide Formulare zusammengefasst und das Anmeldeverfahren vereinfacht. Die An- bzw. Fertigmeldung kann nach bestandener Druckprüfung erfolgen. Darauf verzichten können wir aber nicht.

Eine An- bzw. Fertigmeldung (TAF) ist zwingend notwendig:

  • bei Neuinstallationen einer Gasanlage (Leitungsbau, Installation von Gas-geräten, Gasfeuerstätten und Abgasanlagen). Sie ist also auch unbedingt erforderlich bei der Installation eines BHKW. Hierüber müssen wir unbedingt von Ihnen informiert werden.

  • bei Veränderungen der Gasanlage (z. B. Verlegung des Zählerplatzes)

  • bei eventueller Nutzungsänderung des Hausanschlussraumes - hier ist es notwendig, vorher mit uns zu sprechen.

  • beim Austausch von Gasgeräten und Gasfeuerstätten

  • bei Erweiterung der Gasanlage

Für Auskünfte stehen Ihnen die Kollegen vom Anschlussservice gerne zur Verfügung.

Die Ausfüllhilfe hierzu ist ins das Formuluar "Technische Angaben für Feuerungsanlagen (TAF) - Fertigmeldung Gasanlagen" integriert und kann hier heruntergeladen werden. Das Formular ist beschreibbar und kann abgespeichert werden.

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