26. Oktober 2018

„Viel Vergnügen“ und „Augen auf“

Netze BW erinnert an Sicherheitsregeln beim Drachen steigen lassen

Längst hat die Drachensaison wieder begonnen. Erfahrungsgemäß verführt die Freude über die Flugkünste der oft mit viel Liebe gebauten Fluggeräte auch zu Unachtsamkeit. Deshalb kommt es im Gebiet der EnBW-Tochter Netze BW immer wieder zu Kollisionen mit Freileitungen. Die sind lebensgefährlich für den Drachenlenker und ärgerlich für die Mitmenschen wegen der oft folgenden Kurzschlüsse und Stromausfälle. Auch in der Saison 2018 wünscht die Netze BW deshalb wieder „viel Vergnügen“, mahnt aber auch: „Augen auf!“.

Sie rät dringend, niemals bei einem sich anbahnendem Gewitter einen Drachen steigen zu lassen. Der Flugkörper könnte wie ein Blitzableiter wirken. Außerdem muss der Startplatz oder das Flugfeld mindestens 600 Meter von elektrischen Freileitungen entfernt sein. Dasselbe gilt auch für Bahnlinien, da diese in aller Regel elektrifiziert sind. Die Steigleine eines Drachens darf in Deutschland nicht länger als 100 Meter sein (nicht Flughöhe!) und keine Metallfäden enthalten. Im Umkreis von anderthalb Kilometern um Flugplätze sind Drachen sogar gänzlich verboten.

Sollte doch ein Drachen mit einer Stromleitung in Berührung kommen gilt: „Hände weg von der Leine“ und auf keinen Fall Bergungsversuche unternehmen. Stattdessen sollte sofort die kostenlose Stromstörungs-Hotline (0800 3629 477) der Netze BW verständigt werden. Zum Entfernen eines Drachens müssen Stromleitungen in jedem Fall abgeschaltet werden.

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