14. Juli 2017

Stuttgarter Wassernetz - Netze BW orientiert sich an einem marktgerechten Verkaufspreis

Vergleichsvorschlag im Wassernetzverfahren berücksichtigt mehrere Aspekte nicht ausreichend – Auch bei höherem Kaufpreis keine Mehrbelastungen für Bürger

Stuttgart. In der Verhandlung über den Rückkauf des Stuttgarter Wasser-netzes am 10. Mai hat das Landgericht Stuttgart einen Vergleichsvorschlag mit einem Kaufpreis zwischen 280 bis 290 Millionen Euro in den Raum gestellt. Die Netze BW schätzt die konstruktiven Vermittlungsbemühungen der Kammer und begrüßt die dabei bereits erzielten Fortschritte.

Dem aktuellen Vorschlag kann die Netze BW dennoch nicht zustimmen, weil zum einen die genannte Summe aus ihrer Sicht deutlich unter einem marktgerechten Verkaufspreis liegt. Zum anderen sind nach Auffassung des Unternehmens bei der Herleitung des Vergleichsvorschlags wichtige Aspekte noch nicht ausreichend berücksichtigt worden. Dies betrifft ins-besondere die Frage der von der Stadt erwarteten hohen Kapitalverzinsung und die Einbeziehung der Löschwasser-Kosten. Vor diesem Hinter-grund hält es die Netze BW für sinnvoll, das Verfahren auf Basis der Überlegungen der Kammer fortzusetzen. Die Netze BW hat ihre Haltung heute Morgen an das Landgericht übermittelt.

„Die Netze BW hat das Stuttgarter Wassernetz in den letzten 15 Jahren als Eigentümer und Betriebsführer zuverlässig und mit großem Verantwortungsbewusstsein betreut und in diesem Zeitraum über 175 Millionen Euro in das Netz gesteckt“, erklärt Dr. Christoph Müller, Geschäftsführer der Netze BW. Die Netze BW und ihre Mitarbeiter würden diese Aufgabe gerne weiterhin übernehmen, sehen aber den ausdrücklichen Wunsch der Stadt, das Wassernetz wieder in eigene Verantwortung zu übernehmen.

Der damit verbundene Rückkauf des Wassernetzes kann aus Sicht der Netze BW, ihrer Anteilseigner und ihrer Mitarbeiter nur zu einem fairen und angemessenen Preis erfolgen – also zu einem Preis, der zum Beispiel auch bei einem Verkauf am freien Markt erzielt würde. Die Netze BW ist überzeugt, dass dieser tatsächliche Marktwert des Wassernetzes deutlich über dem Vergleichsvorschlag des Gerichts liegt. „Auch ein solcher Preis führt nach unserer Auffassung nicht zu Mehrbelastungen für die Bürger“, betont Christoph Müller: „Dass der Verkauf zu keiner Preiserhöhung führen darf, war und ist eine unserer Grundvoraussetzungen.“

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