08. März 2018

Geplante Verstärkung von Hochspannungsleitungen im Ostalbkreis

Netze BW reicht Antrag auf Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens ein

Stuttgart. Nach dreijähriger Planungsphase, einer umfassenden frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und intensiven Abstimmungsrunden mit den betroffenen Akteuren und Gemeinden stellt die Netze BW GmbH in Kürze den Planfeststellungsantrag zum Vorhaben Netzverstärkung „Ostalbkreis“. Die Antragsunterlagen werden im Laufe des März beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht.

Notwendig wird die Netzverstärkung „Ostalbkreis“, um den in der Region erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien im 110-kV-Hochspannungsnetz aufnehmen und verteilen zu können. Damit leistet Netze BW einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Im Frühjahr 2015 informierte die Netze BW erstmalig die betroffenen Gemeinden über die geplanten Netzverstärkungsmaßnahmen. Es folgten unter anderem diverse Gemeinde- und Ortschaftsratssitzungen sowie drei größere Bürgerinformationsveranstaltungen, in denen das Vorhaben vorgestellt und behandelt wurde. Dabei wurden für insbesondere sechs Bereiche (Hüttlingen-Goldshöfe, Neuler-Schwenningen, Ellwangen-Schrezheim, Ellwangen-Stadt, Ellwangen-Mittelhof und Ellwangen-Neunheim) mehrere konkrete Planungshinweise und -anregungen zu Trassenverschiebungen oder Erdverkabelungen aufgenommen. Nach eingehender Prüfung auf technische, rechtliche und wirtschaftliche Machbarkeit sowie intensiven Abstimmungsgesprächen, konnten für insgesamt vier Bereiche tragfähige Lösungen gefunden werden.

Auf dem Gemeindegebiet Hüttlingen ist im Einführungsbereich des Umspannwerks Goldshöfe geplant, die Anzahl der Maste durch die Zusammenlegung zweier Anlagen auf ein gemeinsames Mastgestänge deutlich zu reduzieren.

In Neuler ist geplant, die bestehende Freileitung als ‚Ersatzneubau‘ vom Ortsteil Schwenningen weg zirka 100 Meter in Richtung Osten zu verschieben.

Für den Bereich Ellwangen-Schrezheim ist geplant, die bestehende Freileitung um etwa 300 Meter in Richtung Westen an die Waldrandgrenze zu verschieben, um die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern. Im Stadtgebiet Ellwangen ist die Teilverkabelung der bestehenden 110-kV-Freileitung im Bereich der Berliner Straße und Burgundstraße vorgesehen. Die 110-kV-Erdkabel sind größtenteils entlang öffentlicher Straßen und Wege geplant.

Viele dieser Lösungen sind nur durch einen intensiven und konstruktiven Austausch sowie die aktive Mitwirkung vieler Beteiligter zustande gekommen. Hierfür bedankt sich die Netze BW ausdrücklich bei den politischen Mandatsträgern, den Vertretern der Kommunen, den neu betroffenen Grundstückseigentümern, den Naturschutzaktiven, den aktiven Bürgervereinigungen sowie dem örtlichen Kreisbauernverband.

Die Anregungen zu Erdverkabelungen in den Bereichen Ellwangen-Mittelhof und Ellwangen-Neunheim können hingegen nicht umgesetzt werden, da diese in Teilen § 1 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz widersprechen, insbesondere dem Wirtschaftlichkeitskriterium. Hier ist nach wie vor die ‚Zubeseilung‘ eines zweiten 110-kV-Stromkreises auf den bestehenden Masten vorgesehen. Dennoch wird Netze BW auch die noch verbliebenen Forderungen der lokal aktiven Bürgerinnen und Bürger in den Antragsunterlagen darstellen.

Mit Blick auf die im zukünftigen Koalitionsvertrag aufgenommene Textpassage zum vermehrten Erdkabeleinsatz im Wechselstrombereich an neuralgischen Punkten, soweit technisch machbar, muss sich Netze BW nach dem aktuell geltenden Rechtsrahmen richten. So ist bisher unter anderem noch offen, für welche konkreten Vorhabenarten, für welche Spannungsebene, unter welchen Voraussetzungen und ab wann ein solcher Erdkabeleinsatz zum Tragen kommen soll. Aufgrund der Bedeutung des Projektes zur Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien sowie für die Versorgungssicherheit in der Region kann Netze BW nicht abwarten, bis hierzu Klarheit herrscht. Insofern sich im Rahmen des anstehenden Planfeststellungsverfahrens legislative Änderungen zu Gunsten einer Erdverkabelung ergeben, wird Netze BW diese selbstverständlich aufnehmen, prüfen und in Abstimmung mit der Stadt Ellwangen sowie den zuständigen Behörden entsprechend der rechtlichen Möglichkeiten umsetzen.

Nach Antragseinreichung führt das Regierungspräsidium Stuttgart das Planfeststellungsverfahren inklusive förmlichem Anhörungsverfahren durch. Im Rahmen dessen können weitere Planungshinweise und Einwendungen eingebracht werden. Nach Erörterung, Bewertung und Abwägung der Stellungnahmen, Einwendungen und Planungsunterlagen wird das Regierungspräsidium über den Antrag der Netze BW entscheiden. Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wird voraussichtlich ein Jahr dauern. Demnach wäre mit dem Baubeginn frühestens ab Ende 2019 zu rechnen.

Aktuelle Informationen zum Vorhaben sind wie gewohnt online abrufbar unter www.netze-bw.de/netzverstaerkung-ostalbkreis.

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