12. Januar 2021

Jetzt wird es eng: Wichtige Frist für Solaranlagen & Co läuft Ende Januar ab

Alle Besitzer*innen müssen ihre Anlage in ein bundesweites Register eintragen – sonst droht ein Stopp der Vergütung

Stuttgart. Wer eine Solaranlage betreibt oder anderweitig dezentral Strom erzeugt, muss sich sputen: Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Anlagen einschließlich Batteriespeichern im neuen „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Andernfalls sind die Stromnetzbetreiber verpflichtet, die Einspeisevergütung zurückzubehalten.

Durch das neue Register sollen die Meldepflichten auf dem Strom- und Gasmarkt vereinfacht werden. Bei der Bundesnetzagentur entsteht dadurch erstmals ein Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen in Deutschland wie Solar- und Biogasanlagen oder Blockheizkraftwerke.

Anlagenbesitzer*innen im Netzgebiet der Netze BW, die noch nicht tätig wurden, werden in diesen Tagen nochmals angeschrieben und auf die Anmeldepflicht aufmerksam gemacht. Das betrifft allein bei der Netze BW noch rund 30.000 Anlagen. Sind sie am Stichtag 31. Januar nicht erfasst, hat das Folgen: Netzbetreiber dürfen erst wieder Einspeisevergütung auszahlen, wenn die Registrierung nachgeholt wurde.

Die Registrierung erfolgt über ein spezielles Online-Portal der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de. Die dabei erforderlichen Daten stellt die Netze BW schriftlich oder online zur Verfügung.

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