19. November 2020

Die Uhr tickt: Wichtige Frist für Solaranlagen & Co läuft ab

Besitzer müssen ihre Anlage bis Ende Januar in ein bundesweites Register eingetragen – sonst droht ein Stopp der Einspeisevergütung

Stuttgart. Wer eine Solaranlage betreibt oder anderweitig dezentral Strom erzeugt, hat einen wichtigen Termin im Nacken: Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Anlagen einschließlich Batteriespeichern im neuen „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Andernfalls sind die Stromnetzbetreiber verpflichtet, die Einspeisevergütung zurückzubehalten.

Hinter dem sperrigen Begriff „Marktstammdatenregister“ verbirgt sich paradoxerweise eine Maßnahme zum Bürokratieabbau: Denn durch das Register sollen andere Meldepflichten auf dem Strom- und Gasmarkt vereinfacht werden. Bei der Bundesnetzagentur entsteht dadurch erstmals ein Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen in Deutschland wie Solar- und Biogasanlagen oder Blockheizkraftwerke.

Im Netzgebiet der Netze BW wurden in den vergangenen Monaten bereits alle Besitzer angeschrieben und auf die Anmeldepflicht aufmerksam gemacht. „Aber mehr als ein Drittel der Betreiber hat noch nicht reagiert“, erklärt Marc Rumpel von der Netze BW: „Das ist allein bei uns eine Lücke von über 60.000 Anlagen.“ Ist die Anlage am Stichtag 31. Januar nicht erfasst, hat das Folgen: Die Netzbetreiber dürfen erst wieder Einspeisevergütung auszahlen, wenn die Registrierung nachgeholt wurde. „Der Gesetzgeber lässt uns in diesem Punkt keinen Spielraum“, so Marc Rumpel.

In den nächsten Tagen wird die Netze BW die Anlagenbetreiber, die noch nicht tätig geworden sind, erneut anschreiben. Die Registrierung selbst erfolgt dann über ein spezielles Online-Portal der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de. Die dabei erforderlichen Daten stellt die Netze BW schriftlich oder online zur Verfügung.

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