Geoinformationsdienstleistungen
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Landesgeodatenzugangsgesetzes Baden-Württemberg (LGeoZG BW, 2009), mit dem die EU-Richtlinie INSPIRE (Richtlinie 2007/2/EG) in Landesrecht umgesetzt wurde, sind kommunale Stellen verpflichtet, bis zum Jahr 2020 kommunale Geodatensätze über das Internet bereitzustellen, wenn sie bestimmte Kriterien nach dem LGeoZG BW erfüllen. Zugleich kann durch die webbasierte Bereitstellung solcher Daten die Erledigung von Verwaltungsaufgaben erleichtert und für Unternehmen und Bürger ein zeitgemäßer Zugang zu diesen Daten im Sinne des E-Governments geschaffen werden.
Zu den kommunalen Geodaten, die über die Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) für INSPIRE bereitzustellen sind, gehören elektronisch (digital) vorhandene Bebauungspläne. Sie fallen unter den INSPIRE-Themenbereich „Annex III. 4 Landnutzung“. Die Bereitstellungspflicht gilt unabhängig davon, ob Kommunen die Daten selbst bereitstellen oder diese Aufgabe einem (privaten/öffentlichen) Dienstleister übertragen.
Unsere Leistungen rund um das Thema unterstützen Sie bei der Umsetzung aller Schritte der organisatorischen Handlungsempfehlungen der kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg. Hierfür haben wir ein besonders attraktives Angebot über alle Leistungspakete für Sie.
Als zusätzliche Option bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bebauungspläne in einem öffentlichen Geoportal zu hinterlegen. Damit entsprechen Sie den Anforderungen des BauGB zur Veröffentlichung von Bebauungsplänen im Internet.