Einspeiser
Nach 20 Jahren Förderdauer läuft die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) von Erzeugungsanlagen aus. Wir dürfen Sie dann aus gesetzlichen Gründen nach dem 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres nicht mehr wie gewohnt weitervergüten.
Betroffen sind überwiegend kleinere Photovoltaik-Anlagen, die ihre gesamte elektrische Energie in das Stromnetz für die allgemeine Versorgung einspeisen (Volleinspeiser). Während des gesetzlichen Förderzeitraums haben wir als Netzbetreiber den Strom angekauft und dafür einen festen Vergütungssatz pro kWh gemäß EEG ausbezahlt.
Der Erklärfilm informiert PV- und Biogasanlagenbetreiber*innen darüber, was Sie vor Ablauf der Förderdauer tun müssen. Es gibt für Anlagenbetreiber*innen drei Möglichkeiten gem. EEG 2021 für den Weiterbetrieb:
Achtung: Eine weitere Einspeisevergütung für Windkraftanlagen ist unabhängig von ihrer Leistung gesetzlich nicht mehr möglich. Windkraftanlagen müssen nach Auslaufen der EEG-Vergütung in die Direktvermarktung wechseln.
Hinweis: Für EEG-Anlagen, die im Jahr 2002 in Betrieb genommen wurden, endet die gesetzliche Förderung erst am 31. Dezember 2022.
Nach aktueller Gesetzeslage gibt es für den weiteren Betrieb von EEG-Anlagen, deren gesetzliche Förderung endet, nun drei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1
Möglichkeit 2
Möglichkeit 3