Online-Service

Freileitungsisolierung beauftragen

Sie planen Arbeiten, wie bspw. eine Dachsanierung, für die Sie vorher eine Freileitungsisolierung im Niederspannungsnetz benötigen? Dann finden Sie hier wichtige Informationen zum Ablauf sowie alle notwendigen Sicherheitshinweise.

In 3 Schritten Ihre Freileitung isolieren

1. Beauftragung der Freileitungsisolierung

Sie beauftragen uns mit der Montage und Demontage einer Freileitungsisolierung im Niederspannungsstromnetz mittels des Online-Services. Nach dem Bestellvorgang erhalten Sie eine Auftragsbestätigung an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

2. Terminierung und Durchführung

Wir oder ein von uns beauftragtes Dienstleistungsunternehmen kontaktieren Sie, um einen Termin mit Ihnen abzustimmen. Nach Fertigstellung der Isolierung der Niederspannungs-Freileitung können Sie mit Ihren Arbeiten beginnen. Für die erbrachte Dienstleistung erhalten Sie eine Rechnung von uns. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag erst nach Empfang der Rechnung.

3. Entfernung der Freileitungsisolierung

Nach Beendigung Ihrer Arbeiten senden Sie uns eine E-Mail und wir bauen die Isolierung wieder zurück.
Bitte beachten Sie, dass die Isolierung nur einen vorübergehenden Schutz von maximal 3 Monaten bietet und deshalb wieder entfernt werden muss.

Kostenfaktoren und wichtige Hinweise

Kosten für Ihre Freileitungsisolierung

Sie beauftragen die Netze BW GmbH mit der Montage und Demontage einer Freileitungsisolierung im Niederspannungsstromnetz zu dem pauschalen Preis von 420,00 € (netto). Bitte beachten Sie, dass ab dem 4. Monat zusätzlich eine Pauschale von monatlich 50,00 € (netto) anfällt. Der Betrag wird erst nach Erhalt der Rechnung überwiesen.

Sofern Sie einen nachträglichen Einbau von Dämmung im Dachbereich planen, ist zusätzlich ein Abdichten des Dachständers erforderlich, um die Bildung von Kondenswasser im Dachständer zu vermeiden. Dies ist technisch nur mit dem gleichzeitigen Wechsel des Hausanschlusskastens möglich, was mit weiteren Kosten von 750,00 € (netto) verbunden ist.


Technische Hinweise und Regelungen:

> Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
> Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen

Sicherheitsrelevante Hinweise

Das Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Freileitungen bietet auch mit angebrachter Isolierung viele Risiken — daher ist es wichtig, dass Sie immer die Sicherheitshinweise beachten:

  • Die Isolierung bietet nur einen vorübergehenden Schutz gegen zufälliges Berühren der Freileitung und wird deshalb für einen maximalen Zeitraum von drei Monaten angebracht, da die Isolierungswirkung nach diesem Zeitraum nicht mehr gewährleistet werden kann.
  • Das von uns aufgebrachte Isoliermaterial bietet Ihnen keinen Schutz gegenüber mechanischen Beanspruchungen, wie sie während der Bauphase, z. B. durch unachtsames Berühren mit Baumaterial auftreten können. Halten Sie deshalb unbedingt den nötigen Abstand.
  • Die Isolierung darf nicht beschädigt und keinesfalls verschoben werden.
  • Das Isoliermaterial darf aus Sicherheitsgründen nur durch uns wieder entfernt werden.
  • Die Dachständer und Ankerbleche auf Ihrem Dach dürfen nicht beschädigt werden und sind von Ihnen wieder fachgerecht einzudecken. Entstandene Schäden an unseren Einrichtungen müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

Beantragen Sie hier Ihre Freileitungsisolierung

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Häufig gestellte Fragen zur Freileitungsisolierung im Niederspannungsnetz

Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Wer darf eine Freileitungsisolierung in der Niederspannung beauftragen?

Es kann sowohl der/die Eigentümer*in als auch ein Dienstleister (z. B. Dachdecker*in) die Isolierung einer Niederspannungs-Freileitung beauftragen.

Den/die Rechnungsempfänger*in können Sie uns abweichend vom Beauftragenden angeben. Als Dienstleister ist vor der Beauftragung der Freileitungsisolierung auf jeden Fall die Genehmigung des Eigentümers/der Eigentümerin einzuholen.

Warum sind Isolierungsmaßnahmen an Niederspannungs-Freileitungen notwendig?

Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Freileitungen bergen viele Risiken. Insbesondere das zufällige Berühren von unter Spannung stehenden Teilen kann zu sehr schweren Verletzungen bis hin zum Tode führen. Daher müssen vor Beginn von Arbeiten Isolierungen angebracht werden. Die Isolierungsarbeiten dürfen nur von der Netze BW oder einem von diesem beauftragten und zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden.

Wie läuft die Terminvereinbarung ab?

Sie haben die Möglichkeit, über unseren Online-Service einen unverbindlichen Wunschtermin zu wählen, der mindestens 5 Arbeitstage in der Zukunft liegen muss.

Als nächstes werden Sie von uns bzw. einem von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen kontaktiert, um einen konkreten Termin mit Ihnen abzustimmen. Der Ausführungszeitpunkt kann nach Erhalt der Auftragsbestätigung bis zu 10 Arbeitstage in der Zukunft liegen.

Warum muss die Freileitungsisolierung wieder entfernt werden?

Die Isolierung bietet nur einen vorübergehenden Schutz gegen zufälliges Berühren der Freileitung. Isolierungen werden deshalb für einen maximalen Zeitraum von drei Monaten angebracht, da die Isolierungswirkung nach diesem Zeitraum nicht mehr gewährleistet werden kann.

Warum muss ich mich zum Entfernen der Freileitungsisolierung an die Netze BW GmbH wenden?

Das Isoliermaterial darf aus Sicherheitsgründen nur durch uns wieder entfernt werden. Nach Beendigung Ihrer Arbeiten senden Sie uns eine E-Mail an die Absender-Adresse Ihrer Bestätigungsmail und wir kümmern uns um die Entfernung der Isolierung.

Die drei Monatsfrist läuft ab, aber meine Dacharbeiten sind noch nicht fertig. Was muss ich tun?

Teilen Sie uns dies bitte mit, indem Sie eine E-Mail an die Absender-Adresse Ihrer Bestätigungsmail schicken. Bitte beachten Sie, dass die Freileitungsisolierung nicht länger als weitere 1-2 Monate bestehen sollte, da zu diesem Zeitpunkt die Isolierwirkung nicht mehr gewährleistet werden kann.

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