Stromeinspeisung

Marktstammdatenregister (MaStR)

Verpflichtend für alle energieerzeugenden Anlagen

Mit dem Marktstammdatenregister wird ein umfassendes Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt geschaffen.

4 Schritte zur Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage

1. Benutzerkonto erstellen

Für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage ist es erforderlich, dass Sie ein Benutzerkonto im MaStR-Webportal für sich als Person oder Ihre Organisation anlegen.

2. Betreiber*in der Anlage registrieren

Sie registrieren den/die Betreiber*in der Anlage. Dies können Sie als Privatperson sein oder Ihr Unternehmen bzw. Ihr Gewerbe.

3. Anlage registrieren

Die hierfür erforderlichen Daten Ihrer Anlage können Sie einfach in Ihrem Kundenportal einsehen und direkt kopieren.

4. SEE-Nummer im Kundenportal eintragen

Mit der Registrierungsbestätigung erhalten Sie eine 12-stellige SEE-Nummer. Diese tragen Sie einfach als Nachweis der Registrierung in Ihrem Kundenportal ein.

Bitte beachten Sie Ihre Registrierungsfrist!

Für die Erfüllung von Registrierungspflichten gilt generell eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage. Eine verspätete Registrierung kann eine Strafzahlung zur Folge haben. Informieren Sie sich daher rechtzeitig.

Was ist das MaStR und warum muss ich meine Erzeugungsanlage dort registrieren?

Die Energiewende fordert zuverlässige Daten

Im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur werden alle mit dem öffentlichen Stromnetz verbundenen Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher registriert - vom großen Kohlekraftwerk bis zum Balkonkraftwerk. Die Energiewende ist dadurch geprägt, dass eine Vielzahl von kleinen Anlagen mit schwankender Leistung zunehmend große steuerbare Kraftwerke ablösen. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Netzausbau planen zu können, ist ein zentrales Register aller Stromerzeugungsanlagen notwendig. Daher ist auch die Registrierung von EEG- und KWK-Anlagen verpflichtend.

Sie haben weitere Fragen zur Registrierung?

Antworten auf weitere Fragen rund um Ihre Registrierung finden Sie in der Webhilfe des Martkstammdatenregisters.

Sie haben Probleme bei Ihrer Registrierung?

Nutzen Sie hier das Erklärvideo der Bundesnetzagentur!
Oder wenden Sie sich direkt an die Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn), Hotline: 0228 14-3333.

Häufig gestellte Fragen zur Registrierung im MaStR

Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Wer muss sich registrieren?

Registrierungspflichtige Marktakteure sind Personen, Behörden und Organisationen, die bestimmte Funktionen im Energiemarkt wahrnehmen.

Die größten Gruppen sind dabei die Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen sowie die Betreiber der Strom- und Gasnetze.

Bitte beachten Sie:
Die Registrierung und Aktualisierung der Daten im MaStR ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Als Anlagenbetreiber*in sind Sie verantwortlich, Ihre Daten aktuell zu halten. Kommt es zu Veränderungen, sind diese unverzüglich im Marktstammdatenregister zu berichtigen.

Welche Anlagen sind zu registrieren?

Generell müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, registriert werden.
Verbrauchsanlagen sind nur registrierungspflichtig, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind.

Bitte beachten Sie:

  • Sollten Sie Ihre Anlage vor dem Start des MaStR im Jahr 2019 bereits in einem anderen Register gemeldet haben, muss sie neu im MaStR registriert werden.
  • Manche Anlagenbetreiber*innen erhalten keine Förderzahlungen oder sind so eingestellt, dass sie keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese Stromerzeugungsanlagen sind dennoch zu registrieren.
  • Auch sehr kleine Anlagen (sogenannte Balkonkraftwerke, Plug-in-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen) und Stromspeicher sind im MaStR zu registrieren.

Welche Folgen hat eine fehlende Registrierung?

Bei einem Verstoß gegen die Registrierungspflicht kann die Bundesnetzagentur unabhängig vom Netzbetreiber Bußgelder verhängen.
Sofern die Registrierung des Stromspeichers ausbleibt, kann es ebenfalls zu Kürzungen der Vergütungszahlungen auf die Einspeisung aus dem Stromspeicher sowie der verbundenen Erzeugungsanlage kommen.

Bitte beachten Sie:
Für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 31. Januar 2019 endete die Frist am 30. September 2021!
Sollten Sie Ihre Anlage bis zum 31.01.2021 nicht registriert haben, sind wir als zuständiger Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Vergütungszahlungen (wie Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) für diese Anlage einzubehalten.

Meine Daten haben sich verändert. Was jetzt?

Alle Änderungen der Stammdaten der Einheiten/Anlagen und Änderungen beim Anlagenbetreibenden sind in der Regel spätestens einen Monat nach der Änderung im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur zu aktualisieren. Dies gilt z. B. für technische Änderungen, Leistungsänderungen, Anlagenbetreiberwechsel und Adressänderungen von Marktakteuren. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

› Verwaltung der Einheit
› Verwaltung eines Marktakteurs

Bitte beachten Sie:
Handelt es sich bei der Korrektur Ihrer Daten um für uns relevante Daten, wird unter Umständen eine neue Netzbetreiberprüfung gestartet.

Ich habe eine Aufforderung zur Datenkorrektur erhalten. Was muss ich tun?

Nach Abschluss Ihrer Registrierung haben wir als Netzbetreiber die Aufgabe, die Daten zu den Einheiten und Anlagen, die an unser Netz angeschlossen sind, zu prüfen und um technische Informationen zu ergänzen. Im Rahmen der Prüfung der Daten Ihrer Einheit oder Anlage haben wir einen Korrekturbedarf festgestellt. Die Informationen zu den abweichenden Daten können Sie im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur einsehen und korrigieren.

Hilfe der Bundesnetzagentur für Ihre Datenkorrektur:

› Webhilfe zur Datenkorrektur

Das könnte Sie auch interessieren

Wichtige Gesetze

Hier finden Sie die wichtigsten Gesetzen, Vorgaben und Pflichten zur Stromeinspeisung im Überblick.

Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

Diese gilt seit 01.01.2022 für den Neubau von Nichtwohngebäuden, seit 01.05.2022 für den Neubau von Wohngebäuden und seit 01.01.2023 für Dachsanierungen.

Photovoltaikanlage anmelden

Erfahren Sie hier, wie Sie eine neue Photovoltaikanlage bei uns anmelden und was es noch zu beachten gibt.

Anwendung lädt