Marktpartner

Veröffentlichungen

Informationen, Formulare und Dokumente zur Netznutzung, zu Verträgen und zu Netzentgelten finden Sie hier.

Hinweis für unsere Marktpartner der Sparte Strom:

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. April 2024 die Marktkommunikation nur noch per AS4 zulässig ist.

Auf einen Blick

Alle wichtigen Informationen, Formulare und Dokumente finden Sie nachfolgend Ihrer Marktrolle zugeordnet

Veröffentlichungen für Stromlieferanten

Verträge

Lieferantenrahmenvertrag

Ersatzversorgung

Sofern ein Lieferant in mindestens einem der zum Netz der Netze BW GmbH gehörenden Konzessionsgebiete die Funktion des Grundversorgers gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wahrnimmt, legt die Netze BW GmbH auf Anfrage ein ausformuliertes Angebot zur Abwicklung des GPKE-Prozesses Ersatzversorgung vor.

Messstellenrahmenvertrag Strom Lieferant

Abwicklung der Datenübermittlung des Messstellenbetreibers (MSB) an den Energieserviceanbieter (ESA)

Die "EDI-Vereinbarung" legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Messstellenbetriebs mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.

Sperren und Entsperren

Netzentgelte

Netzentgelte und Regelungen

Mit der Entrichtung des Netzentgelts wird die Nutzung der Netz- oder Umspannebene des jeweiligen Netzbetreibers, an die der Netznutzer angeschlossen ist, sowie aller vorgelagerten Netz- und Umspannebenen abgegolten. Die Berechnung der Netzentgelte ist in der Stromnetzentgeltverordnung geregelt.

Hier finden Sie die Preise für die Netznutzung der Netz- und Umspannebenen, die Preise für den Messstellenbetrieb, allgemeine Informationen zu den Netzentgelten und weiteren Netzdienstleistungen sowie ein Rechenbeispiel.

Individuelle Netzentgelte

Gesetzliche Umlagen

Reduzierung der § 19 StromNEV-Umlage

Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh haben die Möglichkeit, eine Reduzierung der § 19 StromNEV-Umlage in Anspruch zu nehmen.
Hierfür muss dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März eines Jahres der im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogene und selbst verbrauchte Strom gemeldet werden.
Um Ihnen die jährliche Meldung der selbstverbrauchten Strommenge zu vereinfachen, stellen wir Ihnen ein Meldeformular zum Download zur Verfügung.

Wie reduziert sich die § 19 StromNEV-Umlage?

Wenn die gesetzlich geforderten Voraussetzungen an dieser Abnahmestelle erfüllt sind, reduziert sich bei einem Verbrauch über 1.000.000 kWh im Kalenderjahr die entsprechende Umlage für jede weitere kWh. Die Höhe der aktuell geltenden gesetzlichen Umlagen sowie weiterführende Informationen zu den Umlagen entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: www.netztransparenz.de

Leitfaden der Bundesnetzagentur zu Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten

Am 8. Oktober 2020 hat die Bundesnetzagentur den Leitfaden Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten in der finalen Version veröffentlicht. Das Dokument mit vielen praxisnahen Beispielen steht Ihnen kostenlos auf der Seite der Bundesnetzagentur zum Download zur Verfügung.

Konzessionsabgabe

Die folgende Excel Tabelle 'Konzessionsabgabesätze nach Kommune' gibt eine Übersicht über die Konzessionsabgabesätze im Hoch-, Nieder- sowie Sondertarif nach Kommune. Konzessionsabgabesätze nach Kommune(XLSX)

Das PDF 'Konzessionsabgabe bei Weiterleitung von Energiemengen an Dritte' enthält einige Hinweise zur Konzessionsabgabentarifierung bei Weiterleitung von Energiemengen an Dritte. Konzessionsabgabe bei Weiterleitung von Energiemengen an Dritte(PDF)

Synthetische Standardlastprofile

Synthetische Lastprofile

Für die Belieferung von SLP-/TLP-Entnahmestellen gibt der Netzbetreiber synthetische Lastprofile vor, die dem durchschnittlichen Abnahmeverhalten der jeweiligen Kundengruppe entsprechen.

Für die Kundengruppen Haushalt, Landwirtschaft und Gewerbe verwendet der Netzbetreiber die VDEW-Standardlastprofile. Das Haushaltsprofil H0 ist dynamisiert.

Für die Kundengruppen Elektrospeicherheizung, Wärmepumpe, Straßenbeleuchtung, Bandlast und öffentliche Telefonzellen verwendet der Netzbetreiber eigene Lastprofile. Für diese Lastprofile erfolgt derzeit keine Dynamisierung.

Übersicht der angewendeten Standardlastprofile in der Sparte Strom:

Kundengruppe Profilbezeichnung Profilschar bzw. Profilzuordnung
Haushalt VDEW-H0 dynamisiert H0
Gewerbe VDEW-G0 G0
Landwirtschaft VDEW-L0 L0
Bandlast BW-Band EB0
Elektrospeicherheizung BW-HZ2 EZ2
Wärmepumpe BW-WP1 EP1
Straßenbeleuchtung BW-STR1 ES1
Öffentliche Telefonzelle BW-OeTel1 ET1

Tagesparameterabhängige Lastprofile

Entnahmestellen mit elektrischer Speicherheizung oder mit Wärmepumpe werden grundsätzlich nach dem vom Verband der Netzbetreiber (VDN) und der Universität Cottbus erarbeiteten Verfahren der temperaturabhängigen Lastprognose beliefert. Das Lastprognoseverfahren ist im VDN-Praxisleitfaden „Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen“ beschrieben.

Der Netzbetreiber wendet für alle Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenanlagen in seinem Netzgebiet je ein entsprechendes gemeinsames temperaturabhängiges Lastprofil mit einer Kurvenschar in 1°C-Schritten an.

Als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur ist die Messstelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD) (UTILMD: “ZT1“ = Code für “Deutscher Wetterdienst“) in Stuttgart-Echterdingen (Flughafen Stuttgart, Messstellennummer 10738) festgelegt.

Es gelten insbesondere folgende Rahmenbedingungen zum Elektrospeicherheizungs- und Wärmepumpenprofil:

  • Als Bezugstemperatur für die Speicherheizungs- und Wärmepumpenprofile verwendet der Netzbetreiber +17° C
  • Die Begrenzungskonstante wird für Speicherheizungsanlagen auf Null und für Wärmepumpenanlagen auf Eins gesetzt.
  • Der Netzbetreiber verwendet die Istwerte der Tagesmitteltemperatur (kaufmännische Rundung auf ganze Zahlen) zum Ausrollen der Speicherheizungs- und Wärmepumpenprofile.
  • Bei Speicherheizungen und Wärmepumpen gilt die in § 12 Abs. 1 Satz 1 StromNZV festgelegte SLP-Anwendungsgrenze von 100.000 kWh/a.
  • Für den spezifischen Stromverbrauch (a-1) und den Periodenstromverbrauch der Speicherheizungs- oder Wärmepumpenanlage (A-1) sind abweichend vom VDN-Praxisleitfaden die vom Netzbetreiber vorgegebenen Werte maßgebend.

Synthetische Einspeiseprofile

Für die Bilanzierung der nicht lastganggemessenen einspeisenden Marktlokationen verwendet die Netze BW folgende Standardeinspeiseprofile (SEP):

Tagesparameterabhängige Einspeiseprofile

Für die Bilanzierung der nicht lastganggemessenen einspeisenden Photovoltaik-Marktlokationen verwendet die Netze BW folgendes Referenzprofil:

Photovoltaik-Referenzprofil ER1

Tagesmitteltemperaturen

Als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur ist die Messstelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD) (UTILMD: “ZT1“ = Code für “Deutscher Wetterdienst“) in Stuttgart-Echterdingen (Flughafen Stuttgart, Messstellennummer 10738) festgelegt. Die Istwerte der Tagesmitteltemperaturen Stuttgart-Echterdingen der letzten drei Jahre sowie die Istwerte der Tagesmitteltemperaturen des aktuellen Jahres können hier abgefragt werden. Die Tagesmitteltemperaturen des laufenden Jahres werden monatsweise aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt spätestens am fünften Werktag des Folgemonats für den abgelaufenen Monat.

  • Tagesmitteltemperaturen (XLS)

    Die Temperaturtabelle mit den aktuellen und historischen Tagesmitteltemperaturen gemessen in Stuttgart- Echterdingen 373 m ü. NN

Ausschreibung Netzverluste und Betriebsverbrauch

Verlustenergiebeschaffung

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Verteilnetzbetreiber benötigen die Netzbetreiber für den Betrieb ihres Verteilnetzes Energie zur Deckung der dabei entstehenden Netzverluste. Seit dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) am 29. Juli 2005 sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Verlustenergie gemäß § 10 StromNZV in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen.

In Erfüllung der Vorgaben der vorstehend genannten gesetzlichen Regelungen und Rechtsverordnungen, sowie unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur Festlegung des Ausschreibungsverfahrens für Verlustenergie (Az: BK6-08-006) vom 21. Oktober 2008, beschafft die Netze BW GmbH ihren Bedarf an Verlustenergie auf dem Weg der offenen Ausschreibung mittels einer Beschaffungsplattform.

Lieferjahr 2025:


Die Netze BW GmbH beschafft aktuell für das Lieferjahr 2025 die Verlustenergie (Langfristkomponente). Die Termine hierfür sowie die Ergebnisse der bereits durchgeführten Ausschreibungen (ab 2021) sind der nachfolgenden Excel-Datei zu entnehmen.

Verlustenergieausschreibungen 2021-2025(XLSX)

Beschaffungsplattform

Sind Sie bereits registriert?

Dann gelangen Sie über den nachfolgenden Link zur Beschaffungsplattform.

Sofern Sie noch nicht registriert sind und Interesse haben als Anbieter an Ausschreibungen teilzunehmen, bitten wir um formlose Rückmeldung an folgende E-Mail-Adresse: Netzverluste-reg@netze-bw.de.

Hinweis:

Netze BW GmbH behält sich vor, die Angebotsstruktur zu ändern sowie alle hier veröffentlichten Informationen zu aktualisieren.


Betriebsverbrauch

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Verteilnetzbetreiber benötigt die Netze BW GmbH für den Betrieb ihrer Verteilnetze im Strom- und Gasbereich elektrische Energie zur Deckung des Bedarfs in Umspannwerken und Schaltanlagen, Gasdruckregelstationen, Kompensations-, Mess- und Regeleinrichtungen sowie in Lager und Verwaltungsgebäuden.

Ausschreibung der Energie zur Deckung des Betriebsverbrauchs

Die Netze BW GmbH hat ihren Bedarf des Betriebsverbrauches für das Lieferjahr 2023 am 17. November 2022 öffentlich ausgeschrieben.

Veröffentlichungen für Gaslieferanten

Lieferantenrahmenvertrag

Sperren und Entsperren

Nach § 24 der Niederdruckanschlussverordnung ist der Netzbetreiber berechtigt, auf Anweisung des Lieferanten des Anschlussnutzers die Anschlussnutzung zu unterbrechen, soweit der Lieferant dem Anschlussnutzer gegenüber hierzu vertraglich berechtigt ist und der Lieferant das Vorliegen der Voraussetzungen für die Unterbrechung der Anschlussnutzung gegenüber dem Netzbetreiber glaubhaft versichert und den Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die sich aus einer unberechtigten Unterbrechung ergeben können; dabei ist auch glaubhaft zu versichern, dass dem Anschlussnutzer keine Einwendungen oder Einreden zustehen, die die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen.

Netzentgelte

Netzentgelte und Regelungen

Die Preise für die Netznutzung wurden nach dem Netzpartizipationsmodell berechnet. Daraus haben wir sowohl für Kunden nach dem Standardlastprofilverfahren wie auch für Kunden mit registrierender Lastgangmessung sogenannte Zonenmodelle entwickelt.

Individuelle Netzentgelte

Synthetische Standardlastprofile

Synthetische Lastprofile

Gemäß der Kooperationsvereinbarung VIII (KOV-VIII) werden „SLP-Gas verfahrensspezifische Parameter“ in der bundesweit einheitlichen Tabelle zum Download zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen zur Ermittlung dieser Parameter entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zu „Parameter der Sigmoid-Funktion“.

Abrechnungsbrennwerte

Gemäß den Anforderungen der GasNZV veröffentlicht die Netze BW GmbH für ihr Standardlastprofil (SLP)-Kunden die Abrechnungsbrennwerte aller Brennwertbezirke. Für jeden Abrechnungsmonat steht Ihnen ein PDF-Dokument zur Verfügung, welches den gesamten Abrechnungszeitraum abdeckt. Abrechnungsmonat ist immer der Monat, in dem die letzte Ablesung durchgeführt wurde.

Veröffentlichungen für Messstellenbetreiber Gas

Messstellenbetrieb und Messwesen Gas

Im September 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten, welches die gesetzlichen Anforderungen an den Messstellenbetrieb regelt. Die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) wurden am 20.12.2016 von der BNetzA auf Basis des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) für den Bereich Strom festgelegt (BK6-16-200). Hinsichtlich der Wechselprozesse im Messwesen für den Gassektor hat die Beschlusskammer 7 die bislang geltende Regelung (BK7-09-001) aufgehoben. Von einer neuen Festlegung für den Gassektor im Interimsmodell wurde seitens der Behörde abgesehen, um den Marktbeteiligten ein hohes Maß an Flexibilität bei der Implementierung des bislang inhaltlich und zeitlich primär auf den Stromsektor zugeschnittenen Regelungsrahmens zu gewähren. Es ist davon auszugehen, dass ein auf der Festlegung Strom basierender, um Besonderheiten Strom bereinigter Entwurf der WiM bis spätestens 01.10.2017 vom BDEW erarbeitet und per Mitteilung zum Interimsbeschluss der Beschlusskammer 7 der BNetzA bekannt gegeben wird.

Anschlussnutzer können weiterhin einen Dritten mit der Durchführung des Messstellenbetriebs beauftragen. Entsprechende Verträge stehen Ihnen an dieser Stelle zum Download zur Verfügung. Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag (ehemals Messstellenrahmenvertrag) gemäß Anlage 3 zum Beschluss BK7-09-001 wurde mit der Festlegung zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (BK7-17-026) vom 23.08.2017 mit Wirkung zum 01.10.2017 entsprechend angepasst.

Im Gasbereich werden von Netze BW erweiterbare, kommunikationsfähige Gaszähler eingebaut, welche an die intelligenten Messsysteme Strom angebunden werden können, sobald diese zur Verfügung stehen und durch die Anbindung gemäß §40 Abs. 2 MsbG keine Mehrkosten für den Anschlussnutzer entstehen.

Des Weiteren finden Sie hier, ergänzend zum Messstellenbetreiberrahmenvertag, unsere "technischen Mindestanforderungen (TMA)" sowie ein entsprechendes Kontaktdatenblatt.

Marktkommunikation Messwesen

Die gültigen Datenformate für die Kommunikation zwischen den Marktpartnern im Messwesen können auf der Seite der Edi-energy.de heruntergeladen werden.

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