Anfrage zur Vereinbarung individueller Netzentgelte bei atypischer Netznutzung
Grundlegendes zur Anfrage
Grundsätzlich werden die von Lieferanten und Letztverbrauchern zu zahlenden allgemeinen Netzentgelte nach dem Prinzip der Verursachungsgerechtigkeit auf der Basis der sogenannten Gleichzeitigkeitsfunktion ermittelt. Abweichend davon eröffnet § 19 Abs. 2 StromNEV die Möglichkeit des Angebots individueller Netzentgelte, wenn die dort genannten Bedingungen erfüllt sind.
Bei fachlichen Rückfragen dürfen Sie sich gerne an Sonderkunden-Strom@netze-bw.de wenden.
Mit nachfolgendem Formular können Sie uns eine Anfrage zur Vereinbarung einer individuellen Vergütung zukommen lassen.
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