Wasserzähler: Zählerstand, Service & Technik
Hinweis: Die im Versorgungsgebiet Stuttgart verbauten Wasserzähler sind Eigentum der Netze BW Wasser GmbH.
So einfach übermitteln Sie Ihren Zählerstand!
Einmal im Jahr muss der Wasserzähler abgelesen werden und der Zählerstand übermittelt werden. Bei Netze BW können Sie uns Ihren Zählerstand auf drei einfache und komfortable Arten übermitteln.
Die Umwelt ist uns wichtig – helfen Sie mit, CO₂ zu sparen.
Wo finde ich den Wasserzähler & wie lese ich ihn ab?
1. Den richtigen Zähler finden: Der Zähler befindet sich am ersten Absperrventil nach der Hauseinführung.
- Einfamilienhaus: Meist im Keller oder Hauswirtschaftsraum.
- Mehrfamilienhaus: Der zentrale Hauptzähler befindet sich im Keller oder Technikraum.
- Wohnung (Bestand): Oft direkt in Küche, Bad oder WC.
- Neubau: Hier gibt es in der Regel nur noch einen zentralen Hauptzähler im Keller.
2. Zählernummer abgleichen (Wichtig!): Bitte vergleichen Sie unbedingt die Zählernummer auf dem Gerät (siehe Grafik) mit der Nummer auf Ihrem Ableseschreiben. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht versehentlich den Zähler der Nachbarschaft oder einen alten Zähler ablesen.
3. Zählerstand notieren: Bitte lesen Sie den Zählerstand genau so ab, wie in der Grafik blau umrahmt:
- Notieren Sie nur die Zahlen vor dem Komma (Kubikmeter / m³).
- Die Nachkommastellen (hier farblich blau abgesetzt oder die letzten Ziffern) sind für die Abrechnung nicht relevant und müssen nicht angegeben werden.
Neuer Zähler für Neubau oder Umbau
Sie bauen neu oder ändern Ihre Installation? Dann ist Ihr Installationsbetrieb der erste Ansprechpartner.
Wichtig: Geht es nur um den turnusmäßigen Tausch wegen abgelaufener Eichfrist? Dann müssen Sie nichts tun. Wir melden uns automatisch schriftlich bei Ihnen für den kostenlosen Wechsel.
Unsere Wasserzähler im Überblick
Verlässliche Messung & Eichfristen
Wir kümmern uns um die gesetzlichen Fristen.
Damit Ihre Abrechnung korrekt ist, unterliegen Wasserzähler strengen gesetzlichen Vorgaben. Sie müssen sich darum aber meist nicht kümmern:
- 6 Jahre Regelfrist: Grundsätzlich gilt für Kaltwasserzähler eine Eichgültigkeit von 6 Jahren.
- Automatische Verlängerung: Wir führen regelmäßig amtliche Stichprobenprüfungen durch. Ist die Stichprobe erfolgreich, verlängert sich die Frist für alle Zähler dieser Baureihe automatisch um weitere 3 Jahre.
- Automatischer Wechsel: Läuft eine Frist endgültig ab, melden wir uns schriftlich bei Ihnen für den kostenlosen Austausch.
Zweifel am Messwert?
Haben Sie den Eindruck, Ihr Verbrauch ist zu hoch? In den meisten Fällen können Sie die Ursache sogar selbst feststellen.
Eine Checkliste zur Ursachenforschung sowie den Antrag auf Befundprüfung finden Sie unten im Download-Bereich.
Hinweis: Misst der Zähler korrekt, tragen Sie die Kosten der Prüfung.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Wasserzähler
Ein Wasserzähler, auch Wasseruhr genannt, misst das durchfließende Wasservolumen in einem Leitungssystem. Er dient der genauen Erfassung des Verbrauchs für Abrechnungszwecke. Es gibt verschiedene Zählertypen, die je nach Einsatzbereich wie Kalt- oder Warmwasser unterschiedlich ausgelegt sind.
Wasserzähler arbeiten üblicherweise mechanisch oder elektronisch:
- Mechanische Zähler nutzen ein Flügelrad oder eine Turbine, die durch den Wasserfluss bewegt wird und den Verbrauch auf einem Zählwerk anzeigt.
- Elektronische Zähler nutzen Ultraschall- oder Magnetfelder, um die Durchflussgeschwindigkeit zu messen und sind besonders präzise.
Moderne Smart-Wasserzähler sind zusätzlich mit einer Funktechnologie ausgestattet und ermöglichen das automatische Ablesen sowie eine schnelle Erkennung von Leckagen oder ungewöhnlichem Verbrauch.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Wasserzähler in festgelegten Intervallen geeicht oder ausgetauscht werden müssen. Aktuell beträgt die Eichgültigkeit bei Kaltwasserzählern 6 Jahre. Wir überwachen diese Fristen für Sie und melden uns automatisch, wenn ein Wechsel ansteht.
Nicht zwingend. Es genügt, wenn Sie uns oder unserem Dienstleister den Zugang zum Zähler ermöglichen. Das kann auch durch eine*n Nachbar*in oder eine andere bevollmächtigte Person geschehen. Wir informieren Sie rechtzeitig schriftlich über den Termin.
Sobald Sie von uns eine Ablesekarte erhalten, haben Sie drei Möglichkeiten:
- Online: Am schnellsten geht es über unsere Zählerstandseingabe.
- Telefonisch: Unter der Nummer 0800 3629-025.
- Post: Senden Sie die ausgefüllte Ablesekarte einfach zurück. Hinweis: Ohne Rückmeldung müssen wir Ihren Verbrauch auf Basis des Vorjahres schätzen.
Arbeiten am Hauptwasserzähler, der sich im Eigentum des Netzbetreibers befindet, dürfen ausschließlich durch die Netze BW oder ein von uns beauftragtes Dienstleistungsunternehmen erfolgen! Es ist Dritten (auch privaten Installateur*innen) untersagt, eigenmächtig Plomben zu entfernen, den Hauptzähler auszubauen oder Manipulationen vorzunehmen. Für Arbeiten an privaten Leitungen und Zählern hinter dem Hauptzähler beauftragen Sie bitte einen zugelassenen Fachbetrieb.
Warmwasserzähler sind nicht Eigentum des Netzbetreibers. Sie gehören in der Regel der der Hauseigentümer*innen oder sind über private Messdienstleister angemietet (sogenanntes Submetering). Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Defekten an Warmwasserzählern direkt an Ihre*n Vermieter*in oder die zuständige Hausverwaltung.
Nein. Luftblasen, die sich unter dem Sichtglas des Wasserzählers bilden, beeinträchtigen die Messgenauigkeit des Zählers nicht. Sie haben keinen Einfluss auf die korrekte Erfassung Ihres Verbrauchs und stellen keinen Defekt dar. Bei echten Defekten hilft unser Team unter 0711 289-0 weiter.
Das Eichdatum finden Sie direkt auf dem Zähler (meist am Rand des Ziffernblatts oder auf einer Plombe). Das Zulassungskennzeichen zeigt das Jahr der Eichung (z. B. "M 23" für 2023). Nach Ablauf von 6 Jahren nach diesem Datum muss der Zähler gewechselt oder die Eichfrist durch eine Stichprobenprüfung verlängert worden sein.
Der turnusmäßige Wechsel aufgrund der Eichfrist ist durch den Grundpreis bzw. die Messgebühren abgedeckt und für Sie kostenfrei. Sollten Sie einen Wechsel außerhalb der Reihe wünschen (z. B. zur Überprüfung), können Gebühren anfallen, sofern der Zähler technisch einwandfrei arbeitet.
Hier finden Sie eine Übersicht der gängigen Zählerarten und ihrer technischen Spezifikationen:
Wohnungswasserzähler (Q3: 2,5) Diese werden zur wohnungsweisen Messung als Aufputz- oder Unterputzzähler (Messkapsel) verbaut. Es gibt sie als Kaltwasserzähler (bis 30 °C) und Warmwasserzähler (bis 90 °C).
Hauswasserzähler (Q3: 4 bis Q3: 16) Diese mechanischen Flügelradzähler dienen als Hauptwasserzähler oder Grundstückszähler. Die Größe Q3: 4 kann wahlweise horizontal oder vertikal montiert werden.
Großwasserzähler (Q3: 15 bis Q3: 250) Für Industrie und Krankenhäuser. Die Ausführung „Woltmann Parallel“ (WP) eignet sich für hohe, gleichbleibende Durchflüsse. Die Ausführung „Woltmann Senkrecht“ (WS) sowie Verbundwasserzähler (Kombination aus Haupt- und Nebenzähler) kommen bei stark schwankenden Durchflüssen zum Einsatz.
Schachtwasserzähler Diese werden oft in Gartenanlagen eingesetzt. Hier kommen zunehmend Ultraschallzähler (Q3: 4 bis Q3: 16) zum Einsatz, die über keine beweglichen mechanischen Teile verfügen und für die Fernauslesung optimiert sind.
Der Zählerstand wird in der Regel einmal jährlich und für jeden Kunden individuell abgelesen bzw. zur Ablesung aufgefordert.
Der Antrag eines neues Wasserzählers erfolgt durch Ihren Installationsbetrieb beim Anschlussservice der Netze BW.