Online-Service
Freileitungen dürfen nur vom jeweiligen Netzbetreiber bzw. einem von diesem beauftragten Unternehmen isoliert werden. Hier können Sie uns schnell und einfach online beautragen!
Die Isolierung bietet nur einen vorübergehenden Schutz gegen zufälliges Berühren der Freileitung. Isolierungen werden deshalb für einen maximalen Zeitraum von drei Monaten angebracht, da eine Gewährleistung bzgl. Isolierungswirkung nach diesem Zeitraum nicht mehr gegeben ist.
Wer kann beauftragen?
Es kann sowohl der/die Eigentümer*in wie auch ein Dienstleister (z.B. Dachdecker*in) die Isolierung einer Niederspannungs-Freileitung beauftragen. Dabei ist immer der Beauftragende auch der/die Rechnungsempfänger*in.
Vor Beauftragung der Freileitungsisolierung als Dienstleister ist auf jeden Fall die Genehmigung des Eigentümers/der Eigentümerin einzuholen.
Ablauf:
Terminierung:
Sie haben die Möglichkeit, über unseren Online-Service einen unverbindlichen Wunschtermin zu wählen, der mindestens 5 Arbeitstage in der Zukunft liegen muss.
Der Ausführungszeitpunkt kann ab Erhalt der Auftragsbestätigung bis zu 10 Arbeitstage in der Zukunft liegen.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der Corona-Pandemie kann es zu Verzögerungen in der Ausführung kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Für diese besonders sicherheitsrelevanten Arbeiten ist es wichtig, dass Sie folgendes beachten:
Sie beauftragen die Netze BW GmbH mit der Montage und Demontage einer Freileitungsisolierung im Niederspannungsstromnetz zu dem pauschalen Preis von 350,-- € zzgl. gesetzlicher MWSt (416,50 € inkl. gesetzlicher MWSt.). Bitte überweisen Sie den Betrag erst nach Erhalt der Rechnung.
Bei nachträglichem Einbau von Dämmung im Dachbereich kann es zu Kondenswasserbildung im Dachständer kommen, weshalb ein Abdichten des Dachständers erforderlich werden kann. Dies ist technisch nur mit dem gleichzeitigen Wechsel des Hausanschlusskastens möglich, was mit weiteren Kosten von 500,-- € netto bzw. 595,-- € brutto verbunden ist.