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Netzanschluss
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Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Telekommunikations-Leerrohr?
In einigen Ortschaften bieten wir zusätzlich zu Ihrem neuen Erdkabelanschluss auch die Verlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs von Ihrem Gebäudeinneren bis zur Grundstücksgrenze an. Dieses dient als Vorbereitung für eine flexible Nachbelegung eines Glasfaseranschlusses. Erneute aufwendige Tiefbauarbeiten und zusätzliche Kosten bleiben Ihnen somit erspart. Sollten Sie sich für die Mitverlegung des Telekommunikations-Leerrohrs entscheiden, dann schicken Sie uns bitte den unterschriebenen Werkvertrag innerhalb von 2 Wochen zu. Das Telekommunikations-Leerrohr geht nach Abschluss der Bauarbeiten und Begleichung der Rechnung in das Eigentum des Auftraggebers über.
Bitte beachten Sie: Sollte der Werkvertrag zur Erstellung eines Telekommunikations-Leerrohrs Ihrem Anschreiben nicht beiliegen, ist die Mitverlegung in Ihrer Ortschaft leider nicht möglich.
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Wofür muss ich einen Baukostenzuschuss (BKZ) bezahlen?
Der Baukostenzuschuss ist der Beitrag des „Häuslebauers“ (Anschlussnehmers) für den Ausbau des allgemeinen Netzes, das die Netze BW GmbH im Rahmen der Erschließung, z. B. eines Neubaugebiets, vorfinanziert.
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Mein Neubau mit meiner Erzeugungsanlage ist fertiggestellt. Ab wann kann ich den Strom selber nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen?
Bevor Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, muss Ihre Hausinstallation fertiggestellt und Ihre Messeinrichtung installiert sein. Daraufhin melden Sie die Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister. Parallel meldet Ihre Elektrofachkraft die Inbetriebnahme über Ihr Kundenportal. Bitte beachten Sie: Im Gewerbe, in der Industrie oder Landwirtschaft werden oftmals Anlagenleistungen von 135 kWp erreicht und machen einen Anschluss nach den Mittelspannungsrichtlinien erforderlich. Der Anmeldeprozess gestaltet sich dadurch komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch.
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Wann melde ich meinen Netzanschluss an?
Melden Sie Ihren Netzanschluss an, sobald Ihr Bauantrag genehmigt wurde. Lassen Sie sich dabei am besten durch Ihre Fachkraft unterstützen. Diese kennt alle technischen Angaben zu Ihrem Vorhaben und die Gegebenheiten vor Ort.
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Wie lange beträgt die Frist zur Umstellung der Verbindungsleitung zum Zählerplatz?
Die Frist zur Anpassung beträgt in der Regel nach Zugang der Mitteilung über die abgeschlossene Baumaßnahme ein Jahr.
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Kann ich meinen Netzanschluss nach der Herstellung direkt nutzen?
Nein. Der Anschluss an das Versorgungsnetz ist erst dann möglich, wenn Ihr Fachbetrieb die Hausinstallation fertiggestellt und uns die Inbetriebsetzung gemeldet hat. Mit der Meldung der Inbetriebsetzung bestellt Ihr Fachbetrieb auch Ihre notwendigen Zähler. Erst wenn diese gesetzt sind, wird Ihr neuer Netzanschluss nutzbar.