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Häufig gestellte Fragen

Wie melde ich einen Zählerwechsel?

Einen Zählerwechsel meldet die beauftragte Elektrofachkraft für Sie. Der Installateurbetrieb, der in das Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist, nimmt die Anmeldung des Zählerwechsels im Kundenportal der Netze BW vor. Als Endkunde müssen Sie also eine zugelassene Elektrofachkraft mit dieser Aufgabe beauftragen.

 

Die Suche nach einer qualifizierten Elektrofachkraft können Sie bequem und einfach über die Installateursuche der Netze BW durchführen.

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Warum muss ich mich um den Zählertausch kümmern?

Um die Vergütung nach EEG bzw. KWKG zu erhalten, müssen die Messwerte über einen geeichten Zähler erfasst werden. Der von Ihnen verwendete Zähler befindet sich in Ihrem Eigentum, weshalb Sie auch für die Einhaltung der Eichpflicht verantwortlich sind.   Ein geeichter Zähler weist in der Regel eine geprüfte Genauigkeit der Messwerte auf. Ist die Eichfrist abgelaufen, können die Messwerte Ihres Zählers angezweifelt werden. Die Auszahlung Ihrer EEG- bzw. KWKG-Vergütung müssten wir daher vorübergehend einstellen, da Werte aus einer ungeeichten Messeinrichtung gemäß § 33 Abs. 1 MessEG nicht verwendet werden dürfen. Zudem kann der Verstoß gegen Bestimmungen des Eichrechts von der zuständigen Eichbehörde als Ordnungswidrigkeit gemäß § 60 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz (MessEG) mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.
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Wie lange beträgt die Frist zur Umstellung der Verbindungsleitung zum Zählerplatz?

Die Frist zur Anpassung beträgt in der Regel nach Zugang der Mitteilung über die abgeschlossene Baumaßnahme ein Jahr.
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Welche Mindestanforderungen gelten beim Einbau von Stromsensoren im Vorzählerbereich bzw. beim dynamischen Lastmanagement?

Seit dem 07.12.2021 sind Stromsensoren im Vorzählerbereich bei der Netze BW zugelassen, sofern diese den Anforderungen der neu veröffentlichten Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netze BW entsprechen! Mehr Informationen finden Sie hier: Technische Mindestanforderungen an Stromsensoren im Vorzählerbereich(PDF)
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Kommen bei der Installation eines Balkonkraftwerkes Kosten wegen des Zählerwechsels auf mich zu

Nein. Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

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Wie kann ich die Meldung eines Speicheraustauschs nach einem Defekt vornehmen?

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