Stromeinspeisung
Stromspeicher anmelden
Sie nehmen überschüssige Energie aus erneuerbaren Quellen auf, gleichen wetterbedingte Schwankungen aus und erhöhen den Eigenverbrauch.
Ihr Weg zur Anmeldung von Speichern
Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen für die Anmeldung, Nachrüstung, Erweiterung und den Austausch von Speichern. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist für alle Betreibenden verpflichtend.
Wichtig: Die Installation und die Meldung der Inbetriebnahme erfolgen stets durch Ihre Elektrofachkraft.
Anmeldung von Energiespeichern
Änderungen an bestehenden Speichern melden
Erweiterung der Speicherkapazität:
Wird nur die Speicherkapazität erhöht, ist die Anpassung der Daten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ausreichend.
Erweiterung der Speicherkapazität und der Entladeleistung:
Ihre Elektrofachkraft meldet uns die bereits erfolgte Änderung mit dem Formular Erweiterung oder Austausch von Batteriespeichern
per E-Mail an einspeiser-aln-ess@netze-bw.de. Bitte melden Sie zusätzlich die Änderung der Daten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Nach Inbetriebnahme des Speichers sendet Ihre Elektrofachkraft das Formular Erweiterung oder Austausch von Batteriespeichern per E-Mail an Ihren regionalen Kontakt. Diesen finden hier nach Eingabe Ihrer Postleitzahl.
Bitte melden Sie unmittelbar nach der Inbetriebnahme den Speicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Das müssen Sie uns nicht melden:
Werden lediglich Batteriemodule ausgetauscht, ohne dass sich Speicherkapazität und Entladeleistung ändern, ist keine Meldung an uns oder das Marktstammdatenregister erforderlich. Der Speicher kann nach dem Modultausch sofort wieder genutzt werden.
Wir empfehlen, den Modultausch durch eine Elektrofachkraft durchführen zu lassen.
Steuerbarkeit für ein sicheres Netz
Häufig gestellte Fragen zu Stromspeichern
Sie sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) dazu verpflichtet, den Speicher sowohl bei Ihrem Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Hintergrund sind die gesetzlich geregelten Vergütungen für den eingespeisten Strom und die Berechnung der Netzentgelte.
Je nach technischer Maßnahme an Ihrem Speicher wird zwischen Erweiterung, Nachrüstung und Tausch unterschieden.
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Bei einer Speichererweiterung ist bereits ein Speicher in Betrieb und Sie erhöhen oder verändern lediglich die Speicherkapazität (kWh) und/oder die maximale Entladeleistung (kW).
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Eine Speichernachrüstung liegt vor, wenn ein Speicher neu zu einer bereits bestehenden Erzeugungsanlage installiert wird.
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Ein Speichertausch bedeutet, dass ein defekter Speicher durch ein neues Gerät ersetzt wird.
Welche Maßnahme in Ihrem Fall vorliegt, hängt vom Umfang der Änderung ab — Ihre Elektrofachkraft kann Sie dazu beraten.
Nein. Wenn lediglich Batteriemodule ausgetauscht werden und sich dabei weder die Speicherkapazität noch die Entladeleistung ändern, ist keine Meldung an uns oder an das Marktstammdatenregister erforderlich. Wir empfehlen, den Modultausch durch eine qualifizierte Elektrofachkraft durchführen zu lassen.
Nein, Ihr Stromspeicher wird nach aktuellem Stand nicht nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gedrosselt, wenn er keinen Strom aus dem öffentlichen Netz aufnimmt oder in das Netz einspeist. Die Erhaltungsladung bleibt unberücksichtigt.
Bei einer theoretisch möglichen Lade-/Entladeleistung über 4,2 kW muss jedoch die Steuerbarkeit vorbereitet werden.
Ja, für die Nachrüstung, Erweiterung oder den Austausch eines Speichers ist eine Elektrofachkraft erforderlich. Sie beurteilt die technischen Gegebenheiten vor Ort, übernimmt die Installation und meldet die Inbetriebnahme anschließend an uns als zuständigen Verteilnetzbetreiber.
Hinweis: Eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden Sie über unseren Online-Service Installateurbetriebe finden.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Mehr Fragen und Antworten finden Sie in unserem Hilfecenter.