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Heimanlage in Garage mit Energiespeichern und E-Autoladestation.

Stromeinspeisung

Stromspeicher anmelden

Batteriespeicher sind ein wichtiger Baustein der Energiewende

Sie nehmen überschüssige Energie aus erneuerbaren Quellen auf, gleichen wetterbedingte Schwankungen aus und erhöhen den Eigenverbrauch.

Ihr Weg zur Anmeldung von Speichern

Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen für die Anmeldung, Nachrüstung, Erweiterung und den Austausch von Speichern. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist für alle Betreibenden verpflichtend.

Wichtig: Die Installation und die Meldung der Inbetriebnahme erfolgen stets durch Ihre Elektrofachkraft.

Anmeldung von Energiespeichern

Neue Erzeugungsanlage mit Speicher

Wenn Sie eine neue Erzeugungsanlage und gleichzeitig einen Batteriespeicher mit einer Leistung unter 135 kW installieren, können Sie den Speicher ganz einfach im Anfrageprozess in unserem Kundenportal mit angeben.

Nachrüstung zu bestehender Erzeugungsanlage

Für Speichersysteme mit einer Leistung unter 135 kW bei bestehender Anlage ist eine gesonderte Genehmigung nicht notwendig.

Nach der Inbetriebnahme meldet Ihre Elektrofachkraft das Gerät an uns. Es sind folgende Schritte erforderlich:

Anmeldung von Großspeichern

Für Batteriespeicher mit einer Leistung von mehr als 135 kW, so genannte Großspeicher, finden Sie Informationen zur Anmeldung auf dieser Webseite:

Änderungen an bestehenden Speichern melden

Erweiterung der Speicherkapazität:
Wird nur die Speicherkapazität erhöht, ist die Anpassung der Daten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ausreichend.

Erweiterung der Speicherkapazität und der Entladeleistung:
Ihre Elektrofachkraft meldet uns die bereits erfolgte Änderung mit dem Formular Erweiterung oder Austausch von Batteriespeichern per E-Mail an einspeiser-aln-ess@netze-bw.de. Bitte melden Sie zusätzlich die Änderung der Daten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Nach Inbetriebnahme des Speichers sendet Ihre Elektrofachkraft das Formular Erweiterung oder Austausch von Batteriespeichern per E-Mail an Ihren regionalen Kontakt. Diesen finden hier nach Eingabe Ihrer Postleitzahl.

Bitte melden Sie unmittelbar nach der Inbetriebnahme den Speicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Das müssen Sie uns nicht melden:

Werden lediglich Batteriemodule ausgetauscht, ohne dass sich Speicherkapazität und Entladeleistung ändern, ist keine Meldung an uns oder das Marktstammdatenregister erforderlich. Der Speicher kann nach dem Modultausch sofort wieder genutzt werden.

Wir empfehlen, den Modultausch durch eine Elektrofachkraft durchführen zu lassen.

Steuerbarkeit für ein sicheres Netz

Regelung § 14a EnWG

Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher) mit einer Leistung über 4,2 kW müssen gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch den Netzbetreiber steuerbar sein. .

Ausnahme: Wird durch den Speicher kein Strom in das Netz eingespeist oder daraus bezogen, gilt diese Regelung nicht.

Ziel dieses Gesetzes ist es, leistungsstarke Geräte ohne große Wartezeit ans Netz anzuschließen und dabei die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie hier:

Netzsicherheitsmanagement

Energiespeicher müssen in ein Netzsicherheitsmanagement eingebunden werden, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen sind abhängig von der Leistung, dem Datum der Inbetriebnahme sowie der Frage, ob bereits ein Smart Meter mit Steuerbox installiert ist.

Detaillierte Information erhalten Sie hier:

Häufig gestellte Fragen zu Stromspeichern

Sie sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) dazu verpflichtet, den Speicher sowohl bei Ihrem Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Hintergrund sind die gesetzlich geregelten Vergütungen für den eingespeisten Strom und die Berechnung der Netzentgelte.

Je nach technischer Maßnahme an Ihrem Speicher wird zwischen Erweiterung, Nachrüstung und Tausch unterschieden.

  • Bei einer Speichererweiterung ist bereits ein Speicher in Betrieb und Sie erhöhen oder verändern lediglich die Speicherkapazität (kWh) und/oder die maximale Entladeleistung (kW).

  • Eine Speichernachrüstung liegt vor, wenn ein Speicher neu zu einer bereits bestehenden Erzeugungsanlage installiert wird.

  • Ein Speichertausch bedeutet, dass ein defekter Speicher durch ein neues Gerät ersetzt wird.

Welche Maßnahme in Ihrem Fall vorliegt, hängt vom Umfang der Änderung ab — Ihre Elektrofachkraft kann Sie dazu beraten.

Nein. Wenn lediglich Batteriemodule ausgetauscht werden und sich dabei weder die Speicherkapazität noch die Entladeleistung ändern, ist keine Meldung an uns oder an das Marktstammdatenregister erforderlich. Wir empfehlen, den Modultausch durch eine qualifizierte Elektrofachkraft durchführen zu lassen.

Nein, Ihr Stromspeicher wird nach aktuellem Stand nicht nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gedrosselt, wenn er keinen Strom aus dem öffentlichen Netz aufnimmt oder in das Netz einspeist. Die Erhaltungsladung bleibt unberücksichtigt.

Bei einer theoretisch möglichen Lade-/Entladeleistung über 4,2 kW muss jedoch die Steuerbarkeit vorbereitet werden.

Ja, für die Nachrüstung, Erweiterung oder den Austausch eines Speichers ist eine Elektrofachkraft erforderlich. Sie beurteilt die technischen Gegebenheiten vor Ort, übernimmt die Installation und meldet die Inbetriebnahme anschließend an uns als zuständigen Verteilnetzbetreiber.

Hinweis: Eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden Sie über unseren Online-Service Installateurbetriebe finden.

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Mehr Fragen und Antworten finden Sie in unserem Hilfecenter.

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