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Mehrere Großspeicher, die in einer Reihe stehen

Stromeinspeisung

Großspeicher anmelden

Batteriespeicher sind essenziell für die Netzstabilität und für die Nutzung volatiler Energien

Informationen für Planer und Projektentwickler zum Netzanschluss von Großbatteriespeichern an das Mittel- und Hochspannungsnetz.

Warum gelten neue Regeln für den Netzanschluss von Großspeichern?

Die Zahl der Anfragen für Großspeicher wächst rasant. In vielen Regionen ist unser Netz bereits stark ausgelastet, und der Anschluss neuer Speicherkapazität ist mit Wartezeiten verbunden. Wir bauen unser Netz kontinuierlich aus – dies ist jedoch nicht in dem Tempo möglich, in dem die Nachfrage wächst.

Seit August 2026 erfolgen die Reservierung von Leistung und die Vergabe von Netzanschlüssen nach einem überarbeiteten Verfahren. Ziel ist eine effiziente, schnelle und – wie bisher auch – faire Vergabe von Netzanschlüssen.

Alle Regeln zur Vergabe von Netzanschlüssen im Überblick

Anschlussarten von Großspeichern

Welches Vergabeverfahren für Ihren Speicher gilt, hängt davon ab, wie er an das Netz angeschlossen ist. Die folgenden sechs Anschlussarten unterscheiden wir – prüfen Sie, welche auf Ihr Projekt zutrifft.

Ein Batteriespeicher ist allein mit dem Stromnetz verbunden. Graue Pfeile zeigen, dass Graustrom in beide Richtungen fließt – Bezug aus dem Netz und Einspeisung.

Graustrom

1. Stand-Alone-Speicher

Am Netzanschlusspunkt ist nur der Speicher angeschlossen. Dieser bezieht Graustrom aus dem öffentlichen Netz und speist den zwischengespeicherten Strom in das Netz ein.

Batteriespeicher und Letztverbraucher an einem Netzanschlusspunkt. Ein grauer Pfeil zeigt, dass ausschließlich Graustrom aus dem Netz bezogen wird; keine Einspeisung.

Graustrom

2. Lastpuffer ohne Einspeisung

Der Speicher und ein weiterer Letztverbraucher sind am Netzanschlusspunkt angeschlossen. Es wird ausschließlich Graustrom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Eine Einspeisung findet nicht statt. Der zwischengespeicherte Strom wird zur Glättung von Lastspitzen genutzt.

Batteriespeicher und Letztverbraucher an einem Netzanschlusspunkt. Graue Pfeile zeigen Bezug und Einspeisung von Graustrom.

Graustrom

3. Lastpuffer mit Einspeisung

Der Speicher und ein weiterer Letztverbraucher sind am Netzanschlusspunkt angeschlossen. Es wird sowohl Graustrom aus dem öffentlichen Netz bezogen als auch dort eingespeist.

Windkraft und Photovoltaik laden einen Batteriespeicher. Ein grüner Pfeil zeigt, dass Grünstrom über einen Netzverknüpfungspunkt nur ins Netz eingespeist wird; kein Netzbezug.

Grünstrom

4. Co-Location ohne Netzbezug

Der Speicher wird durch eine Erzeugungsanlage geladen. Beides ist über einen Netzverknüpfungspunkt mit dem öffentlichen Netz verbunden. Der Grünstrom wird in das Netz eingespeist, es findet aber kein Bezug aus dem Netz statt.

Windkraft und Photovoltaik laden einen Batteriespeicher. Ein grüner Pfeil zeigt die Einspeisung von Grünstrom, ein grauer Pfeil den zusätzlichen Bezug von Graustrom aus dem Netz.

Mischstrom

5. Co-Location mit Netzbezug

Speicher und Erzeugungsanlage sind über einen Netzverknüpfungspunkt an das öffentliche Netz angeschlossen. Der Speicher bezieht Strom aus dem Netz und wird optional von der Erzeugungsanlage geladen. Der Mischstrom wird wieder in das Netz eingespeist.

Windkraft, Photovoltaik, Batteriespeicher und Letztverbraucher gemeinsam am Netz. Ein grüner Pfeil zeigt die Einspeisung von Grünstrom, ein grauer Pfeil den Bezug von Graustrom.

Mischstrom

6. Kombination: Speicher, Letztverbraucher und Erzeugungsanlage

Der Speicher, eine Erzeugungsanlage und ein weiterer Letztverbraucher sind über einen Netzverknüpfungs- bzw. Netzanschlusspunkt an das öffentliche Netz angeschlossen. Der Speicher bezieht Graustrom aus dem Netz und optional Grünstrom von der Erzeugungsanlage. Der Mischstrom wird wieder in das Netz eingespeist.

Netzanschluss für Ihren Großspeicher anmelden

Wie Sie den Netzanschluss Ihres Großspeichers anmelden, hängt vom Verfahren ab, das für Ihre Anschlussart gilt.

→ Details zu Windhund- und Punkteverfahren, Kriterien und zeitlichem Ablauf

Anfrage im Windhundverfahren

Gilt für:

  • Speicher in Co-Location ohne Netzbezug (Grünstromspeicher, Nr. 4)
  • alle Graustromspeicher mit Netzbezug (Nr. 1, 2, 3, 5, 6), die keine Erhöhung der Bezugsleistung erfordern

Diese Anfragen bearbeiten wir fortlaufend nach dem zeitlichen Eingang. Über Ihren Netzverknüpfungspunkt informieren wir Sie zeitnah nach der Anfrage.

Für Ihre Anfrage im Kundenportal über den Service „Netzanschluss anmelden" halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

Bitte beachten Sie: Der Speicher muss fristgerecht im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

Anfrage im Punkteverfahren

Gilt für:

  • alle Graustromspeicher mit Netzbezug (Nr. 1, 2, 3, 5, 6), die eine Erhöhung der Bezugsleistung oder einen neuen Netzanschluss erfordern

Diese Anfragen mit einem Planungshorizont bis zu 3 Jahren werden gebündelt und in einem jährlichen Turnus zugeteilt. Für die Priorisierung sind Projektreife, Ortsgebundenheit und Frühzeitigkeit relevant.

Für Projekte mit einem Planungshorizont über 3 Jahren kann zukünftig eine Interessensbekundung eingereicht werden. Die Frühzeitigkeit wird in späteren Vergabeverfahren berücksichtigt.

Hinweis: Anfragen im Punkteverfahren können nur während des Anmeldezeitraums eingereicht werden. Der nächste Anmeldezeitraum beginnt am 1. November 2026.

Tipp: Mit unserem Online-Service Mittelspannungsauskunft erhalten Sie schon heute eine unverbindliche Aussage über den nächstgelegenen Netzanschlusspunkt.

Maßnahmen für ein stabiles Netz

Technische Anschlussbedingungen

In unseren technischen Anschlussbedingungen sind verschiedene Maßnahmen geregelt, die Grundlage für den sicheren Betrieb eines Großspeichers sind. Bei der Planung und Installation eines Großspeichers sind diese Regelungen zu berücksichtigen. Die aktuellen technischen Anschlussbedingungen für die Mittel- und Hochspannung finden Sie hier:

Redispatch 2.0

Speicher mit einer Leistung ab 100 kW sind verpflichtend in das Redispatch 2.0 einzubinden (§ 13a EnWG). So vermeiden wir eine Überlastung des Stromnetzes. Wie die Einbindung Ihres Speichers abläuft, erfahren Sie hier:

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