Netzanschluss

Neubau anschließen

Ihre Verbindung zum örtlichen Versorgungsnetz

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für die Planung, Anmeldung und Herstellung Ihrer neuen Versorgungsanschlüsse.

Gemeinsam zum Anschluss Ihres Neubauprojekts

In der Planungsphase

1. Installateurbetrieb finden

Planen Sie gemeinsam mit Ihrer Fachkraft Ihre Versorgungsanschlüsse und deren Gebäudeeinführung. Sie kennt die örtlichen Gegebenheiten und die gesetzlichen Bestimmungen.

Nach der Baugenehmigung

2. Baustrom

Sobald Sie die Baugenehmigung erhalten, beantragt idealerweise Ihre Elektrofachkraft oder Ihre Baufirma den Baustrom für Ihr Neubauprojekt.

Vor Baubeginn

3. Netzanschlüsse

Vor Baubeginn beantragen Sie mit Ihrer Fachkraft alle erforderlichen Netzanschlüsse: Strom, Gas und Wasser. Dabei sind bereits große Verbraucher wie Wallboxen oder Wärmepumpen zu berücksichtigen.

Während der Fertigstellung

4. Photovoltaikanlage

Während der Fertigstellung Ihrer Hausinstallation melden Sie mit Ihrer Elektrofachkraft Ihre Photovoltaikanlage an.
Achtung: Im Gewerbe, in der Industrie und Landwirtschaft erfolgt die Anmeldung zeitgleich mit dem Netzanschluss.

Nach der Fertigstellung

5. Zähler

Sobald Ihre Hausinstallation fertiggestellt ist, können wir Ihre Messeinrichtung einbauen und das Gebäude mit dem Versorgungsnetz verbinden.

Nach der Fertigstellung

6. Wallbox

Ihre Elektrofachkraft meldet die Inbetriebnahme Ihrer Verbrauchseinrichtung über unser Kundenportal.

Sie planen einen gewerblichen, industriellen oder landwirtschaftlichen Neubau mit Photovoltaik?

Anmeldung mit Ihrem Netzanschluss

Im Gewerbe, in der Industrie oder Landwirtschaft werden oftmals Anlagenleistungen von mehr als 135 kWp erreicht und machen einen Anschluss nach den Mittelspannungsrichtlinien erforderlich. Der Anmeldeprozess gestaltet sich dadurch komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, Ihre Anlage bereits vor Baubeginn parallel zu der Anmeldung der Netzanschlüsse anzumelden.

> Zum Online-Service: Netzanschluss anmelden
> Zum Kundenportal: Anmeldung einer Erzeugungsanlage

Kostenfaktoren und wichtige Praxistipps

Zeitlich befristeter Netzanschluss während der Bauphase

Baustrom

Der Baustromverteilerschrank ist von Ihnen zur Verfügung zu stellen. Dieser kann bei Ihrer Elektrofachkraft oder Ihrem Bauunternehmen gemietet werden. Wir oder Ihre Elektrofachkraft schließen diesen dann an das öffentlichen Stromnetz an. Die Kosten für einen Standard-Baustromanschluss ergeben sich aus:

  • 370,00 € für den Kabelanschluss (ohne Tiefbau) inkl. Demontage
  • und dem Energieverbrauch (Cent pro kWh).

Bitte beachten Sie: Für die Dauer eines Jahres fällt für diesen Anschluss kein Baukostenzuschuss (BKZ) an.

Dauerhafter Netzanschluss Ihrer Immobilie

Ihr Mehrspartenanschluss

Die Kosten für einen Netzanschluss für ein Wohngebäude mit 1-2 Wohneinheiten ergeben sich aus:

  • Grundbetrag Netzanschluss

  • Grundbetrag zzgl. Kosten pro laufenden Meter für Ihren Kabelnetzanschluss

  • Baukostenzuschuss (BKZ) abhängig von der Höhe Ihrer Netzanschlussleistung

  • Kosten für die Mehrsparteneinführung (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation):

    • Wandeinführung
    • Bodeneinführung (Einbau der Bodeneinführung muss bauseitig bereitgestellt werden)
  • Flexibles Mantelrohr zum Schutz Ihrer Leitungen

  • Optional:

    • Telekommunikationsanschluss: Telekom und/oder Vodafone
    • Telekommunikations-Leerrohr für Nachbelegungen

Rückerstattungsmöglichkeit bei Eigenleistung

Eigenleistungen

Sie beabsichtigen, die Tiefbauarbeiten zur Herstellung Ihres Netzanschlusses auf Ihrem Grundstück sowie den Mauerdurchbruch in Eigenleistung durchzuführen? Dann ist folgendes zu beachten:

  • Tiefbauarbeiten zur Herstellung Ihres Netzanschlusses auf Ihrem Grundstück sowie der Mauerdurchbruch müssen unseren Voraussetzungen entsprechen und uns vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden.
  • Bei Eigenleistungen sind Sie für die fachgerechte Herstellung des Mauerdurchbruchs und der Tiefbauarbeiten vollumfänglich verantwortlich.
  • Kosten für Mehraufwendungen aufgrund einer nicht fachgerechten Ausführung der Eigenleistungen werden Ihnen als Anschlussnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.

Daher empfehlen wir Ihnen: Lassen Sie alles aus einer Hand durch uns herstellen.

Häufig gestellte Fragen zum Netzanschluss

Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Allgemeine Fragen zum Netzanschluss

Was ist ein Netzanschluss?

Der Netzanschluss stellt die Verbindung zwischen dem öffentlichen Netz und dem (kundeneigenen) Gebäude her. Umgangssprachlich wird der Netzanschluss auch oft als Hausanschluss bezeichnet.

Der definierte Übergabepunkt des Netzbetreibers an Kund*innen bei einem Netzanschluss Strom befindet sich in der Regel an den Hausanschlusssicherungen. Bei Netzanschlüssen für Gas oder Wasser befindet sich dieser Übergabepunkt in der Regel an der Hauptabsperreinrichtung.

Wie wird der Netzanschluss hergestellt?

Wir verlegen unsere Netzanschlüsse auf dem kürzesten Weg von der Grundstücksgrenze bis zu Ihnen in das Gebäude. Bitte achten Sie bereits bei der Planung darauf, dass der Hausanschluss- bzw. Technikraum in Richtung der nächst gelegenen Straße liegt. Auf dieser sogenannten Trasse sollten Sie keine Kontrollschächte, Regenwasserzisternen oder ähnliches planen.

Verlegt die Netze BW auch einen Telekommunikations- und Breitbandanschluss?

Um alle Anschlussleitungen für Ihren Neubau zeitgleich verlegen zu können, leiten wir Ihre Daten gerne an unsere Telekommunikations-Partner weiter. Diese unterbreiten Ihnen bei Verfügbarkeit ein separates Angebot für einen Telekommunikationsanschluss. Unsere Partner sind: Deutsche Telekom AG, Vodafone, NetCom BW GmbH und Netze BW Sparte Dienstleistungen.

Voraussetzung für eine zeitgleiche Verlegung der Anschlussleitungen ist eine entsprechende Beauftragung durch unsere Kooperationspartner.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Telekommunikations- oder Breitbandanschluss haben, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Anbieter.

Ist eine gemeinsame Verlegung der Abwasser- und Netzanschlussleitungen möglich?

Nein, da der Anschluss an das Abwassersystem ein anderes Tiefenniveau des Grabens vorgibt. Eine Überbauung ist nicht möglich.

Kann ich einen Netzanschluss vom Nachbargrundstück erhalten?

Jedes Gebäude erhält grundsätzlich einen eigenen Netzanschluss an das örtliche Versorgungsnetz.

Was ist ein zeitlich befristeter Netzanschluss?

Ein zeitlich befristeter Netzanschluss ist eine provisorisch versorgte Anlage, die sich nicht länger als ein Jahr in Betrieb befinden wird. Hierzu gehören zum Beispiel elektrische Anschlüsse für Baustellenverteiler (Baustromanschlüsse) oder Schaustellerbetriebe (Schaustelleranschlüsse), welche für die vorübergehende elektrische Versorgung von Maschinen aller Art benötigt werden.

Während der Planung

Wer kann mich bei der Planung unterstützen?

Bereits in der Planungsphase ist der Anschlussort Ihrer Immobilie an das Versorgungsnetz zu berücksichtigen. Suchen Sie sich daher bereits frühzeitig einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens, der Sie bei Ihrem Bauvorhaben unterstützt. Bitte beachten Sie zudem, dass Netzanschlüsse ausschließlich von einem im Installateurverzeichnis und für die jeweilige Versorgungsart eingetragenen Installateurbetrieb errichtet werden dürfen.

> Installateurbetrieb finden

Was muss ich bei der Planung berücksichtigen?

Bevor Sie Ihren Bauantrag stellen, sollten Sie folgende Aspekte in der Planung berücksichtigen:

  • Um die Netzanschlussmöglichkeiten und somit die Verortung Ihres Hausanschlussraums bzw. Technikraumes planen zu können, ist eine Leitungsauskunft Ihres Grundstücks verpflichtend einzuholen. Diese zeigt auf, wo Rohre und Kabel außerhalb und ggf. auch innerhalb Ihres Grundstücks bereits verlaufen und wo wir einen Verknüpfungspunkt zu Ihrer Immobilie herstellen können, um Sie ans Versorgungsnetz anschließen zu können. In der Regel erfolgt dies durch Ihr Bauunternehmen.
    › Jetzt Leitungsauskunft einholen

  • Wir empfehlen zudem direkt Ver- und Entsorgungsnetze (z. B. Telekommunikation, Abwasser) mitzudenken. Das erspart Ihnen Umplanungen, erneute bodenbauliche Maßnahmen oder schlimmstenfalls Mehrkosten. Diesen sogenannte Mehrspartenanschluss können Sie auch direkt bei uns beantragen.
    › Mehr zum Mehrspartenanschluss

  • Auch größere Verbraucher (z. B. Wärmepumpen, Aufzüge, Photovoltaikanlagen oder Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen) sind zu berücksichtigen, um die Anschlussleistung Ihres Netzanschlusses kalkulieren und ggf. auch Anschlussmöglichkeiten außerhalb Ihrer Immobilie (z. B. in Ihrer Garage) planen zu können. Nachträgliche bodenbauliche Maßnahmen, einen nachträglichen Austausch der Messeinrichtung oder auch Mehrkosten können Sie somit vermeiden.

Wann melde ich meinen Netzanschluss an?

Melden Sie Ihren Netzanschluss an, sobald Ihr Bauantrag genehmigt wurde. Lassen Sie sich dabei am besten durch Ihre Fachkraft unterstützen. Diese kennt alle technischen Angaben zu Ihrem Vorhaben und die Gegebenheiten vor Ort.

Wie funktioniert die Anmeldung von meinem Baustrom und Netzanschluss?

Ihren Netzanschluss und Baustrom melden Sie über unsere Online-Services an. Lassen Sie sich dabei am besten durch Ihre Fachkraft unterstützen. Diese kennt alle technischen Angaben zu Ihrem Vorhaben und die Gegebenheiten vor Ort.

› Online-Service Netzanschluss anmelden
› Online-Service Baustrom beantragen

Sie planen einen gewerblichen, industriellen oder landwirtschaftlichen Neubau mit Photovoltaik?

Im Gewerbe, in der Industrie oder Landwirtschaft werden oftmals Anlagenleistungen von mehr als 135 kWp erreicht und machen einen Anschluss nach den Mittelspannungsrichtlinien erforderlich. Der Anmeldeprozess gestaltet sich dadurch komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, Ihre Anlage bereits vor Baubeginn gemeinsam mit Ihren Netzanschlüssen bei uns separat im Kundenportal anzumelden.

Ich möchte meinen Baustrom beantragen. Welche Daten und Dokumente werden für die Online-Beauftragung benötigt?

Es sind alle Daten, die das Anschlussobjekt und das Bauvorhaben beschreiben, für die Beauftragung nötig. Dies sind zum Beispiel Angaben zum Anschlussnehmer, Rechnungsempfänger, Elektroinstallationsbetrieb und elektrische Anschlusswerte. Des Weiteren sind bei Baustellenverteilern ein Lageplan und Datenblätter der zustimmungspflichtigen Geräte hochzuladen.

Wird der zeitlich befristete Anschluss durch einen Elektroinstallationsbetrieb in Betrieb gesetzt, welcher nicht bei der Netze BW GmbH eingetragen ist, ist die schriftliche Bestätigung über die regelkonforme Ausführung der elektrischen Anlagen auszufüllen, zu unterschreiben und ebenfalls hochzuladen:

Haftungsausschluss Baustromanschluss(PDF)

Bitte beachten Sie: Wir empfehlen den Antrag auf Baustrom von Ihrer Elektrofachkraft oder Ihrer Baufirma stellen zu lassen. Sie hat alle erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zur Hand. Dieser Schritt kann auch von Ihnen erledigt werden.

Ich plane einen Neubau mit Photovoltaik. Wann muss ich diese anmelden?

Bitte geben Sie bereits bei der Anmeldung Ihres Netzanschlusses die Leistung Ihrer geplanten Photovoltaikanlage an. Nach der Installation Ihrer Anlage und bevor Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, muss Ihre Hausinstallation fertiggestellt und Ihre Messeinrichtung installiert sein. Daraufhin melden Sie die Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister. Parallel meldet die Elektrofachkraft die Inbetriebnahme über Ihr Kundenportal. Dieser Schritt kann auch von Ihnen gemacht werden.

› Photovoltaikanlage anmelden

Sie planen einen gewerblichen, industriellen oder landwirtschaftlichen Neubau mit Photovoltaik?
Im Gewerbe, in der Industrie oder Landwirtschaft werden oftmals Anlagenleistungen von mehr als 135 kWp erreicht und machen einen Anschluss nach den Mittelspannungsrichtlinien erforderlich. Der Anmeldeprozess gestaltet sich dadurch komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, Ihre Anlage bereits vor Baubeginn gemeinsam mit Ihren Netzanschlüssen bei uns separat im Kundenportal anzumelden.

Ich plane eine große Photovoltaikanlage über 135 kWp. Was muss ich beachten?

Anlagen ab einer Leistung von 135 kW müssen nach der Mittelspannungsrichtlinie installiert werden. Der Anmeldeprozess gestaltet sich auf Grund der geltenden Richtlinien komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Sobald Sie Ihren Netzanschluss bei uns angemeldet haben, meldet daher idealerweise Ihre Elektrofachkraft die Anlage bei uns im Kundenportal in Ihrem Namen an. Dieser Schritt kann auch von Ihnen erledigt werden. Anschließend prüfen wir, ob die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes für Ihre Anlage ausreichend ist. Bevor Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, muss Ihre Hausinstallation fertiggestellt und Ihre Messeinrichtung installiert sein.

Warum und welche größerer Verbraucher sind bei der Anmeldung meines Netzanschlusses zu berücksichtigen?

Um sicherstellen zu können, dass Sie den passenden Netzanschluss bekommen, benötigen wir einige technische Informationen von Ihnen. Sollten Sie besondere Verbrauchseinrichtung planen, geben Sie diese und die benötigte Anschlussleistung unter Berücksichtigung sämtlicher Verbraucher sowie deren Gleichzeitigkeit an. Ihre Eingaben werden von uns bei der Netzplanung berücksichtigt. Zu den anmeldepflichtigen Geräten zählen:

  • Wärmepumpen
  • Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen
  • Erzeugungsanlagen
  • elektrische Wärmeanlagen
  • Aufzüge
  • sonstige Anlagen, bspw. Industrieanlagen und -maschinen, Industriebacköfen

Unser Tipp: Lassen Sie sich bei der Anmeldung durch Ihre Elektrofachkraft unterstützen. Diese kennt Ihre Gegebenheiten vor Ort und alle wichtigen technischen Informationen.

Wann muss ich den Netzanschluss bezahlen?

Erst nachdem unser Partnerunternehmen Ihren Netzanschluss hergestellt hat, erhalten Sie Ihre Rechnung.

Wann erhalte ich die Schlussrechnung des Baustromzählers durch den Energielieferanten?

Sobald der Baustromzähler bei der Netze BW zurückgegeben ist, wird dieser auch IT-seitig ausgebaut und bearbeitet. Der Stromlieferant erhält eine entsprechende Mitteilung und erstellt auf dieser Datenbasis Ihre Schlussrechnung.

Wofür muss ich einen Baukostenzuschuss (BKZ) bezahlen?

Der Baukostenzuschuss ist der Beitrag des „Häuslebauers“ (Anschlussnehmers) für den Ausbau des allgemeinen Netzes, das die Netze BW GmbH im Rahmen der Erschließung, z. B. eines Neubaugebiets, vorfinanziert.

Wer muss einen Baukostenzuschuss (BKZ) bezahlen?

Für Wohngebäude mit 1 bis 2 Wohneinheiten und einer Netzanschlusssicherung bis 3 x 50 A (entspricht 30 kW) wird kein BKZ erhoben.

Für Gewerbeeinheiten und Wohngebäude größer 3 Wohneinheiten und einer Netzanschlusssicherung ab 3 x 63 A (entspricht 39 kW) wird ein BKZ erhoben. Die Höhe des BKZ richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten bzw. der Größe der Netzanschlussleistung.

Details hierzu finden Sie hier:
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen(PDF)

Kann ich Eigenleistungen durchführen?

Ja. Eigenleistungen auf dem eigenen Grundstück sind möglich und mit dem Netzbetreiber im Voraus abzustimmen.

Sämtliche Eigenleistungen müssen fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben des Netzbetreibers durchgeführt werden. Erbringen Sie oder Ihre Fachkraft bei den Hauseinführungen Eigenleistungen, liegen die Abdichtungen zwischen dem Futterrohr und dem Gebäude nicht im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers. Es sind ausschließlich gas- und wasserdichte Bauteilsysteme zu verwenden.

Die Kosten für Mehraufwendungen, die durch eine nicht fachgerechte Ausführung der Eigenleistungen entstehen, werden dem Anschlussnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.

Rückvergütung bei Eigenleistung:

Eine Rückvergütung findet statt, wenn der Anschlussnehmer folgende Arbeiten fachgerecht und vollumfänglich in Eigenleistung durchführt:

  • Mauerdurchbruch: Die Erstellung einer Kernlochbohrung durch den Anschlussnehmer. Der Bohrungsdurchmesser ist mit der Netze BW GmbH abzustimmen.
  • Tiefbauarbeiten: Das fachgerechte Ausheben, Einsanden, Verlegen des Warnbandes, Wiederanfüllen des Leitungsgrabens inkl. Sandbeistellung und Verdichten. Es muss gewährleistet sein, dass die Leitungen bzw. Rohre aus Sicherheitsgründen nach Verlegung eingesandet werden.

Für die Baustellenabsicherung im Zusammenhang mit Eigenleistungen ist der Anschlussnehmer verantwortlich.

Weitere Informationen zur Eigenleistung finden Sie hier:
Vorgaben für Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten für Netzanschlussleitungen(PDF)

Wo finde ich Informationen zur Bauwerksabdichtung und zur Bauart der Wand-/Bodenkonstruktion?

Grundsätzliche Informationen zur Bauwerksabdichtung und zur Bauart der Wand- und Bodenkonstruktion finden Sie auf der Internetseite des Fachverbands Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK).
Im Detail weiß Ihr*e Architekt*in, Planer*in oder Kellerbauer*in Bescheid.

Für uns sind diese Informationen wichtig, um für Sie die geeignete Hauseinführung auswählen zu können, damit die Einführung der Leitung in Ihr Gebäude gegen Feuchtigkeit abgedichtet ist und Ihr Keller trocken bleibt.

Ist eine Überbauung von Anschlussleitungen zulässig?

Eine direkte Überbauung (z. B. Garage, Wintergarten, Carport, Geräteschuppen) von Anschlussleitungen ist nur unter Anwendung von Schutzmaßnahmen (z. B. überbaubare Mantelrohre) zulässig. Diese können Sie gerne mit uns abstimmen.

Bitte beachten Sie die zusätzliche Maßnahmen bei Gasanschlussleitungen:
Bei Gasanschlussleitungen sind zudem Mindestpflanzabstände für Bäume und Sträucher (z. B. Haselnuss und Zypressengewächs-Sträucher) von 2,5 m einzuhalten, die ebenfalls mit geeigneten Schutzmaßnahmen unterschritten werden können. Diese bitten wir mit uns abzustimmen.

Welche baulichen und technischen Voraussetzungen muss ich für die Installation eines zeitlich befristeten Netzanschlusses schaffen?

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

Nach der Anfrage

Wie geht es nach der Anfrage weiter?

Nachdem Sie über unseren Online-Service alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bei uns eingereicht haben, erhalten Sie Ihr Netzanschluss-Angebot.

Sie möchten unser Angebot annehmen? Dann schicken Sie einfach die Auftragserteilung unterschrieben an uns zurück.

Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung. Wir (oder unser Partnerunternehmen) setzen uns daraufhin zur Vereinbarung der Termine für die Grundstücksbegehung und die Herstellung des Netzanschlusses mit Ihnen in Verbindung.

Ich habe meinen Netzanschluss beauftragt. Wann wird dieser montiert?

Sobald Sie uns beauftragt haben, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Wir (oder unser Partnerunternehmen) setzen uns daraufhin zur Vereinbarung der Termine für die Grundstücksbegehung und die Herstellung des Netzanschlusses mit Ihnen in Verbindung.

Wann wird mein Netzanschluss hergestellt?

Ist der Bau Ihrer Immobilie so weit fortgeschritten, dass

  • der Hausanschlussraum zugänglich und verschließbar ist,
  • die Trasse von der Grundstücksgrenze bis zur Gebäudeeinführung frei ist (von Gerüsten, Erdaushub und sonstige Baumaterialien) und
  • die vereinbarten Eigenleistungen (optional) vollständig ausgeführt sind (Graben, Mauerdurchführung)

stellt unser Partnerunternehmen Ihren Netzanschluss her und Sie erhalten Ihre Rechnung.

Bitte beachten Sie: Der Anschluss an das Versorgungsnetz ist erst dann möglich, wenn Ihr Fachbetrieb die Hausinstallation fertiggestellt und uns die Inbetriebsetzung gemeldet hat.

Kann ich meinen Netzanschluss nach der Herstellung direkt nutzen?

Nein. Der Anschluss an das Versorgungsnetz ist erst dann möglich, wenn Ihr Fachbetrieb die Hausinstallation fertiggestellt und uns die Inbetriebsetzung gemeldet hat.

Wann melde ich meinen Baustrom ab?

Sie erhalten mit der Rechnung für die Erstellung des Baustromanschlusses ein Formular, mit dem der Baustrom abgemeldet werden kann.

Nach der Herstellung der Versorgungsanschlüsse

Wer verbindet meinen Netzanschluss mit dem Versorgungsnetz?

Gleichzeitig mit der Meldung der fertiggestellten Hausinstallation wird durch Ihre Fachkraft die erforderliche Messeinrichtung bei uns beantragt. Wir veranlassen dann den Einbau und beauftragen ein*e Monteur*in. Diese baut dann die Messeinrichtung vor Ort ein und verbindet Ihre Immobilie weg vom Baustrom an das öffentliche Versorgungsnetz – Jetzt können Sie Ihren Netzanschluss nutzen!

Sie planen eine Erzeugungsanlage im Zuge Ihres Neubaus?
Bevor Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, ist diese Anlage bei uns anzumelden.

> Photovoltaikanlage anmelden

Sie planen einen gewerblichen, industriellen oder landwirtschaftlichen Neubau mit Photovoltaik?
Im Gewerbe, in der Industrie oder Landwirtschaft werden oftmals Anlagenleistungen von 135 kWp erreicht und machen einen Anschluss nach den Mittelspannungsrichtlinien erforderlich. Der Anmeldeprozess gestaltet sich dadurch komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, Ihre Anlage bereits vor Baubeginn gemeinsam mit Ihren Netzanschlüssen bei uns separat im Kundenportal anzumelden.

Mein Neubau mit meiner Erzeugungsanlage ist fertiggestellt. Ab wann kann ich den Strom selber nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen?

Bevor Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, muss Ihre Hausinstallation fertiggestellt und Ihre Messeinrichtung installiert sein. Daraufhin melden Sie die Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister. Parallel meldet Ihre Elektrofachkraft die Inbetriebnahme über Ihr Kundenportal.

Bitte beachten Sie:
Im Gewerbe, in der Industrie oder Landwirtschaft werden oftmals Anlagenleistungen von 135 kWp erreicht und machen einen Anschluss nach den Mittelspannungsrichtlinien erforderlich. Der Anmeldeprozess gestaltet sich dadurch komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch.

Mein Neubau mit meiner Wallbox bzw. Ladeeinrichtung ist fertiggestellt. Ab wann kann ich mein Fahrzeug laden?

Bevor Sie Ihr Fahrzeug laden können, muss Ihre Hausinstallation fertiggestellt und Ihre Messeinrichtung installiert sein. Daraufhin meldet Ihre Elektrofachkraft die Inbetriebnahme Ihrer Wallbox bzw. Ladeeinrichtung bei uns an.

Wie kann ich meinen Baustrom abmelden?

Sie erhalten mit der Rechnung für die Erstellung des Baustromanschlusses ein Formular, mit dem der Baustrom abgemeldet werden kann.

Die Einführung der Versorgungsleitungen in Ihr Gebäude

Mehrspartenhauseinführung durch die Wand

Für Gebäude mit Keller empfehlen wir eine kompakte, sichere Mehrspartenhauseinführung durch die Wand. Mit einem Graben, einem Mauerdurchbruch und vereinfachtem Bauablauf ist die Installation aller vier Sparten (z. B. Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation) platzsparend und zeiteffizient durch eine Hauseinführung realisierbar.

Mehrspartenhauseinführung durch die Bodenplatte

Für Gebäude ohne Keller empfehlen wir eine kompakte, sichere Mehrspartenhauseinführung durch die Bodenplatte. Der Grundkörper der Bodeneinführung und das zugehörige Leerrohrsystem müssen vor Erstellung der Bodenplatte bauseits platziert bzw. verlegt werden. Die Installation aller vier Sparten (z. B. Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation) ist dann platzsparend und zeiteffizient durch eine Hauseinführung realisierbar.

Ihr Vorteil mit dem Mehrspartenanschluss

Schutz und Flexibilität mit einem passenden Mantelrohr und Telekommunikations-Leerrohr

Mit der Kombinationsmöglichkeit eines Mantelrohrs und Telekommunikations-Leerrohrs von Ihrem Gebäudeinneren bis zur Grundstücksgrenze profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Neben einem zusätzlichen Schutz Ihrer Leitungen vor Beschädigungen können ein Austausch von Versorgungsleitungen bzw. eine einfache Nachbelegung mit weiteren Versorgungsmedien (z. B. einem Glasfaser- oder Gasanschluss) flexibel ermöglicht werden. Erneute aufwendige Tiefbauarbeiten und zusätzliche Kosten bleiben Ihnen somit erspart.

Telekommunikationsanschlüsse gleich mit verlegen

Kooperation mit Deutsche Telekom und Vodafone

Für eine koordinierte und zeitgleiche Anschlussherstellung Ihres Strom- und Telekommunikationsanschlusses haben wir mit den Unternehmen Deutsche Telekom und Vodafone Kooperationen abgeschlossen.

So verbinden wir Ihr Gebäude mit dem öffentlichen Versorgungsnetz

Wir verlegen unsere Netzanschlüsse auf dem kürzesten Weg von der Grundstücksgrenze bis zu Ihnen in das Gebäude. Bitte achten Sie daher bereits bei der Planung darauf, dass der Hausanschlussraum in Richtung der nächst gelegenen Straße liegt und auf der sogenannten Trasse keine Kontrollschächte, Regenwasserzisternen oder ähnliches geplant werden.

Bitte beachten Sie: Zum Schutz Ihrer Leitungen und um nachträglich flexibel andere Leitungen reinziehen zu können, bieten wir die Verrohrung der Anschlussleitungen mit einem Leerrohr bzw. Mantelrohren an. Eine direkte Überbauung von Anschlussleitungen mit z. B. einer Garage, einem Wintergarten, Carport oder Geräteschuppen ist nur unter Anwendung solcher Schutzmaßnahmen zulässig.

Wissenswertes zur Verlegung der Anschlussleitung

Der Weg von der Straße zu Ihrem Gebäude

Trasse

Hierbei handelt es sich um den Anschlussgraben von der Grundstücksgrenze zum Gebäude. In diesem verlaufen später Ihre Leitungen. Die Gesamtlänge ergibt sich aus der Anschlusslänge auf öffentlichem Grund und der Anschlusslänge auf Ihrem privaten Grund.

Der Aushub der Trasse

Erweiterung von Grube und Graben

Eine Erweiterung Ihrer Anschlussgrube / Ihres Anschlussgrabens ist für die Herstellung eines Wasseranschlusses erforderlich, da hierbei die Frosttiefe von 1,20 m berücksichtigt werden muss. Bei der Beantragung eines Mehrspartenanschlusses kann diese Dienstleistung direkt bei uns mit bestellt werden.

Einführung durch die Wand oder den Boden

Mauerdurchbruch oder Bodeneinführung

Die Einführung Ihrer Anschlüsse ins Gebäude hängt davon ab, ob Sie mit oder ohne einen Keller bauen. Mit Keller wird der Anschluss durch die Wand mit einem Mauerdurchbruch realisiert. Ohne Keller wird die Einführung vor der Herstellung der Bodenplatte errichtet. In beiden Fällen kommt eine Mehrspartenhauseinführung zum Einsatz.

Hier kommen alle Anschlüsse zusammen

Hausanschlussraum

Der Hausanschluss- bzw. Technikraum dient i. d. R. als zentraler Sammel- und Verteilungspunkt Ihrer Versorgungsanschlüsse innerhalb Ihres Gebäudes und wird idealerweise in Richtung der nächst gelegenen Straße geplant. Auch der Zählerplatz wird darin vorgesehen.

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Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

Diese gilt seit 01.01.2022 für den Neubau von Nichtwohngebäuden, seit 01.05.2022 für den Neubau von Wohngebäuden und seit 01.01.2023 für Dachsanierungen.

Neuregelung § 14a EnWG

Die neue Ausgestaltung der § 14a-Regelung durch die Bundesnetzagentur dient dazu, die Netzstabilität für Sie auch in Zukunft sicherzustellen.

Laden im Einfamilienhaus

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Planung und Anmeldung Ihrer Wallbox - häufig auch Ladeeinrichtung, Ladesäule oder Ladestation genannt.

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