Stromeinspeisung

Technische Änderungen

Änderungen an Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage

Alle Informationen zur Vorgehensweise finden Sie auf dieser Seite.

Technische Änderungen im Überblick

Sie möchten Ihren Strom in anderer Form nutzen?

Änderung an Ihrem bestehenden Messkonzept

Sie nehmen einen neuen Speicher in Betrieb oder Ihr Speichersystem ist defekt?

Nachrüstung, Erweiterung oder Speicheraustausch

Ihr Wechselrichter war defekt?

Austausch von Wechselrichtern

Ihre Photovoltaik-Module sind defekt?

Austausch von Photovoltaik-Modulen

Sie planen, mehr Strom zu erzeugen?

Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage

Sie nehmen Ihre Anlage außer Betrieb?

Stilllegung Ihrer Erzeugungsanlage

Änderung an Ihrem bestehenden Messkonzept

Sie möchten Ihren erzeugten Strom in anderer Form nutzen?

Haben Sie zum Beispiel die erzeugte Energiemenge Ihrer Photovoltaikanlage bisher komplett ins öffentliche Netz eingespeist und möchten diese nun selbst verbrauchen? Dann ist eine Änderung Ihres Messkonzepts nötig. In der Regel füllt Ihre Elektrofachkraft die notwendigen Formulare für Sie aus und reicht diese bei uns ein.

Zur Änderung Ihres Messkonzepts ist folgendes zu beachten

Auswahl eines neuen Messkonzepts

Um die Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage umzustellen, benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte Meldeformular für die Änderung des Messkonzepts.

Schaltplan erstellen

Durch die Änderung benötigen wir einen aktualisierten Übersichtsschaltplan von Ihrer Elektrofachkraft.

Zählerwechsel

Nach Vorbereitung der Zähleranlage durch Ihre Elektrofachkraft wird der Zählerwechsel beauftragt. Die Beauftragung erfolgt über das Kundenportal.

Nachrüstung, Erweiterung oder Austausch eines Speichers

Sie nehmen einen neuen Speicher in Betrieb oder erweitern einen bestehenden Speicher?
Sie müssen Ihr Speichersystem nach einem Defekt austauschen?

Hier erhalten Sie Informationen, wie Sie oder am besten Ihre Elektrofachkraft das bei uns melden. Die Installation und Inbetriebnahme erfolgt durch Ihre Elektrofachkraft.

Welche Schritte sind für die Nachrüstung, die Erweiterung oder den Austausch eines Speichers notwendig?

Nachrüstung eines neuen Speichers

Bitte beachten Sie: Alle Batteriespeicher > 4,2 KW sind zur Umsetzung des § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtung) verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Erweiterung eines bestehenden Speichers

Austausch bei Speicherdefekt

  • Die Meldung erfolgt mit unserem Formular Erweiterung oder Austausch von Batteriespeichern durch Ihre Elektrofachkraft. Bitte lassen Sie das ausgefüllte Formular Ihrem regionalen Kontakt per per E-Mail zukommen. Diesen finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in der blauen Kontaktleiste am Ende dieser Seite.

  • Bitte melden Sie unmittelbar nach der Inbetriebnahme den Speicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Das müssen Sie uns nicht melden:

Werden lediglich Batteriemodule ausgetauscht, ohne dass sich Speicherkapazität und Entladeleistung ändern, ist keine Meldung an uns oder das Marktstammdatenregister erforderlich. Der Speicher kann nach dem Modultausch sofort wieder genutzt werden.

Wir empfehlen den Modultausch durch Ihre Elektrofachkraft durchführen zu lassen.

Austausch von Wechselrichtern

Ihr Wechselrichter war defekt und musste ausgetauscht werden?

Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie uns den Austausch mitteilen.

Bitte beachten Sie beim Austausch von Wechselrichtern

Diese Voraussetzungen müssen vor der Meldung an uns erfüllt sein

  • Die neue Technik ist in das vorhandene Netzsicherheitsmanagement eingebunden und entspricht den aktuellen technischen Vorgaben.
  • Eine mit dem Tausch verbundene Leistungserhöhung ist im Vorfeld durch uns zu genehmigen.
  • Eine mit dem Tausch verbundene Leistungsänderung ist durch Sie im Marktstammdatenregister angepasst.
  • Die Betriebsweise des Wechselrichters wird beibehalten.

So melden Sie uns den Austausch

Bitte lassen Sie das ausgefüllte Formular Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail zukommen. Diesen finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in der blauen Kontaktleiste am Ende dieser Seite.

Übrigens: Falls der defekte Wechselrichter in ein Speichersystem integriert ist und der Speicher somit auch ausgetauscht wird, verwenden Sie bitte nachstehendes Formular.

Austausch von Photovoltaik-Modulen

Ihre Photovoltaik-Module sind defekt? So melden Sie uns den Austausch:

Wenn Sie ein defektes, beschädigtes oder gestohlenes Modul einer bestehenden Photovoltaikanlage ersetzen, sind Sie nach dem EEG verpflichtet, uns das zu melden. In diesem Abschnitt erfahren Sie, was Sie beachten müssen, um die Vergütung weiterhin zu erhalten.

Das müssen Sie beim Austausch von Photovoltaik-Modulen beachten

Folgende Nachweise werden benötigt:

Nach dem Solarpaket 1 entfallen die Nachweise, jedoch sind diese bis zur ausstehenden beihilferechtlicher EU-Genehmigung noch einzureichen.

Bei Defekten oder Beschädigungen:

  • Fotos, Messprotokolle und Versicherungsnachweise
  • Gegenüberstellung der erwartbaren und der tatsächlich gemessenen Jahreserträge bei Leistungsminderung
  • Gutachten eines Sachverständigen (wenn vorhanden)

Im Falle eines Diebstahls:

  • Polizeiprotokolle und Versicherungsdokumente

Bitte berücksichtigen Sie die "PV-Austauschregelung"

Wenn nach dem Austausch des defekten Moduls die Leistung Ihrer Anlage unverändert bleibt, vergüten wir Sie wie gewohnt weiter. Die Details hierzu sind in der „PV-Austauschregelung“ enthalten.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie uns den Austausch defekter Module immer mitteilen müssen.

Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage

Sie planen, mehr Strom zu erzeugen?

Auf Ihrem Dach, Ihrer Garage oder Ihrem Carport ist noch Platz und Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre bestehende Erzeugungsanlage zu erweitern? Diese Erweiterung stellt rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungsatz abgerechnet. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

So melden Sie die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage als Neuanlage bei uns an

Folgende Informationen werden benötigt:

  • Lageplan der Anlage
    Ein maßstabsgerechter Lageplan mit Grundstücksgrenzen kann im Geoportal BW erstellt werden.
  • Anlagenleistung und Messkonzept
    Hierzu berät Sie Ihre Elektrofrachkraft oder Ihr Planungsbüro.
  • Angaben zum Netzsicherheitsmanagement
    Informationen erhalten Sie hier.

Die weiteren Schritte zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage können Sie oder Ihre Elektrofachkraft in Ihrem Kundenportal abschließen.

Erweiterung Ihrer Anlage im Kundenportal anfragen

Bitte beachten Sie, dass der zusätzlich eingespeiste Strom mit den aktuellen Regelsätzen vergütet wird. Diese unterscheiden sich in der Regel von den Vergütungssätzen der bestehenden Anlage.

Stilllegung Ihrer Erzeugungsanlage

Sie nehmen Ihre Anlage außer Betrieb?

Ihre Erzeugungsanlage hat ausgedient und soll nun vom öffentlichen Stromnetz getrennt werden. Hier erfahren Sie alles zur Vorgehensweise bei der Stilllegung.

So melden Sie Ihre Erzeugungsanlage bei uns ab

Alle Informationen, die wir von Ihnen bzw. Ihrer Elektrofachkraft benötigen:

Stilllegung der Erzeugungsanlage
Bitte nutzen Sie das Dokument "Erklärung zur endgültigen Stilllegung einer Erzeugungsanlage". Ihre Elektrofachkraft sendet uns das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Dokument per E-Mail zu.

Stilllegung des Zählers
Die Beauftragung des Zählerausbaus erfolgt über das Kundenportal. Sollten wir nicht für Ihren Zähler verantwortlich sein, veranlassen Sie bitte den Ausbau des Zählers bei Ihrem Messstellenbetreiber.

Hinweis: Bitte denken Sie daran, die Stilllegung auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden.

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