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Stromeinspeisung
Technische Änderungen
Änderungen an Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage
Alle Informationen zur Vorgehensweise finden Sie auf dieser Seite.
Technische Änderungen im Überblick
Sie möchten Ihren Strom in anderer Form nutzen?
Änderung an Ihrem bestehenden Messkonzept
Sie nehmen einen neuen Speicher in Betrieb?
Nachrüstung und Erweiterung von Speichern
Ihr Wechselrichter oder Speichersystem war defekt?
Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen
Ihre Photovoltaik-Module sind defekt?
Austausch von Photovoltaik-Modulen
Sie planen, mehr Strom zu erzeugen?
Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage
Sie nehmen Ihre Anlage außer Betrieb?
Stilllegung Ihrer Erzeugungsanlage
Änderung an Ihrem bestehenden Messkonzept
Sie möchten Ihren erzeugten Strom in anderer Form nutzen?
Haben Sie zum Beispiel die erzeugte Energiemenge Ihrer Photovoltaikanlage bisher komplett ins öffentliche Netz eingespeist und möchten diese nun selbst verbrauchen? Dann ist eine Änderung Ihres Messkonzepts nötig. In der Regel füllt Ihre Elektrofachkraft die notwendigen Formulare für Sie aus und reicht diese bei uns ein.
Sie möchten Ihren Eigenverbrauch durch einen Speicher erhöhen? Hier erhalten Sie Informationen zur Anmeldung des Gerätes. Die Installation und Inbetriebnahme erfolgt durch Ihre Elektrofachkraft.
Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen
Ihr Wechselrichter oder Speichersystem war defekt und musste ausgetauscht werden?
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie uns den Austausch mitteilen.
Diese Voraussetzungen müssen vor der Meldung an uns erfüllt sein
Die neue Technik ist in das vorhandene Netzsicherheitsmanagement eingebunden und entspricht den aktuellen technischen Vorgaben.
Eine mit dem Tausch verbundene Leistungserhöhung ist im Vorfeld durch uns zu genehmigen.
Eine mit dem Tausch verbundene Leistungsänderung ist durch Sie im Marktstammdatenregister angepasst.
Die Betriebsweise des Wechselrichters bzw. des Speichersystems wird beibehalten.
So melden Sie uns den Austausch
Bitte lassen Sie das ausgefüllte Formular Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail zukommen. Diesen finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in der blauen Kontaktleiste am Ende dieser Seite.
Austausch von Photovoltaik-Modulen
Ihre Photovoltaik-Module sind defekt? So melden Sie uns den Austausch:
Wenn Sie ein defektes, beschädigtes oder gestohlenes Modul einer bestehenden Photovoltaikanlage ersetzen, sind Sie nach dem EEG verpflichtet, uns das zu melden. In diesem Abschnitt erfahren Sie, was Sie beachten müssen, um die Vergütung weiterhin zu erhalten.
Das müssen Sie beachten
Folgende Nachweise werden benötigt:
Bei Defekten oder Beschädigungen:
Fotos, Messprotokolle und Versicherungsnachweise
Gegenüberstellung der erwartbaren und der tatsächlich gemessenen Jahreserträge bei Leistungsminderung
Gutachten eines Sachverständigen (wenn vorhanden)
Im Falle eines Diebstahls:
Polizeiprotokolle und Versicherungsdokumente
Bitte berücksichtigen Sie die "PV-Austauschregelung"
Wenn nach dem Austausch des defekten Moduls die Leistung Ihrer Anlage unverändert bleibt, vergüten wir Sie wie gewohnt weiter. Die Details hierzu sind in der „PV-Austauschregelung“ enthalten.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie uns den Austausch defekter Module immer mitteilen müssen.
Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage
Sie planen, mehr Strom zu erzeugen?
Auf Ihrem Dach, Ihrer Garage oder Ihrem Carport ist noch Platz und Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre bestehende Erzeugungsanlage zu erweitern? Diese Erweiterung stellt rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungsatz abgerechnet. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
So melden Sie die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage als Neuanlage bei uns an
Folgende Informationen werden benötigt:
Lageplan der Anlage Ein maßstabsgerechter Lageplan mit Grundstücksgrenzen kann im Geoportal BW erstellt werden.
Anlagenleistung und Messkonzept Hierzu berät Sie Ihre Elektrofrachkraft oder Ihr Planungsbüro.
Angaben zum Netzsicherheitsmanagement Informationen erhalten Sie hier.
Die weiteren Schritte zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage können Sie oder Ihre Elektrofachkraft in Ihrem Kundenportal abschließen.
Erweiterung Ihrer Anlage im Kundenportal anfragen
Bitte beachten Sie, dass der zusätzlich eingespeiste Strom mit den aktuellen Regelsätzen vergütet wird. Diese unterscheiden sich in der Regel von den Vergütungssätzen der bestehenden Anlage.
Stilllegung Ihrer Erzeugungsanlage
Sie nehmen Ihre Anlage außer Betrieb?
Ihre Erzeugungsanlage hat ausgedient und soll nun vom öffentlichen Stromnetz getrennt werden. Hier erfahren Sie alles zur Vorgehensweise bei der Stilllegung.
So melden Sie Ihre Erzeugungsanlage bei uns ab
Alle Informationen, die wir von Ihnen bzw. Ihrer Elektrofachkraft benötigen:
Stilllegung des Zählers Ihre Elektrofachkraft füllt das Formular “Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung Niederspannung” aus. Bei der Stilllegung handelt es sich formal um eine Änderungsmitteilung, genauer eine Anlagentrennung unter dem Punkt Anlagenveränderung im Dokument. Dieses kann von Ihrer Elektrofachkraft per E-Mail an uns gesendet oder die Daten über das Kundenportal gemeldet werden. Sollten wir nicht für Ihren Zähler verantwortlich sein, veranlassen Sie bitte den Ausbau des Zählers bei Ihrem Messstellenbetreiber.
Hinweis: Bitte denken Sie daran, die Stilllegung auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden.