Stromeinspeisung
Technische Änderungen an Ihrer Erzeugungsanlage
Technische Änderungen im Überblick
Änderung an Ihrem bestehenden Messkonzept
Möchten Sie Ihren erzeugten Strom künftig selbst nutzen, statt ihn komplett einzuspeisen? Eine Umstellung von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung erfordert eine technische Anpassung Ihres Zählerschranks. In der Regel füllt Ihre Elektrofachkraft die notwendigen Formulare für Sie aus und reicht diese bei uns ein.
Was es bei der Änderung Ihres Messkonzepts zu beachten gibt:
Eine Anpassung des Messkonzepts wird immer dann notwendig, wenn Sie die Art und Weise, wie Sie Ihren selbst erzeugten Strom nutzen, verändern oder optimieren möchten. Unsererseits muss die Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage umgestellt werden. Damit der Umstieg reibungslos funktioniert, führt Sie dieser Leitfaden Schritt für Schritt zum neuen Messkonzept:
1. Neues Messkonzept festlegen
Wählen Sie gemeinsam mit Ihrer Elektrofachkraft das passende Konzept für Ihren Bedarf aus. Es regelt, wie Eigenverbrauch und Netzeinspeisung künftig verrechnet werden.
- Grundlage: Das vollständig ausgefüllte Meldeformular für die Änderung des Messkonzepts ist zwingend für die Systemumstellung erforderlich.
- Versand: Per E-Mail an Ihren regionalen Ansprechpartner. Diesen finden Sie hier nach Eingabe Ihrer Postleitzahl.
2. Schaltplan erstellen
Da die Änderung ein Eingriff in die Elektrik ist, benötigen wir einen aktualisierten Übersichtsschaltplan von Ihrer Elektrofachkraft.
- Inhalt: Alle Anlagenkomponenten, Technik für das Netzsicherheitsmanagement sowie die Installation vom Modul bis zum Netzverknüpfungspunkt.
-
Versand: Per E-Mail an Ihren regionalen Ansprechpartner. Diesen finden Sie hier nach Eingabe Ihrer Postleitzahl.
3. Zähleranlage vorbereiten und Zählerwechsel beauftragen
Nach dem technischen Umbau durch Ihre Fachkraft folgt der physische Zählertausch. Die Beauftragung erfolgt direkt durch den Fachbetrieb.
- Voraussetzung: Der Zählerschrank wurde gemäß den aktuellen VDE-Anwendungsregeln (VDE-AR-N 4105) vorbereitet.
- Die Beauftragung des Zählerwechsels erfolgt in unserem Kundenportal.
Austausch von Wechselrichtern
Ein defekter Wechselrichter lässt sich in der Regel unkompliziert austauschen. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Austausch immer dann bei uns meldepflichtig ist, wenn sich technische Parameter ändern (z. B. Geräteleistung oder Einspeisephasen).
Bitte beachten Sie beim Austausch von Wechselrichtern:
Folgende Voraussetzungen müssen vor der Meldung an uns erfüllt sein:
- Die neue Technik ist in das vorhandene Netzsicherheitsmanagement eingebunden und entspricht den aktuellen technischen Vorgaben.
- Eine mit dem Tausch verbundene Leistungserhöhung ist im Vorfeld durch uns zu genehmigen.
- Eine mit dem Tausch verbundene Leistungsänderung ist durch Sie im Marktstammdatenregister angepasst.
- Die Betriebsweise des Wechselrichters wird beibehalten.
So melden Sie uns den Austausch:
Bitte lassen Sie das ausgefüllte Formular Austausch von Wechselrichtern Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail zukommen. Diesen finden Sie hier nach Eingabe Ihrer Postleitzahl.
Austausch von Photovoltaik-Modulen
Der Erhalt der Vergütung ist durch die PV-Austauschregelung im EEG gesichert. Wenn Sie ein Modul Ihrer Photovoltaikanlage aufgrund von Defekt, Beschädigung oder Diebstahl ersetzen lassen, behalten Sie so Ihren ursprünglichen Vergütungssatz. Nach dem EEG sind Sie allerdings dazu verpflichtet, uns einen Vorfall dieser Art zwingend zu melden. In diesem Abschnitt erfahren Sie, was Sie beachten müssen, um die Vergütung weiterhin zu erhalten.
Die PV-Austauschregelung im Detail
Nach dem EEG bleiben Inbetriebnahmezeitpunkt, Vergütungshöhe und -dauer unverändert, wenn Sie defekte, beschädigte oder gestohlene Module am selben Standort ersetzen. Dies gilt bis zur Höhe der ursprünglich am Standort installierten Gesamtleistung.
Wann greift die Regelung?
- Technische Defekte: Hierzu zählen moduleigene Fehler (wenn die tatsächliche Modulleistung die mindestens zu erwartende Leistung unterschreitet) und sicherheitstechnische Mängel am Modul selbst.
- Schäden & Diebstahl: Abgedeckt sind äußere Einwirkungen wie Sturm-, Hagel- oder Montageschäden sowie der notwendige Ersatz nach einem Diebstahl.
Die Austauschregelung greift nicht bei:
- Externen Faktoren: Ertragseinbußen durch Verschmutzung, Verschattung oder eine falsche Ausrichtung der Anlage.
- Natürlicher Alterung: Ein regulärer, altersbedingter Rückgang der Leistung (Degradation) berechtigt nicht zum Erhalt der alten Vergütungssätze.
Hinweis: Wird eine höhere Leistung installiert als zuvor vorhanden war, gilt dieser Mehranteil als Neuanlage.
Folgende Nachweise werden benötigt:
Aktuell muss der Schaden an zu ersetzenden Modulen bei Gebäudesolaranlagen gegenüber dem Netzbetreiber nachgewiesen werden.*
Bei Defekten oder Beschädigungen:
- Fotos, Messprotokolle und Versicherungsnachweise
- Gegenüberstellung der erwartbaren und der tatsächlich gemessenen Jahreserträge bei Leistungsminderung
- Gutachten eines Sachverständigen (wenn vorhanden)
Im Falle eines Diebstahls: Polizeiprotokolle und Versicherungsdokumente
Freiflächenanlagen nach § 48 EEG sind bei einem Modultausch von der Nachweispflicht befreit.
* Das Solarpaket I vom 16.05.2024 sieht vor, dass die bisher erforderliche Begründung für den Ersatz von Gebäudesolaranlagen nach § 48 Abs. 2 EEG künftig entfallen soll. Diese Änderung ist jedoch noch nicht in Kraft, da die hierfür notwendige beihilferechtliche Genehmigung der EU derzeit noch aussteht.
So melden Sie uns den Austausch:
Bitte lassen Sie das ausgefüllte Formular Austausch von Photovoltaik-Modulen im Sinne des EEG und eventuell erforderliche Nachweise Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail zukommen. Diesen finden Sie hier nach Eingabe Ihrer Postleitzahl.
Erweiterung Ihrer Erzeugungsanlage
Auf Ihrem Dach, Ihrer Garage oder Ihrem Carport ist noch Platz und Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre bestehende Erzeugungsanlage zu erweitern? Diese Erweiterung stellt rechtlich eine Einordnung als Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden EEG-Vergütungssatz abgerechnet. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
So melden Sie die Erweiterung Ihrer Erzeugungsanlage als Neuanlage bei uns an:
Idealerweise meldet Ihre Elektrofachkraft die Erweiterung Ihrer Anlage rechtzeitig bei uns im Kundenportal in Ihrem Namen an. Dieser Schritt kann auch von Ihnen erledigt werden. Anschließend prüfen wir, ob die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes für die Erweiterung Ihrer Anlage ausreichend ist. Nach wenigen Wochen erhalten Sie die Anschlusszusage.
Bitte beachten Sie: Der zusätzlich eingespeiste Strom wird mit den aktuellen Regelsätzen vergütet. Diese unterscheiden sich in der Regel von den Vergütungssätzen der bestehenden Anlage.
Folgende Informationen werden benötigt:
- Lageplan der Anlage
Ein maßstabsgerechter Lageplan mit Grundstücksgrenzen kann im Geoportal BW erstellt werden. - Anlagenleistung und Messkonzept
Hierzu berät Sie Ihre Elektrofrachkraft oder Ihr Planungsbüro. - Angaben zum Netzsicherheitsmanagement
Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite Netzsicherheitsmanagement.
Stilllegung Ihrer Erzeugungsanlage
Ihre Erzeugungsanlage hat ausgedient und soll nun vom öffentlichen Stromnetz getrennt werden, dann benötigen wir eine Rückbaubestätigung. Hier erfahren Sie alles zur Vorgehensweise bei der Stilllegung.
Diese Informationen benötigen wir von Ihnen bzw. Ihrer Elektrofachkraft:
Stilllegung der Erzeugungsanlage:
Bitte nutzen Sie das Dokument Erklärung zur endgültigen Stilllegung einer Erzeugungsanlage. Ihre Elektrofachkraft sendet uns das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Dokument per E-Mail zu.
Stilllegung des Zählers:
Die Beauftragung des Zählerausbaus erfolgt über das Kundenportal. Sollten wir nicht für Ihren Zähler verantwortlich sein, veranlassen Sie bitte den Ausbau des Zählers bei Ihrem Messstellenbetreiber.
Hinweis: Bitte denken Sie daran, die Stilllegung auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden.