Stromeinspeisung

Wichtige Gesetze

Ihr Weg zur eigenen Erzeugungsanlage ist begleitet von Gesetzen, Vorgaben und Pflichten. Hier finden Sie die wichtigsten im Überblick.

Den Durchblick im Gesetzesdschungel bewahren

Die Stromeinspeisung ist ein großes, vielfältiges Thema, das von Vorgaben, Pflichten und Regeln begleitet wird. Diese wurden in Form von mehreren Gesetzen festgehalten und werden regelmäßig angepasst und erweitert. Aber welches Gesetz beschäftigt sich womit und was wird darin geregelt? Hierbei den Überblick zu behalten, ist nicht immer leicht. Die wichtigsten Gesetzeswerke finden Sie auf dieser Seite in der nachfolgenden Übersicht.

Die wichtigsten Gesetzeswerke im Überblick

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG soll den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern und vorantreiben. Es regelt u. a. die Einspeisung und Vergütung von erzeugtem Strom zwischen Anlagen- und Netzbetreibern.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Im KWKG wird die Einspeisung und Vergütung von erzeugtem Strom und Wärme von KWK-Anlagen geregelt.

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das EnWG befasst sich mit der Grundversorgung von Elektrizität und Gas sowie der Entflechtung zwischen Stromversorgungsunternehmen und Netzbetreibern.

Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO)

In der PVPf-VO und dem KSG BW sind die Regeln zu der 2022 erlassenen PV-Pflicht in Baden-Württemberg festgelegt.

Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW)

Im KSG BW sind die Klimaschutzziele festgelegt. Damit diese erreicht werden, führt die Landesregierung Überprüfungen durch und erlässt, wenn erforderlich, zusätzliche Maßnahmen.

Marktstammdatenregister-Verordnung (MaStRV)

Im Marktstammdatenregister (MaStR) sind die Erzeugungsanlagen für den deutschen Strom- und Gasmarkt zu registrieren. Es wird von der Bundesnetzagentur geführt.

Überblick über Gesetzesanpassungen

Sowohl mit dem EEG 2023 als auch mit dem Solarpaket I wurden neue Regelungen eingeführt, die den Ausbau Erneuerbarer Energien erleichtern. Hier fassen wir die wichtigsten Punkte der komplexen Änderungen zusammen:

Gültig seit 01.01.2023

EEG 2023

  • Erhöhung der EEG-Einspeisevergütung
  • Abschaffung der Leistungsbegrenzungen für Anlagen bis 25 kW installtierter Leistung (70%-Regelung)
  • Steuervereinfachungen für Anlagen bis 30 kW installierter Leistung
  • Entfall der EEG-Umlage

Gültig seit 16.05.2024

Solarpaket I

  • Mehr Leistung und einfachere Anmeldung für Balkonkraftwerke
  • Vereinfachungen für “Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung” und Mieterstrom
  • Neue Vergütungsform “unentgeltliche Abnahme” für Balkonkraftwerke und Alternative zu Direktvermarktung für Anlagen größer 100 kW

Regulierende Bundesbehörde und Ansprechpartner für Rechtsfragen

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur zählen die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die Wettbewerbsaufsicht und die Marktregulierung.

Clearingstelle des EEG und KWKG

Bei Fragen und Unstimmigkeiten bzgl. des EEG, des KWKG oder des Messstellenbetreibergesetzes (MsbG) ist die Clearingstelle die richtige Anlaufstelle.

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Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

Diese gilt seit 01.01.2022 für den Neubau von Nichtwohngebäuden, seit 01.05.2022 für den Neubau von Wohngebäuden und ab 01.01.2023 für Dachsanierungen.

Marktstammdatenregister (MaStR)

Als Betreiber*in einer Erzeugungsanlage sind Sie verpflichtet, die Anlage und ggf. auch Ihren Energiespeicher ins Marktstammdatenregister einzutragen.

Netzsicherheitsmanagement / Redispatch 2.0

Erfahren Sie hier, wie Sie uns bei der Sicherung und Stabilisierung unseres Stromnetzes unterstützen können.