Elektromobilität

Laden im Einfamilienhaus

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Planung und Anmeldung Ihrer Wallbox - häufig auch Ladeeinrichtung, Ladesäule oder Ladestation genannt.

Erklärvideo – Wallbox schnell und einfach anmelden

Sie planen eine Wallbox für Ihr Einfamilienhaus, um Ihr Fahrzeug sicher zu laden? Die Wallbox muss vor der Installation beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet oder von diesem genehmigt werden - das kommt auf die Ladeleistung an. Worauf Sie dabei achten müssen und wie die einfache Anmeldung mit unserem Online-Service funktioniert, finden Sie im Erklärvideo.

Hand in Hand für Ihre Flexibilität beim Laden

Sie

wünschen sich für das Laden bei Ihnen zu Hause Sicherheit, Tempo und Komfort? Hier erhalten Sie alle relevanten Infos und Tipps sowie Unterstützung bei der Suche nach einer Elektrofachkraft.

Ihre Elektrofachkraft

ist für die Installation Ihrer Wallbox da und steht Ihnen bei sämtlichen Vorüberlegungen und Vorarbeiten zur Seite.
Bitte beachten Sie: Wallboxen sind Expertensache!

Wir

unterstützen den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Damit wir unser Netz für die kommenden Anforderungen rüsten können, sind Wallboxen melde- bzw. zustimmungspflichtig.

Technische Voraussetzungen für das Laden im Einfamilienhaus

  • Die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens kennt den aktuellen Stand der Technik und die geltenden Vorschriften und prüft daraufhin Ihre Hausinstallation.
  • Ihre hausinterne Elektroinstallation ist für die hohe Ladeleistung über einen längeren Zeitraum geeignet.
  • Ihr Hausanschluss verfügt über genug Leistung, um den Mehrbedarf zu decken.
  • Zum Vergleich: Ihr Elektroauto wird an einer 11 kW-Wallbox dauerhaft mit derselben Leistung geladen, wie ein Kochfeld mit vier Platten, ein Backofen und ein Wasserkocher gleichzeitig im Betrieb verbrauchen.
  • Vor dem Laden an einer Starkstromsteckdose mit Dreiphasenwechselstrom auch als CEKON- oder CEE-Steckdose bekannt, wird empfohlen, diese von einer Elektrofachkraft überprüfen zu lassen.

Muss ich meine Wallbox anmelden?

Melde- bzw. Zustimmungspflicht von Wallboxen

Am 21. März 2019 trat § 19 der Niederspannungsverordnung (NAV) in Kraft, wonach die Inbetriebnahme einer Wallbox für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber mitzuteilen ist.

Bei einer Summenleistung Ihrer Wallboxen bis zu 12 kW bitten wir um Anmeldung, bei mehr als 12 kW müssen wir unser Netz prüfen und der Installation zustimmen.

Eine oder mehrere Wallboxen bis einschließlich
insgesamt 12 kW = meldepflichtig

So gehen Sie vor:

  • Prüfung technischer Voraussetzungen im Haus
  • Wallbox kaufen
  • Installation Ihrer Wallbox durch Elektrofachkraft beauftragen
  • Wallbox bei uns anmelden

Eine oder mehrere Wallboxen mit insgesamt
mehr als 12 kW = zustimmungspflichtig

So gehen Sie vor:

  • Prüfung technischer Voraussetzungen im Haus
  • Genehmigung bei uns beantragen
  • Genehmigung von uns erhalten
  • Wallbox kaufen
  • Installation Ihrer Wallbox durch Elektrofachkraft beauftragen
  • Meldung der Inbetriebnahme durch Elektrofachkraft an uns

Kostenfaktoren und wichtige Praxistipps

Ladeleistung und -geschwindigkeit

Umso höher die gewünschte Ladeleistung und die Ladegeschwindigkeit, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Netzanschluss oder sogar das Stromnetz verstärkt werden müssen.

Praxistipp: Klären Sie Ihren Leistungsbedarf im Vorfeld Ihrer Anfrage mit einem Elektrofachbetrieb ab. Planen Sie die Ladezeit je nach Bedarf und Akku-Ladestand Ihres Fahrzeugs bewusst ein. Laden Sie Ihr Auto einfach und bequem über Nacht. Verschiedene Praxisbeispiele zeigten, dass sich eine Ladeleistung von 11 kW für Zuhause als ausreichend erweist.

Ladestandorte

Der geplante Ladestandort kann eine Garage, Ihr Stellplatz oder ein Carport sein. Wie sind die Bedingungen bei Ihnen vor Ort? Wie weit ist der Ladestandort vom Sicherungskasten entfernt? Sind Grabarbeiten oder Wanddurchbrüche zur Ladeeinrichtung notwendig oder besteht bereits eine Starkstromverbindung?

Praxistipp: Stimmen Sie sich hier ebenfalls mit einem Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl ab. Bei einem Neubau berücksichtigen Sie die Ladeinfrastruktur bereits in der Planungsphase.

Förderungen & Boni

Förderung

KfW-Bank

Hier erfahren Sie, ob es aktuell Förderungen der KfW-Bank für Wallboxen für Wohngebäude gibt.

Förderung

BW-e-Solar-Gutschein der L-Bank

Hier können Sie sich über die Förderung einer Wallbox im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage informieren.

Bonus

Netze BW: Laden & Sparen

Leisten Sie einen Beitrag zur stabilen Stromversorgung: Wir dürfen Ihre Wallbox steuern? Das ist uns einen Bonus von 200 Euro wert.

Häufig gestellte Fragen zum Laden im Einfamilienhaus

Diese FAQ-Sammlung gibt Ihnen Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen – vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Erste Schritte vor dem Kauf einer Wallbox

Muss ich die Wallbox melden oder genehmigen lassen?

Wallboxen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig und müssen der Netze BW zur Information mitgeteilt werden. Sie können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.

Verfügt Ihre geplante Wallbox über eine Leistung von mehr als 12 kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei muss die Netze BW der Installation explizit zustimmen, d.h. wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir das vorgelagerte Netz verstärken müssen.

Was muss ich machen, um laden zu können?

Bitte vereinbaren Sie eine individuelle Beratung durch Ihre Elektrofachkraft, um die Bedingungen vor Ort zu prüfen und anhand der Angaben, welches Fahrzeug wann, wie und wie oft geladen werden soll, eine Anmeldung (11 kW-Wallbox) oder eine Genehmigung (22 kW-Wallbox) zu initiieren.

Welche Kosten entstehen für mich für die Installation und Inbetriebnahme?

Wenn keine Leistungserhöhungen beim Netzbetreiber notwendig werden, entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft. Diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen.

Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen durch die Netze BW notwendig, entstehen weitere Kosten für Sie. Diese können Sie nachfolgendem Dokument entnehmen:

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen(PDF)

Wie finde ich heraus, was mein Flurstück ist?

Die Angaben zum Flurstück können Sie Ihrem Lageplan entnehmen. Auch das Ortsbauamt Ihrer Kommune kann Ihnen hierzu weiterhelfen.

Wie viel kostet eine Wallbox?

Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Kann ich die Wallbox mieten?

Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Welche Wallbox ist die richtige oder das Beste für mich?

Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Kann ich jederzeit ohne Unterbrechung laden?

Ja, außer es ist individuell für die Wallbox ein Steuergerät beim Netzbetreiber beantragt worden (netzdienliches Steuern) oder es liegen Störungen, ein Stromausfall oder ein Fehler in der Kundenanlage vor.

Welche Leistung ist am Hausanschluss verfügbar?

Es kann keine allgemeingültige Auskunft über vorhandene Kapazitäten im Netz gegeben werden. Durch die Elektrofachkraft ist die gleichzeitig benötigte Leistung am Hausanschluss zu ermitteln - anhand dieser werden dann die notwendigen Maßnahmen am Hausanschluss bestimmt. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Muss eine Status-Quo-Betrachtung meines Hausanschlusses vorgenommen werden, um Kurzschlüsse o. ä. zu vermeiden?

Bei bestehenden Anlagen kann durch den Einbau einer Wallbox eine Änderung am Hausanschluss, sowie eine Änderung des Zählerplatzes und/oder der Elektroinstallation notwendig werden. Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie kann mit Ihnen vor Ort die notwendigen Maßnahmen festlegen und die Kosten hierfür ermitteln.

Benötige ich für den Anschluss einer Wallbox eine Elektrofachkraft?

Für den Anschluss einer Wallbox wird Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt. Dies ist Expertensache! Bitte beauftragen Sie hierzu eine Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Welche Wallbox können Sie mir empfehlen?

Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Kann ich eine Wallbox an meinem Hausanschluss anschließen?

Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt / ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Ich möchte einen Stromanschluss in meiner Garage - wie gehe ich vor?

Sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an. Sie muss vor Ort beurteilen, ob alle technisch notwendigen Einrichtungen in oder an der Garage vorschriftsgemäß installiert werden können (Hausanschlusskasten, Zählerschrank oder Zähleranschlusssäule). Bei einer Zähleranschlusssäule an der Garage muss geprüft werden, auf welchem Grundstück sich diese befindet. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des / der Eigentümers / Eigentümerin erforderlich.

Ich möchte eine Wallbox installieren - was muss ich tun?

Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Was ist eine KfW-Förderung?

Über Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren wir Sie weiter oben auf dieser Website unter Förderungen und Boni.

Bekomme ich bei der Netze BW eine Beratung, welche Wallbox zu meinen Bedürfnissen passt?

Aufgabe der Netze BW ist der sichere Betrieb des Stromnetzes.

Eine Beratung, welche Ladeinfrastruktur für Ihre individuellen Anforderungen passend wäre, können wir leider nicht leisten. Dies kann nur eine von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft beurteilen bzw. das Unternehmen, von dem Sie die Wallbox erwerben möchten. Nur Ihre Elektrofachkraft kennt Ihre Hausinstallation. Bitte gehen Sie deshalb zunächst auf sie zu, wenn Sie Fragen zur Elektromobilität haben. Wir unterstützen dann gerne beim konkreten Anfrage- und Anmeldeprozess.

Ich möchte gerne das verminderte Netznutzungsentgelt für Elektromobilität nutzen. Was muss ich beachten?

Die Netze BW bietet für Elektromobilität von Montag bis Sonntag 24 Stunden täglich ein vermindertes Netznutzungsentgelt an, wenn die Wallbox über die Möglichkeit einer Steuerung verfügt (nach § 14a EnWG). Bei Netzengpässen behält sich die Netze BW vor, die Ladeeinrichtung abzuschalten.

Hierfür ist ein separater Zähler mit Funkrundsteuerempfänger notwendig. Für die Montage des Funkrundsteuerempfängers ist ein separater Steuergeräteplatz in 3-Punkt-Technik nach VDE-AR-N 4101 zur Verfügung zu stellen. Ihre Elektrofachkraft unterstützt Sie gerne dabei.

Wie groß ist mein Netzanschluss und habe ich noch ungenutzte Leistung zur Verfügung?

Um diese Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Sie kann eine sogenannte Lastgangmessung durchführen und alle notwendigen Informationen ermitteln.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Anfrage und Genehmigung

Muss ich die Wallbox melden oder genehmigen lassen?

Wallboxen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig und müssen der Netze BW zur Information mitgeteilt werden. Sie können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.

Verfügt Ihre geplante Wallbox über eine Leistung von mehr als 12 kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei muss die Netze BW der Installation explizit zustimmen, d.h. wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir das vorgelagerte Netz verstärken müssen.

Wie lange dauert der Prozess der Anmeldung und Installation der Wallbox insgesamt?

Das Ausfüllen und Versenden der Anmeldung Ihrer Wallbox dauert circa fünf Minuten. Nutzen Sie hierfür bitte unseren Online-Service 'Wallbox anmelden'.

Eine schriftliche Zusage der Netze BW kann bis zu 4 Wochen dauern - in einfachen Fällen (bis einschließlich 12 kW) erhalten Sie die Zusage sofort nach Anmeldung oder innerhalb weniger Arbeitstage.

Zur Dauer der Installation kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Diese hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Kontaktieren Sie hierzu am besten Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Wie finde ich heraus, was mein Flurstück ist?

Die Angaben zum Flurstück können Sie Ihrem Lageplan entnehmen. Auch das Ortsbauamt Ihrer Kommune kann Ihnen hierzu weiterhelfen.

Welche Leistung ist am Hausanschluss verfügbar?

Es kann keine allgemeingültige Auskunft über vorhandene Kapazitäten im Netz gegeben werden. Durch die Elektrofachkraft ist die gleichzeitig benötigte Leistung am Hausanschluss zu ermitteln - anhand dieser werden dann die notwendigen Maßnahmen am Hausanschluss bestimmt. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Was ist eine KfW-Förderung?

Über Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren wir Sie weiter oben auf dieser Website unter Förderungen und Boni.

Wie groß ist mein Netzanschluss und habe ich noch ungenutzte Leistung zur Verfügung?

Um diese Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Sie kann eine sogenannte Lastgangmessung durchführen und alle notwendigen Informationen ermitteln.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Ich habe eine Wallbox und möchte diese erweitern (Drosselung entfernen oder zusätzliche installieren): Was muss ich hierfür tun?

Grundsätzlich gilt, dass Wallboxen deren Leistung in Summe größer als 12 kW ist, vom Netzbetreiber genehmigt werden müssen. Dies gilt auch für die Summengesamtleistung (Ladeleistung) von mehreren Wallboxen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Elektrofachkraft. Sie wird die elektrische Anlage und den Netzanschluss kontrollieren.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Ich habe eine 22 kW-Wallbox, die aber auf 11 kW gedrosselt wird - ist diese nur anmelde- oder auch genehmigungspflichtig?

Anmeldepflichtig - für uns als Netzbetreiber ist die tatsächliche Bezugsleistung am Netzanschluss relevant: Eine Wallbox mit 11 kW ist entsprechend anmelde-, aber nicht genehmigungspflichtig. Die Wallbox kann sofort in Betrieb genommen werden, wenn es die erste am Hausanschluss ist.

Förderung und Verträge

Kann ich jederzeit ohne Unterbrechung laden?

Ja, außer es ist individuell für die Wallbox ein Steuergerät beim Netzbetreiber beantragt worden (netzdienliches Steuern) oder es liegen Störungen, ein Stromausfall oder ein Fehler in der Kundenanlage vor.

Lohnt sich ein separater Zähler für Wallboxen?

Dies ist von mehreren Faktoren abhängig und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Es sind die Vertragskonditionen mit dem Stromlieferanten zu klären. Darüber hinaus muss von einer Elektrofachkraft die Installation vor Ort auf mögliche Änderungen/Erweiterungen geprüft werden.

Gibt es für die Wallbox einen separaten Strom- / E-Auto-Tarif?

Klären Sie bitte mit Ihrem Stromlieferanten, ob er spezielle Tarife für die Elektromobilität anbietet.

Was ist eine KfW-Förderung?

Über Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren wir Sie weiter oben auf dieser Website unter Förderungen und Boni.

Installation

Welche Kosten entstehen für mich für die Installation und Inbetriebnahme?

Wenn keine Leistungserhöhungen beim Netzbetreiber notwendig werden, entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft. Diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen.

Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen durch die Netze BW notwendig, entstehen weitere Kosten für Sie. Diese können Sie nachfolgendem Dokument entnehmen:

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen(PDF)

An wen muss ich mich wenden, um eine Wallbox installieren zu lassen?

Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Wo finde ich eine geeignete Elektrofachkraft?

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Wie viel kostet eine Wallbox?

Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Kann ich die Wallbox mieten?

Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Kann ich jederzeit ohne Unterbrechung laden?

Ja, außer es ist individuell für die Wallbox ein Steuergerät beim Netzbetreiber beantragt worden (netzdienliches Steuern) oder es liegen Störungen, ein Stromausfall oder ein Fehler in der Kundenanlage vor.

Muss eine Status-Quo-Betrachtung meines Hausanschlusses vorgenommen werden, um Kurzschlüsse o. ä. zu vermeiden?

Bei bestehenden Anlagen kann durch den Einbau einer Wallbox eine Änderung am Hausanschluss, sowie eine Änderung des Zählerplatzes und/oder der Elektroinstallation notwendig werden. Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie kann mit Ihnen vor Ort die notwendigen Maßnahmen festlegen und die Kosten hierfür ermitteln.

Benötige ich für den Anschluss einer Wallbox eine Elektrofachkraft?

Für den Anschluss einer Wallbox wird Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt. Dies ist Expertensache! Bitte beauftragen Sie hierzu eine Elektrofachkraft.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Kann ich eine Wallbox an meinem Hausanschluss anschließen?

Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt / ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Ich möchte einen Stromanschluss in meiner Garage - wie gehe ich vor?

Sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an. Sie muss vor Ort beurteilen, ob alle technisch notwendigen Einrichtungen in oder an der Garage vorschriftsgemäß installiert werden können (Hausanschlusskasten, Zählerschrank oder Zähleranschlusssäule). Bei einer Zähleranschlusssäule an der Garage muss geprüft werden, auf welchem Grundstück sich diese befindet. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des / der Eigentümers / Eigentümerin erforderlich.

Wie viele Ladepunkte kann ich bei mir installieren?

Dies ist von der Größe des Netzanschlusses und den noch freien Reserven abhängig.

Wie groß ist mein Netzanschluss und habe ich noch ungenutzte Leistung zur Verfügung?

Um diese Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Sie kann eine sogenannte Lastgangmessung durchführen und alle notwendigen Informationen ermitteln.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Ich habe eine Wallbox und möchte diese erweitern (Drosselung entfernen oder zusätzliche installieren): Was muss ich hierfür tun?

Grundsätzlich gilt, dass Wallboxen deren Leistung in Summe größer als 12 kW ist, vom Netzbetreiber genehmigt werden müssen. Dies gilt auch für die Summengesamtleistung (Ladeleistung) von mehreren Wallboxen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Elektrofachkraft. Sie wird die elektrische Anlage und den Netzanschluss kontrollieren.

Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

Ich habe eine 22 kW-Wallbox, die aber auf 11 kW gedrosselt wird - ist diese nur anmelde- oder auch genehmigungspflichtig?

Anmeldepflichtig - für uns als Netzbetreiber ist die tatsächliche Bezugsleistung am Netzanschluss relevant: Eine Wallbox mit 11 kW ist entsprechend anmelde-, aber nicht genehmigungspflichtig. Die Ladeeinrichtung kann sofort in Betrieb genommen werden, wenn es die erste am Hausanschluss ist.

Die Checkliste vor Ihrer Anfrage

Diese Informationen benötigen Sie für Ihre Anfrage

  • Ladeleistung Ihrer geplanten Wallbox(en) bzw. Ladeeinrichtung(en) in kW
  • Anzahl Ladepunkte je Wallbox
  • Herstellerangaben, z. B. Modell (optional)
  • Ihre Zählernummer, wenn die Messung Ihrer Wallbox über einen vorhandenen Zähler erfolgen soll

Sie haben alle Unterlagen für die Anmeldung zur Hand? Starten Sie einfach mit der Eingabe des Standortes der Wallbox.

So sehen gültige Zählernummern aus

Finden Sie schnell und einfach Ihre gültige Zählernummer auf Ihrem Stromzähler.

Melden Sie hier Ihre Wallbox bzw. Ladeeinrichtung an:

Anwendung lädt
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