Elektromobilität
Hier finden Sie wichtige Informationen zur Planung und Anmeldung Ihrer Wallbox - häufig auch Ladeeinrichtung, Ladesäule oder Ladestation genannt.
Sie planen eine Wallbox für Ihr Einfamilienhaus, um Ihr Fahrzeug sicher zu laden? Die Wallbox muss vor der Installation beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet oder von diesem genehmigt werden - das kommt auf die Ladeleistung an. Worauf Sie dabei achten müssen und wie die einfache Anmeldung mit unserem Online-Service funktioniert, finden Sie im Erklärvideo.
Umso höher die gewünschte Ladeleistung und die Ladegeschwindigkeit, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Netzanschluss oder sogar das Stromnetz verstärkt werden müssen.
Praxistipp: Klären Sie Ihren Leistungsbedarf im Vorfeld Ihrer Anfrage mit einem Elektrofachbetrieb ab. Planen Sie die Ladezeit je nach Bedarf und Akku-Ladestand Ihres Fahrzeugs bewusst ein. Laden Sie Ihr Auto einfach und bequem über Nacht. Verschiedene Praxisbeispiele zeigten, dass sich eine Ladeleistung von 11 kW für Zuhause als ausreichend erweist.
Der geplante Ladestandort kann eine Garage, Ihr Stellplatz oder ein Carport sein. Wie sind die Bedingungen bei Ihnen vor Ort? Wie weit ist der Ladestandort vom Sicherungskasten entfernt? Sind Grabarbeiten oder Wanddurchbrüche zur Ladeeinrichtung notwendig oder besteht bereits eine Starkstromverbindung?
Praxistipp: Stimmen Sie sich hier ebenfalls mit einem Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl ab. Bei einem Neubau berücksichtigen Sie die Ladeinfrastruktur bereits in der Planungsphase.
Diese FAQ-Sammlung gibt Ihnen Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen – vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Wallboxen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig und müssen der Netze BW zur Information mitgeteilt werden. Sie können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.
Verfügt Ihre geplante Wallbox über eine Leistung von mehr als 12 kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei muss die Netze BW der Installation explizit zustimmen, d.h. wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir das vorgelagerte Netz verstärken müssen.
Bitte vereinbaren Sie eine individuelle Beratung durch Ihre Elektrofachkraft, um die Bedingungen vor Ort zu prüfen und anhand der Angaben, welches Fahrzeug wann, wie und wie oft geladen werden soll, eine Anmeldung (11 kW-Wallbox) oder eine Genehmigung (22 kW-Wallbox) zu initiieren.
Wenn keine Leistungserhöhungen beim Netzbetreiber notwendig werden, entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft. Diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen.
Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen durch die Netze BW notwendig, entstehen weitere Kosten für Sie. Diese können Sie nachfolgendem Dokument entnehmen:
Die Angaben zum Flurstück können Sie Ihrem Lageplan entnehmen. Auch das Ortsbauamt Ihrer Kommune kann Ihnen hierzu weiterhelfen.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Ja, außer es ist individuell für die Wallbox ein Steuergerät beim Netzbetreiber beantragt worden (netzdienliches Steuern) oder es liegen Störungen, ein Stromausfall oder ein Fehler in der Kundenanlage vor.
Es kann keine allgemeingültige Auskunft über vorhandene Kapazitäten im Netz gegeben werden. Durch die Elektrofachkraft ist die gleichzeitig benötigte Leistung am Hausanschluss zu ermitteln - anhand dieser werden dann die notwendigen Maßnahmen am Hausanschluss bestimmt. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Bei bestehenden Anlagen kann durch den Einbau einer Wallbox eine Änderung am Hausanschluss, sowie eine Änderung des Zählerplatzes und/oder der Elektroinstallation notwendig werden. Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie kann mit Ihnen vor Ort die notwendigen Maßnahmen festlegen und die Kosten hierfür ermitteln.
Für den Anschluss einer Wallbox wird Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt. Dies ist Expertensache! Bitte beauftragen Sie hierzu eine Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt / ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an. Sie muss vor Ort beurteilen, ob alle technisch notwendigen Einrichtungen in oder an der Garage vorschriftsgemäß installiert werden können (Hausanschlusskasten, Zählerschrank oder Zähleranschlusssäule). Bei einer Zähleranschlusssäule an der Garage muss geprüft werden, auf welchem Grundstück sich diese befindet. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des / der Eigentümers / Eigentümerin erforderlich.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Über Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren wir Sie weiter oben auf dieser Website unter Förderungen und Boni.
Aufgabe der Netze BW ist der sichere Betrieb des Stromnetzes.
Eine Beratung, welche Ladeinfrastruktur für Ihre individuellen Anforderungen passend wäre, können wir leider nicht leisten. Dies kann nur eine von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft beurteilen bzw. das Unternehmen, von dem Sie die Wallbox erwerben möchten. Nur Ihre Elektrofachkraft kennt Ihre Hausinstallation. Bitte gehen Sie deshalb zunächst auf sie zu, wenn Sie Fragen zur Elektromobilität haben. Wir unterstützen dann gerne beim konkreten Anfrage- und Anmeldeprozess.
Die Netze BW bietet für Elektromobilität von Montag bis Sonntag 24 Stunden täglich ein vermindertes Netznutzungsentgelt an, wenn die Wallbox über die Möglichkeit einer Steuerung verfügt (nach § 14a EnWG). Bei Netzengpässen behält sich die Netze BW vor, die Ladeeinrichtung abzuschalten.
Hierfür ist ein separater Zähler mit Funkrundsteuerempfänger notwendig. Für die Montage des Funkrundsteuerempfängers ist ein separater Steuergeräteplatz in 3-Punkt-Technik nach VDE-AR-N 4101 zur Verfügung zu stellen. Ihre Elektrofachkraft unterstützt Sie gerne dabei.
Um diese Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Sie kann eine sogenannte Lastgangmessung durchführen und alle notwendigen Informationen ermitteln.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Wallboxen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig und müssen der Netze BW zur Information mitgeteilt werden. Sie können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.
Verfügt Ihre geplante Wallbox über eine Leistung von mehr als 12 kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei muss die Netze BW der Installation explizit zustimmen, d.h. wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir das vorgelagerte Netz verstärken müssen.
Das Ausfüllen und Versenden der Anmeldung Ihrer Wallbox dauert circa fünf Minuten. Nutzen Sie hierfür bitte unseren Online-Service 'Wallbox anmelden'.
Eine schriftliche Zusage der Netze BW kann bis zu 4 Wochen dauern - in einfachen Fällen (bis einschließlich 12 kW) erhalten Sie die Zusage sofort nach Anmeldung oder innerhalb weniger Arbeitstage.
Zur Dauer der Installation kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Diese hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Kontaktieren Sie hierzu am besten Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Angaben zum Flurstück können Sie Ihrem Lageplan entnehmen. Auch das Ortsbauamt Ihrer Kommune kann Ihnen hierzu weiterhelfen.
Es kann keine allgemeingültige Auskunft über vorhandene Kapazitäten im Netz gegeben werden. Durch die Elektrofachkraft ist die gleichzeitig benötigte Leistung am Hausanschluss zu ermitteln - anhand dieser werden dann die notwendigen Maßnahmen am Hausanschluss bestimmt. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Über Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren wir Sie weiter oben auf dieser Website unter Förderungen und Boni.
Um diese Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Sie kann eine sogenannte Lastgangmessung durchführen und alle notwendigen Informationen ermitteln.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Grundsätzlich gilt, dass Wallboxen deren Leistung in Summe größer als 12 kW ist, vom Netzbetreiber genehmigt werden müssen. Dies gilt auch für die Summengesamtleistung (Ladeleistung) von mehreren Wallboxen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Elektrofachkraft. Sie wird die elektrische Anlage und den Netzanschluss kontrollieren.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Anmeldepflichtig - für uns als Netzbetreiber ist die tatsächliche Bezugsleistung am Netzanschluss relevant: Eine Wallbox mit 11 kW ist entsprechend anmelde-, aber nicht genehmigungspflichtig. Die Wallbox kann sofort in Betrieb genommen werden, wenn es die erste am Hausanschluss ist.
Ja, außer es ist individuell für die Wallbox ein Steuergerät beim Netzbetreiber beantragt worden (netzdienliches Steuern) oder es liegen Störungen, ein Stromausfall oder ein Fehler in der Kundenanlage vor.
Dies ist von mehreren Faktoren abhängig und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Es sind die Vertragskonditionen mit dem Stromlieferanten zu klären. Darüber hinaus muss von einer Elektrofachkraft die Installation vor Ort auf mögliche Änderungen/Erweiterungen geprüft werden.
Klären Sie bitte mit Ihrem Stromlieferanten, ob er spezielle Tarife für die Elektromobilität anbietet.
Über Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren wir Sie weiter oben auf dieser Website unter Förderungen und Boni.
Wenn keine Leistungserhöhungen beim Netzbetreiber notwendig werden, entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft. Diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen.
Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen durch die Netze BW notwendig, entstehen weitere Kosten für Sie. Diese können Sie nachfolgendem Dokument entnehmen:
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Ja, außer es ist individuell für die Wallbox ein Steuergerät beim Netzbetreiber beantragt worden (netzdienliches Steuern) oder es liegen Störungen, ein Stromausfall oder ein Fehler in der Kundenanlage vor.
Bei bestehenden Anlagen kann durch den Einbau einer Wallbox eine Änderung am Hausanschluss, sowie eine Änderung des Zählerplatzes und/oder der Elektroinstallation notwendig werden. Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie kann mit Ihnen vor Ort die notwendigen Maßnahmen festlegen und die Kosten hierfür ermitteln.
Für den Anschluss einer Wallbox wird Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt. Dies ist Expertensache! Bitte beauftragen Sie hierzu eine Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt / ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an. Sie muss vor Ort beurteilen, ob alle technisch notwendigen Einrichtungen in oder an der Garage vorschriftsgemäß installiert werden können (Hausanschlusskasten, Zählerschrank oder Zähleranschlusssäule). Bei einer Zähleranschlusssäule an der Garage muss geprüft werden, auf welchem Grundstück sich diese befindet. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des / der Eigentümers / Eigentümerin erforderlich.
Dies ist von der Größe des Netzanschlusses und den noch freien Reserven abhängig.
Um diese Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Sie kann eine sogenannte Lastgangmessung durchführen und alle notwendigen Informationen ermitteln.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Grundsätzlich gilt, dass Wallboxen deren Leistung in Summe größer als 12 kW ist, vom Netzbetreiber genehmigt werden müssen. Dies gilt auch für die Summengesamtleistung (Ladeleistung) von mehreren Wallboxen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Elektrofachkraft. Sie wird die elektrische Anlage und den Netzanschluss kontrollieren.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Anmeldepflichtig - für uns als Netzbetreiber ist die tatsächliche Bezugsleistung am Netzanschluss relevant: Eine Wallbox mit 11 kW ist entsprechend anmelde-, aber nicht genehmigungspflichtig. Die Ladeeinrichtung kann sofort in Betrieb genommen werden, wenn es die erste am Hausanschluss ist.