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Ein Mann lädt ein Elektroauto an einer Wallbox vor einem modernen Einfamilienhaus auf, während zwei Kinder auf dem Gehweg spielen.

Vorhaltepauschale Gas

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Vorhaltepauschale Gas. Die Vorhaltepauschale ist relevant für inaktive Gasanschlüsse.

Aus aktiv wird inaktiv: Was bedeutet das für meinen Gasanschluss?

Haben Sie einen Brief zur Vorhaltepauschale für Ihren inaktiven Gasanschluss erhalten oder
möchten Sie sich einfach über das Thema informieren? Dann schauen Sie sich unser kurzes Video an und erfahren Sie, was die Vorhaltepauschale ist und welche Vorteile sie mit sich bringt.

Warum wird die Vorhaltepauschale eingeführt?

Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet, auch bei inaktiven Gasanschlüssen regelmäßige Wartungen, Instandhaltungen und Sicherheitsprüfungen durchzuführen, um die Sicherheit des gesamten Gasnetzes zu gewährleisten. Bisher trugen ausschließlich aktive Nutzende diese Kosten über die Gasnetzentgelte. Mit der Einführung der Vorhaltepauschale werden die Kosten der Nutzung des Gasnetzes verursachergerecht und fair erhoben. Diese Pauschale deckt die Betriebskosten für Wartung und Sicherheit, einschließlich Personal und Ressourcen, und fördert somit Fairness, Effizienz und Sicherheit im Netzbetrieb.

Welchen rechtlichen Rahmen gibt es?

Die Vorhaltepauschale wird gemäß unseren Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und in Übereinstimmung mit der Bundesnetzagentur für Gasanschlüsse erhoben.  Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, regelmäßig alle Gasanschlüsse zu überprüfen, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Nach § 18 EnWG sind wir jedoch nicht verpflichtet, unwirtschaftliche Anschlüsse langfristig aufrechtzuerhalten.
 Für weitere Informationen besuchen Sie gerne die Homepage der Bundesnetzagentur zum Thema Netzanschluss: 
Bundesnetzagentur - Homepage - Netzanschluss.

Welche Vorteile hat die Vorhaltepauschale?

Mit der Vorhaltepauschale haben Sie die Flexibilität, jederzeit Ihren Anschluss wieder zu aktivieren. Zusätzlich halten Sie sich die Möglichkeit offen, in Zukunft klimaneutrales Gas wie z.B. Wasserstoff zu verwenden. Dadurch vermeiden Sie hohe Kosten und der Aufwand einer späteren Neuinstallation. Darüber hinaus trägt die faire Verteilung der Kosten für Wartung und Betrieb des Netzes zu mehr Fairness, Effizienz und Sicherheit bei, was die Zuverlässigkeit unseres Gasnetzes steigert.

Wählen Sie die für sich passende Option

Vorhaltepauschale

Sie können mithilfe des Rückmeldeformulars, das Sie postalisch von uns erhalten haben, Ihren Gasanschluss weiterhin als „inaktiv“ vermerken. Die Vorhaltepauschale wird mit 95,20 Euro brutto pro Jahr verrechnet. Bitte beachten Sie: Die Abrechnung wird erstmals rückwirkend für das Jahr 2026 im Jahr 2027 erfolgen. Sie können jedes Jahr aufs Neue entscheiden, welche der Optionen am besten zu Ihnen passt, und ganz flexibel die für Sie passende Wahl treffen.

Aktivierung Gasanschluss

Wenn Sie Ihren Gasanschluss wieder nutzen möchten, haben Sie die Möglichkeit diesen wieder bei uns zu aktivieren. Über unseren Online-Service: Installateursuche finden Sie ein eingetragenes Installateursunternehmen, welches Sie mit dem Einbau eines Zählers beauftragen können. Wenn Sie Ihren Gasanschluss wieder aktiv nutzen und Gas beziehen, entfällt die Vorhaltepauschale.

Abtrennung

Falls Sie sich sicher sind, dass Sie Gas in Zukunft nicht mehr nutzen werden, dann haben Sie die Möglichkeit
ihren Gasanschluss durch uns abtrennen zu lassen. Das können Sie ganz einfach und bequem über unseren
Online-Service “Netzanschluss ändern” beauftragen.

Häufig gestellte Fragen zur Vorhaltepauschale Gas

Die Vorhaltepauschale ist eine jährliche Gebühr für inaktive Gasanschlüsse, die die Kosten für Wartung, Instandhaltung und Sicherheitsprüfungen abdeckt.

Die Vorhaltepauschale wird für inaktive Gasanschlüsse eingeführt. Angesichts der steigenden Anzahl solcher Anschlüsse ist eine faire Kostenverteilung notwendig geworden, um die finanziellen Belastungen für aktive Nutzende zu reduzieren. Bisher trugen ausschließlich aktive Nutzende diese Kosten über die Gasnetzentgelte. Mit der Einführung der Vorhaltepauschale werden die Kosten der Nutzung des Gasnetzes verursachergerecht und Fair erhoben, was Fairness, Effizienz und Sicherheit im Netzbetrieb fördert. Dadurch bleibt unser Gasnetz zuverlässig, sicher und leistungsfähig – auch bei niedriger Inbetriebnahmequote.

Eine monatliche Zahlung der Vorhaltepauschale ist nicht möglich.

Sie können uns mitteilen, dass Sie Ihren Gasanschluss aktivieren oder abtrennen möchten. Bei diesen Optionen entfällt die Vorhaltepauschale.

Auch bei inaktiven Gasanschlüssen sind wir als Netzbetreiber verpflichtet regelmäßige Wartungen, Instandhaltungen und Sicherheitsprüfung durchzuführen, um die Sicherheit des gesamten Gasnetzes zu gewährleisten. Die Vorhaltepauschale deckt diese Kosten und die damit verbundenen Betriebskosten, einschließlich Personal und Ressourcen ab.

Die Vorhaltepauschale wird gemäß unseren Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) nach Festlegung der Bundesnetzagentur für Gasanschlüsse erhoben. Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, Gasanschlüsse regelmäßig zu warten, was mit Kosten verbunden ist. Nach § 18 EnWG sind wir jedoch nicht verpflichtet, unwirtschaftliche Anschlüsse langfristig vorzuhalten. Die Vorhaltepauschale ermöglicht eine gerechte Kostenverteilung und sichert einen effizienten Netzbetrieb.

Für weitere Informationen besuchen Sie gerne die Homepage der Bundesnetzagentur zum Thema Netzanschluss: Bundesnetzagentur - Homepage - Netzanschluss

Die Zahlung der Vorhaltepauschale bietet Ihnen maximale Flexibilität, da Ihr Anschluss jederzeit wieder aktiviert werden kann. Außerdem lassen Sie sich die Möglichkeit zur zukünftigen Nutzung mit klimaneutralem Gas offen. Sie vermeiden hohe Kosten und den Aufwand einer späteren Neuinstallation. Zudem sorgt die gerechte Verteilung der Kosten für Wartung und Betrieb des Netzes für mehr Fairness, Effizienz und Sicherheit, was die Zuverlässigkeit unseres Gasnetzes erhöht.

Die Vorhaltepauschale tritt ab dem 01.01.2026 in Kraft.

Die erste Rechnung für das inaktive Kalenderjahr 2026 erhalten Sie Anfang 2027.

Sie können Ihren Gasanschluss jederzeit aktivieren lassen. Die Vorhaltepauschale entfällt, sobald der Anschluss aktiv genutzt wird.

Sobald Sie uns Ihren Wunsch zur Aktivierung über den QR-Code oder das Rückmeldeformular mitgeteilt haben, können Sie über unseren Online-Services Installateursuche - Netze BW GmbH ein Installateurs Unternehmen mit dem Einbau eines Zählers beauftragen. Wenn Sie Ihren Gasanschluss wieder aktiv nutzen möchten, entfällt die Vorhaltepauschale.

Die Netze BW erhebt keine Kosten für die Aktivierung. Lediglich die Kosten des von Ihnen beauftragten Installateurs Unternehmen und die Kosten für den Gas Bezug fallen für Sie an.

Sobald Sie uns Ihren Wunsch zur Abtrennung über den QR-Code oder das Rückmeldeformular mitgeteilt haben, senden wir Ihnen zeitnah ein Angebot zur Durchführung der Abtrennung zu. Eine Preisübersicht finden Sie in unseren Ergänzenden Bedingungen. Sobald wir die unterzeichnete Auftragserteilung von Ihnen zurückerhalten, werden die Tiefbauarbeiten ordnungsgemäß bei Ihnen durchgeführt

Die Abtrennung ist kostenpflichtig, da Tiefbauarbeiten erforderlich sind. Wenn Sie in Zukunft wieder einen Gasanschluss benötigen, können Sie diesen jederzeit neu beauftragen. Bitte beachten Sie, dass die Kosten dafür von Ihnen zu tragen sind. Eine Preisübersicht zur Abtrennung finden Sie in unseren Ergänzenden Bedingungen.

Ihr Gasanschluss wird an der Versorgungsleitung (in der Regel im öffentlichen Bereich) vom Gasnetz der Netze BW abgetrennt. Üblicherweise finden keine Tiefbauarbeiten auf dem Kundengrundstück statt.

Die endgültige Abtrennung muss durch Netze BW oder beauftragte Unternehmen erfolgen.

Die Dauer der Abtrennung kann variieren, da verschiedene Faktoren wie die Genehmigung der Gemeinde, Witterungsverhältnisse und die Verfügbarkeit der Dienstleister den Prozess beeinflussen. Normalerweise dauert die Baustelle 1-2 Tage.

Die Grundlage hierfür bildet die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Gemäß dem Verursacherprinzip trägt der Anschlussnehmende die Kosten für die Änderung eines Netzanschlusses. Dies ist in § 9 Abs. 1 Satz 1 NDAV geregelt. Die Abtrennung wird dabei als besondere Änderung betrachtet. Eine Preisübersicht zur Abtrennung finden Sie in unseren Ergänzenden Bedingungen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie in Zukunft wieder einen Gasanschluss benötigen, können Sie diesen jederzeit neu beauftragen. Die Kosten für Herstellung des Neuanschlusses sind von Ihnen zu tragen. Diese Kosten können Sie hier nachlesen.

Bei der Abtrennung wird Ihr Gasanschluss physisch vom Netz getrennt. Wenn Sie in Zukunft wieder einen Gasanschluss benötigen, können Sie diesen jederzeit neu beauftragen. Die Herstellung des Neuanschlusses ist mit baulichen Maßnahmen verbunden, die Kosten hierfür sind von Ihnen zu tragen. Diese Kosten können Sie hier nachlesen.

Ja, bei einem Eigentumsübergang werden Sie mit dem Erwerb auch Vertragspartner des Netzanschlussvertrages. Die Grundlage hierfür bildet die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV §2 Absatz 4). Als neue*r Eigentümer*in und neue*r Vertragspartner*in sind Sie verpflichtet, eine Option für Ihren inaktiven Gasanschluss zu wählen.

Wir haben Sie angeschrieben, da gemäß unseren Daten ein Gashausanschluss an dieser Adresse vorhanden ist. Sollten Sie versehentlich angeschrieben worden sein, bitten wir um Entschuldigung. Bitte teilen Sie uns Ihren aktuellen Stand über das Rückmeldeformular mit. So stellen wir eine aktuelle Datengrundlage sicher.

Sie sind in unserem System aktuell als Anschlussnehmende*r hinterlegt. Änderungen, wie Eigentumswechsel, die uns nicht mitgeteilt wurden, können zu Unstimmigkeiten führen. Um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten, benötigen wir Ihre aktuellen Daten.

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