Wer suchet, der findet.
Sie planen die Sanierung, den Umbau oder den Abriss eines bestehenden Gebäudes? Hier können Sie Änderungen an Ihrem bestehenden Strom- oder Gasanschluss bequem und einfach abwickeln.
Ein Versetzen Ihres Netzanschlusses - provisorisch oder dauerhauft - kann z. B.
notwendig sein.
Bitte haben Sie folgende Unterlage zur Hand:
Lage- oder Geschossplan mit der gewünschten Position des Netzanschlusses
Folgende Veränderungen an Ihrem Gebäude - wie z. B.
können Auswirkungen auf die Anschlussleistung Ihres Strom- oder Gasanschlusses haben.
Wenn Sie eine höhere Anschlussleistung benötigen, da Sie weitere Verbrauchsgeräte an Ihrem bestehenden Netzanschluss installieren, sind diese dem Netzbetreiber mitzuteilen. Vor der Installation von elektrischen Verbrauchsgeräten größer 12 kW ist die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich.
Hinweis: Lassen Sie sich bei der Beantragung einer Leistungserhöhung von Ihrer Elektrofachkraft unterstützen. Ihre Elektrofachkraft muss u. a. sicherstellen, dass Ihre Hausinstallation für die erhöhte Leistung geeignet ist und hilft Ihnen bei der Festlegung der benötigten Leistung.
Sie möchten uns anmeldepflichtige Geräte für Ihren Netzanschluss melden, die keine Auswirkungen auf die Anschlussleistung Ihres Stromanschlusses haben?
Anmeldepflichtige Geräte gemäß den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sind z. B.:
Bitte beachten Sie: Wenn Sie anmeldepflichtige Verbrauchsgeräte an Ihrem bestehenden Netzanschluss installieren lassen, sind diese dem Netzbetreiber mitzuteilen. Vor der Installation von elektrischen Verbrauchsgeräten größer 12 kW oder gemäß TAB ist die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich.
Die Installation und Inbetriebnahme anmeldepflichtiger Verbrauchsgeräte darf nur durch eine bei der Netze BW eingetragene Elektrofachkraft vorgenommen werden. Außerdem muss diese uns den Anschluss der Verbrauchsgeräte unverzüglich melden.
Zur Meldung der Inbetriebsetzung ist folgendes Formular zu nutzen:
Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung Niederspannung(PDF)
Hinweis: Lassen Sie sich bei der Beurteilung der erforderlichen Leistung an Ihrem bestehenden Netzanschluss von Ihrer Elektrofachkraft unterstützen. Ihre Elektrofachkraft muss u. a. sicherstellen, dass Ihre Hausinstallation für den Anschluss der Verbrauchsgeräte geeignet ist.
Beim Abriss eines Gebäudes müssen alle Versorgungsleitungen auf dem Grundstück abgetrennt werden. Damit den Bauarbeiten vor Ort nichts im Wege steht, kontaktieren Sie uns bitte sobald der Abriss durch das zuständige Bauamt genehmigt wurde.
Bitte halten Sie folgende Unterlage zum Uploaden bereit:
Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
Wird anschließend ein neues Gebäude auf dem Grundstück errichtet und wieder ein Netzanschluss benötigt, beantragen Sie den neuen Netzanschluss über unseren Online-Service "Netzanschluss anmelden".
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