Stromeinspeisung

Marktstammdatenregister (MaStR) – so registrieren Sie Ihre Erzeugungsanlage

Verpflichtend für alle energieerzeugenden Anlagen

Mit dem Marktstammdatenregister wird ein umfassendes Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt geschaffen.

Was ist das MaStR?

Das Marktstammdatenregister ist das zentrale Register der Bundesnetzagentur zur Erfassung aller Anlagen in Deutschland, die Strom oder Gas erzeugen bzw. speichern und mit dem öffentlichen Netz verbunden sind - vom konventionellen Kohlekraftwerk bis zum privat betriebenen Balkonkraftwerk. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über das MaStR-Portal der Bundesnetzagentur.

Warum muss ich mich im MaStR registrieren?

Die Energiewende ist dadurch geprägt, dass eine Vielzahl von kleinen Anlagen mit schwankender Leistung zunehmend große steuerbare Kraftwerke ablösen. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Netzausbau planen zu können, ist ein zentrales Register aller Anlagen zur Strom- und Gaserzeugung und deren Speicherung notwendig.

Bitte beachten Sie Ihre Registrierungsfrist

Für die Erfüllung der Registrierungspflichten im MaStR gilt generell eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage. Eine verspätete Registrierung kann eine Strafzahlung zur Folge haben. Informieren Sie sich daher rechtzeitig.

Wer muss sich im Marktstammdatenregister registrieren?

Registrierungspflichtige Marktakteure sind Personen, Behörden und Organisationen, die bestimmte Funktionen im Energiemarkt wahrnehmen.
Die größten Gruppen sind dabei die Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen sowie die Betreiber der Strom- und Gasnetze.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Welche Marktakteure sind zur Registrierung verpflichtet?

Bitte beachten Sie:
Die Registrierung und Aktualisierung der Daten im MaStR ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Als Anlagenbetreibender sind Sie verantwortlich, Ihre Daten aktuell zu halten. Kommt es zu Veränderungen, sind diese unverzüglich im Marktstammdatenregister zu berichtigen. Diese Verpflichtungen basieren auf der MaStR-Verordnung, die durch den Deutschen Bundestag gemäß den Paragrafen 111e und 111f des Energiewirtschaftsgesetzes erlassen wurde.

Welche Anlagen müssen im Marktstammdatenregister registriert werden?

Generell müssen alle Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom und Gas, die unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen sind oder werden sollen, registriert werden. Verbrauchsanlagen sind nur registrierungspflichtig, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind.
Die Registrierungspflicht besteht unabhängig davon, ob der erzeugte Strom ins Netz eingespeist oder selbst verbraucht wird.

Bitte beachten Sie:

  • Sollten Sie Ihre Anlage vor dem Start des MaStR im Jahr 2019 bereits in einem anderen Register der Bundesnetzagentur gemeldet haben, muss sie neu im MaStR registriert werden.
  • Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden frühere Einträge nicht automatisch übernommen, weshalb eine erneute Registrierung zwingend erforderlich ist.
  • Manche Anlagenbetreibenden erhalten keine Förderzahlungen oder die Anlagen sind so eingestellt, dass sie keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese Stromerzeugungsanlagen sind dennoch zu registrieren.
  • Auch sehr kleine Anlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) sind im MaStR zu registrieren.
  • Zusätzlich sind auch Stromspeicher sowie Gaserzeugungs- und -speicheranlagen – wie Biomethananlagen oder Erdgasquellen – registrierungspflichtig, sofern sie ans Netz angeschlossen sind.
  • Die Bundesnetzagentur bietet eine detaillierte Übersicht, welche Anlagen bzw. Einheiten registriert werden müssen.

Welche Daten werden im MaStR erfasst?

Erfasst werden nur sogenannte Stammdaten. Das sind unveränderliche oder selten veränderliche Daten wie:

  • Kontaktdaten des Betreibenden
  • gegebenenfalls die Unternehmensform
  • Standortangaben
  • technische Daten von Anlagen
  • technische Zuordnungen, z. B. der Netzanschlusspunkt

Bewegungsdaten gehören hingegen nicht dazu: Häufig veränderliche Daten wie Zählerstände, Erzeugungsmengen etc. werden nicht im MaStR erfasst.

Wenn Sie wissen möchten, welche Daten Sie für Ihre Registrierung benötigen, nutzen Sie die bereitgestellten Registrierungshilfen. Wichtig: Sie sind als Betreibender verpflichtet, Ihre Angaben im Marktstammdatenregister stets aktuell zu halten. Das betrifft sowohl Ihre Kontaktdaten als auch Änderungen an Ihrer Anlage, wie die Erweiterung einer Photovoltaikanlage oder den Einbau eines Stromspeichers. Auch Änderungen bei der Einspeisung, zum Beispiel der Wechsel von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch, müssen gemeldet werden. Wenn Ihre Anlage dauerhaft keinen Strom mehr ins öffentliche Netz einspeist, ist es ebenfalls erforderlich, den Eintrag im Register zu löschen.

4 Schritte zur Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage im MaStR

Die Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein wesentlicher Schritt, um alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und den Betrieb Ihrer Anlage offiziell zu machen. In wenigen, einfachen Schritten können Sie Ihre Anlage online anmelden. Für die Registrierung müssen Sie sich zunächst als Betreibender im MaStR-Portal mit einem Benutzerkonto registrieren. Danach haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anlage(n) anzumelden. Halten Sie alle notwendigen Daten für die Registrierung vorab bereit. Die Bundesnetzagentur bietet zudem einen Registrierungsassistenten für Betreibende von Stromerzeugungsanlagen an.

1. Benutzerkonto erstellen

Für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage ist es erforderlich, dass Sie ein Benutzerkonto im MaStR-Webportal für sich als Person oder Ihre Organisation anlegen.

2. Betreibenden der Anlage registrieren

Sie registrieren den Betreibenden der Anlage. Dies können Sie als Privatperson sein oder Ihr Unternehmen bzw. Ihr Gewerbe.

3. Anlage registrieren

Wählen Sie im Menü den Punkt „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“. Geben Sie an, um welche Art von Stromerzeugungsanlage es sich handelt (z. B. "Registrierung einer Solaranlage"). Das System leitet Sie dann durch den Registrierungsprozess. Hier geben Sie die wichtigsten technischen Daten bzw. Informationen ein.

Ist Ihre PV-Anlage mit einem Stromspeicher ausgerüstet, müssen beide Anlagen im MaStR registriert werden. Dies erfolgt in einem Schritt. Wird ein Stromspeicher nachträglich installiert und registriert, loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein und wählen die Option "Registrierung einer Anlage". Danach klicken Sie auf "Registrierung anderer Anlagen". Folgen Sie dann den weiteren Anweisungen im Formular.

Einige Daten, die hierfür erforderlich sind, können Sie einfach im Kundenportal einsehen und direkt kopieren. Nachdem Sie alle Daten eingegeben haben, wird die Registrierung abgeschlossen und Sie erhalten eine Bestätigung.

Die Bundesnetzagentur unterstützt Sie mit folgenden Webhilfen bei der Anwendung: Registrierung einer Solaranlage, Registrierungshilfe für Stromspeicher und der Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke.

4. SEE-Nummer im Kundenportal eintragen

Mit der Registrierungsbestätigung erhalten Sie eine 12-stellige SEE-Nummer. Diese tragen Sie einfach als Nachweis der Registrierung im Kundenportal ein.

So registrieren Sie Ihre PV-Anlage im MaStR

Falls Ihre Photovoltaikanlage bereits mit dem Netz verbunden ist, benötigen Sie die Anschlussdaten von Ihrem Netzbetreiber. Die Registrierung muss entweder vom Betreibenden selbst oder von einer autorisierten Person vorgenommen werden. Häufig übernimmt dies der Anbieter oder Installationsbetrieb, der die gesamte Planung und Installation der Anlage betreut.

Das Marktstammdatenregister bietet eine eigene Seite für die Registrierung einer Solaranlage. Auf der Website finden Sie zudem Hilfen für die Registrierung. Ist Ihre PV-Anlage erfolgreich eingetragen, erhalten Sie eine SEE-Nummer (Stromerzeugungseinheit). Diese 12-stellige Nummer dient als Bestätigung, dass Ihre Anlage ordnungsgemäß im MaStR erfasst wurde.

Auch hier gilt: Sie müssen Ihre Photovoltaikanlage spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registrieren.

Einen Stromspeicher im MaStR registrieren

Besitzen Sie eine PV-Anlage und einen Stromspeicher, müssen beide im Marktstammdatenregister registriert werden. Wenn Sie beide Anlagen zum ersten Mal eintragen, können Sie dies in einem Schritt tun, beginnend mit der Registrierung der Solaranlage. Falls der Speicher nachträglich registriert wird, loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein und wählen die Option „Registrierung einer Anlage“. Danach klicken Sie auf „Registrierung anderer Anlagen“. Folgen Sie dann den weiteren Anweisungen im Formular.

Eine Registrierungshilfe für Stromspeicher unterstützt Sie bei der Anmeldung.

Sie haben Probleme bei Ihrer Registrierung?

Nutzen Sie die Webhilfe des Marktstammdatenregisters bzw. die Registrierungshilfen der Bundesnetzagentur.

Oder wenden Sie sich direkt an die Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn). Sie erreichen sie über die Hotline: 0228 14-3333. Alternativ können Anfragen auch elektronisch über ein Kontaktformular eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen zur Registrierung im MaStR

Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen – vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Wie registriere ich mein Balkonkraftwerk im MaStR?

Für Balkonkraftwerke gibt es im MaStR eine eigene vereinfachte Registrierung. Seit dem 16. Mai 2024 entfällt zudem die Meldepflicht beim Netzbetreiber für steckerfertige Solaranlagen (Balkonkraftwerke) mit einer Bruttoleistung bis 2.000 Watt und einer Wechselrichterleistung bis 800 Watt, wenn auf eine Einspeisevergütung verzichtet wird. Über die Eintragung im Marktstammdatenregister wird Ihr Netzbetreiber automatisch informiert. Die Registrierung erfolgt online. Dabei gilt der Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme als der, an dem das Balkonkraftwerk erstmals Wechselstrom in das Hausnetz einspeist. Wird das Balkonkraftwerk mit einem Batteriespeicher betrieben, können beide Anlagen zusammen registriert werden. Eine Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke steht online zur Verfügung.

Erhalte ich nach erfolgreicher Registrierung eine Registrierungsbestätigung?

Nach Abschluss der Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister erhalten Sie eine Bestätigung, dass die Registrierung erfolgreich war. Eine separate Nachricht oder E-Mail wird jedoch nicht versendet. Um Ihre Registrierungsbestätigung herunterzuladen, melden Sie sich im MaStR-Benutzerkonto an. Dort finden Sie auf der Startseite in der Liste "Einheiten des aktiven Anlagenbetreibers" ein PDF-Symbol neben der jeweiligen Einheit. Durch Anklicken können Sie die Bestätigung herunterladen. Alternativ ist der Download auch in der Detailansicht der Einheit im Reiter "Allgemeine Daten" möglich, wo der Link „Registrierungsbestätigung herunterladen“ zu finden ist.

Wie kann ich meine registrierte Anlage im MaStR einsehen?

Um Ihre registrierte Anlage im Marktstammdatenregister einzusehen, können Sie die folgenden Schritte befolgen:

  1. Gehen Sie auf die Website www.marktstammdatenregister.de und melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an.
  2. Nach der Anmeldung gelangen Sie zu Ihrer persönlichen Startseite.
  3. Hier finden Sie unter dem Abschnitt „Einheiten des aktiven Anlagenbetreibers“ eine Liste aller von Ihnen erfolgreich registrierten Anlagen.
  4. Klicken Sie auf das entsprechende Symbol neben der Einheit, um weitere Informationen oder die Registrierungsbestätigung herunterzuladen.

Wenn keine Einheiten angezeigt werden, ist die Registrierung nicht abgeschlossen. Klicken Sie auf „+Einheit registrieren“, um eine neue Einheit hinzuzufügen – oder auf „Erfassung fortsetzen“, um eine noch nicht abgeschlossene Registrierung fertigzustellen.

Meine Daten haben sich verändert. Was jetzt?

Alle Änderungen der Stammdaten der Einheiten/Anlagen und Änderungen beim Anlagenbetreibenden sind in der Regel spätestens einen Monat nach der Änderung im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur zu aktualisieren. Dies gilt beispielsweise für technische Änderungen, Leistungsänderungen, Anlagenbetreiberwechsel und Adressänderungen von Marktakteuren. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Verwaltung der Einheit und Verwaltung eines Marktakteurs.

Bitte beachten Sie:
Handelt es sich bei der Korrektur Ihrer Daten um für uns relevante Daten, wird unter Umständen eine neue Netzbetreiberprüfung gestartet.

Was sind „Einheiten“ im Marktstammdatenregister?

Im Marktstammdatenregister (MaStR) werden sogenannte „Einheiten“ erfasst. Damit sind stationäre technische Einrichtungen gemeint, die entweder Strom oder Gas erzeugen, speichern oder verbrauchen. Bei Stromerzeugern wird eine „Einheit“ oft durch einen Generator dargestellt.

Viele Anlagen, wie beispielsweise einzelne Windräder, bestehen nur aus einer Einheit. Es gibt jedoch auch größere Anlagen wie Wasserkraftwerke oder Biomasseanlagen, die aus mehreren Einheiten bestehen, etwa mehreren Turbinen oder Generatoren. Photovoltaikanlagen hingegen werden in ihrer Gesamtheit als eine Einheit registriert, indem die Module zusammengefasst werden.

Meine Anlage speist keinen Strom in das Netz ein. Muss sie dennoch registriert werden?

Auch wenn Ihre Anlage keinen Strom ins öffentliche Netz einspeist, muss sie in der Regel im Marktstammdatenregister registriert werden. Denn: Sie hat über lokale Leitungen, wie das Hausnetz, eine Verbindung zum Stromnetz.

Besondere Ausnahmen gelten für sogenannte "Inselanlagen", die weder direkt noch indirekt mit dem öffentlichen Netz verbunden sind, beispielsweise Solaranlagen auf abgelegenen Hütten. Diese Anlagen sind von der Registrierungspflicht befreit. Auch Notstromaggregate und bestimmte rekuperierende Einheiten können von der Pflicht ausgenommen sein, wenn sie spezielle Kriterien erfüllen. Die Netzverbindung muss technisch und rechtlich dauerhaft getrennt sein, damit keine Möglichkeit besteht, Strom ins Netz einzuspeisen oder zu beziehen.

Muss ich meine Wallbox im Marktstammdatenregister registrieren?

Nein, Wallboxen müssen Sie nicht im MaStR registrieren. Ladepunkte wie Wallboxen gelten als Stromverbrauchseinheiten und unterliegen nur dann der Registrierungspflicht, wenn sie an die Hoch- oder Höchstspannungsebene angeschlossen sind, was in der Regel nicht der Fall ist.

Was kostet die Anmeldung meiner Anlage im MaStR?

Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist kostenlos und Sie erhalten keinen Gebührenbescheid von der Bundesnetzagentur. Sollten Sie jedoch die Hilfe eines Dienstleisters für die Registrierung in Anspruch genommen haben, können dafür Kosten anfallen, die Ihnen vom Dienstleister in Rechnung gestellt werden.

Ich habe bei der Registrierung versehentlich falsche Angaben gemacht. Was ist zu tun?

Falsche Angaben oder irrtümliche Registrierungen müssen im MaStR gelöscht werden, zum Beispiel beim falschen Einheitentyp oder bei Duplikaten.

Stillgelegte Einheiten werden nicht gelöscht, sondern bleiben zu statistischen Zwecken im Register. Um eine Einheit zu löschen, melden Sie sich im MaStR an, navigieren zur Detailansicht der Einheit und wählen „Löschen beantragen“. Geben Sie im Antrag den Grund für die Löschung an (z. B. Duplikat oder falscher Einheitentyp). Die Bundesnetzagentur prüft den Antrag anschließend und informiert Sie per E-Mail. Einheiten, die in Bearbeitung sind, können vor Abschluss der Registrierung direkt von Ihnen ohne Prüfung der Bundesnetzagentur gelöscht werden.

Welche Folgen hat eine fehlende Registrierung?

Es ist verpflichtend, alle neuen Stromerzeugungsanlagen innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister zu registrieren. Sofern die Registrierungsfrist nicht eingehalten wird, sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, dem Anlagenbetreiber eine Strafzahlung in Rechnung zu stellen. Dabei handelt es sich um eine Zahlung von höchstens 10 Euro pro kW/kWp installierte Leistung und Monat.

Bitte beachten Sie:
Für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 31. Januar 2019 endete die Frist am 30. September 2021! Sollten Sie Ihre Anlage bis zum 31.01.2021 nicht registriert haben, sind wir als zuständiger Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Vergütungszahlungen (wie Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) für diese Anlage einzubehalten.

Was ist die MaStR-Nummer und wo finde ich diese?

Im Marktstammdatenregister (MaStR) werden Identifikationsnummern (MaStR-Nummern) für Marktakteure, Marktrollen und Anlagen vergeben. Diese Nummern bestehen aus drei Buchstaben und zwölf Ziffern, wobei die Buchstaben den Typ kennzeichnen, beispielsweise "ABR" für Anlagenbetreiber oder "SEE" für eine Stromerzeugungseinheit.

Die MaStR-Nummern erleichtern den Datenaustausch mit Behörden oder anderen Marktakteuren. Nach der Registrierung wird Ihnen die Nummer angezeigt. Sie ist jederzeit im Portal einsehbar und in der Registrierungsbestätigung enthalten. Weitere Details zum Aufbau und den verwendeten Präfixen und Suffixen finden Sie im MaStR-Nummernkonzept.

Ich habe eine Aufforderung zur Datenkorrektur erhalten. Was muss ich tun?

Nach Abschluss Ihrer Registrierung haben wir als Netzbetreiber die Aufgabe, die Daten zu den Einheiten und Anlagen, die an unser Netz angeschlossen sind, zu prüfen und um technische Informationen zu ergänzen. Im Rahmen der Prüfung der Daten Ihrer Einheit oder Anlage haben wir einen Korrekturbedarf festgestellt. Die Informationen zu den abweichenden Daten können Sie im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur einsehen und korrigieren.

Nutzen Sie die Webhilfe zur Datenkorrektur der Bundesnetzagentur.

In welcher Reihenfolge sollte die Ummeldung bei einem Anlagenbetreiberwechsel im Marktstammdatenregister erfolgen?

Die Meldung des Anlagenbetreiberwechsels sollte erst beim Netzbetreiber über das Kundenportal erfolgen und anschließend im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Wie ist ein Anlagenbetreiberwechsel im Marktstammdatenregister zu melden?

Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister befindet sich eine Ausfüllhilfe für die Registrierung des Betreiberwechsels, mit der Sie ganz einfach und unkompliziert den Anlagenbetreiberwechsel melden können.

Meine Erzeugungsanlage wird stillgelegt. Was muss ich als Anlagenbetreibender tun?

  1. Legen Sie Ihre Erzeugungsanlage still und senden Sie uns die Erklärung zur endgültigen Stilllegung einer Erzeugungsanlage zu.
  2. Beauftragen Sie einen Elektroinstallationsbetrieb, der den Zählerausbau über unser Kundenportal mitteilt.
  3. Nach der Stilllegung der Erzeugungsanlage müssen Sie dies auch im Marktstammdatenregister melden.

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