Stromeinspeisung

Abrechnung

Service in unserem Kundenportal — Rund um die Uhr

Im Kundenportal haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Abrechnungen. Auch Änderungen an Ihrem Abschlagsplan, Ihren persönlichen Daten sowie Ihren Bank- und Steuerdaten können Sie rund um die Uhr online vornehmen.

Telefon-PIN

Mehr Sicherheit für Ihre persönlichen Daten

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Dazu führen wir aktuell die Telefon-PIN für alle Anlagenbetreiber ein. Halten Sie daher bitte bei jedem Anruf Ihre persönliche Telefon-PIN und Ihre Vertragskonto- oder Anlagennummer zur Identifikation bereit. Rufen Sie diese einfach online im Kundenportal ab.

So erhalten Sie Ihre Telefon-PIN

Falls Sie das Kundenportal noch nicht nutzen, müssen Sie sich lediglich registrieren. Ihre persönliche Telefon-PIN können Sie in Ihrem Profil unter “Zugangsdaten” abrufen. Diese Funktion steht Ihnen bis spätestens Ende des Jahres 2023 zu Verfügung. Mit dieser 4-stelligen Nummer stellen wir sicher, dass entweder Sie oder eine von Ihnen berechtigte Person am Telefon mit uns Kontakt aufnimmt.

Häufig gestellte Fragen zur Telefon-PIN

Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Wozu benötige ich eine Telefon-PIN?

Der Datenschutz sieht vor, dass insbesondere Kontaktdaten, Finanzdaten und andere persönliche Merkmale durch Unternehmen vor dem Zugriff von Dritten geschützt werden müssen. Damit diese Daten im telefonischen Kontakt geschützt werden, muss sichergestellt werden, dass eine berechtigte Person am Telefon ist. Dies erfolgt in den meisten Fällen über ein gemeinsam vereinbartes Geheimnis, in unserem Fall über die vierstellige Telefon-PIN.

Kann ich mir eine Telefon-PIN selber aussuchen?

Ja, in Ihrem Kundenportal können Sie die von uns generierte Telefon-PIN jederzeit in eine von Ihnen gewählte vierstellige numerische PIN ändern.

Was mache ich, wenn ich meine Telefon-PIN jemandem verraten habe, der sie nicht mehr nutzen soll?

Gehen Sie hierfür in Ihr Kundenportal und ändern Sie Ihre Telefon-PIN. Damit wird die alte PIN ungültig und kann im Telefonat mit der Netze BW nicht mehr verwendet werden.

Online-Abrechnung

Ein Beitrag für mehr Nachhaltigkeit

Gemeinsam leisten wir einen Beitrag zum Klimaschutz. Greifen Sie ganz bequem und von überall auf Ihre Online-Abrechnung im Kundenportal zu. Dazu müssen Sie sich lediglich registrieren und anschließend Ihre Erzeugungsanlage hinzufügen.

Erzeugungsanlage anmelden und Online-Abrechnung herunterladen

Sie sind Eigentümer*in einer Erzeugungsanlage, die bereits Strom in das Stromnetz der Netze BW einspeist? Dann zeigen wir Ihnen, wie einfach die Registrierung im Kundenportal ist und wie Sie Ihre Anlage und die zugehörigen Zähler hinzufügen können.

Häufig gestellte Fragen zur Online-Abrechnung

Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Kann ich meine Abrechnungen weiterhin ohne Zugang zum Kundenportal erhalten?

Sie erhalten die Abrechnungen ab sofort nur noch über Ihr Kundenportal.

Das hat mehrere Gründe:
In Ihrem Kundenportal können wir Ihnen digital viele Services anbieten, die es analog nicht gibt: So haben Sie beispielsweise 24/7 Zugriff auf Ihre Zählerstände oder können Ihre Bankdaten ändern. Zusätzlich schonen wir durch den Verzicht auf postalische Einspeiseabrechnungen die Umwelt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber digitale Kanäle für Netzanfragen ab 2025 vorgeschrieben. Als Innovationstreiber im Bereich Energieinfrastruktur treibt Netze BW den Wandel aktiv voran und bietet Ihnen diesen Service schon früher an.

Kann ich meine Abrechnung auch per E-Mail erhalten?

Aufgrund des Datenschutzes ist es uns nicht möglich, die Abrechnungen per E-Mail zu versenden. Denn die Rechnungen enthalten persönliche Daten.

Was passiert mit meinen bisherigen Abrechnungen? Finde ich diese ebenfalls im Kundenportal?

Nachdem Sie Ihre Erzeugungsanlage(n) im Kundenportal hinzugefügt haben, finden Sie dort all Ihre Einspeiseabrechnungen – sowohl die aktuellste als auch die vorangegangenen Rechnungen.

Abrechnungserklärung

Schritt für Schritt erklärt

Sie speisen Strom ein und möchten Ihre Netze BW-Abrechnung besser verstehen? Wir erläutern Ihnen alle Einzelheiten anhand einer Photovoltaik-Jahresbeispielabrechnung mit Volleinspeisung.

So errechnet sich die Höhe Ihrer Einspeisevergütung

Sobald Ihre Anlage ans Netz geht, wird Ihr Abschlag anhand Ihrer Anlagenleistung bestimmt und monatlich an Sie ausgezahlt. Um die tatsächliche Menge des eingespeisten Stroms zu ermitteln, teilen Sie uns zum Jahresende einen Zählerstand mit. Nun können wir genau berechnen, ob wir im Verlauf des Jahres zu viel oder zu wenig an Sie ausgezahlt haben und Sie somit eine Rechnung oder eine Gutschrift erhalten. Auf unserer Seite "Abrechnungserklärung" gehen wir auf alle Details Ihrer Abrechnung ein.

Häufig gestellte Fragen zur Abrechnungserklärung

Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Wo kann ich den Zählerstand meiner Anlage erfassen?

Am schnellsten erfassen Sie Ihren Zählerstand rund um die Uhr ganz bequem unter www.netze-bw.de/zaehlerstandseingabe.

Ich bekomme derzeit keine Einspeisevergütung. Woran liegt das?

Damit wir wissen, wieviel kWh Sie im Kalenderjahr eingespeist haben, benötigen wir Ihren Zählerstand. Dadurch ist uns eine korrekte Abrechnung Ihrer Einspeisemenge möglich. Solange wir keinen Zählerstand von Ihnen erhalten, können wir Ihre Abrechnung leider nicht erstellen. Am schnellsten erfassen Sie Ihren Zählerstand rund um die Uhr ganz bequem unter www.netze-bw.de/zaehlerstandseingabe.

Wo ist die Anlagengröße meiner Anlage auf der Einspeiseabrechnung ersichtlich?

Bei der Ermittlung der Vertrags-/Verrechnungsdaten können Sie unter Bemessungsleistung in kW die Anlagenleistung Ihrer Anlage ersehen. Zusätzlich finden Sie die installierte Leistung auch in den Anlagedaten in Ihrem Kundenportal.

Wissenswertes zu den Abrechnungsmodalitäten

Steuerliche Erleichterungen machen Kleinunternehmerregelung attraktiv

Mit dem EEG 2023 wurde der Entfall der Umsatzsteuer für den Erwerb, die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen beschlossen. Dadurch wird es für Betreiber privater Photovoltaikanlagen bis 30 kWp interessant, als Kleinunternehmer zu agieren. Detaillierte Informationen bietet das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg.

Sie möchten Ihre Besteuerung auf die Kleinunternehmerregelung umstellen?

Das ist bei Änderung der Besteuerung zu beachten:

  • Der Wechsel der Besteuerung ist bis zum 31.12. eines Jahres rückwirkend zum 01.01. desselben Jahres möglich
  • Wir benötigen einen aktuellen Zählerstand, den Sie ganz einfach im Kundenportal eintragen können
  • Ändern Sie die Besteuerung im Kundenportal: Anlage auswählen, unter dem Reiter “Kundendaten” “Daten ändern” klicken und Steuersatz auswählen

Umstellung erfolgt nicht automatisch

Eine automatische Umstellung aller Anlagen bis 30 kWp ist für uns aus rechtlicher Sicht nicht möglich.

Bitte stimmen Sie sich vor dem Wechsel der Besteuerung mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater ab.

Erzeugungsanlage anmelden und verwalten

Im Kundenportal registrieren - Papier sparen

Verwalten Sie bequem Ihre Einspeiseanlagen, Ihre Zähler oder erhalten Sie Rechnungen online, gebündelt in Ihrem Kundenportal.

Funktionsumfang des Kundenportals

In diesem Erklärfilm geben wir Ihnen einen Überblick über folgende Services:

  • Sehen Sie Ihre Kunden- und Vertragsdaten ein
  • Finden Sie alle Ihre Abrechnungen übersichtlich an einem Ort
  • Erfassen Sie Ihre Zählerstände - hieran erinnern wir Sie bequem per E-Mail
  • Verwalten Sie Ihre Abschläge individuell
  • Aktualisieren Sie Ihre Bankdaten oder erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat
  • Ändern Sie Ihre Besteuerungsmethode (Kleinunternehmerregelung)
  • Prüfen und vergleichen Sie die Effizienz Ihrer Erzeugungsanlage
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