Stromeinspeisung
Erfahren Sie hier, warum Ihre Photovoltaikanlage bei uns angemeldet werden muss und wie die Anmeldung erfolgt.
Nutzen Sie den Service und die Vorteile Ihres Kundenportals!
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.
Akteure: Sie und Ihre Elektrofachkraft
Sie möchten sich eine Photovoltaikanlage im Rahmen eines Neubauprojekts oder einer Dachsanierung installieren lassen oder sich den Wunsch nach mehr Flexibilität erfüllen, dann benötigen Sie einen kompetenten Elektrofachbetrieb oder ein Planungsbüro an Ihrer Seite. Mit diesem klären Sie alle relevanten Fragen rund um die Themen Machbarkeit, Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit der Anlage.
Bitte beachten Sie dabei auch die Vorgaben, die sich aus der Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg ergeben.
Akteure: Sie, Ihre Elektrofachkraft und wir
Sobald die Planung abgeschlossen ist und Sie die Investitionsentscheidung getroffen haben, meldet idealerweise Ihre Elektrofachkraft die Anlage rechtzeitig bei uns im Kundenportal in Ihrem Namen an. Dieser Schritt kann auch von Ihnen erledigt werden. Anschließend prüfen wir, ob die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes für Ihre Anlage ausreichend ist. Nach wenigen Wochen erhalten Sie die Anschlusszusage.
Unterlagen und Informationen, die Sie bereit halten sollten:
Akteure: Sie und Ihre Elektrofachkraft
Nach Erhalt der Anschlusszusage kann die Photovoltaikanlage von Ihrer Elektrofachkraft installiert werden. Bitte beachten Sie, dass der erzeugte Strom bis zum Zeitpunkt des Wechsels auf einen Zweirichtungszähler nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden darf.
Akteure: Sie, Ihre Elektrofachkraft und wir
Bedingung für die Inbetriebnahme Ihrer Anlage ist das Vorhandensein eines Zweirichtungszähler.
Falls ein Zählertausch notwendig und der Zählerplatz vorbereitet ist, informiert uns Ihre Elektrofachkraft über das Kundenportal. Im Anschluss vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für den Zählerwechsel. Bitte kalkulieren Sie hierfür genug Vorlaufzeit ein.
Akteure: Sie, Ihre Elektrofachkraft, die Bundesnetzagentur und wir
Bei Vorhandensein eines Zweirichtungszählers kann die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen und der erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Daraufhin haben Sie vier Wochen Zeit, die Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister zu melden. Parallel meldet die Elektrofachkraft die Inbetriebnahme über das Kundenportal.
Akteure: Sie, das Finanzamt und wir
Über das Kundenportal melden Sie uns Ihre Bank- und Steuerdaten, damit wir Ihnen die Einspeisevergütung auszahlen können. Hierzu schätzen wir abhängig von Ihrer Anlagengröße einen Betrag ab. Diesen Betrag bekommen Sie monatlich als Abschlagszahlung von uns überwiesen. Im Kundenportal können Sie Zählerstände erfassen, die jährlichen Abrechnungen einsehen und den Abschlagsplan anpassen.
Die Energiewende fordert unser Stromnetz
Im Rahmen der Energiewende verändern sich die Anforderungen an unser Stromnetz. Da die Leistung, die Wind, Sonne und Wasser erzeugen, stark schwankt und die Energie aus vielen kleinen Quellen fließt, müssen wir unser Netz für diese Herausforderung rüsten. Bevor Ihre Anlage in Betrieb geht, müssen wir unser Netz vor Ort prüfen und evtl. verstärken, um Ihren Strom aufnehmen zu können.