Gaszähler
Aufbau und Funktionsweise eines Gaszählers
Gaszähler sind geeichte Messgeräte. Sie erfassen den Erdgasverbrauch in Haushalten und Unternehmen und geben diesen in Kubikmetern (m³) an. Die Funktionsweise eines Gaszählers ist dabei denkbar einfach: Erdgas tritt über den Hausanschluss ein, passiert den Zähler und wird dann an die jeweiligen Verbrauchsgeräte weitergeleitet.
Gaszähler messen dabei den Volumenstrom des durchströmenden Erdgases. Damit wird das Gasvolumen erfasst, das innerhalb eines bestimmten Zeitraums durch den Zähler fließt. Diese Messwerte ermöglichen eine präzise Bestimmung des Gasverbrauchs, der dann die Basis für die Kostenabrechnung bildet. Typisch im Haushaltsbereich sind Drehkolbenzähler und Balgengaszähler, während für die Gasmessung im industriellen Bereich verschiedene Messverfahren Anwendung finden. Häufig finden sich hier Drehkolbengaszähler, aber auch Turbinengaszähler oder Ultraschallgaszähler.
(Die Abbildung links zeigt einen Balgengaszähler, Quelle des Fotos: Elster GmbH)
Wo werden Gaszähler angebracht?
In Einfamilienhäusern befindet sich der Gaszähler oft im Keller, nahe des Gasanschlusses. In Wohnungen wird er typischerweise im Hauswirtschaftsraum, im Hausflur oder dort montiert, wo die Gasleitung in die Wohnung eintritt.
Gut zu wissen: In Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung gibt es in der Regel keinen separaten Zähler für jede Wohnung. Hier erfolgt die Abrechnung zentral über die Nebenkostenabrechnung gemäß der Heizkostenverordnung.
(Die Abbildung rechts zeigt Drehkolbengaszähler, Quelle des Fotos: Elster GmbH)
Gaszähler ablesen: Diese Angaben benötigen Sie
Beim Ablesen sind bestimmte Informationen für den Gasanbieter erforderlich: Dazu gehören die Vertragskontonummer, das Ablesedatum, der aktuelle Gaszählerstand und die Gaszählernummer.
Wo steht die Gaszählernummer?
Die Gaszählernummer ist im Sichtfenster des Zählers angegeben – eine sechs- bis achtstellige Nummer, meist unterhalb oder neben dem Barcode. Diese Nummer bleibt konstant und ermöglicht eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Haushalt. Kleiner Tipp: Es ist empfehlenswert, die Gaszählernummer mit der auf der Jahresabrechnung angegebenen Nummer zu vergleichen, um Verwechslungen zu vermeiden.
Wo finden Sie den Gaszählerstand?
Der Gaszählerstand ist ebenfalls im Sichtfenster des Zählwerks abzulesen und gibt den Gasverbrauch in Kubikmetern (m³) an.
Ihren Zählerstand mitteilen – so einfach geht‘s
Die Umwelt ist uns wichtig – helfen Sie mit, CO₂ zu sparen.
Sie haben von uns eine Ablesekarte erhalten? Dann können Sie die Daten auch ganz einfach und bequem online übermitteln. Auch eine telefonische Meldung oder die Eingabe in unser Kundenportal sind möglich. Wir leiten Ihre Angaben dann an den zuständigen Gasversorger weiter.
Wenn der Gaszähler gewechselt werden muss: Gaszähleraustausch
Nach dem Mess- und Eichgesetz müssen Gaszähler regelmäßig neu geeicht oder ersetzt werden, um stets eine genaue und zuverlässige Messung des Gasverbrauchs zu gewährleisten. Die Eichfrist variiert je nach Gerät und liegt zwischen acht und sechzehn Jahren, wobei durch das Stichprobenverfahren auch längere Fristen möglich sind.
Der Gaszähler-Austausch ist üblicherweise durch den Messstellenbetreiber organisiert, sodass der Ablauf reibungslos und ohne größere Eingriffe in die Gasversorgung erfolgt.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Gaszähler
Der Gaszähler wird im Regelfall einmal jährlich abgelesen, meist zu dem Zeitpunkt, an dem die Jahresabrechnung erstellt wird. Darüber hinaus ist es entscheidend, den Zählerstand sowohl bei einem Umzug – in beiden Wohnungen – als auch zu Beginn und Ende eines Vertrags zu dokumentieren, um eine präzise Abrechnung zu ermöglichen.
Falls Sie den Gaszählerstand nicht manuell ablesen, kann der Netzbetreiber eine Schätzung Ihres Verbrauchs vornehmen. Diese Schätzung basiert entweder auf vergangenen Werten oder dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Haushalte.
Gaszähler erfassen den Verbrauch in Kubikmetern (m³), während die Abrechnung in Kilowattstunden (kWh) erfolgt. Die Umrechnung erfolgt durch Multiplikation der gemessenen Kubikmeter mit dem Brennwert und der Zustandszahl, die auf der Gasrechnung angegeben sind. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gasbrennwert-Auskunft.
Nach dem Mess- und Eichgesetz müssen Gaszähler regelmäßig neu geeicht oder ersetzt werden, um stets eine genaue und zuverlässige Messung des Gasverbrauchs zu gewährleisten. Die Eichfrist variiert je nach Gerät und liegt zwischen acht und sechzehn Jahren, wobei durch das Stichprobenverfahren auch längere Fristen möglich sind.
Der Austausch eines Gaszählers erfolgt ausschließlich durch autorisiertes Fachpersonal, üblicherweise des Messstellen- oder Netzbetreibers. Wichtig: Da der Gaszähler zur Infrastruktur des Netzbetreibers gehört, sind eigenständige Eingriffe durch Laien nicht erlaubt.
Die Kosten für den Austausch Ihres Gaszählers werden vom Messstellenbetreiber übernommen, sofern er turnusgemäß oder aus technischen Gründen erforderlich ist. Wird ein Austausch jedoch auf eigenen Wunsch vorgenommen, können Kosten entstehen.
Falls Sie einen Defekt an Ihrem Gaszähler vermuten, ist der Messstellenbetreiber umgehend zu benachrichtigen. Dieser prüft den Zähler und veranlasst gegebenenfalls den Austausch.
Gaszähler bestehen aus Metall. Sie messen den Verbrauch in Kubikmetern (m³). Stromzähler hingegen erfassen den Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) und sind üblicherweise in Kunststoffgehäusen untergebracht.