sind alle, die Neubauprojekte, grundlegende Dachsanierungen oder größere Parkplätze planen.
Vorgaben
für Ihre Dach- oder Gebäudenutzfläche hinsichtlich Ausrichtung und Neigung.
Ausnahmen
von der Photovoltaikpflicht sind unter anderem bei unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichen Aufwand möglich.
Vorgehen
das für Sie, Ihre Elektrofachkraft oder Ihr Planungsbüro für eine reibungslose Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage sorgt.
Gesetzliche Grundlage
sind das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg und die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung.
Beratung
erhalten Sie von Firmen und Behörden, die bei der Planung einer Photovoltaikanlage beteiligt sind.
Warum gibt es die Photovoltaikpflicht?
Mit vereinter Kraft zur Klimaneutralität
In Baden-Württemberg scheint überdurchschnittlich oft die Sonne im Vergleich zu den nördlicheren Bundesländern. Deshalb gibt es bereits einige Photovoltaikanlagen auf Dächern. Dennoch sind viele Flächen auf oder an Gebäuden, wo Photovoltaikanlagen sinnvoll wären, noch ungenutzt. Um die Energiewende voranzutreiben und den Ausbau von erneuerbaren Energien zu beschleunigen, hat das Land Baden-Württemberg daher mit dem Klimaschutzgesetz eine Photovoltaikpflicht eingeführt.
Förderungen
Förderkredit
KfW-Förderkredit für Strom und Wärme
Die KfW-Bank bietet einen zinsgünstigen Kredit für Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie u. a. Batteriespeicher.
Förderung
Land Baden-Württemberg
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg stellt eine Übersicht von Förderungen im Land zur Verfügung.
Förderung
BW-e-Solar-Gutschein der L-Bank
Wenn Sie ein Elektrofahrzeug über eine Photovoltaikanlage laden, wird der Kauf der Wallbox bezuschusst.
Förderung
Gemeinden
Einige Gemeinden bieten lokale Förderungen an. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
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Marktstammdatenregister (MaStR)
Als Betreiber*in einer Erzeugungsanlage sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage und ggf. auch Ihren Energiespeicher ins Marktstammdatenregister einzutragen.