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Häufig gestellte Fragen
Wie erfolgt die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte?
Da das Netzentgelt über den Stromlieferanten an Sie weiterberechnet wird, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Stromversorger auf. In vielen Fällen erfolgt der Ausgleich über die Jahresabschlussrechnung.
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Muss ich die Wallbox bzw. Ladeeinrichtung melden oder genehmigen lassen?
Eine Anmeldung oder Genehmigung Ihrer Wallbox oder Ladeeinrichtung vor der Installation ist nicht erforderlich. Unabhängig von der Leistung, ob bis zu 12 kW oder darüber, meldet Ihre Elektrofachkraft lediglich die Inbetriebnahme nach der Installation über unser Kundenportal.
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Wie häufig steuert der Netzbetreiber meine Wallbox?
Vor dem Einbau der Steuerboxen im Jahr 2026 erfolgt keine Steuerung Ihrer Wallbox. Nach dem Einbau ist eine Steuerung lediglich in absoluten Notfällen vorgesehen.
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Was beinhaltet die Netzentgeltreduzierung und in welcher Weise profitiere ich davon?
Die Netzentgeltreduzierung umfasst verschiedene Abrechnungsmodelle (Module), die von der Bundesnetzagentur festgelegt wurden. Die beiden Hauptmodule sind:
Modul 1 (Pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt): Mit diesem Modul erhalten Sie einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Rabatt in Höhe von 110 bis 190 Euro (brutto) im Jahr, abhängig von Ihrem Netzgebiet. Dies entspricht einer Reduzierung von 50 bis 95 Prozent des für den jährlichen Verbrauch eines Elektroautos (ca. 2.500 kWh) zu zahlenden Netzentgelts.
Modul 2 (Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises): Bei diesem Modul wird das Netzentgelt um 60 Prozent gesenkt, vorausgesetzt, es gibt einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das Netzentgelt ist Teil Ihres Strompreises und macht ca. 20% davon aus. Modul 2 kann zudem mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombiniert werden und ist daher besonders für Wärmepumpen geeignet. Bitte beachten Sie, dass für dieses Modul ein aktiver Antrag beim Energielieferanten gestellt werden muss, sonst wird die Pauschale aus Modul 1 als Berechnungsgrundlage genutzt.
Die Vorteile für Sie als Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen liegen in erheblichen Kosteneinsparungen. Durch die Netzentgeltreduzierung können Sie Ihren finanziellen Aufwand für den Netzbetrieb reduzieren, insbesondere im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen oder anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Der genaue Nutzen hängt dabei von Ihrem gewählten Modul und den individuellen Gegebenheiten ab.
Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit, Modul 3 zu wählen, ein zeitvariables Netzentgelt. Dieses zielt darauf ab, Lastspitzen im Netz zu reduzieren, indem Sie Ihre Verbräuche in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Dieses Modul ist nur in Verbindung mit Modul 1 kombinierbar.
Welches Modul für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist, können Sie mit Ihrer Elektrofachkraft besprechen. Eine geeignete Elektrofachkraft finden Sie hier.
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Hält das Stromnetz dem Hochlauf der Elektromobilität stand?
Die Elektromobilität stellt mit zunehmenden Anmeldezahlen von Ladeinfrastruktur eine Herausforderung für unser Stromnetz dar. Ob das Stromnetz bereits heute für die Anforderungen der Elektromobilität ausgelegt ist, hängt von Standort, Netztopologie, Leistungsbedarf der Kunden und weiteren individuellen Faktoren ab. Dennoch ermöglicht uns die frühzeitige Einbindung in den Aufbau von Ladeinfrastruktur einen vorausschauenden und bedarfsgerechten Netzausbau. Das Ziel ist es, in kürzerer Zeit mehr private Ladestationen ins Stromnetz integrieren zu können, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Deshalb entwickeln wir als Netze BW unser Stromnetz kontinuierlich weiter.
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Welche Mindestanforderungen gelten beim Einbau von Stromsensoren im Vorzählerbereich bzw. beim dynamischen Lastmanagement?
Seit dem 07.12.2021 sind Stromsensoren im Vorzählerbereich bei der Netze BW zugelassen, sofern diese den Anforderungen der neu veröffentlichten Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netze BW entsprechen! Mehr Informationen finden Sie hier:
Technische Mindestanforderungen an Stromsensoren im Vorzählerbereich(PDF)