Unser Netz

Versorgungssicherheit Gas

Die sichere und verlässliche Versorgung unserer Kund*innen ist der Kern unserer täglichen Arbeit.

Wir sorgen dafür, dass das Erdgas sicher durch die Rohrleitungen dorthin fließt, wo Sie es benötigen – egal ob zum Heizen oder zum Kochen.

Krisenkontaktdatenerhebung

Aktuell erheben wir die Krisenkontaktdaten aller unserer Großkunden. Die Erhebung findet gemäß dem BDEW-Leitfaden „Krisenvorsorge Gas“ in regelmäßigen Abständen statt. Ihre Daten sind wichtig, damit wir uns bestmöglich auf den Fall einer Engpasssituation vorbereiten können und im Krisenfall eine zeitnahe Kommunikation gewährleisten können.

Ihre Daten können Sie einfach und komfortabel im RLM-Portal anpassen.

Unter der E-Mail-Adresse krisenkontakte@netze-bw.de stehen wir Ihnen außerdem für weitere Fragen zur Verfügung.

Aktuelle Informationen zur Gasversorgung

Als Gasnetzbetreiber in Teilen von Baden-Württemberg (Karte unseres Netzgebiets) nehmen wir eine große Verantwortung für die Versorgungssicherheit unserer Kund*innen wahr. In Vorbereitung auf den kommenden Winter arbeiten wir weiterhin eng mit den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen und mit anderen Netzbetreibern zusammen.

Derzeit gibt es in unserem Netzgebiet keinerlei Einschränkungen in der Gasversorgung.

Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Notfallplans Gas sollen in erster Linie einer Gasmangellage im Herbst und Winter vorbeugen. Zuletzt wurde am 23. Juni 2022 die „Alarmstufe” ausgerufen. Diese hat nach wie vor Gültigkeit, hat aber auf die Versorgung von Haushaltskund*innen zunächst keine Auswirkungen. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier.

Sie möchten sich genauer informieren?
Hier finden Sie Details zu verschiedenen Themen:

Sie können sich darauf verlassen, dass wir alles für eine sichere Gasversorgung in unserem Netzgebiet tun.

RLM-Portal – Ihr smarter Begleiter für eine sichere Gasversorgung

Mit dem RLM-Portal haben Sie als RLM-Kunde die Möglichkeit, Ihre Gasversorgung optimal zu managen und sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Erhalten Sie Ihre Verbrauchsdaten aus erster Hand, prüfen und aktualisieren Sie komfortabel Ihre Daten und kommunizieren Sie transparent mit uns als Ihrem Netzbetreiber – alles an einem Ort! Erfahren Sie mehr und entdecken Sie die Vorteile des RLM-Portals für sich und Ihr Unternehmen.

Eine Kurzanleitung zum RLM-Portal finden Sie hier.

Kugelgasbehälter in Stuttgart-Vaihingen

Unsere Kugelgasbehälter in Stuttgart-Vaihingen entsprechen dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik und werden regelmäßig durch zugelassene Überwachungsorganisationen überprüft.

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 erfolgte am 27.11.2024 durch das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.5, Industrie/Schwerpunkt Anlagensicherheit, Ruppmannstraße 21 in 70565 Stuttgart. Ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 können dort auf Anfrage eingeholt werden.

Leiterin Gaswerk:
Miriam Zaimi
Tel.: 0711 289-44270
m.zaimi@netze-bw.de

Was tun im Fall der Fälle?

Sollte es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen an einem unserer Kugelgasbehälter in Stuttgart-Vaihingen zu einem Störfall kommen, werden Sie durch die Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr über Lautsprecherdurchsagen informiert. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Telefonieren Sie nur im äußersten Notfall, um Leitungen nicht zu blockieren.
  • Suchen Sie geschlossene Räume auf und schließen Sie alle Fenster und Türen. Nehmen Sie Mitbürger*innen auf und kümmern Sie sich um hilflose Menschen. Schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen aus!
  • Verlassen Sie nicht unaufgefordert das Gebäude und fahren Sie auch nicht mehr mit dem Auto. Sie gefährden sonst sich selbst und behindern die Einsatzkräfte.
  • Schalten Sie das Radio ein (z. B. SWR 1, SWR 3 oder SWR 4) oder den Fernseher (ARD, ZDF oder SWR) und warten Sie auf weitere Durchsagen durch die Einsatzkräfte. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Einsatzkräfte und unternehmen Sie nichts auf eigene Faust.
  • Im Falle einer Evakuierung nehmen Sie nur eine kleine Tasche mit den nötigsten Dingen (Ausweis, Medikamente, Kleidung) mit.
  • Konsultieren Sie umgehend einen Arzt, wenn Sie auf Grund von Hitzeeinwirkung oder Einatmen von Rauchgasen unter Beschwerden leiden.

Die Entwarnung erfolgt durch Lautsprecherdurchsagen und im Radio.

Krisenvorsorge Gas

Gemäß § 16 bzw. § 16a EnWG sind Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, eine Gefährdung oder Störung des Gasversorgungssystems durch netzbezogene und marktbezogene Maßnahmen zu beseitigen. Reichen diese zur Stabilisierung der Versorgungslage nicht aus, sind weitergehende Anpassungen vorzunehmen oder von den Marktteilnehmenden zu verlangen.

Netzbezogene Maßnahmen

  • Nutzung von Netzflexibilitäten als interne Regelenergie (z. B. netzzugehörige Speicher und Netzpuffer)
  • Nutzung von Netzschaltungen / Fahrwegsänderungen
  • Mengenverlagerungen zwischen NB innerhalb und außerhalb des Marktgebiets, auch über ausländische Netze, nach Können und Vermögen

Marktbezogene Maßnahmen

  • Austausch von interner Regelenergie zwischen den Marktgebieten
  • Nutzung von externer Regelenergie
  • Ein- und Verkauf von externer Regelenergie im anderen Marktgebiet
  • Nutzung von lokaler externer Regelenergie
  • Nutzung von Lastflusszusagen
  • Unterbrechung unterbrechbarer Ein- und Ausspeiseverträge an Marktübergangspunkten (MÜP), Grenzübergangspunkten (GÜP) und Speicheranschlusspunkten (SAP)
  • Unterbrechung von vertraglich unterbrechbaren Letztverbrauchenden bzw. Netzanschlusspunkte (NAP) mit Ausnahme angewiesener systemrelevanter Gaskraftwerke
  • Unterbrechung unterbrechbarer interner Bestellleistungen

Weitergehende Anpassungen

  • Kürzung fester interner Bestellleistungen oder Vorhalteleistungen
  • Anweisung zur Gaseinspeisung oder Gasausspeisung an Anschlusspunkten zu Speichern oder Produktionsanlagen
  • Kürzung fester Ein- und Ausspeisungen an GÜP und MÜP
  • Anweisung zur Erhöhung der Ein- und Ausspeisungen an GÜP und MÜP
  • Kürzung von Letztverbrauchenden, die nicht gemäß § 53a EnWG „geschützt“ sind
  • Kürzung von angewiesenen systemrelevanten Gaskraftwerken
  • Kürzung von Letztverbrauchenden, die gemäß § 53a EnWG „geschützt“ sind

Prävention

Die Netzbetreiber wurden aufgefordert, gemeinsam die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und sich abzeichnende Engpässe frühzeitig abzuwenden. Eine hohe Transparenz, gute Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Etablierung von Kommunikationswegen ist hierfür von zentraler Bedeutung.

Auf nationaler Ebene regelt der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Notfallplan Gas die Aufgaben, Rollen sowie Krisenkoordination und – kommunikation der Marktteilnehmenden. Bei zunächst lokalen Krisensituationen konkretisiert der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) erarbeitete Handlungsleitfaden 'Krisenvorsorge Gas' die gesetzlichen Vorgaben: Prozessuale Abläufe, Informationspflichten und Kommunikationswege sollen die koordinierte Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zwischen allen Marktteilnehmenden sicherstellen.

Die Einrichtung und Zusammenarbeit eines nationalen und lokalen Krisenteams, eine umfassende Bestandsaufnahme der verschiedenen Netzkund*innen und ihrer Bedürfnisse, die Einrichtung verschiedener Eskalationsstufen und regelmäßige Testläufe sollen sicherstellen, dass netzübergreifend alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, bevor Kürzungen von Letztverbrauchenden vorgenommen werden.

Dabei werden verschiedene Gruppen von Letztverbrauchenden differenziert: lastganggemessene Kund*innen, systemrelevante Gaskraftwerke und nach § 53a EnWG geschützte Haushaltskund*innen.

Sind Kürzungen letztlich unumgänglich für eine Stabilisierung des Netzes, werden die betroffenen Netzkund*innen - soweit möglich - unverzüglich entlang der vorab definierten Kommunikationswege über bevorstehende Lastabschaltungen bzw. Reduzierungen informiert.

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