Durchsuchen Sie ganz einfach die gesamte Seite Netze-BW.de nach Informationen und Dateien.
Die Suche ist aktuell nicht verfügbar, bitte versuchen Sie es später erneut.
Zu Ihrer Suchanfrage wurden keine Treffer gefunden.
Gefundene Seiten
Gefundene Dokumente
Stromeinspeisung
Anlagenbetreiberwechsel
Melden Sie an uns und an die Bundesnetzagentur
Erfahren Sie hier, wie Sie bei einem Kauf, Verkauf oder Erben einer Erzeugungsanlage oder bei Änderungen Ihrer Daten vorgehen müssen.
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Ummeldung des Anlagenbetreibers:
Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift des bisherigen und neuen Anlagenbetreibers benötigt wird. Bei einem Todesfall bitten wir Sie, uns einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein) miteinzureichen. Gibt es eine Erbengemeinschaft und nur eine Person übernimmt die Erzeugungsanlage, benötigen wir zusätzlich eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen.
Bank- und Steuerdaten Für die Auszahlung der Einspeisevergütung an den neuen Anlagenbetreiber benötigen wir aktuelle Bank- und Steuerdaten.
Melden Sie die Änderung auch an die Bundesnetzagentur!
Registrieren Sie den Anlagenbetreiberwechsel im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Zusätzliche Anforderungen gelten für folgende Anlagen:
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen)
Anlagen in der Direktvermarktung
So geht es nach Ihrer Ummeldung weiter
Bestätigung für den neuen Anlagenbetreiber
Nachdem Sie alle notwendigen Daten bei uns eingereicht haben und diese durch uns geprüft wurden, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des erfolgreichen Anlagenbetreiberwechsels.
Vergütung für den neuen Anlagenbetreiber
Die wesentlichen Vertragsbestandteile bleiben unverändert. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Fördersatz des EEG aus dem Jahr der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage. Der bisherige Anlagenbetreiber kann Ihnen dazu Auskunft geben.
Bitte beachten Sie als bisheriger Anlagenbetreiber
Sollten Sie eine Erzeugungsanlage veräußern, reicht es aus, die Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel mit dem neuen Eigentümer auszufüllen und zu unterzeichnen. Nachdem alle oben genannten Unterlagen vollständig eingereicht und von uns geprüft wurden, erhalten Sie eine Schlussrechnung.
Warum ist ein Anlagenbetreiberwechsel zu melden?
Übertragung der Einspeisevergütung
Als Anlagenbetreiber tragen Sie die Verantwortung für Ihre Erzeugungsanlage. Wir als Verteilnetzbetreiber, die Bundesnetzagentur und ggf. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bei KWK-Anlagen) sind darauf angewiesen, aktuelle Eigentümer*innen zu kennen. Auch die Übertragung der Einspeisevergütung kann nur nach Meldung des Betreiberwechsels erfolgen.
Das könnte Sie noch interessieren
Abrechnung
Erfahren Sie hier, wie Sie Abrechnungen erhalten, Ihre Abschlagszahlungen anpassen sowie Ihre persönlichen Daten verwalten.
PV-Effizienzreport
Hier erfahren Sie mehr über unseren kostenlosen Service zur Abschätzung der Effizienz Ihrer Photovoltaikanlage.
Ende der EEG-Förderung
Nach 20 Jahren endet die Förderung der Einspeisevergütung. Erfahren Sie, was Sie dabei beachten sollten.