Stromeinspeisung

Anlagenbetreiberwechsel

Melden Sie an uns und an die Bundesnetzagentur

Erfahren Sie hier, wie Sie bei einem Kauf, Verkauf oder Erben einer Erzeugungsanlage oder bei Änderungen Ihrer Daten vorgehen müssen.

Anlagenbetreiberwechsel schnell und einfach per Mail melden

Folgende Unterlagen benötigen wir für die Ummeldung des Anlagenbetreibers:

  • Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel
    Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift des bisherigen und neuen Anlagenbetreibers benötigt wird. Bei einem Todesfall bitten wir Sie, uns einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein) miteinzureichen. Gibt es eine Erbengemeinschaft und nur eine Person übernimmt die Erzeugungsanlage, benötigen wir zusätzlich eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen.
  • Bank- und Steuerdaten
    Für die Auszahlung der Einspeisevergütung an den neuen Anlagenbetreiber benötigen wir aktuelle Bank- und Steuerdaten.

Bitte senden Sie uns die ausgefüllten Unterlagen an anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de.

Melden Sie die Änderung auch an die Bundesnetzagentur!

Registrieren Sie den Anlagenbetreiberwechsel im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Zusätzliche Anforderungen gelten für folgende Anlagen:

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen)

Anlagen in der Direktvermarktung

So geht es nach Ihrer Ummeldung weiter

Bestätigung für den neuen Anlagenbetreiber

Nachdem Sie alle notwendigen Daten bei uns eingereicht haben und diese durch uns geprüft wurden, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des erfolgreichen Anlagenbetreiberwechsels.

Vergütung für den neuen Anlagenbetreiber

Die wesentlichen Vertragsbestandteile bleiben unverändert. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Fördersatz des EEG aus dem Jahr der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage. Der bisherige Anlagenbetreiber kann Ihnen dazu Auskunft geben.

Bitte beachten Sie als bisheriger Anlagenbetreiber

Sollten Sie eine Erzeugungsanlage veräußern, reicht es aus, die Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel mit dem neuen Eigentümer auszufüllen und zu unterzeichnen. Nachdem alle oben genannten Unterlagen vollständig eingereicht und von uns geprüft wurden, erhalten Sie eine Schlussrechnung.

Warum ist ein Anlagenbetreiberwechsel zu melden?

Übertragung der Einspeisevergütung

Als Anlagenbetreiber tragen Sie die Verantwortung für Ihre Erzeugungsanlage. Wir als Verteilnetzbetreiber, die Bundesnetzagentur und ggf. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bei KWK-Anlagen) sind darauf angewiesen, aktuelle Eigentümer*innen zu kennen. Auch die Übertragung der Einspeisevergütung kann nur nach Meldung des Betreiberwechsels erfolgen.

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