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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Ja. Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gehören bestimmte Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW. Dazu zählen:

  1. Private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen

  2. Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)

  3. Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)

  4. Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zur Neuregelung § 14a EnWG.

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Vor der Installation Ihrer Wallbox sollte eine Elektrofachkraft Ihre Elektroinstallation prüfen und beurteilen, ob Ihr Hausanschluss für die gewünschte Ladeleistung ausreichend dimensioniert ist. Eine bei uns eingetragene Elektrofachkraft finden Sie mit unserem Online-Service Installateurbetriebe finden

 

Reicht die Leistung nicht aus, können Sie einen Antrag auf Leistungserhöhung unter Netzanschluss ändern stellen. 

 

Sie sind Mieter*in? Teilen Sie Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.

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Eine Wallbox ist eine Ladestation für Ihr Elektroauto, die meist in der eigenen Garage oder am Stellplatz installiert wird. Mit der Wallbox steuern Sie den sicheren Ladevorgang bei Ihnen Zuhause.  

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Eine Anmeldung und Genehmigung von privaten Wallboxen ist nicht mehr erforderlich. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Webseite zur Neuregelung § 14a EnWG und auf der Webseite Laden im Einfamilienhaus. Ihre Elektrofachkraft meldet uns lediglich die Inbetriebnahme der Wallbox. 

 

Mit unserem Online-Service Installateurbetriebe finden können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

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Die netzdienliche Steuerung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ermöglicht es dem Netzbetreiber, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen zeitlich befristet zu dimmen, wenn das Stromnetz stark ausgelastet ist. 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zur Neuregelung § 14a EnWG

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