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Brenner einer Gaskochplatte mit Flamme.

Netzanschluss

Gasanschluss

Sie modernisieren Ihr Haus oder sanieren Ihr Heizsystem und sind auf der Suche nach einer Energieversorgung? Dann könnte Gas eine Option sein.

Wir kümmern uns um Ihren Gasanschluss

Als Verteilnetzbetreiber für Gas sorgen wir in weiten Teilen Baden-Württembergs nicht nur dafür, dass Gas sicher und zuverlässig durch die Rohrleitungen dorthin fließt, wo Sie es benötigen — zum Heizen, zur Warmwassererzeugung, zum Kochen, zum Klimatisieren, zum Kühlen oder zum Trocknen. Wir sind auch Ihr Ansprechpartner, wenn es um den Anschluss Ihrer Immobilie an das öffentliche Gasnetz geht.

Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen für Ihren Neuanschluss ans Gasnetz oder eine Änderung an Ihrem bereits bestehenden Gasanschluss.

Gemeinsam in wenigen Schritten zu Ihrem neuen Gasanschluss

Sobald Sie sich für die Modernisierung Ihrer Heizungsanlage im Bestands- oder Altbau entschieden haben, melden Sie gemeinsam mit Ihrem Installateurbetrieb den Anschluss Ihrer bestehenden Immobilie an das öffentliche Versorgungsnetz bei uns an.
Den dazugehörigen Service 'Netzanschluss anmelden' finden Sie direkt im Kundenportal.

Folgende Informationen und Unterlagen benötigen wir für die Beantragung des Gasanschlusses von Ihnen:

  • Länge der Anschlussleitung
  • Leistung in KW
  • einen Grundriss- bzw. Geschossplan als PDF-Dokument, in dem der Einbauort des Gasanschlusses inklusive Hauseinführung eingezeichnet ist
    Muster Grundriss-Plan

Nachdem Sie alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bei uns eingereicht haben, erhalten Sie von uns Ihr Netzanschluss-Angebot.

Sie haben noch keinen passenden Installateurbetrieb gefunden?
Mit unserem Online-Service Installateurbetriebe finden können Sie ganz einfach einen zugelassenen Fachbetrieb in Ihrer Nähe auswählen.

Akteure: Sie und wir

Sie sind zufrieden mit dem Netzanschluss-Angebot und möchten dies gern annehmen? Dafür schicken Sie einfach die erhaltene Auftragserteilung unterschrieben an uns zurück.
Sobald Ihre Auftragserteilung bei uns eingetroffen ist, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung.
Wir setzen uns bzw. unser Partnerunternehmen setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um mit Ihnen die Termine für die Herstellung des Netzanschlusses zu koordinieren.

Akteure: Sie, Ihr Installateurbetrieb oder Ihre Baufirma und wir

Damit Ihr Netzanschluss hergestellt werden kann, müssen folgende Punkte bereits abgeschlossen sein:

  • Der Hausanschlussraum muss zugänglich und verschließbar sein.
  • Die Trasse von der Grundstücksgrenze bis zur Gebäudeeinführung muss freigeräumt sein (Beispiel: Gerüste, Erdaushub und sonstige Baumaterialien wurden entfernt).
  • Optional: Die vorab vereinbarten Eigenleistungen wurden vollständig ausgeführt (Graben, Mauerdurchführung).

Sobald diese Kriterien erfüllt sind, steht Ihrem Netzanschluss nichts mehr im Weg und unser Partnerunternehmen kann Ihren Netzanschluss errichten. Nach Fertigstellung des Anschlusses verlässt die Netze BW bzw. unser Partner die Baustelle in ihrem ursprünglichen Zustand.

Akteure: Ihr Installateurbetrieb oder Ihre Baufirma und wir

Sobald Ihre hausinterne Installation fertiggestellt ist, wird durch Ihren Installateurbetrieb der erforderliche Zähler bei uns beantragt. Daraufhin veranlassen wir den Einbau an dem dafür vorgesehenen Zählerplatz. Hierzu wird mit Ihnen ein Termin zur Zählersetzung vereinbart. Ist der Zähler an Ort und Stelle montiert, können Sie Ihren Netzanschluss nutzen.

Was kostet ein Gasanschluss?

Beispielrechnung für einen Gasanschluss

Die Beispielrechnung bezieht sich auf einen Standard-Gasanschluss für ein Wohngebäude mit 1-2 Wohneinheiten und einer Anschlussleistung bis 30 kW. Wir rechnen mit einer Anschlusslänge von der Grundstücksgrenze zum Anschlusspunkt im Gebäude von 10 m und 5 m auf öffentlichem Grund.

Kostenfaktoren Euro/Stück
Grundpauschale Gas-Netzanschluss bis DN 50
600,00 €
10 m Anschlusslänge auf dem Kundengrundstück (20 € / lfd. Meter)
200,00 €
5 m Anschlusslänge auf öffentlichem Grund (ab dem 6. Meter 55 € / lfd. Meter)
0,00 €
Netzanschlusskosten
800,00 €
Umsatzsteuer 19 %
152,00 €
Gesamtbetrag Netzanschluss
952,00 €

Ergänzende Informationen und Hinweise

Unverbindlichkeit:

Die Preise der Beispielrechnung sind unverbindlich. Folgende Faktoren haben einen Einfluss auf die Kosten und erfordern ein individuelles Angebot:

  • Gegebenheiten vor Ort, wie z. B. besondere Bodenverhältnisse, Schwierigkeiten bei der Kreuzung von Straßen oder anderen Anlagen oder eine Anschlusslänge von über 30 Metern auf dem Kundengrundstück
  • Verkehrsrechtliche Aufwendungen, wie zum Beispiel Straßenabsperrungen, Ampelschaltungen

Umsatzsteuer:

Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19 Prozent. Die Netze BW GmbH behält sich vor, neu hinzukommende Steuern und Abgaben zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Moderne Erdgas-Heiztechnologien für zukunftsfähiges Heizen mit Gas

Lassen Sie sich bei Interesse von Ihrem Installateurbetrieb zu den einzelnen Möglichkeiten beraten!

Erdgas-Wärmepumpe

Unter Nutzung der kostenlos zur Verfügung stehenden Erdwärme und des Erdgases wird das benötigte Temperaturniveau bereitgestellt. Die Technologie kann sowohl als effiziente und ökologische Wärmequelle als auch als Klimaanlage genutzt werden.

Solarthermie mit Erdgas

Die Kombination aus Brennwerttechnik und Solarthermie verbindet die Vorteile „energieeffiziente Technik“ und „umweltschonende Wärmequelle“. Im Jahresmittel können so circa 60 Prozent der Warmwasserbereitstellung durch Sonnenenergie abgedeckt werden.

Brennwerttechnik

Moderne Brennwertkessel ermöglichen einen geregelten Heizbetrieb, das heißt Leistung und Temperatur werden an den aktuellen Wärmebedarf angepasst. Dafür wird die im Abgas enthaltene Wärme genutzt, sodass die Energieeffizienz im Vergleich zu Standardkesseln circa 30 Prozent besser ist.

Brennstoffzelle

Die Brennstoffzelle ist eine stromerzeugende Heizung, das heißt neben Wärme wird auch Strom erzeugt. Da die Anlage besonders effektiv, sicher, zuverlässig, wartungsarm und geräuschlos arbeitet, gilt sie als die Zukunft der stromerzeugenden Heizungen.

Informationen zur Änderung Ihres bestehenden Gasanschlusses

Änderungen an Bestandsanschlüssen sind erforderlich in folgenden Fällen:

  • Umlegung des Gasanschlusses
    Ihr Gasanschluss wird an eine andere Stelle auf dem Grundstück oder im Gebäude verlegt.

  • Abtrennung des Gasanschlusses
    Ihr Gasanschluss soll endgültig vom Versorgungsnetz abgetrennt werden.

  • Leistungserhöhung des Gasanschlusses
    Ihr vorhandener Anschluss wird neu dimensioniert und an einen höheren Gasbedarf angepasst.
    Beipiele: Einbau größerer Heizungsanlage, Installation weiterer Gasgeräte

Eine Änderung an Ihrem Gasanschluss kann entweder von Ihnen als Eigentümer*in oder durch einen zugelassenen Installateurbetrieb bei uns angemeldet bzw. beantragt werden. Unseren Online-Service und weitere Informationen finden Sie hier:

Icon für das Paragrafenzeichen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Auswirkungen für Gasheizungen

Bestehende Gasheizungen dürfen ohne Einschränkungen weiterbetrieben und bei Defekten repariert werden. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, kann ein Neugerät unter bestimmten Auflagen eingebaut werden. Auch der Einbau neuer Gasheizungen in bestehende Gebäuden oder Neubauten ist weiterhin möglich – die Möglichkeiten klärt Ihr Installateurbetrieb mit Ihnen.

Das Bundesgesetz GEG ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2024 aktualisiert. Es regelt die energetischen Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von Gebäuden. Weiterführende Informationen zum GEG finden Sie in der FAQ-Sammlung des Landes Baden-Württemberg zum Thema Heizen.

Häufig gestellte Fragen zum Gasanschluss

Beauftragen Sie einen bei uns eingetragenen Installateurbetrieb. Dieser meldet den Ausbau Ihrer Gasheizung direkt an uns – inklusive des erforderlichen Gaszählerausbaus.

Der Einbau, Ausbau oder Wechsel eines Gaszählers wird über das Formular "Technische Angaben für Feuerungsanlagen" beantragt, das immer von Ihrem beauftragten und bei uns eingetragenen Installateurbetrieb eingereicht wird.

Hinweis: Aktuell können noch keine Gaszähler über das Kundenportal der Netze BW beantragt werden.

Es gibt zwei Varianten:

  • Vorübergehende Stilllegung: Der Gasanschluss wird z. B. wegen Bauarbeiten oder Abriss unterbrochen, eine Wiederinbetriebnahme ist geplant.

  • Endgültige Abtrennung: Der Gasanschluss wird dauerhaft vom Netz getrennt, z. B. bei Rückbau oder geplanter Nichtnutzung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Netzanschluss ändern.

Soll Ihr Gasanschluss endgültig stillgelegt und abgetrennt werden, können Sie dies über unseren Online-Service Netzanschluss ändern beantragen. Sie erhalten dann von uns ein unverbindliches Angebot für die Stilllegung oder Abtrennung.

Die Anmeldung Ihres Gasanschlusses erfolgt über unser Kundenportal. Hier werden Sie Schritt für Schritt durch das Antragsformular geführt und es ist sichergestellt, dass alle notwendigen Angaben und Dokumente für die effiziente Antragsbearbeitung zur Verfügung stehen.

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Ihre Frage ist nicht dabei?

Mehr Fragen und Antworten finden Sie in unserem Hilfecenter.

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