Netzanschluss
Gasanschluss
Direkt zu unseren Services:
Wir kümmern uns um Ihren Gasanschluss
Als Verteilnetzbetreiber für Gas sorgen wir in weiten Teilen Baden-Württembergs nicht nur dafür, dass Gas sicher und zuverlässig durch die Rohrleitungen dorthin fließt, wo Sie es benötigen — zum Heizen, zur Warmwassererzeugung, zum Kochen, zum Klimatisieren, zum Kühlen oder zum Trocknen. Wir sind auch Ihr Ansprechpartner, wenn es um den Anschluss Ihrer Immobilie an das öffentliche Gasnetz geht.
Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen für Ihren Neuanschluss ans Gasnetz oder eine Änderung an Ihrem bereits bestehenden Gasanschluss.
Gemeinsam in wenigen Schritten zu Ihrem neuen Gasanschluss
Sobald Sie sich für die Modernisierung Ihrer Heizungsanlage im Bestands- oder Altbau entschieden haben, melden Sie gemeinsam mit Ihrem Installateurbetrieb den Anschluss Ihrer bestehenden Immobilie an das öffentliche Versorgungsnetz bei uns an.
Den dazugehörigen Service 'Netzanschluss anmelden' finden Sie direkt im Kundenportal.
Folgende Informationen und Unterlagen benötigen wir für die Beantragung des Gasanschlusses von Ihnen:
- Länge der Anschlussleitung
- Leistung in KW
-
einen Grundriss- bzw. Geschossplan als PDF-Dokument, in dem der Einbauort des Gasanschlusses inklusive Hauseinführung eingezeichnet ist
Muster Grundriss-Plan
Nachdem Sie alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bei uns eingereicht haben, erhalten Sie von uns Ihr Netzanschluss-Angebot.
Sie haben noch keinen passenden Installateurbetrieb gefunden?
Mit unserem Online-Service Installateurbetriebe finden können Sie ganz einfach einen zugelassenen Fachbetrieb in Ihrer Nähe auswählen.
Akteure: Sie und wir
Sie sind zufrieden mit dem Netzanschluss-Angebot und möchten dies gern annehmen? Dafür schicken Sie einfach die erhaltene Auftragserteilung unterschrieben an uns zurück.
Sobald Ihre Auftragserteilung bei uns eingetroffen ist, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung.
Wir setzen uns bzw. unser Partnerunternehmen setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um mit Ihnen die Termine für die Herstellung des Netzanschlusses zu koordinieren.
Akteure: Sie, Ihr Installateurbetrieb oder Ihre Baufirma und wir
Damit Ihr Netzanschluss hergestellt werden kann, müssen folgende Punkte bereits abgeschlossen sein:
- Der Hausanschlussraum muss zugänglich und verschließbar sein.
- Die Trasse von der Grundstücksgrenze bis zur Gebäudeeinführung muss freigeräumt sein (Beispiel: Gerüste, Erdaushub und sonstige Baumaterialien wurden entfernt).
- Optional: Die vorab vereinbarten Eigenleistungen wurden vollständig ausgeführt (Graben, Mauerdurchführung).
Sobald diese Kriterien erfüllt sind, steht Ihrem Netzanschluss nichts mehr im Weg und unser Partnerunternehmen kann Ihren Netzanschluss errichten. Nach Fertigstellung des Anschlusses verlässt die Netze BW bzw. unser Partner die Baustelle in ihrem ursprünglichen Zustand.
Akteure: Ihr Installateurbetrieb oder Ihre Baufirma und wir
Sobald Ihre hausinterne Installation fertiggestellt ist, wird durch Ihren Installateurbetrieb der erforderliche Zähler bei uns beantragt. Daraufhin veranlassen wir den Einbau an dem dafür vorgesehenen Zählerplatz. Hierzu wird mit Ihnen ein Termin zur Zählersetzung vereinbart. Ist der Zähler an Ort und Stelle montiert, können Sie Ihren Netzanschluss nutzen.
Was kostet ein Gasanschluss?
Moderne Erdgas-Heiztechnologien für zukunftsfähiges Heizen mit Gas
Lassen Sie sich bei Interesse von Ihrem Installateurbetrieb zu den einzelnen Möglichkeiten beraten!
Informationen zur Änderung Ihres bestehenden Gasanschlusses
Änderungen an Bestandsanschlüssen sind erforderlich in folgenden Fällen:
Umlegung des Gasanschlusses
Ihr Gasanschluss wird an eine andere Stelle auf dem Grundstück oder im Gebäude verlegt.Abtrennung des Gasanschlusses
Ihr Gasanschluss soll endgültig vom Versorgungsnetz abgetrennt werden.Leistungserhöhung des Gasanschlusses
Ihr vorhandener Anschluss wird neu dimensioniert und an einen höheren Gasbedarf angepasst.
Beipiele: Einbau größerer Heizungsanlage, Installation weiterer Gasgeräte
Eine Änderung an Ihrem Gasanschluss kann entweder von Ihnen als Eigentümer*in oder durch einen zugelassenen Installateurbetrieb bei uns angemeldet bzw. beantragt werden. Unseren Online-Service und weitere Informationen finden Sie hier:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Auswirkungen für Gasheizungen
Bestehende Gasheizungen dürfen ohne Einschränkungen weiterbetrieben und bei Defekten repariert werden. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, kann ein Neugerät unter bestimmten Auflagen eingebaut werden. Auch der Einbau neuer Gasheizungen in bestehende Gebäuden oder Neubauten ist weiterhin möglich – die Möglichkeiten klärt Ihr Installateurbetrieb mit Ihnen.
Das Bundesgesetz GEG ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2024 aktualisiert. Es regelt die energetischen Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von Gebäuden. Weiterführende Informationen zum GEG finden Sie in der FAQ-Sammlung des Landes Baden-Württemberg zum Thema Heizen.
Häufig gestellte Fragen zum Gasanschluss
Beauftragen Sie einen bei uns eingetragenen Installateurbetrieb. Dieser meldet den Ausbau Ihrer Gasheizung direkt an uns – inklusive des erforderlichen Gaszählerausbaus.
Der Einbau, Ausbau oder Wechsel eines Gaszählers wird über das Formular "Technische Angaben für Feuerungsanlagen" beantragt, das immer von Ihrem beauftragten und bei uns eingetragenen Installateurbetrieb eingereicht wird.
Hinweis: Aktuell können noch keine Gaszähler über das Kundenportal der Netze BW beantragt werden.
Es gibt zwei Varianten:
-
Vorübergehende Stilllegung: Der Gasanschluss wird z. B. wegen Bauarbeiten oder Abriss unterbrochen, eine Wiederinbetriebnahme ist geplant.
-
Endgültige Abtrennung: Der Gasanschluss wird dauerhaft vom Netz getrennt, z. B. bei Rückbau oder geplanter Nichtnutzung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Netzanschluss ändern.
Soll Ihr Gasanschluss endgültig stillgelegt und abgetrennt werden, können Sie dies über unseren Online-Service Netzanschluss ändern beantragen. Sie erhalten dann von uns ein unverbindliches Angebot für die Stilllegung oder Abtrennung.
Die Anmeldung Ihres Gasanschlusses erfolgt über unser Kundenportal. Hier werden Sie Schritt für Schritt durch das Antragsformular geführt und es ist sichergestellt, dass alle notwendigen Angaben und Dokumente für die effiziente Antragsbearbeitung zur Verfügung stehen.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Mehr Fragen und Antworten finden Sie in unserem Hilfecenter.
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Wichtige Downloads
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) (PDF)
- Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie Kostenerstattungsregelungen (PDF)
- Ergänzende Angebotsbedingungen der Netze BW GmbH (PDF)
- Vorgaben für Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten für Netzanschlussleitungen (PDF)
- Gasnetzkarte 2025 (PDF)
- Broschüre Hausschau - Ihre Erdgasversorgung sicher mit uns! (PDF)
- Gasgeruch - Was ist zu tun? (PDF)
- Wichtige Informationen zur Betriebssicherheit der Gasinstallation (PDF)