
Informationen und Online-Service
Netzanschluss ändern
Auf dieser Seite finden Sie Informationen sowie den Online-Service für die Anmeldung von Änderungen an Ihrem Netzanschluss.
Im Schnellzugriff:
Warum müssen Änderungen am Netzanschluss gemeldet werden?
Wenn Sie eine höhere Leistung über Ihren Netzanschluss beziehen oder den Anschluss innerhalb des Gebäudes versetzen oder stilllegen möchten, müssen wir als Netze BW bei Ihnen vor Ort bauliche Maßnahmen vornehmen.
Auch wenn Sie Geräte mit einem hohen Stromverbrauch installieren möchten, ist eine Anmeldung wichtig. Falls diese Geräte nicht steuerbar sind, überprüfen wir, ob das öffentliche Stromnetz ausreichend Kapazität bietet.
So stellen wir gemeinsam sicher, dass Ihre Stromversorgung zuverlässig bleibt.
Drei Schritte zur Installation von elektrischen Großgeräten
Die Installation von Geräten mit einem hohen Stromverbrauch sind Expertensache!
Bitte beauftragen Sie eine Elektrofachkraft, die vorab überprüft, ob Ihre Hausinstallation für den erhöhten Verbrauch ausgelegt ist. In manchen Fällen kann eine Leistungserhöhung für Ihren Netzanschluss notwendig werden.
Eine bei uns eingetragene Elektrofachkraft finden Sie über unseren Online-Service Installateurbetriebe finden.
Über den Online-Service auf dieser Webseite melden Sie oder Ihre Elektrofachkraft das Verbrauchsgerät an. Bitte halten Sie hierfür folgende Informationen bereit:
- Gerätetyp
- Leistungswerte des elektrischen Gerätes
Nachdem Sie von uns eine Zustimmung für die Installation des Gerätes erhalten haben, meldet uns Ihre Elektrofachkraft die Inbetriebnahme des Gerätes über das Kundenportal.
Vier Schritte zur Erhöhung der Netzanschluss-Leistung
Ihr Installateurbetrieb oder Sie melden die Leistungserhöhung über unseren Online-Service auf dieser Webseite an.
Bitte halten Sie hierfür folgende Informationen bereit:
- Angaben zum bisherigen und zukünftigen Leistungsbedarf an Strom oder Gas
- Grund für die Leistungserhöhung: Angaben und Leistungswerte der elektrischen Verbraucher
Um die Netzanschlussänderung besser kalkulieren und planen zu können, benötigen wir Pläne zu Ihrem Bauvorhaben. Folgende Unterlagen und Informationen sind hilfreich:
- Nummern aller betroffener Zähler
- Angaben zu Ihrem Installateurbetrieb
Auf Basis der von Ihnen eingereichten Informationen senden wir Ihnen ein Angebot zur Leistungserhöhung. Senden Sie uns dieses gern unterschrieben zurück, um es anzunehmen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Arbeiten vor Ort zu vereinbaren.
Ihr Fachbetrieb nimmt die Installation wieder in Betrieb und meldet uns dies über das Kundenportal.
Drei Schritte zur Stilllegung oder Versetzung Ihres Anschlusses
Ihr Installateurbetrieb oder Sie melden die Stilllegung oder Versetzung über unseren Online-Service auf dieser Webseite an.
Bitte halten Sie hierfür folgende Informationen bereit:
- Nummern aller betroffener Zähler
- einen unverbindlichen Wunschtermin der Ausführung
- den digitalen Lageplan — zeichnerischer Teil (Maßstab 1:500) — max. 3 MB
- den digitalen Grundrissplan (Maßstab 1:100) - max. 3 MB
Haben Sie noch weitere Unterlagen für uns? Je detaillierter die übermittelten Unterlagen sind, desto besser können wir das Angebot für Sie zusammenstellen.
Bitte beachten Sie: Ist im Zuge der Baumaßnahmen der Ausbau von Stromzählern notwendig, beantragt dies Ihr Installateurbetrieb über unser Kundenportal. Der Ausbau eines Gaszählers wird separat über das ausgefüllte Formular "Technische Angaben für Feuerungsanlagen (TAF)" durch Ihren Installateurbetrieb gemeldet.
Auf Basis der von Ihnen eingereichten Informationen senden wir Ihnen ein Angebot zur Versetzung oder Stilllegung. Falls es vor der Angebotserstellung noch Fragen unsererseits gibt, organisieren wir einen Termin mit der Baukoordination der Netze BW vor Ort.
Senden Sie uns das Angebot unterschrieben zurück, um es anzunehmen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Durchführung der Arbeiten zu vereinbaren. Bei einer Stilllegung wird auch der Zähler durch eine*n Monteur*in der Netze BW ausgebaut.
Bitte beachten Sie: Ist im Zuge der Baumaßnahmen der Einbau eines neuen Zählers erforderlich, erfolgt die Bestellung des neuen Zählers nach der Umsetzung der Baumaßnahmen. Ihr Fachbetrieb nutzt hierfür den Online-Service in unserem Kundenportal.

In Ihrer Kommune stehen Verkabelungsmaßnahmen an?
Im Rahmen der Energiewende verändern sich die Anforderungen an unser Stromnetz. Wir modernisieren unser Netz, um es fit für die Zukunft und bereit für Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Elektromobilität zu machen. In diesem Zusammenhang verlegen wir das Verteilnetz schrittweise unter die Erde.
Melden Sie hier Ihre Anschlussänderungen:
Häufig gestellte Fragen zur Änderung Ihres bestehenden Netzanschlusses
Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Folgende Geräte sind dem Netzbetreiber laut den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu melden:
- Durchlauferhitzer
- Geräte zur Beheizung und Klimatisierung (nicht ortsveränderlich)
- Anlagen, die die Grenzwerte gemäß Kapitel 5.4 der VDE-AR-N 4100 nicht einhalten und Rückwirkungen auf das vorgelagerte Stromnetz besitzen (z. B. Schweißgeräte)
Folgende Geräte sind durch den Netzbetreiber laut den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) zusätzlich zu genehmigen:
- Alle Verbrauchsgeräte, die eine Summenleistung von insgesamt 12 kW erreichen oder überschreiten
- Geräte, die durch Ihren Anschluss Rückwirkung auf das Netz besitzen (z. B. Schweißgeräte)
Hinweis:
Lassen Sie sich bei der Beurteilung der erforderlichen Leistung an Ihrem bestehenden Netzanschluss von Ihrer Elektrofachkraft unterstützen. Sie kennt die geltenden Bestimmungen und berät sie hierzu gern.
Elektrische Geräte können Rückwirkungen auf das öffentliche Niederspannungsnetz haben. Hier sind vor allem Spannungseinbrüche, Überspannungen und Oberschwingungen relevant. Um diesen Störfaktoren entgegenzuwirken, müssen wir das Stromnetz für diese Herausforderungen rüsten. Mit der Anmeldung Ihrer elektrischen Geräte tragen Sie aktiv zur Versorgungssicherheit bei.
Die Anmeldung oder Genehmigung Ihrer elektrischen Verbrauchsgeräte ist für Sie kostenfrei. Es entstehen lediglich Kosten für Ihre Elektrofachkraft. Diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen. Sollte durch das zusätzliche elektrische Gerät eine Leistungserhöhung notwendig werden, erhalten Sie ein individuelles Angebot über die erforderlichen Maßnahmen zur Nachrüstung Ihres Stomnetzanschlusses von uns.
Ihr Installateurbetrieb unterstützt Sie gern bei der Ermittlung Ihres aktuellen Leistungsbedarfs. Dieser kann eine sogenannte Lastgangmessung durchführen und die Verbrauchsdaten Ihres Netzanschlusses über einen längeren Zeitraum betrachten. Ihre Fachkraft muss unter anderem sicherstellen, dass Ihre Hausinstallation für die erhöhte Leistung geeignet ist und hilft Ihnen bei der Festlegung der benötigten Leistung.
Grundsätzlich tragen alle Verbrauchsgeräte zur gleichzeitigen Leistung Ihres Anschlusses bei. Elektrische Geräte mit einem hohem Leistungsbedarf sind zum Beispiel:
- Haushaltsgeräte (Backofen, Herd, Waschmaschine, Trockner etc.)
- elektrische Wärmepumpen
- Durchlauferhitzer
- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
- Geräte zur Beheizung und Klimatisierung (nicht ortsveränderlich)
- Anlagen, die die Grenzwerte gemäß Kapitel 5.4 der VDE-AR-N 4100 nicht einhalten (z. B. Schweißgeräte)
Die Kosten für eine Leistungserhöhung sind abhängig von der gewünschten Leistung und den Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort. Bei einfachen Sicherungserhöhungen fallen lediglich Kosten für das vorgelagerte Netz an (Baukostenzuschuss). Weitere Kosten können zum Beispiel aufgrund großer Tiefbau- oder Verkabelungsmaßnahmen entstehen. Wir prüfen nach Ihrer Anfrage das vorgelagerte Stromnetz und erstellen ein individuelles Angebot zur Leistungserhöhung für Sie.
Bitte beachten Sie: Lassen Sie sich bei der Beantragung einer Leistungserhöhung von Ihrem Fachbetrieb unterstützen. Dieser muss unter anderem sicherstellen, dass Ihre Hausinstallation für die erhöhte Leistung geeignet ist und hilft Ihnen bei der Festlegung der benötigten Leistung.
Abtrennung: Eine Abtrennung Ihres Netzanschlusses erfolgt in der Regel vor einem Gebäudeabriss oder sonstigen baulichen Maßnahmen, die einen Rückbau der Zuleitung notwendig machen. Hierbei wird die Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze oder sogar bis zur Versorgungsleitung zurück gebaut, um Zugang zum Bauraum zu gewährleisten.
Stilllegung: Bei der Stilllegung wird der Anschluss vorübergehend außer Betrieb gesetzt und gegen eine erneute Inbetriebnahme gesichert. Die Anschlussleitung wird nicht zurück gebaut und bleibt physisch in Ihrem Hausanschlussraum (Technikraum). Das erfolgt bei einem Gasanschluss, der vorübergehend nicht mehr benötigt wird.
Zu den Kosten einer Abtrennung und Stilllegung können keine pauschalen Angaben gemacht werden. Der Aufwand wird vor Ort durch unsere Baukoordination ermittelt und im Anschluss erhalten Sie ein individuelles Angebot von uns.
Grundsätzlich ist eine Verlegung Ihres Stromanschlusses möglich. Allerdings handelt es sich hierbei um eine kostenpflichtige Maßnahme, die von Ihren Gegebenheiten vor Ort abhängig ist und im Vorfeld durch uns geprüft werden muss. In den meisten Fällen wird ein Termin bei Ihnen vor Ort mit unserer Baukoordination stattfinden. Anschließend erhalten Sie ein individuelles Angebot zur Verlegung Ihres Netzanschlusses unter die Erde. Sollte bei Ihnen die Möglichkeit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht bestehen, ist eine Umstellung leider nicht möglich.
Sowohl bei einer Stilllegung als auch bei einer Abtrennung Ihres Netzanschlusses muss Ihr Zähler demontiert werden.
Den Ausbau Ihres Strom- oder Gaszählers beantragt Ihr Installateurbetrieb bei der Netze BW, Sie müssen hierfür nicht aktiv werden.