Netzanschluss

Bestandsanschluss ändern

Sie planen die Sanierung, den Umbau oder den Abriss eines Gebäudes und müssen Änderungen an Ihrem Netzanschluss vornehmen?

Hier finden Sie wichtige Informationen, die es dabei zu berücksichtigen gilt und wie Sie vorgehen.

Änderungen im Überblick

Installation anmeldepflichtiger Geräte

Sie planen eine Wärmepumpe, einen Durchlauferhitzer oder Geräte mit einer Leistung > 12 kW?

Beantragung einer Leistungserhöhung

Sie planen einen Heizungstausch, eine Wallbox oder eine Wohnraumerweiterung und benötigen nun eine höhere Leistung?

Anmeldung baulicher Veränderungen am Gebäude

Sie planen eine Stilllegung, Abtrennung, Versetzung oder die Verlegung Ihres Anschlusses unter die Erde?

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Netzanschluss ändern

Installation anmeldepflichtiger Geräte

Sie planen eine Wärmepumpe, einen Durchlauferhitzer oder Geräte mit einer Leistung > 12 kW?

Elektrische Verbrauchsgeräte können Rückwirkungen auf das öffentliche Niederspannungsnetz haben. Damit wir das Versorgungsnetz für diese Belastung rüsten können, sind diese bei uns anzumelden. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Aspekte, die es bei der Nachrüstung und Anmeldung zu berücksichtigen gilt.

Das gilt es vor der Anmeldung elektrischer Geräte zu beachten

Die Inbetriebnahme dieser Geräte ist Expertensache! Ihre Elektrofachkraft kennt die Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort und muss sicherstellen, dass Ihre Hausinstallation für den Anschluss der Verbrauchsgeräte geeignet ist. Die Fachkraft klärt Sie gerne über den zusätzlichen Leistungsbedarf auf und weiß, worauf es bei der Inbetriebnahme ankommt.

Bitte beachten Sie: Möchten Sie ein elektrisches Verbrauchsmittel mit einer Leistung > 12 kW in Betrieb nehmen, müssen wir davor das Stromnetz prüfen und der Installation zustimmen.

Hier geht es zu unserem Online-Service

Jetzt neue elektrische Geräte anmelden

Alle Informationen, die Sie zur Anmeldung benötigen, finden Sie auf der Webseite unseres Online-Services.

Häufig gestellte Fragen zu anmeldepflichtigen Geräte

Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Welche elektrischen Geräte muss ich beim Netzbetreiber melden oder vor der Inbetriebnahme genehmigen lassen?

Folgende Geräte sind dem Netzbetreiber laut den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu melden:

  • Elektrische Wärmepumpen
  • Durchlauferhitzer
  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
  • Geräte zur Beheizung und Klimatisierung (nicht ortsveränderlich)
  • Anlagen, die die Grenzwerte gemäß Kapitel 5.4 der VDE-AR-N 4100 nicht einhalten und Rückwirkungen auf das vorgelagerte Stromnetz besitzen (z. B. Schweißgeräte)

Folgende Geräte sind durch den Netzbetreiber laut den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) zusätzlich zu genehmigen:

  • Alle Verbrauchsgeräte, die eine Summenleistung von insgesamt 12 kW erreichen oder überschreiten
  • Geräte, die durch Ihren Anschluss Rückwirkung auf das Netz besitzen (z. B. Schweißgeräte)

Hinweis: Lassen Sie sich bei der Beurteilung der erforderlichen Leistung an Ihrem bestehenden Netzanschluss von Ihrer Elektrofachkraft unterstützen. Sie kennt die geltenden Bestimmungen und berät sie hierzu gerne.

Warum sind bestimmte Geräte beim Netzbetreiber zu melden oder durch diesen genehmigen zu lassen?

Elektrische Geräte können Rückwirkungen auf das öffentliche Niederspannungsnetz haben. Hier sind vor allem Spannungseinbrüche, Überspannungen und Oberschwingungen relevant. Um diesen Störfaktoren entgegenzuwirken, müssen wir das Stromnetz für diese Herausforderungen rüsten. Mit der Anmeldung Ihrer elektrischen Geräte tragen Sie so aktiv zur Versorgungssicherheit bei.

Was kostet die Anmeldung oder Genehmigung?

Die Anmeldung oder Genehmigung Ihrer elektrischen Verbrauchsgeräte ist für Sie kostenfrei. Es entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft. Diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen.

Sollte durch das zusätzliche elektrische Gerät eine Leistungserhöhung notwendig werden, erhalten Sie ein individuelles Angebot über die erforderlichen Maßnahmen zur Nachrüstung oder Verstärkung Ihres Netzanschlusses von uns.

Beantragung einer Leistungserhöhung

Sie planen einen Heizungstausch, eine Wallbox, einen Durchlauferhitzer oder eine Wohnraumerweiterung?

Veränderungen an Ihrem Gebäude können dazu beitragen, Ihren Netzanschluss an seine Belastungsgrenze zu bringen. Hier erfahren Sie, was es zu beachten gilt.

Das gilt es vor der Anfrage zur Leistungserhöhung zu beachten

Sie benötigen bei der Beantragung zwingend die Unterstützung Ihres Installateurbetriebs. Dieser muss unter anderem sicherstellen, dass Ihre Hausinstallation für die erhöhte Leistung geeignet ist und hilft Ihnen bei der Ermittlung des zusätzlichen Leistungsbedarfs.

Bitte beachten Sie: Möchten Sie ein elektrisches Verbrauchsmittel mit einer Leistung von > 12 kW in Betrieb nehmen, müssen wir davor das Stromnetz prüfen und der Installation zustimmen.

Schritt für Schritt zur Leistungserhöhung

Ob Strom oder Gas, wenn Sie einen erhöhten Leistungsbedarf haben, wenden Sie sich zunächst an Ihren Installateurbetrieb. Dieser kennt die Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort und berät Sie gerne.

Häufig gestellte Fragen zur Leistungserhöhung

Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Wie finde ich meinen aktuellen Leistungsbedarf heraus?

Ihr Fachbetrieb unterstützt Sie gerne bei der Ermittlung Ihres aktuellen Leistungsbedarfs. Dieser kann eine sogenannte Lastgangmessung durchführen und die Verbrauchsdaten Ihres Netzanschlusses über einen längeren Zeitraum betrachten. Ihre Fachkraft muss u. a. sicherstellen, dass Ihre Hausinstallation für die erhöhte Leistung geeignet ist und hilft Ihnen bei der Festlegung der benötigten Leistung.

Welche Verbrauchsgeräte haben Einfluss auf meine hauseigene Anschlussleistung?

Grundsätzlich tragen alle Verbrauchsgeräte zur gleichzeitigen Leistung Ihres Anschlusses bei. Elektrische Geräte, die einen hohen Leistungsbedarf besitzen sind zum Beispiel:

  • Haushaltsgeräte (Backofen, Herd, Waschmaschine, Trockner, etc.)
  • elektrische Wärmepumpen
  • Durchlauferhitzer
  • Wallbox bzw. Ladeeinrichtung
  • Geräte zur Beheizung und Klimatisierung (nicht ortsveränderlich)
  • Anlagen, die die Grenzwerte gemäß Kapitel 5.4 der VDE-AR-N 4100 nicht einhalten (z. B. Schweißgeräte)

Was kostet eine Leistungserhöhung?

Die Kosten für eine Leistungserhöhung sind abhängig von der gewünschten Leistung und den Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort. Bei einfachen Sicherungserhöhungen fallen lediglich Kosten für das vorgelagerte Netz an (Baukostenzuschuss). Weitere Kosten können z. B. aufgrund großer Tiefbau- oder Verkabelungsmaßnahmen entstehen. Wir prüfen nach Ihrer Anfrage das vorgelagerte Stromnetz und erstellen ein individuelles Angebot zur Leistungserhöhung für Sie.

Bitte beachten Sie: Lassen Sie sich bei der Beantragung einer Leistungserhöhung von Ihrem Fachbetrieb unterstützen. Dieser muss u. a. sicherstellen, dass Ihre Hausinstallation für die erhöhte Leistung geeignet ist und hilft Ihnen bei der Festlegung der benötigten Leistung.

Anmeldung baulicher Veränderungen am Gebäude

Sie planen eine Stilllegung, Abtrennung, Versetzung oder die Verlegung Ihres Anschlusses unter die Erde?

Wenn Sie Ihr Gebäude abreißen oder umbauen möchten, Sie den Dachständer entfernen oder einfach Ihren Anschluss umlegen möchten, gilt es einiges zu beachten. Hier erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen.

Stilllegung mit oder ohne Gebäudeabriss

Stilllegung Ihres Netzanschlusses

Vor dem Abriss eines Gebäudes müssen alle Versorgungsleitungen auf dem Grundstück abgetrennt werden. Damit den Bauarbeiten vor Ort nichts im Wege steht, kontaktieren Sie uns bitte direkt nach Genehmigung des Abrisses durch das zuständige Bauamt.

Versetzung, Umlegung und Dachständerabbau

Versetzung Ihres Netzanschlusses

Wird im Zuge der Nachrüstung einer Photovoltaikanlage, der Dachsanierung im Freileitungsgebiet oder durch andere Bauarbeiten im Gebäude oder im Zuleitungsbereich die provisorische oder dauerhafte Versetzung Ihrer Anschlussleitung notwendig, müssen wir das vorgelagerte Versorgungsnetz dafür ausrichten und eine neue Anschlussleitung zu Ihnen errichten.

Hier geht es zu unserem Online-Service

Jetzt Ihre Änderung anmelden

Alle Informationen, die Sie zur Anmeldung benötigen, finden Sie auf der Seite unseres Online-Services.

Häufig gestellte Fragen zur Stilllegung und Versetzung Ihres Netzanschlusses

Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Was ist der Unterschied zwischen Abtrennung und Stilllegung?

Abtrennung: Eine Abtrennung Ihres Netzanschlusses erfolgt in der Regel vor einem Gebäudeabriss oder sonstigen baulichen Maßnahmen, die einen Rückbau der Zuleitung notwendig machen. Hierbei wird die Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze oder sogar bis zur Versorgungsleitung endgültig zurückgebaut, um Zugang zum Bauraum zu gewährleisten.

Stilllegung: Bei der Stilllegung wir der Anschluss vorübergehend außer Betrieb gesetzt und gegen eine erneute Inbetriebnahme gesichert. Die Anschlussleitung wird nicht zurück gebaut und bleibt physisch im Hausanschlussraum (Technikraum) bei Ihnen vor Ort. Das erfolgt bei einem Gasanschluss, der vorübergehend nicht mehr benötigt wird.

Was kostet eine Abtrennung oder Stilllegung?

Zu den Kosten einer Abtrennung und Stilllegung können keine pauschalen Angaben gemacht werden. Der Aufwand wird vor Ort durch unsere Baukoordination ermittelt und im Anschluss erhalten Sie ein individuelles Angebot von uns.

Kann ich meinen Stromanschluss vom Dach in den Keller legen lassen?

Grundsätzlich ist eine Verlegung Ihres Stromanschlusses möglich. Allerdings handelt es sich hierbei um eine kostenpflichtige Maßnahme, die von Ihren Gegebenheiten vor Ort abhängig ist und im Vorfeld durch uns geprüft werden muss. In den meisten Fällen wird ein Termin bei Ihnen vor Ort mit unserer Baukoordination stattfinden. Anschließend erhalten Sie ein individuelles Angebot zur Verlegung Ihres Netzanschlusses unter die Erde. Sollte bei Ihnen die Möglichkeit aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht bestehen, ist eine Umstellung leider nicht möglich.

In Ihrer Kommune stehen Verkabelungsmaßnahmen an?

Um die Versorgungssicherheit trotz erhöhtem Strombedarf weiterhin zu gewährleisten und vor Umwelteinflüssen zu schützen, verlegen wir das Stromnetz in Ihrer Kommune schrittweise unter die Erde - dafür tauschen wir Freileitungen gegen Erdkabel aus. Sobald wir eine Verkabelungsmaßnahme in Ihrer Kommune planen, kontaktieren wir Sie frühzeitig.

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