Wasserstoff in Baden-Württemberg
Wasserstoff ist für die Netze BW ein strategisch wichtiger Baustein der Energiewende — überall dort, wo Elektrifizierung oder Wärmenetze an ihre Grenzen stoßen. Als regionaler Verteilnetzbetreiber bereiten wir unser Gasnetz auf den Transport von Wasserstoff vor und transformieren es dort, wo ein verbindlicher und wirtschaftlich tragfähiger Bedarf besteht. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie und wann der Wasserstoff nach Baden-Württemberg kommt — und was das für Ihr Unternehmen, Ihre Kommune oder Ihr Zuhause bedeutet.
Warum Wasserstoff ein Baustein der Energiewende ist
In den kommenden Jahrzehnten wird die Nutzung von Erdgas abnehmen, weil Wärme- und Industrieanwendungen zunehmend elektrifiziert werden. Gleichzeitig wird die vom Land angestrebte klimaneutrale Energieversorgung nicht allein über Strom funktionieren — Baden-Württemberg hat sich das Ziel Klimaneutralität bis 2040 gesetzt.
Für einige Anwendungen gibt es auf absehbare Zeit keine wirtschaftliche Alternative zu einem gasförmigen Energieträger: Hochtemperaturprozesse in der Industrie etwa, oder H2-ready-Kraftwerke, die einspringen, wenn Wind und Sonne nicht liefern. Genau dort setzt Wasserstoff an — nicht als Ersatz für die Elektrifizierung, sondern als Ergänzung an ihren Grenzen.
Wie kommt der Wasserstoff nach Baden-Württemberg?
Der Weg führt in der Regel über zwei Netzebenen. Für den überregionalen Transport ist der Fernleitungsnetzbetreiber zuständig — in unserer Region die terranets bw. Die Netze BW übernimmt als Verteilnetzbetreiber die Verteilung in der Fläche: von der großen Transportachse bis zum Unternehmen vor Ort.
Wann kommt der Wasserstoff?
Ein verbindliches Datum können wir Ihnen heute nicht nennen — und wir halten es für wichtig, das offen zu sagen. Der Zeitpunkt hängt von Faktoren ab, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
Entscheidend ist zunächst, wann die terranets bw die SEL fertigstellt und mit Wasserstoff befüllt. Dieser Zeitplan richtet sich wiederum stark nach den Planungen großer energieintensiver Letztverbraucher und Kraftwerke, die direkt an die SEL angeschlossen werden sollen — sie wirken als Zugpferd für die Umstellung.
Nach aktuellem Stand sollen erste Teilabschnitte der SEL ab Ende 2026 Erdgas transportieren; die Umstellung auf Wasserstoff ist für frühestens Mitte der 2030er Jahre vorgesehen. Bundesweit soll die Umsetzung des Kernnetzes bis spätestens 2037 weitgehend abgeschlossen sein.
Auf den Zeitplan der Letztverbraucher und der Fernleitungsnetzbetreiber haben wir als regionaler Verteilnetzbetreiber keinen direkten Einfluss. Was wir beeinflussen können, ist die Vorbereitung unseres eigenen Netzes.
Ihr Bedarf macht den Unterschied
Planen Sie den Einsatz von Wasserstoff in Ihrem Unternehmen? Dann melden Sie uns Ihren Bedarf möglichst frühzeitig.
Ihre Angaben helfen uns dabei, die Nachfrage in Ihrer Region zu bündeln, den erforderlichen Netzausbau beziehungsweise die Umstellung bestehender Netze zu bewerten und die weiteren Schritte gezielt vorzubereiten.
Je früher wir Ihren zukünftigen Bedarf kennen, desto besser können wir ihn in unsere Netzplanung einbeziehen.
Was das für Sie bedeutet
Für die zukünftige Ausgestaltung der Energieversorgung wird der rechtliche Rahmen derzeit noch geschaffen. Wir beobachten die Entwicklungen genau und bereiten uns auf die kommenden Vorgaben vor, um Ihnen auch in Zukunft eine sichere und zuverlässige Infrastruktur zu bieten.
Welcher Wasserstoff zählt: RFNBO, kohlenstoffarm und fossil
In den Medien dominieren farbige Spitznamen — grün, blau, grau, türkis, pink. Für EU-Recht, Förderfähigkeit und die Anrechnung auf Klimaziele zählt jedoch eine andere Währung: wie viel Treibhausgase bei der Herstellung tatsächlich entstehen. Der gemeinsame Maßstab ist eine Mindesteinsparung von 70 Prozent gegenüber einem fossilen Vergleichswert von 94 g CO₂-Äquivalent pro Megajoule — das entspricht einer Obergrenze von 28,2 g CO₂-Äquivalent pro Megajoule.
Die Wasserstoffarten im Vergleich
| Erneuerbar (RFNBO) | Kohlenstoffarm | Fossil | |
|---|---|---|---|
| Gängiger Spitzname | grün | blau, pink | grau |
| Energiequelle | ausschließlich erneuerbarer Strom | beliebig, Ergebnis zählt | Erdgas, Kohle |
| THG-Einsparung | mindestens 70 Prozent | mindestens 70 Prozent | deutlich darunter |
| Zusätzlichkeit gefordert | ja | nein | — |
| Rechtsgrundlage | RED II/III, Del. VO (EU) 2023/1184 und 2023/1185 | RL (EU) 2024/1788, Del. VO (EU) 2025/2359 | — |
| Förderfähig | ja | ja | nein |
Gut zu wissen:
Aus technischer Sicht ist die Transportinfrastruktur neutral gegenüber der Art des Wasserstoffs — durch die Leitung fließt Wasserstoff, unabhängig davon, wie er hergestellt wurde. Welcher Wasserstoff eingesetzt werden darf und gefördert wird, bestimmt allein der gesetzliche Rahmen.