Elektromobilität
Hier erhalten Sie wichtige Infos.
Das sollten Sie vor Ihrer Anfrage klären
Denken Sie über den Einsatz eines Lastmanagements nach
Werden mehrere Wallboxen gleichzeitig über einen Netzanschluss geladen, kann es zur Überlastung kommen. Das hat ein Verstärken des Netzanschlusses oder sogar den Ausbau des vorgelagerten Stromnetzes zur Folge. Hierdurch können hohe Kosten entstehen. Das Lastmanagement hilft, diese Investitionskosten zu vermeiden.
Vom Netzbetreiber und Bauherr wird eine Obergrenze (Maximale Anschlussleistung) für den Strombezug festgelegt, die sich an der Kapazität des Hausanschlusses und den stromintensiven Elektrogeräten orientiert.
Wenn nun zusätzlich zum Gebäude (Gebäudeleistung) mehrere Wallboxen zeitgleich Strom über einen Anschluss aus dem Stromnetz beziehen (Ladeleistung), kann es zu hohen Lastspitzen kommen. Über einen längeren Zeitraum lösen die Lastspitzen die Sicherungen im Gebäude aus und trennen dieses vom Stromnetz. Das hat zur Folge, dass Ihr Hausanschluss neu dimensioniert oder das Stromnetz ausgebaut werden muss. Hierdurch werden häufig hohe Kosten verursacht.
Eine Steuerung wird am Stromzähler verbaut und teilt die Bedarfe zwischen Gebäudeleistung und Ladeleistung auf. Sie verhindert damit, dass die maximale Anschlussleistung überschritten wird. Die Ladeleistung ist statisch, passt sich also nicht dem Leistungsbedarf des Gebäudes an, sondern wird vorher vom Elektrofachbetrieb festgelegt.
Die für das Laden zur Verfügung stehende Leistung wird gleichmäßig auf alle Wallboxen verteilt, an denen gerade Energie benötigt wird.
Vorteil: Die maximale Anschlussleistung wird nicht überschritten und steht dauerhaft zur Verfügung. Somit entfällt ein kostenintensiver Umbau des Hausanschlusses.
Zu beachten: Da nicht immer alle Wallboxen gleichzeitig in Betrieb sind, bleibt ein Teil der möglichen Anschlussleistung ungenutzt.
Der gesamte Energiebedarf des Gebäudes (Gebäudeleistung) wird in Echtzeit von einer Steuerung ermittelt. Die Ladeleistung passt sich dynamisch an die Gebäudeleistung an und wird entsprechend erhöht oder reduziert.
Wird von der maximalen Anschlussleistung bereits viel im Gebäude verbraucht, so reduziert sich die Ladeleistung automatisch. Benötigt das Gebäude weniger Leistung, z.B. nachts, wird die Ladeleistung erhöht.
Vorteil: Die verfügbare Anschlussleistung wird zu jeder Zeit optimal genutzt.
Diese FAQ-Sammlung gibt Ihnen Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen – vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Wallboxen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig und müssen der Netze BW zur Information mitgeteilt werden. Sie können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.
Verfügt Ihre geplante Wallbox über eine Leistung von mehr als 12 kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei muss die Netze BW der Installation explizit zustimmen, d. h. wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir das vorgelagerte Netz verstärken müssen.
Bitte vereinbaren Sie eine individuelle Beratung durch Ihre Elektrofachkraft, um die Bedingungen vor Ort zu prüfen und anhand der Angaben welches Fahrzeug wann, wie und wie oft laden will, eine Anmeldung (11 kW-Wallbox) oder eine Genehmigung (22 kW-Wallbox) zu initiieren.
Wenn keine Leistungserhöhungen beim Netzbetreiber notwendig werden, entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft, diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen.
Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen notwendig, erhalten sie hier weiterführende Informationen zu Kosten und Erstattungsregelungen:
Die Angaben zum Flurstück sind dem Lageplan zu entnehmen. Andernfalls kann Ihnen auch das Ortsbauamt Ihrer Kommune weiterhelfen.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Ja, außer es ist individuell für die Wallbox ein Steuergerät beim Netzbetreiber beantragt worden (netzdienliches Steuern) oder es liegen Störungen, ein Stromausfall oder ein Fehler in der Kundenanlage vor.
Es kann keine allgemeingültige Auskunft über vorhandene Kapazitäten im Netz gegeben werden. Durch die Elektrofachkraft ist die gleichzeitig benötigte Leistung am Hausanschluss zu ermitteln, anhand dieser werden dann die notwendigen Maßnahmen am Hausanschluss bestimmt. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Bei bestehenden Anlagen kann durch den Einbau einer Wallbox eine Änderung am Hausanschluss, sowie eine Änderung des Zählerplatzes und/oder der Elektroinstallation notwendig werden. Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Sie kann mit Ihnen vor Ort die notwendigen Maßnahmen festlegen und die Kosten hierfür ermitteln.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen:
Ja, sofern Ihre Elektrofachkraft die Hausinstallation daraufhin prüft, ob diese der gewünschten Leistung der Kund*innen entspricht und dies vom Netzbetreiber genehmigt wurde.
Wenn alle Wallboxen über die selbe Messung geprüft wurden, kann dies mit einer einzigen Online-Anmeldung durchgeführt werden. Wenn aber jede Woheinheit einen separaten Zähler hat, ist für jeden Zähler eine getrennte Anmeldung notwendig.
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft.
Mieter*innen bzw. die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) benötigen die Zustimmung des/der Vermieters/Vermieterin bzw. der WEG, um Wallboxen anzufragen/anzumelden.
Um eine teure Überdimensionierung des Netzanschlusses für Mehrfamilienhäuser zu vermeiden, empfehlen wir ein sogenanntes Lastmanagement. Die verfügbare Netzanschlussleistung kann durch ein Lastmanagementsystem optimal auf alle zu ladenden Elektroautos verteilt werden. So verhindern Sie Lastspitzen, die zur Erhebung eines höheren Baukostenzuschusses führen können.
Für den Anschluss einer Wallbox wird Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt: Hierfür ist eine Elektrofachkraft zu beauftragen.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt/ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an. Sie muss vor Ort beurteilen, ob alle technisch notwendigen Einrichtungen in oder an der Garage vorschriftsgemäß installiert werden können (Hausanschlusskasten, Zählerschrank oder Zähleranschlusssäule).
Bei einer Zähleranschlusssäule an der Garage muss geprüft werden, auf welchem Grundstück sich diese befindet. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Über Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren wir Sie weiter oben auf dieser Website unter Förderungen und Boni.
Die installierte Leistung ist höher als die begrenzte Leistung. Der begenzte Leistungswert beschreibt die maximaltechnisch angemeldete Summenleistung und somit den zugelassenen Leistungswert aller Wallboxen.
Aufgabe der Netze BW ist der sichere Betrieb des Stromnetzes.
Eine Beratung, welche Ladeinfrastruktur für Ihre individuellen Anforderungen passend wäre, können wir leider nicht leisten. Dies kann nur eine von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft beurteilen bzw. das Unternehmen, von dem Sie die Wallbox erwerben möchten. Nur Ihre Elektrofachkraft kennt Ihre Hausinstallation. Bitte gehen Sie deshalb zunächst auf sie zu, wenn Sie Fragen zur Elektromobilität haben. Wir unterstützen dann gerne beim konkreten Anfrage- und Anmeldeprozess.
Die Netze BW bietet für Elektromobilität von Montag bis Sonntag 24 Stunden täglich ein vermindertes Netznutzungsentgelt an, wenn die Wallbox über die Möglichkeit einer Steuerung verfügt (nach § 14a EnWG). Bei Netzengpassen behält sich die Netze BW vor, die Wallbox abzuschalten.
Hierfür ist ein separater Zähler mit Funkrundsteuerempfänger notwendig. Für die Montage des Funkrundsteuerempfängers ist ein separater Steuergeräteplatz in 3-Punkt-Technik nach VDE-AR-N 4101 zur Verfügung zu stellen. Ihre Elektrofachkraft unterstützt Sie gerne dabei.
Um diese Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Sie kann eine sogenannte Lastgangmessung durchführen und alle notwendigen Informationen ermitteln.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Wallboxen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig und müssen der Netze BW zur Information mitgeteilt werden. Sie können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.
Verfügt Ihre geplante Wallbox über eine Leistung von mehr als 12 kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei muss die Netze BW der Installation explizit zustimmen, d. h. wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir das vorgelagerte Netz verstärken müssen.
Das Ausfüllen und Versenden der Anmeldung Ihrer Wallbox dauert circa fünf Minuten. Nutzen Sie hierfür am besten die Online-Anmeldung.
Eine schriftliche Zusage der Netze BW kann bis zu 4 Wochen dauern. In einfachen Fällen bis einschließlich 12 kW erhalten Sie die Zusage sofort nach Anmeldung oder innerhalb weniger Arbeitstage.
Zur Dauer der Installation kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Diese hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Kontaktieren Sie hierzu am besten Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Angaben zum Flurstück sind dem Lageplan zu entnehmen. Andernfalls kann Ihnen auch das Ortsbauamt Ihrer Kommune weiterhelfen.
Es kann keine allgemeingültige Auskunft über vorhandene Kapazitäten im Netz gegeben werden. Durch die Elektrofachkraft ist die gleichzeitig benötigte Leistung am Hausanschluss zu ermitteln, anhand dieser werden dann die notwendigen Maßnahmen am Hausanschluss bestimmt. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Wenn alle Wallboxen über die selbe Messung geprüft wurden, kann dies mit einer einzigen Online-Anmeldung durchgeführt werden. Wenn aber jede Woheinheit einen separaten Zähler hat, ist für jeden Zähler eine getrennte Anmeldung notwendig.
Die Anmeldung erfolgt am einfachsten und komfortabelsten über unseren Online-Service "Wallbox anmelden" und kann von Ihnen oder Ihrer Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft.
Mieter*innen bzw. die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) benötigen die Zustimmung des/der Vermieters/Vermieterin bzw. der WEG, um Wallboxen anzufragen/anzumelden.
Um eine teure Überdimensionierung des Netzanschlusses für Mehrfamilienhäuser zu vermeiden, empfehlen wir ein sogenanntes Lastmanagement. Die verfügbare Netzanschlussleistung kann durch ein Lastmanagementsystem optimal auf alle zu ladenden Elektroautos verteilt werden. So verhindern Sie Lastspitzen, die zur Erhebung eines höheren Baukostenzuschusses führen können.
Über Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren wir Sie weiter oben auf dieser Website unter Förderungen und Boni.
Die installierte Leistung ist höher als die begrenzte Leistung. Der begenzte Leistungswert beschreibt die maximaltechnisch angemeldete Summenleistung und somit den zugelassenen Leistungswert aller Wallboxen.
Um diese Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Sie kann eine sogenannte Lastgangmessung durchführen und alle notwendigen Informationen ermitteln.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Ja, außer es ist individuell für die Wallbox ein Steuergerät beim Netzbetreiber beantragt worden (netzdienliches Steuern) oder es liegen Störungen, ein Stromausfall oder ein Fehler in der Kundenanlage vor.
Dies ist von mehreren Faktoren abhängig und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Es sind die Vertragskonditionen mit dem Stromlieferanten zu klären. Darüber hinaus muss von einer Elektrofachkraft die Installation vor Ort auf mögliche Änderungen/Erweiterungen geprüft werden.
Die Netze BW ist Stromnetzbetreiber und kein Stromhändler bzw. -anbieter. Bitte klären Sie mit dem jeweiligen Stromanbieter, ob spezielle Tarife für die Elektromobilität angeboten werden.
Über Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren wir Sie weiter oben auf dieser Website unter Förderungen und Boni.
Wenn keine Leistungserhöhungen beim Netzbetreiber notwendig werden, entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft, diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen.
Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen notwendig, erhalten sie hier weiterführende Informationen zu Kosten und Erstattungsregelungen:
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Auf unserer Webseite finden Sie bei uns zugelassene Elektrofachkräfte. Verwenden Sie hierfür diesen Link.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Ja, außer es ist individuell für die Wallbox ein Steuergerät beim Netzbetreiber beantragt worden (netzdienliches Steuern) oder es liegen Störungen, ein Stromausfall oder ein Fehler in der Kundenanlage vor.
Bei bestehenden Anlagen kann durch den Einbau einer Wallbox eine Änderung am Hausanschluss, sowie eine Änderung des Zählerplatzes und/oder der Elektroinstallation notwendig werden. Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Sie kann mit Ihnen vor Ort die notwendigen Maßnahmen festlegen und die Kosten hierfür ermitteln.
Für den Anschluss einer Wallbox wird Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt: Hierfür ist eine Elektrofachkraft zu beauftragen.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt/ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an. Sie muss vor Ort beurteilen, ob alle technisch notwendigen Einrichtungen in oder an der Garage vorschriftsgemäß installiert werden können (Hausanschlusskasten, Zählerschrank oder Zähleranschlusssäule).
Bei einer Zähleranschlusssäule an der Garage muss geprüft werden, auf welchem Grundstück sich diese befindet. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
Eine pauschale Antwort darauf ist nicht möglich, da dies immer von der Größe des Netzanschlusses und den noch freien Reserven abhängig ist.
Um diese Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Sie kann eine sogenannte Lastgangmessung durchführen und alle notwendigen Informationen ermitteln.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Bitte vereinbaren Sie eine individuelle Beratung durch Ihre Elektrofachkraft, um die Bedingungen vor Ort zu prüfen und anhand der Angaben welches Fahrzeug wann, wie und wie oft laden will, eine Anmeldung (11 kW-Wallbox) oder eine Genehmigung (22 kW-Wallbox) zu initiieren.
Die Netze BW ist keine beratende Stelle: Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur technischen Ausführung der Wallbox an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Grundsätzlich gilt, dass Wallboxen deren Leistung in Summe größer als 12 kW ist, diese vom Netzbetreiber genehmigt werden müssen. Dies gilt auch für die Summengesamtleistung (Ladeleistung) von mehreren Wallboxen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Elektrofachkraft. Sie wird die elektrische Anlage und den Netzanschluss kontrollieren.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Für den Anschluss einer Wallbox wird Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt: Hierfür ist eine Elektrofachkraft zu beauftragen.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt/ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an. Sie muss vor Ort beurteilen, ob alle technisch notwendigen Einrichtungen in oder an der Garage vorschriftsgemäß installiert werden können (Hausanschlusskasten, Zählerschrank oder Zähleranschlusssäule).
Bei einer Zähleranschlusssäule an der Garage muss geprüft werden, auf welchem Grundstück sich diese befindet. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Über Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren wir Sie weiter oben auf dieser Website unter Förderungen und Boni.
Die installierte Leistung ist höher als die begrenzte Leistung. Der begenzte Leistungswert beschreibt die maximaltechnisch angemeldete Summenleistung und somit den zugelassenen Leistungswert aller Wallboxen.
Das Ausfüllen und Versenden der Anmeldung Ihrer Wallbox dauert circa fünf Minuten. Nutzen Sie hierfür am besten die Online-Anmeldung.
Eine schriftliche Zusage der Netze BW kann bis zu 4 Wochen dauern. In einfachen Fällen bis einschließlich 12 kW erhalten Sie die Zusage sofort nach Anmeldung oder innerhalb weniger Arbeitstage.
Zur Dauer der Installation kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Diese hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Kontaktieren Sie hierzu am besten Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Anmeldung erfolgt am einfachsten und komfortabelsten über unseren Online-Service "Wallbox anmelden" und kann von Ihnen oder Ihrer Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Grundsätzlich gilt, dass Wallboxen deren Leistung in Summe größer als 12 kW ist, vom Netzbetreiber genehmigt werden müssen. Dies gilt auch für die Summengesamtleistung (Ladeleistung) von mehreren Wallboxen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Elektrofachkraft. Sie wird die elektrische Anlage und den Netzanschluss kontrollieren.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Anmeldepflichtig. Für uns als Netzbetreiber ist die tatsächliche Bezugsleistung am Netzanschluss relevant: Eine Wallbox mit 11 kW ist entsprechend anmeldepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig. Die Wallbox kann sofort in Betrieb genommen werden, wenn es die erste am Hausanschluss ist.
Bei der Netze BW GmbH sind alle Wallboxen mit einer Summenleistung bis einschließlich 12 kW anmeldepflichtig und können vom Installationsbetrieb vor Anmeldung in Betrieb genommen werden.
Wenn die Summenleistung größer als 12 kW ist, ist die Wallbox genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass die Wallbox erst nach Genehmigung vom Netzbetreiber durch Ihre Elektrofachkraft in Betrieb gehen darf.
Über Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren wir Sie weiter oben auf dieser Website unter Förderungen und Boni.
Die installierte Leistung ist höher als die begrenzte Leistung. Der begenzte Leistungswert beschreibt die maximaltechnisch angemeldete Summenleistung und somit den zugelassenen Leistungswert aller Wallboxen.
Über Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren wir Sie weiter oben auf dieser Website unter Förderungen und Boni.
Dies ist von mehreren Faktoren abhängig und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Es sind die Vertragskonditionen mit dem Stromlieferanten zu klären. Darüber hinaus muss von einer Elektrofachkraft die Installation vor Ort auf mögliche Änderungen/Erweiterungen geprüft werden.
Die Netze BW ist Stromnetzbetreiber und kein Stromhändler bzw. -anbieter. Bitte klären Sie mit dem jeweiligen Stromanbieter, ob spezielle Tarife für die Elektromobilität angeboten werden.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an. Sie muss vor Ort beurteilen, ob alle technisch notwendigen Einrichtungen in oder an der Garage vorschriftsgemäß installiert werden können (Hausanschlusskasten, Zählerschrank oder Zähleranschlusssäule).
Bei einer Zähleranschlusssäule an der Garage muss geprüft werden, auf welchem Grundstück sich diese befindet. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
Für den Anschluss einer Wallbox wird Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt: Hierfür ist eine Elektrofachkraft zu beauftragen.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt/ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Wallboxen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig und müssen der Netze BW zur Information mitgeteilt werden. Sie können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.
Verfügt Ihre geplante Wallbox über eine Leistung von mehr als 12 kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei muss die Netze BW der Installation explizit zustimmen, d. h. wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir das vorgelagerte Netz verstärken müssen.
Wenn keine Leistungserhöhungen beim Netzbetreiber notwendig werden, entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft, diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen.
Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen notwendig, erhalten sie hier weiterführende Informationen zu Kosten und Erstattungsregelungen:
Die Netze BW ist keine beratende Stelle: Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur technischen Ausführung der Wallbox an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie ein bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Es kann keine allgemeingültige Auskunft über vorhandene Kapazitäten im Netz gegeben werden. Durch die Elektrofachkraft ist die gleichzeitig benötigte Leistung am Hausanschluss zu ermitteln, anhand dieser werden dann die notwendigen Maßnahmen am Hausanschluss bestimmt. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Bei bestehenden Anlagen kann durch den Einbau einer Wallbox eine Änderung am Hausanschluss, sowie eine Änderung des Zählerplatzes und/oder der Elektroinstallation notwendig werden. Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Sie kann mit Ihnen vor Ort die notwendigen Maßnahmen festlegen und die Kosten hierfür ermitteln.
Die Netze BW ist keine beratende Stelle: Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur technischen Ausführung der Wallbox an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Je nachdem wie die Bedingungen vor Ort sind, ist eine indiviudelle Lösung durch Ihre Elektrofachkraft oder Ihre/n Planer*in zu erarbeiten. Eine generell gültige Anwort kann nicht gegeben werden.
Es gibt Gegebenheiten, bei denen in Kombination mit einem Lastmanagement die Bestandsleistung ausreichend sein kann. Andererseits kann auch eine Leistungserhöhung mittels Sicherungserhöhung oder Zuleitungsaustausch oder Neuanschluss (Station) notwendig werden. Jede Variante ist anhand Ihrer Konstellation vor Ort mit unterschiedlich hohem Aufwand und Kosten verbunden und ist bitte durch Ihre Elektrofachkraft zu prüfen.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen:
Ja, sofern Ihre Elektrofachkraft die Hausinstallation daraufhin prüft, ob diese der gewünschten Leistung der Kund*innen entspricht und dies vom Netzbetreiber genehmigt wurde.
Wenn alle Wallboxen über die selbe Messung geprüft wurden, kann dies mit einer einzigen Online-Anmeldung durchgeführt werden. Wenn aber jede Woheinheit einen separaten Zähler hat, ist für jeden Zähler eine getrennte Anmeldung notwendig.
Die Anmeldung erfolgt am einfachsten und komfortabelsten über unseren Online-Service "Wallbox anmelden" und kann von Ihnen oder Ihrer Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft.
Mieter*innen bzw. die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) benötigen die Zustimmung des/der Vermieters/Vermieterin bzw. der WEG, um Wallboxen anzufragen/anzumelden.
Um eine teure Überdimensionierung des Netzanschlusses für Mehrfamilienhäuser zu vermeiden, empfehlen wir ein sogenanntes Lastmanagement. Die verfügbare Netzanschlussleistung kann durch ein Lastmanagementsystem optimal auf alle zu ladenden Elektroautos verteilt werden. So verhindern Sie Lastspitzen, die zur Erhebung eines höheren Baukostenzuschusses führen können.
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt/ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an. Sie muss vor Ort beurteilen, ob alle technisch notwendigen Einrichtungen in oder an der Garage vorschriftsgemäß installiert werden können (Hausanschlusskasten, Zählerschrank oder Zähleranschlusssäule).
Bei einer Zähleranschlusssäule an der Garage muss geprüft werden, auf welchem Grundstück sich diese befindet. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
Über Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren wir Sie weiter oben auf dieser Website unter Förderungen und Boni.
Die installierte Leistung ist höher als die begrenzte Leistung. Der begenzte Leistungswert beschreibt die maximaltechnisch angemeldete Summenleistung und somit den zugelassenen Leistungswert aller Wallboxen.
Aufgabe der Netze BW ist der sichere Betrieb des Stromnetzes.
Eine Beratung, welche Ladeinfrastruktur für Ihre individuellen Anforderungen passend wäre, können wir leider nicht leisten. Dies kann nur eine von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft beurteilen bzw. das Unternehmen, von dem Sie die Wallbox erwerben möchten. Nur Ihre Elektrofachkraft kennt Ihre Hausinstallation. Bitte gehen Sie deshalb zunächst auf sie zu, wenn Sie Fragen zur Elektromobilität haben. Wir unterstützen dann gerne beim konkreten Anfrage- und Anmeldeprozess.
Die Netze BW bietet für Elektromobilität von Montag bis Sonntag 24 Stunden täglich ein vermindertes Netznutzungsentgelt an, wenn die Wallbox über die Möglichkeit einer Steuerung verfügt (nach § 14a EnWG). Bei Netzengpassen behält sich die Netze BW vor, die Wallbox abzuschalten.
Hierfür ist ein separater Zähler mit Funkrundsteuerempfänger notwendig. Für die Montage des Funkrundsteuerempfängers ist ein separater Steuergeräteplatz in 3-Punkt-Technik nach VDE-AR-N 4101 zur Verfügung zu stellen. Ihre Elektrofachkraft unterstützt Sie gerne dabei.
Um diese Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Sie kann eine sogenannte Lastgangmessung durchführen und alle notwendigen Informationen ermitteln.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Wallboxen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig und müssen der Netze BW zur Information mitgeteilt werden. Sie können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.
Verfügt Ihre geplante Wallbox über eine Leistung von mehr als 12 kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei muss die Netze BW der Installation explizit zustimmen, d. h. wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir das vorgelagerte Netz verstärken müssen.
Das Ausfüllen und Versenden der Anmeldung Ihrer Wallbox dauert circa fünf Minuten. Nutzen Sie hierfür am besten die Online-Anmeldung.
Eine schriftliche Zusage der Netze BW kann bis zu 4 Wochen dauern. In einfachen Fällen bis einschließlich 12 kW erhalten Sie die Zusage sofort nach Anmeldung oder innerhalb weniger Arbeitstage.
Zur Dauer der Installation kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Diese hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Kontaktieren Sie hierzu am besten Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Es kann keine allgemeingültige Auskunft über vorhandene Kapazitäten im Netz gegeben werden. Durch die Elektrofachkraft ist die gleichzeitig benötigte Leistung am Hausanschluss zu ermitteln, anhand dieser werden dann die notwendigen Maßnahmen am Hausanschluss bestimmt. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Netze BW ist keine beratende Stelle: Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur technischen Ausführung der Wallbox an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Wenn alle Wallboxen über die selbe Messung geprüft wurden, kann dies mit einer einzigen Online-Anmeldung durchgeführt werden. Wenn aber jede Woheinheit einen separaten Zähler hat, ist für jeden Zähler eine getrennte Anmeldung notwendig.
Die Anmeldung erfolgt am einfachsten und komfortabelsten über unseren Online-Service "Wallbox anmelden" und kann von Ihnen oder Ihrer Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft.
Mieter*innen bzw. die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) benötigen die Zustimmung des/der Vermieters/Vermieterin bzw. der WEG, um Wallboxen anzufragen/anzumelden.
Um eine teure Überdimensionierung des Netzanschlusses für Mehrfamilienhäuser zu vermeiden, empfehlen wir ein sogenanntes Lastmanagement. Die verfügbare Netzanschlussleistung kann durch ein Lastmanagementsystem optimal auf alle zu ladenden Elektroautos verteilt werden. So verhindern Sie Lastspitzen, die zur Erhebung eines höheren Baukostenzuschusses führen können.
Über Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren wir Sie weiter oben auf dieser Website unter Förderungen und Boni.
Die installierte Leistung ist höher als die begrenzte Leistung. Der begenzte Leistungswert beschreibt die maximaltechnisch angemeldete Summenleistung und somit den zugelassenen Leistungswert aller Wallboxen.
Um diese Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Sie kann eine sogenannte Lastgangmessung durchführen und alle notwendigen Informationen ermitteln.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Über Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren wir Sie weiter oben auf dieser Website unter Förderungen und Boni.
Wenn keine Leistungserhöhungen beim Netzbetreiber notwendig werden, entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft, diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen.
Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen notwendig, erhalten sie hier weiterführende Informationen zu Kosten und Erstattungsregelungen:
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Auf unserer Webseite finden Sie bei uns zugelassene Elektrofachkräfte. Verwenden Sie hierfür diesen Link.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie ein bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Bei bestehenden Anlagen kann durch den Einbau einer Wallbox eine Änderung am Hausanschluss, sowie eine Änderung des Zählerplatzes und/oder der Elektroinstallation notwendig werden. Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Sie kann mit Ihnen vor Ort die notwendigen Maßnahmen festlegen und die Kosten hierfür ermitteln.
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt/ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an. Sie muss vor Ort beurteilen, ob alle technisch notwendigen Einrichtungen in oder an der Garage vorschriftsgemäß installiert werden können (Hausanschlusskasten, Zählerschrank oder Zähleranschlusssäule).
Bei einer Zähleranschlusssäule an der Garage muss geprüft werden, auf welchem Grundstück sich diese befindet. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
Eine pauschale Antwort darauf ist nicht möglich, da dies immer von der Größe des Netzanschlusses und den noch freien Reserven abhängig ist.
Um diese Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens. Sie kann eine sogenannte Lastgangmessung durchführen und alle notwendigen Informationen ermitteln.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.