
Stromeinspeisung
Netzsicherheitsmanagement
Wir erklären, wie Sie uns bei der Sicherung des Stromnetzes in der Energiewende unterstützen.
Leistungsgrenzen im Schnellzugriff:
Warum ist ein Netzsicherheitsmanagement wichtig?
In den vergangenen Jahren haben wir einen rasanten Zuwachs an Erzeugungsanlagen für Erneuerbare Energien verzeichnet. Das ist gut und wichtig für die Energiewende. Das Stromnetz kann aufgrund vieler Faktoren nicht in dem gleichen Tempo ausgebaut werden. Um die Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden, ist es daher wichtig, dass wir als Netzbetreiber die Möglichkeit haben, die Leistung der angeschlossenen Erzeugungsanlagen zu reduzieren. So können wir Versorgungssicherheit gewährleisten. Der Gesetzgeber hat mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die technischen Einrichtungen klare Vorgaben für dieses Netzsicherheitsmanagement geschaffen.
Neuanlagen
Technische Einrichtungen zum Netzsicherheitsmanagement
Diese technische Einrichtungen sind für Neuanlagen und Erweiterungen mit Inbetriebnahme ab dem 25.02.2025 vorgeschrieben:
- Bis einschließlich 2 kWp Modul- und 0,8 kW Wechselrichterleistung (Balkonkraftwerke): keine Maßnahmen erforderlich
- Leistung weniger als 25,0 kW/kWp: Begrenzung der Netzeinspeisung auf 60 % der installierten Leistung
- Leistung ab 25,0 kW/kWp: Installation eines Funkrundsteuerempfängers sowie Begrenzung der Netzeinspeisung auf 60 % der installierten Leistung
- Leistung ab 100,0 kW/kWp: Installation eines Grid-Moduls
- Leistung ab 950,0 kW: Installation einer Fernwirktechnik
Die Leistungsgröße kWp bezieht sich auf die Modulleistung von Photovoltaikanlagen. Ab 950 kW ist bei Photovoltaikanlagen die Wechselrichterleistung ausschlaggebend.
Wichtige Hinweise
Ausnahme: Bei EEG-Anlagen (z. B. Photovoltaik) ist die Begrenzung der Netzeinspeisung auf 60 % der installierten Leistung nur bei Zuordnung zur EEG-Einspeisevergütung oder zum Mieterstromzuschlag relevant. Befindet sich eine EEG-Anlage in der Direktvermarktung, ist keine Begrenzung der Netzeinspeisung notwendig.
Bitte beachten Sie: Diese Regelung gilt bis zur Installation eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) mit Steuerungseinrichtung. Ist die Fernsteuerbarkeit über das intelligente Messystem mit einem Abruftest durch den Netzbetreiber erfolgreich geprüft, können die oben genannten Maßnahmen zurückgenommen werden.
Bestandsanlagen
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Inbetriebnahme vor 01.01.2023: Beibehaltung der Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültig waren. Eine nachträgliche Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung auf 70 % (70%-Regelung) für Anlagen bis 7 kW ist nicht mehr möglich. Bereits erfolgte Aufhebungen müssen nicht rückgängig gemacht werden
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Inbetriebnahme zwischen 01.01.2023 und 24.02.2025: Beibehaltung der bisherigen Maßnahmen bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) mit Steuerungseinrichtung und erfolgreichem Abruftest durch den Netzbetreiber.
Bitte beachten Sie: Betreiber von Anlagen mit einer Leistung zwischen 25 und 100 kW ohne ein Smart Meter mit Steuerungseinrichtung müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen durch den Verteilnetzbetreiber fernsteuerbar sind.
So erhalten Sie Ihren Funkrundsteuerempfänger
Pflicht zur Meldung des Netzsicherheitsmanagements an den Netzbetreiber
Die Meldung der Maßnahmen zum Netzsicherheitsmanagement ist Voraussetzung für die Auszahlung der Einspeisevergütung. Der Einbau des Funkrundsteuerempfängers muss am Tag der Inbetriebnahme erfolgen, um eine Strafzahlung zu vermeiden. Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Steuereinrichtung stets in technisch einwandfreiem Zustand zu halten.
Häufig gestellte Fragen zum Netzsicherheitsmanagement
Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Warum brauchen wir ein Netzsicherheitsmanagement?
Große Kraftwerke, wie z. B. Kern- und Kohlekraftwerke dienen seither der Netzstabilität, da ihre Leistung gezielt und schnell auf den Bedarf im Netz ausgerichtet wird. Die Abschaltung großer Kraftwerke und die massiv zunehmende Zahl kleiner, großflächig verteilter Anlagen für erneuerbare Energien erfordert ein Umdenken, da das Stromnetz starken Schwankungen ausgesetzt ist. Um auch in Zukunft Netzstabilität gewährleisten zu können, wird im § 9 EEG geregelt, dass Netzbetreiber auch diese Anlagen im Bedarfsfall fernsteuern dürfen.
Was kostet das Netzsicherheitsmanagement?
Den Funkrundsteuerempfänger können Sie bei uns erwerben. Der Kaufpreis inkl. Parametrierung beläuft sich auf ca. EUR 250,00 zzgl. USt. Die Kosten für den Einbau durch die Elektrofachkraft tragen Sie als Anlagenbetreiber.
Sofern Sie einen Funkrundsteuerempfänger aus anderer Quelle beziehen, muss dieser an uns gesendet und parametriert werden. Hierfür fallen Kosten von ca. EUR 90,00 zzgl. USt an.
Wie häufig wird eine Erzeugungsanlage gesteuert?
Die Netze BW ist sehr bemüht, nur die absolut notwendigen Maßnahmen zum Netzsicherheitsmanagement durchzuführen und Netzengpässe so schnell wie möglich zu beseitigen. In Netzgebieten mit hoher Erzeugungsleistung und wenig Verbrauch durch z. B. industrielle Anlagen kann es dennoch zu Leistungsreduzierungen kommen. Zunächst werden große Anlagen wie z. B. Windparks gesteuert. Erzeugungsanlagen bis 100 kW sind selten von Maßnahmen betroffen.
Gibt es Ausgleichszahlungen nach Reduzierung der Leistung?
Sofern die Maßnahme nach § 13 (1) EnWG notwendig war, um die Netzstabilität zu gewährleisten, erhalten Sie von uns einen Ausgleich in Höhe der entgangenen Erlöse.
Bei Notfallmaßnahmen nach § 13 (2) EnWG erfolgt keine Ausgleichszahlung.
Was muss bei einer Anlagenänderung beachtet werden?
Wenn die Leistung Ihrer Erzeugungsanlage verändert wird, muss dies mit uns als Netzbetreiber abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Auswirkung auf das Netzsicherheitsmanagement überprüft.
Wichtige Downloads
- Netzsicherheitsmanagement - technische Mindestanforderungen (PDF)
- Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement – Funkrundsteuerempfänger oder 70 %-Regelung (PDF)
- Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement - Grid Modul (PDF)
- Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement – Fernwirktechnik (PDF)
- Netzsicherheitsmanagement - Montageanleitung für Funkrundsteuerempfänger (FRE) (PDF)
- Nachverdrahtung für wMSB-Zähler bei Bestandsanlagen (PDF)
- FRE-Software zum Auslesen der Empfangsqualität (zip)
- FRE-Software zum Auslesen der Empfangsqualität (Anleitung) (PDF)
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber (Strom) (XLS)