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Luftaufnahme eines Industrieareals mit Straßen, Gebäuden und einer Umspannanlage

Netzanschluss: Vergabeverfahren und Priorisierung

Effizienz und Transparenz bei der Zuteilung knapper Netzanschlusskapazitäten

Hier erhalten Gewerbe- und Industriekunden, Speicherbetreiber und Projektentwickler einen Überblick über alle Verfahren, nach denen Netze BW Netzanschlüsse und Leistungserhöhungen vergibt – transparent, fair und diskriminierungsfrei.

Warum brauchen wir neue Regeln für die Vergabe von Netzanschlüssen?

Die Nachfrage nach Netzanschlüssen und Netzkapazitäten wächst derzeit schneller, als der notwendige Netzausbau umgesetzt werden kann. Wir investieren kontinuierlich in den Ausbau und die Steuerung unseres Netzes. Die Anpassung des Vergabeverfahrens ist ein wichtiger Baustein, um die Daseinsvorsorge weiterhin zuverlässig sicherzustellen.

Seit August 2026 erfolgen die Reservierung von Leistung und die Vergabe von Netzanschlüssen oder einer Leistungserhöhung nach einem überarbeiteten Verfahren, das wir Ihnen auf dieser Webseite vorstellen. Damit stellen wir sicher, dass verfügbare Netzanschlussleistungen auch künftig transparent, fair und diskriminierungsfrei vergeben werden.

Vergabe von Netzanschlüssen

Künftig werden je nach Anschlussart und Leistungsebene unterschiedliche Verfahren für die Vergabe von Netzanschlüssen oder einer Leistungserhöhung angewendet.

Die nachfolgende Übersicht fasst die Regelungen zusammen.

Vergabe nach dem Windhundverfahren

Folgende Anschlüsse oder Leistungserhöhungen werden fortlaufend nach dem zeitlichen Eingang priorisiert:

  • alle Anschlüsse für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) – unabhängig von der Spannungsebene, zum Beispiel
    • Erzeugungsanlagen nach EEG bzw. KWKG
    • Speicher in Co-Location mit einer EEG-Erzeugungsanlage ohne Bezug aus dem öffentlichen Netz (Grünstromspeicher)
  • alle Graustromspeicher mit Netzbezug (Stand-Alone, Lastpuffer oder Co-Location), die keine Erhöhung der Bezugsleistung erfordern
  • Bezugsanschlüsse und Leistungserhöhungen mit einer Gesamtanmeldeleistung < 950 kW (ausgenommen Speicherkonstellationen nach Punkteverfahren)
  • Bezugsanschlüsse und Leistungserhöhungen für die essenzielle Daseinsvorsorge nach § 53a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – auch in der Mittel- und Hochspannung

Weitere Informationen finden Sie hier:

Vergabe nach dem Punkteverfahren

Anfragen für Projekte, die innerhalb der nächsten 3 Jahre realisiert werden sollen (Planungshorizont bis zu 3 Jahre), werden gebündelt und einmal jährlich ausgewertet. Für die Priorisierung sind Projektreife, Ortsgebundenheit und Frühzeitigkeit relevant:

  • alle übrigen Bezugsanschlüsse sowie Leistungserhöhungen in der Mittel- und Hochspannung mit einer Gesamtanmeldeleistung ab 950 kW
  • Graustromspeicher mit Netzbezug, die eine Erhöhung der Bezugsleistung oder einen neuen Netzanschluss erfordern

Für Projekte mit einem Planungshorizont über 3 Jahren kann zukünftig eine Interessensbekundung eingereicht werden. Die Frühzeitigkeit wird in späteren Vergabeverfahren berücksichtigt.

Sonderfall: Erzeugung und Bezug am selben Netzanschlusspunkt

Wenn Sie eine Erzeugungsanlage nach EEG oder KWKG und eine Bezugsanlage über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt planen – zum Beispiel einen Industriebetrieb mit PV-Anlage oder einen Co-Location-Speicher mit Netzbezug – stellen Sie bitte zwei getrennte Anfragen:

  • eine Anfrage für die EEG/KWKG-Einspeiseleistung
  • eine Anfrage für die Bezugsleistung und ggf. Einspeiseleistung nach EnWG

Beide Anfragen werden unabhängig voneinander bearbeitet: Die Leistungsanfrage nach EnWG läuft über das Punkteverfahren, die EEG/KWKG-Erzeugungsleistung am Netzanschlusspunkt wird im Windhundverfahren geprüft.

So läuft das Punkteverfahren ab

Sofern in einer Region zusätzliche Anschlussleistung aufgrund von Netzausbaumaßnahmen verfügbar ist, wird das Vergabeverfahren dort für einen festgelegten Zeitraum eröffnet:

  • Erster Anmeldezeitraum: 1. November 2026 bis 31. Dezember 2026
  • Erste Vergabe: voraussichtlich bis zum 1. März 2027

Ihre Anfrage reichen Sie in diesem Zeitraum über das Kundenportal ein; die Nachweise zur Erfüllung der Punkte laden Sie im Laufe der Anfrage hoch. Findet in der Region Ihres geplanten Anschlusses oder Ihrer Leistungserhöhung aktuell kein Punkteverfahren statt, ist eine Einreichung derzeit nicht möglich.

Nach Ablauf des Anmeldezeitraums prüfen wir alle Anfragen auf Vollständigkeit und werten sie anhand der festgelegten Kriterien aus. Die verfügbare Leistung wird in der Reihenfolge der Punkteanzahl vergeben. Über das Ergebnis der Vergaberunde informieren wir Sie im Anschluss.

Anschlussarten und Anmeldung für Großspeicher

Definition: Essenzielle Daseinsvorsorge

Unter der essenziellen Daseinsvorsorge verstehen wir hier die Grundversorgung mit Energie. Neben der Versorgung aller Wohngebäude zählt dazu die Versorgung von Einrichtungen, die für die Erfüllung von Grundbedürfnissen zuständig sind, beispielsweise:

  • Öffentliche Bildungseinrichtungen (Kitas, Schulen, Hochschulen)
  • Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, med. Versorgungszentren, Arztpraxen)
  • Notfall (Feuerwehr, THW, Rettungsdienste)
  • Sicherheit (Polizei, JVA, NATO, Bundeswehr)
  • Grundlegende soziale Versorgung (Betrieb von Versorgungsnetzen, Wasser- & Abfallentsorger, Alten- & Pflegeheime)
  • Öffentliche Verwaltung (Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben)
  • Fern- und Nahwärmeanlagen (Anlagen primär zur Wärmeversorgung der Lokalbevölkerung oder Einrichtungen der essenziellen Daseinsvorsorge)

Bei der Anfrage im Kundenportal wird der Wirtschaftszweig Ihres Unternehmens (WZ-Code) abgefragt. Anhand des WZ-Codes können Anfragen der Daseinsvorsorge zugeordnet werden. Sie können mehr darüber beim Statistischen Bundesamt nachschlagen:

→ Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025)

Hier ist das Dokument zu den WZ-Codes zu finden →

Kriterien für das Punkteverfahren

Transparente Kriterien stehen im Mittelpunkt:

  • Projektreife – wie weit Ihr Projekt bereits fortgeschritten ist, nachweisbar z. B. durch Kaufverträge, Reservierungsvereinbarungen oder Genehmigungen
  • Ortsgebundenheit – z. B. Erweiterungen von Bestandsanlagen oder Anbindung an Fern-/Nahwärmenetze
  • Frühzeitigkeit – je länger Ihre Anfrage bereits eingereicht ist, desto mehr Punkte erhält sie

Die Punkte schätzen Sie bei Ihrer Anfrage selbst anhand der Kriterien ein und belegen sie mit den entsprechenden Nachweisen. Im Rahmen der Auswertung prüfen wir Ihre Angaben anhand der eingereichten Unterlagen.

Kreisdiagramm zur Gewichtung der drei Kriterien im Punkteverfahren: Projektreife 50 Prozent, Ortsgebundenheit 34 Prozent und Frühzeitigkeit 16 Prozent. Die Projektreife setzt sich zusammen aus Flächensicherung 16 Prozent, Genehmigungsstand 19 Prozent und Status Übergabestation 15 Prozent.

Gewichtung der Kriterien im Punkteverfahren

Kriterium Erläuterung
Projektreife setzt sich zusammen aus Flächensicherung, Genehmigungsstand und Status Übergabestation
Flächensicherung Nachweise z. B. in Form von Reservierungsvereinbarungen oder Eigentumsnachweisen
Genehmigungsstand z. B. Genehmigung oder Nachweis für ein genehmigungsfreies Vorhaben
Status Übergabestation z. B. Single-Line-Diagramm, Lieferantenangebote für Großkomponenten, Eigentum
Ortsgebundenheit z. B. Erweiterungen von Bestandsanlagen am selben Standort
Frühzeitigkeit mehr Punkte mit jeder Vergaberunde ohne Zuschlag

Anfrage stellen

Alle Anfragen – unabhängig von Anschlussart und Leistungsebene – stellen Sie in unserem Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet, und die für Ihre Anfrage relevanten Daten werden passend zum jeweiligen Vergabeverfahren abgefragt.

Hinweis: Anfragen, die dem Punkteverfahren zugeordnet werden, können nur während des festgelegten Anmeldezeitraums über das Kundenportal eingereicht werden. Der nächste Anmeldezeitraum beginnt am 1. November 2026.

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