Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage
Fragen & Antworten
Ein Speicher, im Kontext von Photovoltaikanlagen, ist ein Energiespeichersystem, das den erzeugten Solarstrom speichert, damit er zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden kann.
Sie sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) dazu verpflichtet, den Speicher sowohl bei Ihrem Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Hintergrund sind die gesetzlich geregelten Vergütungen für den eingespeisten Strom und die Berechnung der Netzentgelte.
Je nach technischer Maßnahme an Ihrem Speicher wird zwischen Erweiterung, Nachrüstung und Tausch unterschieden.
Bei einer Speichererweiterung ist bereits ein Speicher in Betrieb und Sie erhöhen oder verändern lediglich die Speicherkapazität (kWh) und/oder die maximale Entladeleistung (kW).
Eine Speichernachrüstung liegt vor, wenn ein Speicher neu zu einer bereits bestehenden Erzeugungsanlage installiert wird.
Ein Speichertausch bedeutet, dass ein defekter Speicher durch ein neues Gerät ersetzt wird.
Welche Maßnahme in Ihrem Fall vorliegt, hängt vom Umfang der Änderung ab – Ihre Elektrofachkraft kann Sie dazu beraten.
Wie die Erweiterung zu melden ist, hängt davon ab, ob sich nur die Speicherkapazität oder auch die Entladeleistung ändert.
Wenn sich ausschließlich die Speicherkapazität ändert, reicht eine Anpassung der Angaben im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – das können Sie selbst vornehmen. Eine separate Meldung an uns ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Ändern sich hingegen Speicherkapazität und/oder Entladeleistung, meldet Ihre Elektrofachkraft die Erweiterung mit dem Formular Erweiterung oder Austausch von Batteriespeichern per E-Mail an: einspeiser-aln-ess@netze-bw.de. Zusätzlich müssen auch in diesem Fall die Daten im Marktstammdatenregister aktualisiert werden.
Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Elektrofachkraft beraten, um die richtige Vorgehensweise zu wählen.
Die Anmeldung des neuen Speichers erfolgt über das Formular Erweiterung oder Austausch von Batteriespeichern per E-Mail an Ihren regionalen Kontakt. Diesen können Sie ermitteln, indem Sie an Ende der Webseite Technische Änderungen Ihre Postleitzahl in die blaue Kontaktleiste eingeben.
Bitte melden Sie den neuen Speicher unmittelbar im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Der alte Speicher wird hier als stillgelegt gemeldet.