Unsere Informationen zum Thema: Balkonkraftwerke
Fragen & Antworten
Balkonkraftwerke sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht aus mehreren Modulen mit beliebiger Leistung und einer Wechselrichterleistung von maximal 800 Watt und einer Modulleistung von 2 kWp. Ein größerer Wechselrichter mit einer Begrenzung auf eine Nennleistung von 800 Watt ist ebenfalls zulässig. Die Anlage wird mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Balkonkraftwerke sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu reduzieren.
Hinweis: Balkonkraftwerke werden auch als Balkonsolaranlagen, steckerfertige Photovoltaikanlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ auf der Seite des VDE|FNN.
Das bisherige, reguläre Anmeldeverfahren der Netze BW für diese Anlagen mit 800 W Wechselrichterleistung und mehr als 2 kWp Modulleistung bleibt bis auf Weiteres gültig.
Das ist die Anmeldung im Kundenportal unter Einbezug einer Elektrofachkraft.
Einfache Installation: Balkonkraftwerke sind steckerfertig und können ohne aufwendige Installation in Betrieb genommen werden.
Geringere Kosten: Durch die kompakte Größe und den reduzierten Installationsaufwand sind die Anschaffungskosten niedriger.
Flexibilität: Sie eignen sich besonders für Mieter*innen oder Personen mit begrenztem Platzangebot, da sie auf Balkonen, Terrassen oder Garagendächern installiert werden können.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite Balkonkraftwerk anmelden.
Die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks erfolgt über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Infolge dieser Anmeldung können Sie einen Speicher miterfassen, sofern er gleichstromseitig angeschlossen ist (DC-Speicher).
Eine separate Anmeldung des Speichers bei uns als Netzbetreiber ist erforderlich, wenn Sie Ihren Speicher wechselstromseitig (AC-Speicher) anschließen möchten.
Weitere Informationen zur Anmeldung Ihres AC-Speichers finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.
Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden, verstoßen Sie gegen die gesetzlichen Meldepflichten. Dies kann zu Problemen bei der Haftung oder Versicherung führen.