Unsere Informationen zum Thema: Balkonkraftwerke
Fragen & Antworten
Nein. Das Balkonkraftwerk ist rein für den Eigenverbrauch gedacht. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren dieser Anlagen entfällt die Einspeisevergütung. Sollten Sie eine andere Vergütungsform, auch eine EEG-geförderte Vergütung wünschen, ist eine vollständige Netzanschlussanfrage erforderlich.
Darüber hinaus gehen Rechte und Pflichten als Anlagenbetreiber einher, da sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Stromeinspeisung einschließlich der Verstöße und Sanktionszahlungen nach § 52 EEG zu beachten sind.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.
Für die Registrierung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister werden folgende Informationen benötigt:
Angaben zu der Person
Anlagenstandort
technische Daten zu der steckerfertigen Photovoltaikanlage
Inbetriebnahmedatum
Zählernummer
Die folgende Abbildung zeigt Ihnen Beispiele für gültige Zählernummern.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft und melden Ihre Anlage über das Kundenportal an, da im Rahmen des vereinfachten Anmeldeverfahrens maximal 800 Watt Wechselrichternennleistung und 960 Wp Modulnennleistung (oder 2 kWp mit Energiesteckdose) zulässig sind.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.
Ja. Ein Balkonkraftwerk kann mit einem Batteriespeicher kombiniert werden, um den produzierten Strom zu speichern und später zu nutzen. Die Installation ist jedoch anmeldepflichtig und muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Der Aufwand für die Registrierung im Marktstammdatenregister ist gering und kann ganz einfach online durchgeführt werden. Eine separate Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber, wie der Netze BW, ist nicht erforderlich.