Unsere Informationen zum Thema: Balkonkraftwerke
Fragen & Antworten
Nein. Wir gehen davon aus, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung durch Ihr Balkonkraftwerk in unser Netz erfolgt. Deshalb werden wir den Zähler für Sie kostenfrei innerhalb des planmäßigen Turnuswechsel durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Zählerwechsel und Zählereinbau.
Nein, dies ist rechtlich und gesetzlich nicht möglich.
Durch das Inkrafttreten von Solarpaket I, seit dem 01.06.2024, ist die Leistung des Wechselrichters auf 800 Watt begrenzt.
Ja. Die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sollte innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen.
Nein. Für die Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks ist kein Zählerwechsel erforderlich.
Der Zähler wird für Sie kostenfrei innerhalb des planmäßigen Turnuswechsel durch einen 2-Richtungszähler ersetzt.
Nein. Balkonkraftwerk ist ein Überbegriff für alle steckerfertigen Photovoltaikanlagen bis 800 Watt Wechselrichterleistung und 2000 Wp Modulleistung, die beispielsweise auf dem Balkon, der Terrasse, im Garten oder an der Garage installiert werden können.