Unsere Informationen zum Thema: Balkonkraftwerke
Fragen & Antworten
Nein. Balkonkraftwerk ist ein Überbegriff für alle steckerfertigen Photovoltaikanlagen bis 800 Watt Wechselrichterleistung und 2000 Wp Modulleistung, die beispielsweise auf dem Balkon, der Terrasse, im Garten oder an der Garage installiert werden können.
Die aktuell gültigen Grenzwerte zum Anmelden eines Balkonkraftwerks über das Marktstammdatenregister betragen 2000 kWp Modulleistung und 800 Watt Wechselrichterleistung.
Hinweis: Der VDE empfiehlt in seiner Richtlinie DIN VDE V 0126-95 zu Balkonkraftwerken den Anschluss an eine Haushaltssteckdose nur bis zu einer Modulleistung von 960 Wp. Für darüber hinausgehende Modulleistungen bis zur Grenze von 2000 Wp wird das hinzuziehen einer Elektrofachkraft und die Installation einer Energiesteckdose empfohlen.
Sollte Ihre Anlage diese Grenzwerte überschreiten bitten wir Sie sich an Ihre Elektrofachkraft zu wenden und Ihre Anlage über das Kundenportal anzumelden.
Weitere Informationen zum regulären Anmeldeverfahren finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.
Künftig müssen Sie das Balkonkraftwerk lediglich bei der Bundesnetzagentur registrieren. Der zuständige Netzbetreiber muss hierfür nicht mehr informiert werden. Zudem dürfen nicht-digitale Stromzähler für die Übergangszeit weiterverwendet werden.
Die Anmeldung des Balkonkraftwerkes erfolgt über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Infolge dieser Anmeldung können Sie den Speicher miterfassen.
Eine separate Anmeldung Ihres Speichers ist demnach nicht notwendig.
Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass zwischen Wechselstrom (AC) und Drehstrom (DC) Speichern unterschieden wird.
AC-Speicher: Bei wechselstromseitig angeschlossenen Speichern (Plug-In Speicher) muss der Speicher durch eine Elektrofachkraft angemeldet werden. Dieser schickt uns im Anschluss das Datenblatt E3/E8.
DC-Speicher: Die Wechselrichterleistung von Balkonkraftwerk und Batteriespeicher, die gleichstromseitig angeschlossen sind, dürfen eine Leistung von 800 Watt nicht überschreiten. Der Speicher muss hierzu mit einem Balkonkraftwerk neu angeschlossen werden. Wenn diese beiden Bedingungen nicht erfüllt sind, muss der reguläre Anmeldeprozess für die Speichernachrüstung durchlaufen werden.