Unsere Informationen zum Thema: Balkonkraftwerke
Fragen & Antworten
Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass zwischen Wechselstrom (AC) und Drehstrom (DC) Speichern unterschieden wird.
AC-Speicher: Bei wechselstromseitig angeschlossenen Speichern (Plug-In Speicher) muss der Speicher durch eine Elektrofachkraft angemeldet werden. Dieser schickt uns im Anschluss das Datenblatt E3/E8.
DC-Speicher: Die Wechselrichterleistung von Balkonkraftwerk und Batteriespeicher, die gleichstromseitig angeschlossen sind, dürfen eine Leistung von 800 Watt nicht überschreiten. Der Speicher muss hierzu mit einem Balkonkraftwerk neu angeschlossen werden. Wenn diese beiden Bedingungen nicht erfüllt sind, muss der reguläre Anmeldeprozess für die Speichernachrüstung durchlaufen werden.
Ja. Diese sind mit Inkrafttreten von Solarpaket I ab dem 01.06.2024 erlaubt.
Balkonkraftwerke, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 800 Watt zulässig.