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Mediathek zur 8. Infoveranstaltung „Neues Vergabeverfahren und Kundenanlagen nach dem EuGH-Urteil" vom 02.11.2026

Sie haben unsere Online-Informationsveranstaltung für Installateur*innen verpasst oder möchten sie noch einmal ansehen? Hier finden Sie die Aufzeichnung, das Programm sowie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Programm der Veranstaltung

Themenblock Inhalt
1. Einführung und Arbeitssicherheit Begrüßung und Sicherheitsimpuls: Warum Rückspannung aus Kundenanlagen auch dann eine Gefahr sein kann, wenn die fünf Sicherheitsregeln eingehalten wurden.
2. Änderung des Vergabeverfahrens Warum Netzkapazitäten zum Engpass werden, wer weiterhin im Windhundverfahren bearbeitet wird, wie das neue Punkteverfahren funktioniert und was die Flexible Netzanschlussvereinbarung (FNAV) leistet.
3. Anmeldung im Kundenportal Der neue Service für das Punkteverfahren Schritt für Schritt: von den Angaben zum Netzanschluss über Pflichtdokumente und optionale Nachweise bis zum Absenden der Anfrage.
4. Kundenanlage oder Energieversorgungsnetz? Was das EuGH-Urteil für die Abgrenzung bedeutet, welche Übergangsregelung für Bestandsanlagen gilt und wie sich Praxisbeispiele einordnen lassen.
5. Operative Hinweise Baustromanschlüsse, aktueller Stand der Zählersetzung durch Installateur*innen sowie häufige Stolpersteine bei Anmeldungen und Unterlagen.

Aufzeichnung der Veranstaltung

Der Bedarf an Netzanschlüssen steigt, während die Netzkapazitäten vielerorts knapper werden. Deshalb vergeben wir verfügbare Kapazitäten künftig nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien. In unserer Veranstaltung zeigen wir, wie das neue Verfahren funktioniert und was sich außerdem für Ihren Arbeitsalltag ändert.

In der Aufzeichnung erfahren Sie unter anderem:

  • welche Anschlüsse weiterhin im Windhundverfahren bearbeitet werden und welche künftig ins Punkteverfahren fallen
  • nach welchen Kriterien Punkte vergeben werden und welche Nachweise Sie dafür benötigen
  • wie Sie eine Anfrage im Punkteverfahren über das Kundenportal einreichen
  • wann eine Anlage nach dem EuGH-Urteil noch als Kundenanlage gilt und wann sie als Energieversorgungsnetz einzuordnen ist
  • worauf Sie bei Baustromanschlüssen, Anmeldungen und Unterlagen achten sollten

Häufig gestellte Fragen während der Online-Veranstaltung

Nein. Haushaltskunden gehören zur privilegierten Gruppe und werden weiterhin im Windhundverfahren bearbeitet. Ins Punkteverfahren müssen dagegen zum Beispiel größere Anschlüsse oder Speicher, die als Standalone-Anlage angeschlossen werden.

Ja. Dokumente aus bestehenden Anfragen werden nicht ins Punkteverfahren übernommen und müssen mit der neuen Anfrage noch einmal vollständig eingereicht werden.

Die individuelle Anfragekennung haben wir für bestehende Anfragen seit dem 13.08. per E-Mail oder in einigen Fällen per Post verschickt. Falls Sie noch keine erhalten haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Wir nehmen zunächst eine Ersteinschätzung vor und stimmen Grenzfälle mit unserem Rechtsbereich ab. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, wenden Sie sich bitte an die Landesregulierungsbehörde.

Unsere Einschätzung können wir nur ändern, wenn uns eine schriftliche Aussage der Landesregulierungsbehörde vorliegt, die sich auf genau den uns vorgestellten Sachverhalt bezieht.

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