Gemeinsam stark
Die Netze BW arbeitet eng mit Partnern zusammen. Hier sind alle wichtigen Informationen für Elektroinstallateure zusammengefasst.
Bundesmusterwortlaut - Stand Juli 2007, Ausgabe 2011
Laut den Erläuterungen ist der Betrieb von kundeneigenen Messeinrichtungen für Schaustelleranlagen und andere bewegliche Anlagen mit dem jeweiligen Netzbetreiber bereits bei der Anmeldung abzustimmen
Die Netze BW GmbH als Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen sind nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an die Netze der EnBW technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.
Diese Regelungen stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung. Hier finden Sie die technischen Anschlussbedingungen der Mittelspannung sowie die BDEW Richtlinien zur Errichtung von Erzeugungsanlagen. Unteranderem stellen wir Ihnen den Netzanschlussvertrag Mittelspannung zur Verfügung sowie eine Anschlussverordnung.
Hier finden Sie die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Netze BW GmbH (TAB MS 2008) sowie die BDEW-Richtlinien zur Errichtung von Erzeugungsanlagen. Die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz sind ab 1. April 2017 gültig. Die Übergangsfrist der TAB MS 2008 der Netze BW GmbH (Stand: 02/2014), für in Planung und in Bau befindliche Anlagen, endet zum 01.10.2017. Die Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz der Netze BW GmbH wurde in die TAB MS 2008 der Netze BW GmbH übernommen.
Hier stellen wir für Sie die BDEW Richtlinie zur Errichtung von Erzeugungsanlagen im Mittelspannungsnetz - Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz zum Herunterladen bereit.
Hier stellen wir für Sie die Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: Erzeugungsanlagen am MIttelspannungsnetz - Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz zum Herunterladen bereit.
Hier stellen wir für Sie die Checkliste für Übergabestationen zur Verfügung. Sie beinhaltet Vorgaben und Fristen sowie Hinweise zum Anschluss von Übergabestellen.
Die Netze BW GmbH als Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen sind nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an die Netze der EnBW technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.
Diese Regelungen stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung. Hier finden Sie die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz.
VDE-Anwendungsregel 4120 (VDE-AR-N 4120) Ab dem 15. Januar sind Kundenanlagen nach der VDE-AR-N 4120 zu errichten.
Informationen zur VDE-AR-N 4120 können unter folgendem Link aufgerufen werden. Ebenfalls kann man über diese Homepage des VDE FNN die VDE-AR-N 4120 beziehen.
Hier sind die TAB Hochspannung in der Ausgabe der Netze BW GmbH als Download für Sie bereitgestellt. Diese traten zum 15. Januar 2015 in Kraft.
Erklärung D
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus und schicken Sie das Formular per Post an das zuständige Technikzentrum.
Stand 01/2017
Stand 01/2017
Stand 01/2017
Seit dem 01.01.2015 ist das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter Eichamt.
§ 32 Abs. 1 MessEG fordert: Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen.
Informationen zur VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4400 'Messwesen Strom (Metering Code)' können Sie unter folgendem Link einsehen.
Inbetriebsetzungsformular des VfEW BW (neu)(PDF)
Anmeldung und Inbetriebsetzung Niederspannung(PDF)
Ausgabe Baden-Württemberg (VdEW)
F1 Inbetriebsetzungsprotokoll(PDF)
F2 Datenblatt für Erzeugungseinheiten(PDF)
FAQs zu den Datenblättern VDE-AR-N 4105(PDF)
Einbaubericht für kundeneigene Wandler in Niederspannungsanlagen(PDF)
F.1 - wird ersetzt durch das Inbetriebsetzungsprotokoll der Netze BW GmbH
F.2 - wird ersetzt durch das Datenblatt der Netze BW GmbH
F.3 - Anforderungen an den Prüfbericht für Erzeugungseinheiten - nur auf Anforderung der Netze BW GmbH
F.4 - Anforderungen an den Prüfbericht zum NA-Schutz (nur notwendig, wenn im Konformitätsnachweis des NA-Schutzes die Einstell- und Auslösewerte nicht eingetragen sind)
G.1 - wird ersetzt durch Formulare der Netze BW GmbH
G.2 - werden durch die Konformitätsnachweise ersetzt
G.3 - werden durch die Konformitätsnachweise ersetzt
Der Betreiberabfragebogen ist vom Anlagenbetreiber vor der Anlagenrealisierung bei der Netze BW GmbH einzureichen. Ohne den vollständig ausgefüllten Betreiberabfragebogen kann kein „Datenabfragebogen Netzbetreiber“ nach der FGW TR-8 erstellt werden.
Erzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Wirkleistung von mehr als 100 kW und zusätzlich PV- Erzeugungsanlagen von mehr als 30 kW und höchstens 100 kW müssen sich zur Vermeidung von Netzüberlastungen am Einspeisemanagement des Netzbetreibers, an dessen Netz sie angeschlossen sind, beteiligen. Dies ist nach § 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (EEG), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 geändert wurde, geregelt. PV-Anlagen bis 30 kW können sich Wahlweise am Einspeisemanagement beteiligen oder Ihre Einspeiseleistung dauerhaft auf 70% der Erzeugungsleistung beschränken. Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten trifft den Anlagenbetreiber. Kommt der Anlagenbetreiber dieser Verpflichtung nicht nach, so verringert sich nach §25 Abs. 1 EEG die Förderung auf den Monatsmarktwert, solange er dagegen verstößt. Im Netz der Netze BW GmbH wird hierfür in der Regel für Anlagen bis 1 MW installierter Leistung ein Funkrundsteuerempfänger benötigt, der eine vierstufige Steuerung der Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage vorsieht. Die Netze BW GmbH hat auf Grundlage von § 10 Abs. 2 EEG technische Mindestanforderungen zur einheitlichen Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 9 EEG festgelegt. Diese Regelungen stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Die auf unseren Seiten zur Verfügung gestellten Informationen zum Einspeisemanagement sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, stellen aber keine Rechtsverbindliche Aussage dar. Maßgeblich bzgl. der notwendigen technischen Ausstattung gemäß § 9 EEG 2014 sind - die gesetzlichen Vorschriften, - einschlägige gerichtliche Urteile, - ggf. die Entscheidungen der Clearingstelle zu diesem Themenkomplex, sowie - die technischen Mindestanforderungen des Netzbetreibers.
Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) hat im Forum Netztechnik / Netzbetrieb (FNN) einen technischen Hinweis für den Anschluss und Betrieb von Speichern an das Niederspannungsnetz erarbeitet. Dieser dient insbesondere der Umsetzung der Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen, veröffentlicht am 19. April 2013. Für Anschlüsse in der Niederspannung sind weiterhin unsere Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung einzuhalten.
Für den Anschluss und Betrieb von Speichern an das Mittelspannungsnetz, gelten die nachfolgenden Richtlinien im Netzgebiet der Netze BW GmbH:
Für die Leistungsgrenzen sind die bestehenden Anforderungen aus der TAB Niederspannung und der VDE-AR-N 4105 zu entnehmen.
Alle Speichersysteme, unabhängig von ihrer Leistung und Kapazität, die an das Verteilnetz der Netze BW GmbH angeschlossen werden sollen, sind gemäß des FNN-Hinweises „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“ Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular Ausgabe Baden- Württemberg anzumelden. Zur Inbetriebnahme des Speichers ist, zusätzlich zum Inbetriebsetzungsformular, das „Datenblatt für die Inbetriebnahme eines Speichersystems“ auszufüllen und der Netze BW GmbH zu übergeben.
Technische Anschlussbedingungen Niederspannung(PDF)
Stand Juli 2007, Ausgabe 2011
TAB Mittelspannung 2008, Stand 01.04.2017(PDF)
Hier finden Sie die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Netze BW GmbH (TAB MS 2008) sowie die BDEW-Richtlinien zur Errichtung von Erzeugungsanlagen. Die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz sind ab 1. April 2017 gültig. Die Übergangsfrist der TAB MS 2008 der Netze BW GmbH (Stand: 02/2014), für in Planung und in Bau befindliche Anlagen, endet zum 01.10.2017. Die Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz der Netze BW GmbH wurde in die TAB MS 2008 der Netze BW GmbH übernommen.
Anmeldung und Inbetriebsetzung Niederspannung(PDF)
Ausgabe Baden-Württemberg (VdEW)
Um den EEG-Vergütungsanspruch (§ 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Nr. 1 EEG ) auch für zwischengespeicherte Energie zu erhalten, ergeben sich zwei Anschlussvarianten:
Speicher kann von verschiedenen Energie-Erzeugern geladen werden, wie z.B. PV-Anlage, KWKG-Anlage und öffentliches Netz. Der Kunde erhält die EEG-Vergütung nur für zwischengespeicherte Energie, die ausschließlich aus Erneuerbaren Energien stammt. „Gemischte“ Energie darf nicht ins Netz eingespeist werden.
Speicherschemas für "Speicher ohne Lieferung in das öffentliche Netz"(PDF)
Speicher wird ausschließlich mit Erneuerbare Energie z.B. aus einer PV-Anlage geladen. Bei dieser Variante darf keine Erhaltungsladung aus dem öffentlichen Netz erfolgen bzw. muss deaktiviert werden. Speicherschemas für "Speicher ohne Leistungsbezug aus dem öffentlichen Netz"(PDF)
Für den Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten.
Die Technischen Anschlussbedingungen fordern u. a. dass eine Schieflast von 4,6 kVA für einphasige und dreiphasige Ladeeinrichtungen eingehalten werden muss. Bei der Netze BW GmbH sind alle Ladeeinrichtungen größer 4,6 kVA anmeldepflichtig.
Zur Inbetriebnahme der Ladesäule ist das Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular Ausgabe Baden-Württemberg sowie das Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge auszufüllen.
Weitere technische Anforderungen können Sie der Erläuterung zu den TAB 2007, Ausgabe 2011 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Netze BW GmbH entnehmen.
Zusätzliche Informationen zum Aufbau und zur Ladeinfrastruktur finden Sie in der Broschüre „ Der Technische Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität “ .
Anschlussportal
Verfolgen Sie den Anmeldeprozess auf unserem Anschlussportal.Netze-BW
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