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Hier haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.
Erfahren Sie mehr über Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die technischen Anschlussbedingungen und unsere Online-Services. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Bitte nutzen Sie für Anmeldungen unsere Online-Services
Wir werden für eine kurze Übergangszeit bis Mitte Januar wie gewohnt die Anmeldeformulare per E-Mail akzeptieren. Ab 18.01.2023 werden wir folgende Anmeldeformulare aktiv zurückweisen, wenn sie per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Webseite bei uns eingehen:
E.1 Anmeldung zum Netzanschluss:
Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung Niederspannung:
Bitte nutzen Sie unser Kundenportal bei Inbetriebsetzung mit Zählerbestellung.
Bei Inbetriebsetzungen ohne Zählerbestellungen nutzen Sie bitte weiterhin das gewohnte Formular und senden es uns per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Für alle weiteren Anliegen nutzen Sie wie gewohnt unsere Formulare. Senden Sie diese wie gewohnt weiter per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Webseite an die zuständige Netzkundenbetreuung.
Sobald Sie uns beauftragt haben, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Wir (oder unser Partnerunternehmen) setzen uns daraufhin zur Vereinbarung eines Termins mit Ihnen in Verbindung.
Wir verlegen unsere Netzanschlüsse auf dem kürzesten Weg von der Grundstücksgrenze bis in das Gebäude. Bitte achten Sie bereits bei der Planung darauf, dass der Hausanschlussraum in Richtung der nächst gelegenen Straße liegt. Auf dieser Trasse sollten Sie keine Kontrollschächte, Regenwasserzisternen oder ähnliches planen.
Ist eine Überbauung von Anschlussleitungen zulässig?
Eine direkte Überbauung (z. B. Garage, Wintergarten, Carport, Geräteschuppen) von Anschlussleitungen ist nur unter Anwendung von Schutzmaßnahmen (z. B. überbaubare Mantelrohre) zulässig. Diese können Sie gerne mit uns abstimmen.
Zusätzliche Maßnahmen bei Gasanschlussleitungen:
Bei Gasanschlussleitungen sind zudem Mindestpflanzabstände für Bäume und Sträucher (z. B. Haselnuss und Zypressengewächs-Sträucher) von 2,5 m einzuhalten, die ebenfalls mit geeigneten Schutzmaßnahmen unterschritten werden können. Diese bitten wir mit uns abzustimmen.
Grundsätzliche Informationen zur Bauwerksabdichtung und zur Bauart der Wand- und Bodenkonstruktion finden Sie auf der Internetseite des Fachverbands Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK). Ihr Architekt, Planer oder Kellerbauer kann Sie zusätzlich unterstützen.
Für uns sind diese Informationen wichtig, um sicherstellen zu können, das Sie eine geeignete Hauseinführung erhalten und die Leitung in ihr Gebäude korrekt gegen Feuchtigkeit abgedichtet ist, sodass Ihr Keller trocken bleibt.
Um alle Anschlussleitungen für Ihren Neubau zeitgleich verlegen zu können, leiten wir Ihre Daten gerne an unsere Telekommunikations-Partner weiter. Diese unterbreiten Ihnen bei Verfügbarkeit ein separates Angebot für einen Telekommunikationsanschluss. Unsere Partner sind: Deutsche Telekom AG, Vodafone, NetCom BW GmbH, Dienstleistungsbereich der Netze BW.
Voraussetzung für eine zeitgleiche Verlegung der Anschlussleitungen ist eine entsprechende Beauftragung durch unsere Kooperationspartner.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Telekommunikations- oder Breitbandanschluss haben, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Anbieter.
Bitte nutzen Sie für Anmeldungen/Anfragen zu Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen unseren Online-Service Wallbox anmelden.
Wir werden für eine kurze Übergangszeit bis Mitte Januar wie gewohnt das Formular per E-Mail akzeptieren. Ab dem 18.01.2023 werden wir das Formular "B.3 Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" aktiv zurückweisen, wenn es per E-Mail oder über das Kontaktformular bei uns eingeht.
Die Eingabe der Daten im Online-Service unterscheidet sich nur geringfügig vom Formular — im Hintergrund haben wir jedoch den Prozess automatisiert.
Deswegen hat der Online-Service deutliche Vorteile in der Bearbeitungsgeschwindigkeit im Vergleich zum PDF-Formular per E-Mail, sowohl bei Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen bis 12 kVA als auch bei genehmigungspflichtigen Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen, die über die Netzberechnung gehen müssen.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass zur automatisierten Bearbeitung eine gültige Zählernummer eingegeben werden muss. Ist die Zählernummer falsch, wird die Anmeldung ausgesteuert, manuell bearbeitet und dauert deswegen deutlich länger. Wir haben auf der Webseite und im Online-Service Beispielbilder für gültige Zählernummern ergänzt.
Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kVA sind meldepflichtig und müssen der Netze BW zur Information mitgeteilt werden. Sie können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.
Verfügt die geplante Wallbox bzw. Ladeeinrichtung über eine Leistung von mehr als 12 kVA gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei muss die Netze BW der Installation explizit zustimmen, d. h. wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung an dem Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir das vorgelagerte Netz verstärken müssen.
Das Ausfüllen und Versenden der Anmeldung der Wallbox bzw. Ladeeinrichtung dauert circa fünf Minuten. Nutzen Sie hierfür unsere Online-Anmeldung.
Eine schriftliche Zusage der Netze BW kann bis zu 4 Wochen dauern. In einfachen Fällen bis einschließlich 12 kVA erhalten Sie die Zusage sofort nach Anmeldung oder innerhalb weniger Arbeitstage.
Zur Dauer der Installation kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Diese hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab.
Sie benötigen einen separaten Zähler und ein Steuergerät. Den eigentlichen Einbau übernehmen wir. Wir reduzieren einmal am Tag für vier Stunden den Leistungsbezug Ihrer Wallbox bzw. Ladeeinrichtung einphasig auf 8 Ampere bzw. dreiphasig auf jeweils 8 Ampere. Sie laden also lediglich etwas langsamer und tragen zu einer stabilen Stromversorgung und der Energiewende bei.
Die Anmeldung erfolgt am einfachsten und komfortabelsten über den Online-Service und kann von unseren Kund*innen oder der Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Wird die Leistung der Wallbox bzw. Ladeeinrichtung in Summe größer 12 kVA, muss diese beim Netzbetreiber genehmigt werden. Sie als Elektrofachkraft können den Antrag hier online stellen. In der Bemerkung geben Sie bitte an, dass bei einer bestehenden Wallbox bzw. Ladeeinrichtung die Drosselung aufgehoben wurde.
Für uns als Netzbetreiber ist die tatsächliche Bezugsleistung am Netzanschluss relevant: Eine auf 11 kVA gedrosselte Wallbox bzw. Ladeeinrichtung ist entsprechend anmeldepflichtig. Die Wallbox bzw. Ladeeinrichtung kann sofort in Betrieb genommen werden, sofern es sich um die erste Wallbox bzw. Ladeeinrichtung am Hausanschluss handelt.
Seit dem 07.12.2021 sind Stromsensoren im Vorzählerbereich bei der Netze BW zugelassen, sofern diese den Anforderungen der neu veröffentlichten Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netze BW entsprechen. Mehr Informationen finden Sie hier:
Technische Mindestanforderungen an Stromsensoren im Vorzählerbereich(PDF)
Bitte steigen Sie jetzt auf unser Kundenportal um.
Wir werden für eine kurze Übergangszeit bis Mitte Januar den Eingangsweg für Formulare per E-Mail noch akzeptieren. Ab dem 18.01.2023 werden wir folgende Formulare & Dokumente für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie) aktiv zurückweisen, wenn sie per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Webseite bei uns eingehen:
Bitte nutzen Sie hierzu unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Bearbeitung geführt.
Nachdem Sie eine neue Erzeugungsanlage hinzugefügt haben und diese genehmigt wurde, können Sie den/die Zähler beantragen. Nach erfolgter Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage, kann die Inbetriebsetzung ebenfalls digital gemeldet werden. Wenn auch ein Speicher integriert wird, melden Sie eine erfolgte Inbetriebnahme bitte ebenfalls online. Somit ist der Prozess für Niederspannungsanlagen komplett digital im Kundenportal abgebildet.
Steckerfertige Photovoltaikanlagen können über eine Energiesteckdose oder direkt im Verteiler angeschlossen werden. Informationen zum vereinfachten Anmeldeverfahren finden Sie hier.
Bitte geben Sie das gewünschte Messkonzept bereits bei der Anfrage an und nehmen Sie bereits in der Planungsphase Kontakt mit uns auf, um die Vorgehensweise abzustimmen.
Schritt 1: Um sicherzugehen, dass das gewünschte Messkonzept so umgesetzt werden kann, teilen Sie uns das neue Messkonzept mit und reichen Sie dazu bitte einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein. Ggf. können Sie in diesem Zuge bereits einen Zählerwechsel-/einbau veranlassen.
Schritt 2: Wir prüfen, ob das neue Messkonzept so umgesetzt werden kann und informieren Sie. Liegen die Dokumente für den Zählerwechsel/-einbau vor, veranlassen wir den Zählerumbau.
Schritt 3: Sie bauen vor Ort die Anlage um und teilen uns den erfolgten Umbau mit folgendem Meldeformular mit:
Meldeformular für die Änderung des Messkonzepts(PDF)
Einen Prozessablauf finden Sie auf der Webseite Technische Änderungen.
Weitere Module stellen eine neue Erzeugungsanlage mit aktuellem Vergütungssatz dar. Bitte melden Sie hierzu eine neue Erzeugungsanlage über das Kundenportal an (selbst dann, wenn derselbe Wechselrichter verwendet wird).
Bitte reichen Sie uns nach Inbetriebnahme des Speichers folgende Dokumente an einspeiser-aln-ess@netze-bw.de ein:
Weitere Informationen zum Prozessablauf finden Sie hier.
Speicher mit einer Einspeisung ins öffentliche Netz sind generell zustimmungspflichtig, sowie Speicher ohne Einspeisung ins öffentliche Netz mit einer Summen-Bemessungsleistung von > 12 kVA. Diese Speicher fragen Sie bitte mit dem E1 Anfrageformular an, bevor diese in Betrieb genommen werden. Bei Speicher < 12 kVA genügt eine Anmeldung (siehe Frage 1).
Der inselnetzfähige Speicher ist nach VDE-AR-N 4105 und insbesondere nach DIN VDE-AR-E 2510-2 zu errichten.
Es gilt zu beachten, dass ein Netzschalter hinter der Übergabemessung zu installieren ist. Der Netzschalter dient dazu, dass bei einem Inselbetrieb keine Einspeisung in das öffentliche Netz erfolgt. Umsetzungsbeispiele können aus der DIN VDE-AR-E 2510-2 entnommen werden. Des Weiteren ist der Speicher am Zählerplatz entsprechend zu kennzeichnen.
Sie möchten einen Neuanschluss beantragen? Hier gelangen Sie zum Online-Service 'Netzanschluss anmelden'.
Sie möchten Änderungen an einem bestehenden Netzanschluss beantragen? Hier gelangen Sie zum Online-Service 'Netzanschluss ändern'.
Sie möchten eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge anmelden? Hier gelangen Sie zum Online-Service 'Ladeeinrichtung anmelden'.
Sie möchten eine Inbetriebnahme / Inbetriebsetzung einreichen? Hier gelangen Sie zum Kundenportal.
Bitte beachten Sie, dass die postalische Bearbeitung der oben aufgeführten Anliegen im Vergleich zum Online-Service wesentlich länger dauert. Für diesen Weg nutzen Sie die Dokumente, die in unseren Veröffentlichungen hinterlegt sind.
für konventionelle Messtechnik, moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Datenerfassungsblatt Wärmepumpe
Sie möchten einen Neuanschluss beantragen? Hier gelangen Sie zum Online-Service 'Netzanschluss anmelden'.
Sie möchten Änderungen an einem bestehenden Netzanschluss beantragen? Hier gelangen Sie zum Online-Service 'Netzanschluss ändern'.
für konventionelle Messtechnik, moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Für den Anschluss von Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten. Die Technischen Anschlussbedingungen fordern u. a. dass eine Schieflast von 4,6 kVA für einphasige und dreiphasige Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen eingehalten werden muss. Bei der Netze BW GmbH sind alle Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen größer 4,6 kVA anmeldepflichtig.
Weitere technische Anforderungen können Sie den Technischen Anschlussbedingungen BW 2019, der Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen durch die Netze BW sowie der Technischen Anschlussregel VDE-AR-N 4100 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)" entnehmen. Zusätzliche Informationen zum Aufbau und zur Ladeinfrastruktur finden Sie in der Broschüre „Der Technische Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität".
Gültig ab 01.01.2024
Gültig bis 31.12.2023
Stand: 01.07.2022
Stand: 01.07.2022
Stand: 01.07.2022
Stand: 01.07.2022
Sie möchten eine Anfrage für eine Erzeugungsanlage (Photovoltaik oder sonstige Erzeugungsanlage) stellen? Oder uns die Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung eines Zählerplatzes oder die Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage melden?
Bitte nutzen Sie dazu Ihr Kundenportal.
Bitte beachten Sie, dass die postalische Bearbeitung im Vergleich zum Online-Service wesentlich länger dauert. Für diesen Weg nutzen Sie bitte die Dokumente, die in unseren Veröffentlichungen hinterlegt sind.
Erzeugungsanlage online anmelden:
Sie möchten eine Anfrage für eine Erzeugungsanlage (Photovoltaik oder sonstige Erzeugungsanlage) stellen? Bitte nutzen Sie dazu Ihr Kundenportal und reduzieren damit die Bearbeitungszeit.
Anfrageformular PV-Anlage ab 135 kW(PDF) Anfrageformular EEG-Erzeugungsanlagen (nicht PV) ab 135 kW(PDF) Anfrageformular Erzeugungsanlagen KWKG- und sonstige Erzeugungsanlagen ab 135 kW(PDF)
Weitere Formulare:
für konventionelle Messtechnik, moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Die Originalformulare für Erzeugungsanlagen aus der VDE-AR-N 4120:2018-11 (TAR Hochspannung) Anhang E sind bei Netze BW entsprechend einzureichen.
Hinweis: Die Vordrucke des Anhang E können als ausfüllbare PDF-Formulare auf der Homepage des VDE|FNN heruntergeladen werden.
Netzsicherheitsmanagement - technische Mindestanforderungen(PDF)
Dokumente für Netzsicherheitsmanagement mit EEG-Funkrundsteuerung:
Funkrundsteuerung in EEG-Anlagen(PDF) Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement – Funkrundsteuerempfänger oder 70 %-Regelung(PDF)
Dokument für Netzsicherheitsmanagement Grid Modul:
Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement - Grid Modul(PDF)
Dokumente für Netzsicherheitsmanagement mit Fernwirktechnik:
Anzeigepflicht:
Seit dem 01.01.2015 ist das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter Eichamt.
§ 32 Abs. 1 MessEG fordert: Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen.
VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4400:
Informationen zur VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4400 'Messwesen Strom (Metering Code)' können Sie unter folgendem Link einsehen.
Bitte beachten Sie, dass sich mit dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes MsBG am 20. Juli 2016 Änderungen in der Zuständigkeit für Messeinrichtungen ergeben haben.
Unter anderem wurde die Grundzuständigkeit dem Netzbetreiber übertragen. Dies hat auch Auswirkungen auf kundeneigene Zähler in Bestandsanlagen. Jedoch gibt es noch Regelungsbedarf und wir wenden daher die Empfehlung der Clearingstelle EEG und KWKG bis zur Festlegung der Bundesnetzagentur zu den Wechselprozessen sowie zur Datenkommunikation für Einspeiseanlagen an. Dies bedeutet, lediglich in den Fällen, in denen vor Inkrafttreten des MsBG bei EEG-Anlagen der Messstellenbetrieb vom Anlagenbetreiber oder einem Dritten durchgeführt wurde und weder der Anlagenbetreiber bzw. Der Dritte, noch der Netzbetreiber etwas anderes erklären, ist von einer konkludenten Weiterführung des Messstellenbetriebs durch den Anlagenbetreiber bzw. durch den Dritten auszugehen. Der einwandfreie Messstellenbetrieb im Sinne des §33 abs. 2 MsBG muss jederzeit gewährleistet sein.
Beim Einbau einer modernen Messeinrichtung nach dem MsBG ist die oben genannte Regelung nicht anwendbar. Hier muss in jedem Fall ein Messstellenbetreiber den Betrieb übernehmen bzw. der Anlagenbetreiber weist die Qualifikation zum Betrieb der Messstelle nach und schließt einen Messstellenbetreibervertrag mit dem Netzbetreiber ab.
Die nachfolgenden Dokumente können nur beim Zählertausch für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2011 für konventionelle Messtechnik verwendet werden.
für konventionelle Messtechnik, moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) hat im Forum Netztechnik / Netzbetrieb (FNN) einen technischen Hinweis für den Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz (FNN-Hinweis) erarbeitet. Er dient insbesondere zur Umsetzung der Förderrichtlinien von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen.
Zur Anmeldung von Speichern, die im Zuge einer Erzeugungsanlage errichtet werden, nutzen Sie bitte unser Kundenportal.
Wenn Sie einen Speicher für eine vorhandene Erzeugungsanlage nachrüsten, geht dies aktuell noch nicht über unser Kundenportal. Nutzen Sie hierzu bitte die Formulare und senden diese an einspeiser-aln-ess@netze-bw.de.
Bitte beachten Sie: Eine geplante Einspeisung des Speichers ins öffentliche Netz ist uns im Kommentarfeld der Anfrage mitzuteilen.
Inbetriebsetzung von melde- und zustimmungspflichtigen Verbrauchsmitteln
Stand: 01.07.2022
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