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Partner für Elektroinstallationen

Sie sind als Elektroinstallateur*in in unserem Netzgebiet tätig?

Hier haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.

3. Infoveranstaltung 'Technische Anschlussbedingungen 2024 und aktuelle Online-Services'

Die Bedeutung eines stabilen Netzes ist wichtiger denn je. Die Anfragen nach Photovoltaikanlagen bleiben konstant hoch, Anforderungen an Netzanschlüsse werden komplexer und gesetzliche Vorgaben erfordern weitere Maßnahmen. In unserer 3. Infoveranstaltung 'Technische Anschlussbedingungen 2024 und aktuelle Online-Services' informieren wir Sie zu den wesentlichen gesetzlichen Neuerungen und ihren Auswirkungen. Darüber hinaus geben wir Ihnen einen Ausblick, welche Online-Services es zukünftig geben wird, um diese Änderungen zu unterstützen.

Online-Veranstaltung

Erfahren Sie mehr über Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die technischen Anschlussbedingungen und unsere Online-Services. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

07.02.2024
13:00 bis 14:30 Uhr

Unsere Online-Services für Sie im Überblick

Erzeugungsanlage anmelden

Melden Sie gemeinsam mit Ihren Kund*innen die Erzeugungsanlage in unserem Kundenportal an.

Wallbox anmelden

Nutzen Sie zur Anmeldung der Inbetriebnahme einer oder mehrerer Wallbox(en) bzw. Ladeeinrichtung(en) unseren Online-Service.

Netzanschluss anmelden

Melden Sie den Anschluss sämtlicher Gewerke (Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation) einfach online an.

Inbetriebnahme / Inbetriebsetzung

Reichen Sie den Zählerauftrag, die Inbetriebnahmemeldung von Verbrauchsmitteln und den Plombierungsauftrag in unserem Kundenportal ein.

Freileitungsisolierung beauftragen

Beauftragen Sie eine Freileitungsisolierung zu Ihrem Wunschtermin direkt online.

Bestehenden Netzanschluss ändern

Melden Sie bequem und einfach Änderungen an einem bestehenden Strom- oder Gasanschluss über unseren Online-Service.

Leitungsauskunft einholen

Mit nur wenigen Klicks können Sie aktuelle Leitungsauskünfte für Baumaßnahmen online anfragen und abrufen.

Baustrom- oder Schaustelleranschluss beantragen

Beantragen Sie einen zeitlich befristeten Anschluss über unseren Online-Service.

Dienstleistungsgebiete

In Dienstleistungsgebieten übernehmen wir im Auftrag von lokalen Stadtwerken oder Netzbetreibern den Netzanschlussprozess. Prüfen Sie zunächst unsere Online-Services und folgen Sie dem Link, falls diese in Ihrem Dienstleistungsgebiet nicht verfügbar sind. Alle Informationen, die Sie für die Anmeldung von Netzanschlüssen in Dienstleistungsgebieten brauchen, haben wir für Sie separat zusammengestellt.

Technische Anschlussbedingungen

Niederspannung

Mittelspannung

Hochspannung

Schritt für Schritt einfach erklärt mit unseren Video-Tutorials

Erzeugungsanlage anmelden für eingetragene Elektroinstallateur*innen

So melden Sie als eingetragene Elektroinstallateur*innen im Netzgebiet der Netze BW eine Erzeugungsanlage an.

Erzeugungsanlage anmelden für Gastinstallateur*innen

Sie sind als Stamminstallateur*in bei einem anderen Netzbetreiber eingetragen? So gehen Sie vor.

Erzeugungsanlage anmelden für Planer*innen

So gehen Sie im Auftrag des Anlagenbetreibers als Planungsbüro vor.

Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage melden

So melden Sie uns die Betriebsbereitschaft einer Niederspannungs-Erzeugungsanlage inkl. Speicher.

Baustrom- oder Schaustelleranschluss beantragen

So beantragen Sie einen zeitlich befristeten Anschluss über unseren Online-Service.

Netzanschluss anmelden

So melden Sie den Anschluss sämtlicher Gewerke (Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation) bei uns an.

Bestehenden Netzanschluss ändern

So beantragen Sie eine Änderung an Ihrem bestehenden Netzanschluss.

Ladeeinrichtung anmelden

So melden Sie eine Ladeeinrichtung über unseren Online-Service an.

Inbetriebnahme / Inbetriebsetzung mit Zählerbewegung

So reichen Sie einen Zählerantrag im Kundenportal ein.

Inbetriebnahme / Inbetriebsetzung ohne Zählerbewegung

So melden Sie die Inbetriebnahme von Verbrauchsmitteln und / oder einen Plombierungsauftrag.

Tipps, FAQ und Hilfe für Elektroinstallateur*innen

Netzanschluss Bezug

Was ändert sich konkret für Installateur*innen im Anmeldeprozess?

Bitte nutzen Sie für Anmeldungen unsere Online-Services
Wir werden für eine kurze Übergangszeit bis Mitte Januar wie gewohnt die Anmeldeformulare per E-Mail akzeptieren. Ab 18.01.2023 werden wir folgende Anmeldeformulare aktiv zurückweisen, wenn sie per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Webseite bei uns eingehen:

E.1 Anmeldung zum Netzanschluss:

Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung Niederspannung:
Bitte nutzen Sie unser Kundenportal bei Inbetriebsetzung mit Zählerbestellung.
Bei Inbetriebsetzungen ohne Zählerbestellungen nutzen Sie bitte weiterhin das gewohnte Formular und senden es uns per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Für alle weiteren Anliegen nutzen Sie wie gewohnt unsere Formulare. Senden Sie diese wie gewohnt weiter per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Webseite an die zuständige Netzkundenbetreuung.

Ich habe einen Netzanschluss beauftragt. Wann wird dieser montiert?

Sobald Sie uns beauftragt haben, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Wir (oder unser Partnerunternehmen) setzen uns daraufhin zur Vereinbarung eines Termins mit Ihnen in Verbindung.

Wie wird der Netzanschluss hergestellt?

Wir verlegen unsere Netzanschlüsse auf dem kürzesten Weg von der Grundstücksgrenze bis in das Gebäude. Bitte achten Sie bereits bei der Planung darauf, dass der Hausanschlussraum in Richtung der nächst gelegenen Straße liegt. Auf dieser Trasse sollten Sie keine Kontrollschächte, Regenwasserzisternen oder ähnliches planen.

Ist eine Überbauung von Anschlussleitungen zulässig?
Eine direkte Überbauung (z. B. Garage, Wintergarten, Carport, Geräteschuppen) von Anschlussleitungen ist nur unter Anwendung von Schutzmaßnahmen (z. B. überbaubare Mantelrohre) zulässig. Diese können Sie gerne mit uns abstimmen.

Zusätzliche Maßnahmen bei Gasanschlussleitungen:
Bei Gasanschlussleitungen sind zudem Mindestpflanzabstände für Bäume und Sträucher (z. B. Haselnuss und Zypressengewächs-Sträucher) von 2,5 m einzuhalten, die ebenfalls mit geeigneten Schutzmaßnahmen unterschritten werden können. Diese bitten wir mit uns abzustimmen.

Wo finde ich Informationen zur Bauwerksabdichtung und zur Bauart der Wand-/Bodenkonstruktion?

Grundsätzliche Informationen zur Bauwerksabdichtung und zur Bauart der Wand- und Bodenkonstruktion finden Sie auf der Internetseite des Fachverbands Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK). Ihr Architekt, Planer oder Kellerbauer kann Sie zusätzlich unterstützen.

Für uns sind diese Informationen wichtig, um sicherstellen zu können, das Sie eine geeignete Hauseinführung erhalten und die Leitung in ihr Gebäude korrekt gegen Feuchtigkeit abgedichtet ist, sodass Ihr Keller trocken bleibt.

Verlegt die Netze BW auch einen Telekommunikations- und Breitbandanschluss?

Um alle Anschlussleitungen für Ihren Neubau zeitgleich verlegen zu können, leiten wir Ihre Daten gerne an unsere Telekommunikations-Partner weiter. Diese unterbreiten Ihnen bei Verfügbarkeit ein separates Angebot für einen Telekommunikationsanschluss. Unsere Partner sind: Deutsche Telekom AG, Vodafone, NetCom BW GmbH, Dienstleistungsbereich der Netze BW.

Voraussetzung für eine zeitgleiche Verlegung der Anschlussleitungen ist eine entsprechende Beauftragung durch unsere Kooperationspartner.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Telekommunikations- oder Breitbandanschluss haben, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Anbieter.

Elektromobilität

Was ändert sich konkret für Installateur*innen im Anmelde- und Anfrageprozess?

Bitte nutzen Sie für Anmeldungen/Anfragen zu Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen unseren Online-Service Wallbox anmelden.
Wir werden für eine kurze Übergangszeit bis Mitte Januar wie gewohnt das Formular per E-Mail akzeptieren. Ab dem 18.01.2023 werden wir das Formular "B.3 Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" aktiv zurückweisen, wenn es per E-Mail oder über das Kontaktformular bei uns eingeht.

Die Eingabe der Daten im Online-Service unterscheidet sich nur geringfügig vom Formular — im Hintergrund haben wir jedoch den Prozess automatisiert.
Deswegen hat der Online-Service deutliche Vorteile in der Bearbeitungsgeschwindigkeit im Vergleich zum PDF-Formular per E-Mail, sowohl bei Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen bis 12 kVA als auch bei genehmigungspflichtigen Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen, die über die Netzberechnung gehen müssen.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass zur automatisierten Bearbeitung eine gültige Zählernummer eingegeben werden muss. Ist die Zählernummer falsch, wird die Anmeldung ausgesteuert, manuell bearbeitet und dauert deswegen deutlich länger. Wir haben auf der Webseite und im Online-Service Beispielbilder für gültige Zählernummern ergänzt.

Muss ich die Wallbox bzw. Ladeeinrichtung melden oder genehmigen lassen?

Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kVA sind meldepflichtig und müssen der Netze BW zur Information mitgeteilt werden. Sie können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.

Verfügt die geplante Wallbox bzw. Ladeeinrichtung über eine Leistung von mehr als 12 kVA gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei muss die Netze BW der Installation explizit zustimmen, d. h. wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung an dem Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir das vorgelagerte Netz verstärken müssen.

Wie lange dauert der Prozess der Anmeldung und Installation der Wallbox bzw. Ladeeinrichtung insgesamt?

Das Ausfüllen und Versenden der Anmeldung der Wallbox bzw. Ladeeinrichtung dauert circa fünf Minuten. Nutzen Sie hierfür unsere Online-Anmeldung.

Eine schriftliche Zusage der Netze BW kann bis zu 4 Wochen dauern. In einfachen Fällen bis einschließlich 12 kVA erhalten Sie die Zusage sofort nach Anmeldung oder innerhalb weniger Arbeitstage.
Zur Dauer der Installation kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Diese hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab.

Was wird für ein vermindertes Netznutzungsentgelt benötigt und was bedeutet das genau?

Sie benötigen einen separaten Zähler und ein Steuergerät. Den eigentlichen Einbau übernehmen wir. Wir reduzieren einmal am Tag für vier Stunden den Leistungsbezug Ihrer Wallbox bzw. Ladeeinrichtung einphasig auf 8 Ampere bzw. dreiphasig auf jeweils 8 Ampere. Sie laden also lediglich etwas langsamer und tragen zu einer stabilen Stromversorgung und der Energiewende bei.

Wer übernimmt die Anfrage bzw. Anmeldung einer Wallbox bzw. Ladeeinrichtung?

Die Anmeldung erfolgt am einfachsten und komfortabelsten über den Online-Service und kann von unseren Kund*innen oder der Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Eine 11 kVA-Wallbox bzw. -Ladeeinrichtung im Bestand soll erweitert werden (Drosselung entfernen oder zusätzliche installieren): Was muss ich hierfür tun?

Wird die Leistung der Wallbox bzw. Ladeeinrichtung in Summe größer 12 kVA, muss diese beim Netzbetreiber genehmigt werden. Sie als Elektrofachkraft können den Antrag hier online stellen. In der Bemerkung geben Sie bitte an, dass bei einer bestehenden Wallbox bzw. Ladeeinrichtung die Drosselung aufgehoben wurde.

Eine 22 kVA-Wallbox bzw. -Ladeeinrichtung ist auf 11 kVA gedrosselt: Muss diese nur angemeldet oder durch die Netze BW genehmigt werden?

Für uns als Netzbetreiber ist die tatsächliche Bezugsleistung am Netzanschluss relevant: Eine auf 11 kVA gedrosselte Wallbox bzw. Ladeeinrichtung ist entsprechend anmeldepflichtig. Die Wallbox bzw. Ladeeinrichtung kann sofort in Betrieb genommen werden, sofern es sich um die erste Wallbox bzw. Ladeeinrichtung am Hausanschluss handelt.

Welche Mindestanforderungen gelten beim Einbau von Stromsensoren im Vorzählerbereich bzw. beim dynamischen Lastmanagement?

Seit dem 07.12.2021 sind Stromsensoren im Vorzählerbereich bei der Netze BW zugelassen, sofern diese den Anforderungen der neu veröffentlichten Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netze BW entsprechen. Mehr Informationen finden Sie hier:

Technische Mindestanforderungen an Stromsensoren im Vorzählerbereich(PDF)

Erzeugungsanlagen und Stromeinspeisung

Was ändert sich konkret für Installateur*innen im Anfrage- und Inbetriebnahmeprozess für Erzeugungsanlagen?

Bitte steigen Sie jetzt auf unser Kundenportal um.

Wir werden für eine kurze Übergangszeit bis Mitte Januar den Eingangsweg für Formulare per E-Mail noch akzeptieren. Ab dem 18.01.2023 werden wir folgende Formulare & Dokumente für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie) aktiv zurückweisen, wenn sie per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Webseite bei uns eingehen:

  • Anfrageformulare
  • Lagepläne
  • Bestellauftrag für einen Funkrundsteuerempfänger(FRE)
  • Annahme des Netzverknüpfungspunkts
  • Auftrag für das Grid-Modul
  • Einpoliger Übersichtsschaltplan der gesamten Anlage
  • Fotos der Erzeugungsanlage
  • Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung Niederspannung
  • Auftrag für Zähler- und Gerätewechsel
  • Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105
  • Datenblatt Erzeugungsanlagen
  • E.3 Datenblatt und Inbetriebsetzungsprotokoll für Speicher
  • Registrierungsbestätigung der Erzeugungsanlage im MaStR
  • Registrierungsbestätigung des Speichers im MaStR
  • BAfA-Bescheinigung (KWK)
  • Bank- und Steuerdaten

Alle diese Formulare sind inzwischen von datenfeldbasierten Online-Services im Kundenportal abgelöst. Dort laden Sie auch Dokumente und Dateien wie z. B. den Lageplan hoch.

Wie melden wir die geplante Erzeugungsanlage unserer Kund*innen an? Wie ist der Prozessablauf?

Bitte nutzen Sie hierzu unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Bearbeitung geführt.

Nachdem Sie eine neue Erzeugungsanlage hinzugefügt haben und diese genehmigt wurde, können Sie den/die Zähler beantragen. Nach erfolgter Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage, kann die Inbetriebsetzung ebenfalls digital gemeldet werden. Wenn auch ein Speicher integriert wird, melden Sie eine erfolgte Inbetriebnahme bitte ebenfalls online. Somit ist der Prozess für Niederspannungsanlagen komplett digital im Kundenportal abgebildet.

Sind steckfertige Photovoltaikanlagen in einem vorhandenen Stromkreis zulässig? Was ist bei der Anmeldung zu beachten?

Steckerfertige Photovoltaikanlagen können über eine Energiesteckdose oder direkt im Verteiler angeschlossen werden. Informationen zum vereinfachten Anmeldeverfahren finden Sie hier.

Wir planen eine Erzeugungsanlage mit Messkonzept 40. Was muss beachtet werden?

Bitte geben Sie das gewünschte Messkonzept bereits bei der Anfrage an und nehmen Sie bereits in der Planungsphase Kontakt mit uns auf, um die Vorgehensweise abzustimmen.

Kund*innen möchten das Messkonzept ihrer Erzeugungsanlage umbauen. Wie ist vorzugehen?

Schritt 1: Um sicherzugehen, dass das gewünschte Messkonzept so umgesetzt werden kann, teilen Sie uns das neue Messkonzept mit und reichen Sie dazu bitte einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein. Ggf. können Sie in diesem Zuge bereits einen Zählerwechsel-/einbau veranlassen.

Schritt 2: Wir prüfen, ob das neue Messkonzept so umgesetzt werden kann und informieren Sie. Liegen die Dokumente für den Zählerwechsel/-einbau vor, veranlassen wir den Zählerumbau.

Schritt 3: Sie bauen vor Ort die Anlage um und teilen uns den erfolgten Umbau mit folgendem Meldeformular mit:
Meldeformular für die Änderung des Messkonzepts(PDF)

Einen Prozessablauf finden Sie auf der Webseite Technische Änderungen.

Kund*innen möchten ihre Photovoltaikanlage um weitere Module ergänzen. Wie ist vorzugehen?

Weitere Module stellen eine neue Erzeugungsanlage mit aktuellem Vergütungssatz dar. Bitte melden Sie hierzu eine neue Erzeugungsanlage über das Kundenportal an (selbst dann, wenn derselbe Wechselrichter verwendet wird).

Speicher

Die Erzeugungsanlage von Kund*innen wird nachträglich mit einem Speicher zur Eigenverbrauchsoptimierung ausgestattet. Wie muss ich vorgehen?

Bitte reichen Sie uns nach Inbetriebnahme des Speichers folgende Dokumente an einspeiser-aln-ess@netze-bw.de ein:

  • Datenblatt Speichersystem
  • Übersichtsschaltplan
  • Meldebestätigung Marktstammdatenregister

Weitere Informationen zum Prozessablauf finden Sie hier.

Welche Betriebsweisen für Speicher sind möglich?

  1. Speicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs (ohne Einspeisung ins öffentliche Netz, zur Eigenverbrauchsoptimierung)
  2. Speicher zur Erbringung von Regelenergie oder zur Netzstützung (Einspeisung ins öffentliche Netz)

Ab welcher Grenze werden Speicher zustimmungspflichtig?

Speicher mit einer Einspeisung ins öffentliche Netz sind generell zustimmungspflichtig, sowie Speicher ohne Einspeisung ins öffentliche Netz mit einer Summen-Bemessungsleistung von > 12 kVA. Diese Speicher fragen Sie bitte mit dem E1 Anfrageformular an, bevor diese in Betrieb genommen werden. Bei Speicher < 12 kVA genügt eine Anmeldung (siehe Frage 1).

Wir möchten einen inselnetzfähigen Speicher integrieren. Was gilt zu beachten?

Der inselnetzfähige Speicher ist nach VDE-AR-N 4105 und insbesondere nach DIN VDE-AR-E 2510-2 zu errichten.

Es gilt zu beachten, dass ein Netzschalter hinter der Übergabemessung zu installieren ist. Der Netzschalter dient dazu, dass bei einem Inselbetrieb keine Einspeisung in das öffentliche Netz erfolgt. Umsetzungsbeispiele können aus der DIN VDE-AR-E 2510-2 entnommen werden. Des Weiteren ist der Speicher am Zählerplatz entsprechend zu kennzeichnen.

Weitere Infos

Installateurverzeichnis Elektro

Sie möchten sich in unser Installateurverzeichnis eintragen lassen? Hier finden Sie erste Informationen zu den Eintragungsvoraussetzungen und Ihre Ansprechpartner*innen.

Rundschreiben

Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Rundschreiben mit allgemeinen und technischen Informationen, die wir an Sie verschickt haben, nochmals zum Download bereit.

2. Infoveranstaltung 'Ausbau der Online-Services für Installateur*innen'

Sie haben unsere Veranstaltung am 19.07.23 verpasst oder möchten sich diese nochmals anschauen? Hier finden Sie die Aufzeichnungen der einzelnen Themenblöcke und die Antworten auf häufig gestellte Fragen, die uns im Chat erreicht haben.

Dokumente und Datenblätter

Netzanschluss Bezug

Anmelde- und Inbetriebsetzungsformulare Niederspannung

Sie möchten einen Neuanschluss beantragen? Hier gelangen Sie zum Online-Service 'Netzanschluss anmelden'.
Sie möchten Änderungen an einem bestehenden Netzanschluss beantragen? Hier gelangen Sie zum Online-Service 'Netzanschluss ändern'.
Sie möchten eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge anmelden? Hier gelangen Sie zum Online-Service 'Ladeeinrichtung anmelden'.
Sie möchten eine Inbetriebnahme / Inbetriebsetzung einreichen? Hier gelangen Sie zum Kundenportal.

Bitte beachten Sie, dass die postalische Bearbeitung der oben aufgeführten Anliegen im Vergleich zum Online-Service wesentlich länger dauert. Für diesen Weg nutzen Sie die Dokumente, die in unseren Veröffentlichungen hinterlegt sind.

Elektromobilität

Für den Anschluss von Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten. Die Technischen Anschlussbedingungen fordern u. a. dass eine Schieflast von 4,6 kVA für einphasige und dreiphasige Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen eingehalten werden muss. Bei der Netze BW GmbH sind alle Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen größer 4,6 kVA anmeldepflichtig.

Weitere technische Anforderungen können Sie den Technischen Anschlussbedingungen BW 2019, der Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen durch die Netze BW sowie der Technischen Anschlussregel VDE-AR-N 4100 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)" entnehmen. Zusätzliche Informationen zum Aufbau und zur Ladeinfrastruktur finden Sie in der Broschüre „Der Technische Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität".

Nutzen Sie zur bequemen und einfachen Anmeldung unseren Online-Service Wallbox anmelden!

Sie möchten eine Inbetriebnahme / Inbetriebsetzung einreichen? Hier gelangen Sie zum Kundenportal.

Erzeugungsanlagen und Stromeinspeisung

Formulare für Erzeugungsanlagen < 135 kW nach VDE-AR-N 4105

Sie möchten eine Anfrage für eine Erzeugungsanlage (Photovoltaik oder sonstige Erzeugungsanlage) stellen? Oder uns die Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung eines Zählerplatzes oder die Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage melden?

Bitte nutzen Sie dazu Ihr Kundenportal.

Bitte beachten Sie, dass die postalische Bearbeitung im Vergleich zum Online-Service wesentlich länger dauert. Für diesen Weg nutzen Sie bitte die Dokumente, die in unseren Veröffentlichungen hinterlegt sind.

Formulare für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4120

Die Originalformulare für Erzeugungsanlagen aus der VDE-AR-N 4120:2018-11 (TAR Hochspannung) Anhang E sind bei Netze BW entsprechend einzureichen.
Hinweis: Die Vordrucke des Anhang E können als ausfüllbare PDF-Formulare auf der Homepage des VDE|FNN heruntergeladen werden.

Dokumente für Anlagen- und Zählerveränderungen

Anzeigepflicht:

Seit dem 01.01.2015 ist das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter Eichamt.
§ 32 Abs. 1 MessEG fordert: Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen.

VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4400:

Informationen zur VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4400 'Messwesen Strom (Metering Code)' können Sie unter folgendem Link einsehen.

Bitte beachten Sie, dass sich mit dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes MsBG am 20. Juli 2016 Änderungen in der Zuständigkeit für Messeinrichtungen ergeben haben.

Unter anderem wurde die Grundzuständigkeit dem Netzbetreiber übertragen. Dies hat auch Auswirkungen auf kundeneigene Zähler in Bestandsanlagen. Jedoch gibt es noch Regelungsbedarf und wir wenden daher die Empfehlung der Clearingstelle EEG und KWKG bis zur Festlegung der Bundesnetzagentur zu den Wechselprozessen sowie zur Datenkommunikation für Einspeiseanlagen an. Dies bedeutet, lediglich in den Fällen, in denen vor Inkrafttreten des MsBG bei EEG-Anlagen der Messstellenbetrieb vom Anlagenbetreiber oder einem Dritten durchgeführt wurde und weder der Anlagenbetreiber bzw. Der Dritte, noch der Netzbetreiber etwas anderes erklären, ist von einer konkludenten Weiterführung des Messstellenbetriebs durch den Anlagenbetreiber bzw. durch den Dritten auszugehen. Der einwandfreie Messstellenbetrieb im Sinne des §33 abs. 2 MsBG muss jederzeit gewährleistet sein.

Beim Einbau einer modernen Messeinrichtung nach dem MsBG ist die oben genannte Regelung nicht anwendbar. Hier muss in jedem Fall ein Messstellenbetreiber den Betrieb übernehmen bzw. der Anlagenbetreiber weist die Qualifikation zum Betrieb der Messstelle nach und schließt einen Messstellenbetreibervertrag mit dem Netzbetreiber ab.

Die nachfolgenden Dokumente können nur beim Zählertausch für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2011 für konventionelle Messtechnik verwendet werden.

Speicher

Anschluss von Speichersystemen in Kundenanlagen am Nieder- und Mittelspannungsnetz

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) hat im Forum Netztechnik / Netzbetrieb (FNN) einen technischen Hinweis für den Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz (FNN-Hinweis) erarbeitet. Er dient insbesondere zur Umsetzung der Förderrichtlinien von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen.

Zur Anmeldung von Speichern, die im Zuge einer Erzeugungsanlage errichtet werden, nutzen Sie bitte unser Kundenportal.

Wenn Sie einen Speicher für eine vorhandene Erzeugungsanlage nachrüsten, geht dies aktuell noch nicht über unser Kundenportal. Nutzen Sie hierzu bitte die Formulare und senden diese an einspeiser-aln-ess@netze-bw.de.

Bitte beachten Sie: Eine geplante Einspeisung des Speichers ins öffentliche Netz ist uns im Kommentarfeld der Anfrage mitzuteilen.

Ihre Meinung zählt!

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