Elektroinstallationen
Die gefassten Beschlüsse des Landesinstallateurauschusses und die Grundsätze für die Zusammenarbeit (05/2020) sind die zentralen Bedingungen der Eintragung.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern in unseren regionalen Standorten. Wer für Sie zuständig ist, finden Sie über die blaue Ansprechpartner-Leiste.
Sie sind bereits bei einem Netzbetreiber in Deutschland eingetragen und haben von diesem einen Ausweis erhalten, der Sie berechtigt, gemäß § 13 NAV Elektrische Anlage, Arbeiten an Kundenanlagen durchzuführen? Nun möchten Sie im Netzgebiet der Netze BW Arbeiten an einer Kundenanlage durchführen?
Hierzu genügt es, wenn Sie sich mit einer Kopie des von "Ihrem Netzbetreiber" ausgestellten Ausweises bei uns registrieren lassen.
Ihren Ansprechpartner für die Registrierung ermitteln Sie, indem Sie in der blauen Ansprechpartner-Leiste auf dieser Seite die Postleitzahl der Ortschaft eingeben, in der Sie die Arbeiten durchführen wollen.
Bitte beachten Sie unsere Technischen Anschlussbedingungen sowie deren Formulare und Datenblätter.