Partner für Elektroinstallationen
Wie das funktioniert und welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie hier.
Ab sofort können Sie Ihre Eintragung bequem und einfach über das Kundenportal beantragen.
Nachdem Sie Ihren Antrag über den Self-Service im Kundenportal bei uns eingereicht haben, prüfen Sachbearbeiter*innen der Netze BW Ihre Angaben und Unterlagen. Anschließend erhalten Sie so schnell wie möglich eine Rückmeldung über die erfolgreiche Eintragung oder eine Information, welche Unterlagen nachzureichen sind.
Ins Installateurverzeichnis Elektro der Netze BW können sich alle Installateurbetriebe eintragen lassen, die die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) erfüllen. Das entsprechende Dokument dazu finden Sie hier.
Gemäß den Änderungen der Beschlüsse des Landes-Installateurausschusses (LIA), gültig seit dem 1.2.2024, ist eine Werkstattbesichtigung nicht mehr zwingend notwendig. Anstelle der Werkstattbesichtigung stimmen Sie der “Erklärung zu der erforderlichen Werkstattausrüstung” zu und bestätigen damit, dass Sie im Besitz der geforderten fachlichen und sachlichen Ausstattung sind.