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Installateurverzeichnis Elektro

Sie möchten ins Installateurverzeichnis Elektro der Netze BW eingetragen werden?

Wie das funktioniert und welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie hier.

Wie läuft die Eintragung ins Installateurverzeichnis Elektro der Netze BW ab?

Ab sofort können Sie Ihre Eintragung bequem und einfach über das Kundenportal beantragen.

1. Im Kundenportal registrieren

Damit Sie den Self-Service zur Eintragung ins Installateurverzeichnis nutzen können, müssen Sie sich zunächst im Kundenportal mit Angabe Ihrer E-Mail-Adresse registrieren.

2. Eintragung beantragen

Nachdem Sie sich erfolgreich im Kundenportal angemeldet haben, können Sie unter “Mein Profil” im “Installateurbereich” ganz einfach die Eintragung in das Installateurverzeichnis der Netze BW beantragen.

3. Als Installateur*in verifizieren

Sobald wir Ihre Angaben und Unterlagen geprüft haben, senden wir Ihnen und Ihren mit der Eintragung gemeldeten Fachkräften eine persönliche PIN zum einmaligen Verifizieren Ihrer Installateur-Accounts zu. Nach Eingabe der PIN im Kundenportal können Sie die Services für Installateur*innen bequem und einfach nutzen.

Welche Unterlagen werden für die Eintragung ins Installateurverzeichnis Elektro benötigt?

Haupteintragung

Sie haben Ihren Firmensitz im Netzgebiet der Netze BW und möchten sich in das Installateurverzeichnis Elektro eintragen lassen?

Für die Haupteintragung halten Sie bitte folgende Unterlagen digital bereit:

  • Gewerbeanmeldung / -anzeige (nach § 14 GewO)
  • Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte)

Für die Eintragung einer verantwortlichen Fachkraft bzw. mehrerer verantwortlichen Fachkräfte, die für Ihren Installateurbetrieb tätig sind, benötigen wir außerdem folgende Unterlagen:

  • Arbeitsvertrag / Angestelltennachweis
  • Qualifikationsnachweise

Gasteintragung

Ihr Firmensitz ist nicht in unserem Netzgebiet und Sie haben bereits eine Haupteintragung bei einem anderen Netzbetreiber?

Für die Gasteintragung halten Sie bitte folgende Unterlage digital bereit:

  • Installateurausweis Ihres Hauptnetzbetreibers mit Angabe aller verantwortlichen Fachkräfte

Sollte Ihr Hauptnetzbetreiber für Ihre Fachkräfte gesonderte Installateurausweise ausgestellt haben, so bitten wir auch diese im Kundenportal hochzuladen.

Jetzt die Eintragung ins Installateurverzeichnis Elektro beantragen

Häufig gestellte Fragen zur Eintragung ins Installateurverzeichnis Elektro

Wer prüft und genehmigt den Antrag für die Eintragung ins Installateurverzeichnis Elektro?

Nachdem Sie Ihren Antrag über den Self-Service im Kundenportal bei uns eingereicht haben, prüfen Sachbearbeiter*innen der Netze BW Ihre Angaben und Unterlagen. Anschließend erhalten Sie so schnell wie möglich eine Rückmeldung über die erfolgreiche Eintragung oder eine Information, welche Unterlagen nachzureichen sind.

Wer kann sich ins Installateurverzeichnis Elektro der Netze BW eintragen lassen?

Ins Installateurverzeichnis Elektro der Netze BW können sich alle Installateurbetriebe eintragen lassen, die die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) erfüllen. Das entsprechende Dokument dazu finden Sie hier.

Findet für die Eintragung ins Installateurverzeichnis Elektro eine Werkstattbesichtigung statt?

Gemäß den Änderungen der Beschlüsse des Landes-Installateurausschusses (LIA), gültig seit dem 1.2.2024, ist eine Werkstattbesichtigung nicht mehr zwingend notwendig. Anstelle der Werkstattbesichtigung stimmen Sie der “Erklärung zu der erforderlichen Werkstattausrüstung” zu und bestätigen damit, dass Sie im Besitz der geforderten fachlichen und sachlichen Ausstattung sind.

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