Partner
Dann sind Sie auf unserer Service-Seite richtig! Egal, ob Sie als Lieferant oder Messstellenbetreiber tätig sind, hier haben wir alles Wichtige übersichtlich für Sie zusammengestellt: Antworten auf häufig gestellte Fragen, unsere Online-Services und unsere Kontaktmöglichkeiten.
Diese FAQ-Sammlung gibt Ihnen Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen – vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
Ihr aktuelles Kontaktdatenblatt
Das Zertifikat für Ihre verwendete EDIFACT-Adresse
Bitte schließen Sie einen Lieferantenrahmenvertrag mit unserem Vertragsmanagement ab
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 21.12.2020, Az.: BK6-20-160, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) festgelegt.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 21.12.2020, Az.: BK6-20-160, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) festgelegt.
Gültig seit 01.10.2022
Die "EDI-Vereinbarung" legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.
Nach Ziffer 4.3. der Anlage 1 zur Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) ist das Verhältnis zwischen einem VNB und einem BKV bezüglich des Datenaustauschs und insbesondere hinsichtlich des Ausgleichs für fehlerhafte und in die Bilanzkreisabrechnung eingegangene Daten mittels einer Zuordnungsvereinbarung auszugestalten.
Auftrag zur Unterbrechung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und Stornierung dieser Anweisungen.
Die "EDI-Vereinbarung" legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.
Es kann verschiedene Ursachen für die Ablehnung geben. Bitte prüfen Sie, um welchen Ablehnungsgrund es sich in Ihrem Fall handelt und gehen Sie entsprechend unserer Anleitung weiter vor.
Mögliche Ablehnungen mit Transaktionsgründen, mögliche Fehler und Anleitung:
Wenn Netze BW Ihre Anmeldung mit der Begründung "A50 Ablehnung der Abmeldeanfrage" abgelehnt hat, ist die entsprechende Marktlokation zum Lieferbeginndatum noch einem anderen Lieferanten zugeordnet.
Wir haben diesem aktuellen Lieferanten eine Abmeldeanfrage zugesendet. Die Abmeldeanfrage wurde aber vom aktuellen Lieferanten abgelehnt. Deshalb mussten wir Ihre Lieferbeginnanfrage ablehnen.
Aus der Ablehnung können Sie entnehmen, um welchen aktuellen Stromlieferanten es sich handelt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an diesen Lieferanten.
Hier könnten folgende Fehler vorliegen:
Bei Netze BW liegt die Zuordnungsermächtigung für den von ihnen gemeldeten Zeitreihentyp noch nicht vor.
Bitte prüfen Sie, ob Sie bereits die Zuordnungsermächtigung für den gewünschten Zeitreihentyp an Netze BW versendet haben und ob Sie eine Bestätigung (positive CONTRL) erhalten haben.
Ansonsten senden Sie uns bitte die Zuordnungsermächtigung an die jeweilige E-Mail-Adresse für den elektronischen Datenaustausch (1:1 Marktkommunikation).
Sie haben sich als Stromlieferant bei Netze BW mit einem Bilanzkreis angemeldet, der uns nicht bekannt ist.
Bitte schicken Sie uns Ihr aktuelles Kontaktdatenblatt an nzm-strom@netze-bw.de.
Sie haben sich als Stromlieferant mit einem, für den Belieferungszeitraum nicht aktiven, Bilanzkreis bei Netze BW angemeldet.
Der Bilanzkreis muss in der Regelzone des jeweiligen Bilanzkreiskoordinators bekannt und auf dessen Homepage veröffentlicht sein.
Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Bilanzkreises. Sollte dieser nicht gültig sein bzw. nicht / noch nicht veröffentlicht sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Bilanzkreiskoordinator auf.
Wenn Sie eine Infomeldung ZG9, ZH0 oder ZH1 erhalten haben, heißt das, dass Ihre bestätigte Anmeldung für eine zukünftige Belieferung aufgehoben wurde.
Sie haben dazu von Netze BW folgende Infomeldung erhalten:
ZG9 "Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung wegen Auszug des Kunden"
Durch den Auszug des Kunden wurden alle Zuordnungen nach dem Auszugsdatum aufgelöst.
ZH1 "Aufhebung der zukünftigen Zuordnung wegen Stilllegung"
Durch die Stilllegung der Anlage wurden alle Zuordnungen nach dem Stilllegungsdatum aufgelöst.
ZH0 "Aufhebung der zukünftigen Zuordnung wegen Anmeldung zu einem früheren Termin"
Ein anderer Lieferant hat sich zu einem früheren Zeitpunkt angemeldet und deshalb wurde Ihre Zuordnung aufgehoben.
Mit der Infomeldung haben wir Ihnen auch den beteiligten Marktpartner mitgeteilt – bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an ihn oder Ihren Kunden.
Wenn Sie Stammdaten ändern möchten, dann senden Sie uns diese bitte über den Stammdatenänderungsprozess per EDIFACT-Datenformat in UTILMD zu.
Berechtigte Änderungsmitteilungen wie z.B. Prognose können Sie grundsätzlich an uns senden per EDIFACT-Datenformat in UTILMD. Netze BW überprüft die Änderungsmeldungen auf Inhalt, Datenhoheit und Fristen.
Ob Netze BW Ihre gewünschte Änderung übernommen hat, sehen Sie in unserer Antwort auf Ihre Stammdatenänderung.
Eine Geschäftsdatenanfrage auf Stammdaten können Sie gerne über den Geschäftsdatenanfrage-Prozess im EDIFACT-Format ORDERS "Anfrage zur Übermittlung von Stammdaten" im Initial- bzw. Folgeprozess anfragen. Sie erhalten die Stammdaten von uns in Form einer UTILMD-Nachricht.
Bitte senden Sie uns keine E-Mails zu, wenn Sie Stammdaten benötigen. Anfragen per E-Mail können wir nicht bearbeiten.
In folgenden Fällen nimmt Netze BW keine Rückabwicklung vor:
Grundsätzlich haben Sie als Stromlieferant die Möglichkeit bis zu 6 Wochen rückwirkend eine An- bzw. Abmeldung an Netze BW zu senden.
Als Netze BW haben wir neben der Rolle als Netzbetreiber auch die Marktpartnerrolle „Grundzuständiger Messstellenbetreiber“. In dieser Rolle legen wir die Ablesetermine fest.
Um die hier anfallende Messstellengebühr bei der Ablesung gering zu halten, können wir diese Termine leider nicht auf Wunsch eines Lieferanten anpassen.
Seit dem 01. Januar 2020 fällt der Kommunalrabatt auf der Netznutzungsrechnung weg.
Der Grund hierfür ist einfach: Der Rabatt wird direkt mit den Kommunen verrechnet und Netze BW zahlt den Kommunalrabatt direkt an die Kommunen aus. Eine Verrechnung mit dem Stromlieferanten findet nicht mehr statt.
Mit Inkrafttreten der BNetzA-Festlegung, gültig ab 1.12.2019, werden von Netze BW keine Zuordnungslisten für die Sparte Strom versendet.
Verbindliche Grundlage für die Zuordnung von Marktlokationen zu Lieferanten und zu Bilanzkreisen sind deshalb allein die ausgetauschten Einzelmeldungen.
Außerdem tritt ab dem 01.12.2019 die Stammdatensynchronisation in Kraft, die zum Abgleich der Datenbestände zwischen den Marktpartnern genutzt werden kann. Sollten Differenzen im Datenbestand entstehen, dann bereinigen Sie diese bitte über den Stammdatenänderungsprozess.
Wenn Sie keine Messdaten von uns erhalten haben, warten Sie bitte bis zum GPKE-Fristende von 28 Tagen ab und prüfen Sie danach Ihren MSCONS-Eingang.
Wenn Sie von uns nach spätestens 28 Tagen immer noch keine Messdaten erhalten haben, dann geben Sie eine Geschäftsdatenanfrage via ORDERS in Auftrag. Eine bei Netze BW eingehende Geschäftsdatenanfrage wird automatisiert bearbeitet und eine vorhandene MSCONS versendet.
Bitte beachten Sie: Eine Geschäftsdatenanfrage dient lediglich der Anfrage zur Übermittlung bereits erfasster Daten.
Bei einem Gerätewechsel von einer konventionellen Messeinrichtung auf eine moderne Messeinrichtung erhalten Sie als Stromlieferant die Zählerstände wie folgt:
Prüfen Sie bitte, wer als Messstellenbetreiber auf der Marktlokation eingetragen ist.
Dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Messstellenbetreiber.
Wenn Netze BW als Messstellenbetreiber eingetragen ist, dann finden Sie hier unsere Kontaktdaten:
Gültig seit 01.10.2022
Bitte beachten Sie, dass Sie Zwischenablesungen von Messwerten außerhalb des vereinbarten Ableseturnus für eigene Zwecke (z. B. Zwischenabrechnung des Endkunden bei einer Preisänderung des Lieferanten) direkt beim Endkunden erheben können.
Netze BW als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist nicht verpflichtet, einen plausiblen Zählerstand auf Wunsch vom Lieferanten mit einer Kontrollablesung zu hinterfragen.
Bitte beachten Sie: Netze BW als grundzuständiger Messstellenbetreiber erteilt nur mit einer schriftlichen Kundenvollmacht Auskunft über Zählerstände außerhalb des aktuellen Belieferungszeitraums.
Diese muss uns in Papierform oder per PDF mit Unterschrift des Kunden vorliegen.
Wenn Sie Netze BW Messwerte gesendet haben, dann werden diese Messwerte bei uns automatisiert weiterverarbeitet.
Bitte beachten Sie: Verwenden Sie das EDIFACT-Format MSCONS. Andere Formate werden von Netze BW nicht verarbeitet und nicht beantwortet.
Bitte senden Sie Ihre MSCONS an unser Marktkommunikations-Postfach strom-netze-bw@da.edi-mako.de.
Ihre übermittelten Zähldaten, die per MSCONS an den grundzuständigen Messstellenbetreiber Netze BW GmbH versendet worden sind, werden auf Plausibilität überprüft und abhängig vom Ergebnis übernommen oder verworfen.
Für übernommene und korrigierte Zählerstände erhalten Sie eine Storno MSCONS und eine Korrektur-MSCONS. Bei einer Verwerfung erfolgt keine Rückmeldung an den Lieferanten.
Hier finden Sie das aktuelle Preisblatt der Netze BW für die Sparte Strom mit den Preisen für die Netznutzung der Netz- und Umspannebenen, Preise für den Messstellenbetrieb, allgemeine Informationen zu den Netzentgelten und weiteren Netzdienstleistungen.
Die Netze BW wendet für die Umsetzung der Umsatzsteuersenkung das Stichtagsverfahren an.
Was bedeutet dies genau?
Der Rechnungsbeginn ist dabei nicht entscheidend, sondern immer nur das Enddatum des Abrechnungszeitraums.
Hintergrund: Aufgrund des Konjunkturpaketes der Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde die Umsatz-/Mehrwertsteuer im Zeitraum 01.07.2020 - 31.12.2020 von 19% auf 16% gesenkt.
Bitte prüfen Sie, ob der Anschlussnutzer eine Vereinbarung zur Abrechnung nach individuellem Netzentgelt gem. §19 Abs.2 StromNEV Satz 1 (atypische Netznutzung) abgeschlossen hat.
Wenn ja, dann resultieren die Differenzen eventuell richtigerweise aus dem ausgewiesenen Hochlastzeit-Fenster.
Bitte prüfen Sie, ob ggf. ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber auf der Marktlokation eingetragen ist.
Wenn ja, dann empfehlen wir Ihnen, fehlende oder unvollständige Lastgänge beim wettbewerblichen Messstellenbetreiber anzufordern oder zu reklamieren.
Ist auf der Marktlokation die Netze BW als grundzuständiger Messstellenbetreiber hinterlegt und Ihnen liegen abweichende Lastgänge vor, stellen wir Ihnen gerne die Lastgänge zur Verfügung. Bitte fordern Sie diese bei der Netze BW im EDIFACT-Format ORDERS an.
Sie haben eine Verbrauchskorrektur erhalten, weil die Prüfung der Messeinrichtung durch unseren Zählerdienst ergeben hat, dass die Messung nicht einwandfrei war.
Aufgrund Ziffer 5, Absatz 7 des Lieferantenrahmenvertrages zur Netznutzung sowie zur Belieferung von Kunden im Netz des Verteilnetzbetreibers mit elektrischer Energie der Netze BW ergibt sich hierfür folgende Regelung:
„… Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung, ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und vom Messstellenbetreiber dem Lieferanten mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen. …“
Zur Korrektur der fehlerhaften Messung haben wir, auf Basis der zitierten Vereinbarung, eine Verbrauchskorrektur erstellt und bitten Sie, diese in der Kundenabrechnung mit aufzuführen.
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
Ihr aktuelles Kontaktdatenblatt
Das Zertifikat für Ihre verwendete EDIFACT-Adresse
Bitte schließen Sie einen Lieferantenrahmenvertrag mit unserem Vertragsmanagement ab. Dies geht schnell und einfach über unseren Online-Service.
Ihren Lieferantenrahmenvertrag können Sie schnell und einfach über unseren Online-Service mit unserem Vertragsmanagement abschließen.
Das Kontaktdatenblatt Gas der Netze BW finden Sie hier:
Es kann verschiedene Gründe für eine Ablehnung geben. Bitte prüfen Sie, um welchen Ablehnungsgrund es sich in Ihrem Fall handelt und gehen Sie entsprechend unserer Anleitung weiter vor.
Hier mögliche Ablehnungen mit Transaktionsgründen, mögliche Fehler und Anleitung:
Wenn Netze BW Ihre Anmeldung mit der Begründung "Z35 Ablehnung der Abmeldeanfrage" abgelehnt hat, ist die entsprechende Marktlokation zum Lieferbeginndatum noch einem anderen Lieferanten zugeordnet.
Wir haben diesem aktuellen Lieferanten eine Abmeldeanfrage zugesendet. Die Abmeldeanfrage wurde aber vom aktuellen Lieferanten abgelehnt. Deshalb mussten wir Ihre Anfrage ablehnen.
Aus der Ablehnung können Sie entnehmen, um welchen aktuellen Gaslieferanten es sich handelt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an diesen Lieferanten.
Hier könnten folgende Fehler vorliegen:
Sie haben sich als Gaslieferant bei Netze BW mit einem Bilanzkreis angemeldet, der uns nicht bekannt ist.
Bitte schicken Sie uns Ihr aktuelles Kontaktdatenblatt an nzm-gas@netze-bw.de.
Sie haben sich mit einem für den Belieferungszeitraum nicht aktiven Bilanzkreis bei Netze BW angemeldet. Der Bilanzkreis muss im Marktgebiet des jeweiligen Bilanzkreiskoordinators bekannt und auf dessen Homepage veröffentlicht sein. Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Bilanzkreises und schicken Sie uns Ihr aktuelles Kontaktdatenblatt an nzm-gas@netze-bw.de.
Wenn Sie eine Infomeldung ZG9, ZH0 oder ZH1 erhalten haben heißt das, dass Ihre bestätigte Anmeldung für eine zukünftige Belieferung aufgehoben wurde.
Sie haben dazu von Netze BW folgende Infomeldung erhalten:
ZG9 "Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung wegen Auszug des Kunden"
Durch den Auszug des Kunden, wurden alle Zuordnungen nach dem Auszugsdatum aufgelöst.
ZH1 "Aufhebung der zukünftigen Zuordnung wegen Stilllegung"
Durch die Stilllegung der Anlage wurden alle Zuordnungen nach dem Stilllegungsdatum aufgelöst.
ZH0 "Aufhebung der zukünftigen Zuordnung wegen Anmeldung zu einem früheren Termin"
Ein anderer Lieferant hat zu einem früheren Zeitpunkt angemeldet. Somit wurde Ihre Zuordnung aufgehoben.
Mit der Infomeldung haben wir Ihnen auch den beteiligten Marktpartner mitgeteilt – bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an ihn oder Ihren Kunden.
Wenn Sie Stammdaten ändern möchten, dann senden Sie uns diese bitte über den Stammdatenänderungsprozess per EDIFACT-Datenformat in UTILMD zu.
Berechtigte Änderungsmeldungen wie z.B. Kundenwert können Sie grundsätzlich an uns senden per EDIFACT-Datenformat in UTILMD. Netze BW überprüft die Änderungsmeldung auf Inhalt, Datenhoheit und Fristen.
Ob Netze BW Ihre gewünschten Änderungen übernommen hat, sehen Sie in unserer Antwort auf Ihre Stammdatenänderung.
Eine Geschäftsdatenanfrage auf Stammdaten, können Sie gerne über den Geschäftsdatenanfrage-Prozess im EDIFACT-Format ORDERS "Anfrage zur Übermittlung von Stammdaten" im Initial- bzw. Folgeprozess anfragen. Sie erhalten die Stammdaten von uns in Form einer UTILMD-Nachricht.
Bitte senden Sie uns keine E-Mails zu, wenn Sie Stammdaten benötigen. Anfragen per E-Mail können wir nicht bearbeiten.
In folgenden Fällen nimmt Netze BW keine Rückabwicklung vor:
Grundsätzlich haben Sie als Gaslieferant die Möglichkeit bis zu 6 Wochen rückwirkend eine An- bzw. Abmeldung an Netze BW zu senden.
Als Netze BW haben wir neben der Rolle als Netzbetreiber auch die Marktpartnerrolle „grundzuständiger Messstellenbetreiber“. In dieser Rolle legen wir die Ablesetermine fest.
Um die hier anfallende Messstellengebühr bei der Ablesung gering zu halten, können wir diese Termine leider nicht auf Wunsch eines Lieferanten anpassen.
Seit dem 01. Januar 2020 fällt der Kommunalrabatt auf der Netznutzungsrechnung weg.
Der Grund hierfür ist einfach: Der Rabatt wird direkt mit den Kommunen verrechnet und Netze BW zahlt den Kommunalrabatt direkt an die Kommunen aus. Eine Verrechnung mit dem Gaslieferanten findet nicht mehr statt.
Wenn Sie keine Messdaten von uns erhalten haben, warten Sie bitte bis zum GeLi Gas-Fristende von 28 Tagen ab und prüfen Sie danach Ihren MSCONS-Eingang.
Wenn Sie von uns nach spätestens 28 Tagen immer noch keine Messdaten erhalten haben, dann geben Sie eine Geschäftsdatenanfrage via ORDERS in Auftrag. Eine bei Netze BW eingehende Geschäftsdatenanfrage wird automatisiert bearbeitet und eine vorhandene MSCONS versendet.
Bitte beachten Sie: Eine Geschäftsdatenanfrage dient lediglich der Anfrage zur Übermittlung bereits erfasster Daten.
Grundsätzlich erhalten Sie vom Netzbetreiber immer eine Rückmeldung auf Ihre Anforderung eines Korrekturwunsches. Für übernommene und korrigierte Zählerstände erhalten Sie immer eine Storno MSCONS und eine Korrektur MSCONS als Bestätigung.
Wenn Sie keine Rückmeldung erhalten haben, könnte folgender Sachverhalt vorliegen: Die Geli Gas verpflichtet Marktpartner, EDIFACT-Formate für den Datenaustausch zu verwenden.
Zähldaten müssen deshalb per MSCONS an Netze BW übermittelt werden. Erhalten wir ein anderes Format zur Zählerstandsmitteilung, wird dieses von uns nicht bearbeitet und beantwortet.
Wenn Sie eine Korrektur des wahren Wertes bei Netze BW anfordern wollen, dann senden Sie Zählerstände bitte im EDIFACT-Format MSCONS an die 1:1 Kommunikationsadresse.
Bitte geben Sie in der MSCONS die Statuszusatzinformation (STS-Segment) ZA4 mit an. Die Zählerstände werden auf Plausibilität geprüft und abhängig vom Ergebnis übernommen oder verworfen.
Für übernommene und korrigierte Zählerstände erhalten Sie eine Storno MSCONS und eine Korrektur MSCONS als Bestätigung.
Senden Sie uns gerne eine E-Mail an folgende Adresse: edm.gas@netze-bw.de.
Bitte geben Sie im Betreff unbedingt folgende Identifikationsmerkmale an: Marktlokations-ID, Messlokations-ID, Ablesedatum, Name Marktpartner.
Hier finden Sie das aktuelle Preisblatt der Netze BW für die Sparte Gas.
Mit unserem Netze BW Entgeltrechner können Sie als Gaslieferant das individuelle Netzentgelt Ihres Kunden berechnen.
Gültig ab 01.01.2022
Gültig ab 01.01.2021
Gültig ab 01.01.2022
Gültig ab 01.01.2021
Unser Preisblattarchiv für die Sparte Gas finden Sie hier.
Das Arbeitsentgelt auf der Rechnung der Netze BW kann abweichen, wenn die Netznutzung unterjährig endet oder beginnt.
Konkret bedeutet das, dass in der Rechnung des letzten Abrechnungsmonats im Abrechnungszeitraum die Zonen des Arbeitsentgeltes temperaturabhängig über das Gradtagszahlenverfahren auf den unterjährig endenden oder beginnenden Abrechnungszeitraum abgegrenzt werden.
Gleichzeitig werden die kumulierten Arbeitswerte im Abrechnungszeitraum auf Basis der abgegrenzten Zonen bewertet.
Hier finden Sie auch die dazu entsprechende Ergänzung der Geschäftsbedingungen:
Die Brennwerte finden Sie hier.
Für die Leistungsberechnung einer unterjährigen Schlussrechnung durch Netze BW wird für die Ermittlung des Leistungsentgeltes die Maximalleistung der letzten zwölf Monate vor Ende der Belieferung zugrunde gelegt.
Hier finden sie auch die entsprechenden ergänzenden Geschäftsbedingungen:
Die Netze BW wendet für die Umsetzung der Umsatzsteuersenkung das Stichtagsverfahren an.
Was bedeutet dies genau?
Der Rechnungsbeginn ist dabei nicht entscheidend, sondern immer nur das Enddatum des Abrechnungszeitraums.
Hintergrund: Aufgrund des Konjunkturpaketes der Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde die Umsatz-/Mehrwertsteuer im Zeitraum 01.07.2020 - 31.12.2020 von 19% auf 16% gesenkt.
Hier finden Sie als Messstellenbetreiber für Strom die notwendigen Unterlagen:
Hier finden Sie das Kontaktdatenblatt der Netze BW für die Sparte Strom:
Gültig seit 01.10.2022
Hier finden Sie das Zertifikat Strom der Netze BW:
Hier finden Sie als Messstellenbetreiber für Gas die notwendigen Unterlagen:
Hier finden Sie das Kontaktdatenblatt Gas der Netze BW:
Hier finden Sie als Messstellenbetreiber für Gas das Zertifikat der Netze BW: