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Service-Seite für unsere Marktpartner
Dann sind Sie auf unserer Service-Seite richtig! Egal, ob Sie als Lieferant oder Messstellenbetreiber tätig sind, hier haben wir alles Wichtige übersichtlich für Sie zusammengestellt: Antworten auf häufig gestellte Fragen, unsere Online-Services und unsere Kontaktmöglichkeiten.
Hinweis für unsere Marktpartner:
Bitte beachten Sie, dass die Marktkommunikation nur noch per AS4 zulässig ist.
Sie fragen — wir antworten
Diese FAQ-Sammlung gibt Ihnen Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen – vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
Ihr aktuelles Kontaktdatenblatt
Das Zertifikat für Ihre verwendete EDIFACT-Adresse
Bitte schließen Sie einen Lieferantenrahmenvertrag mit unserem Vertragsmanagement ab
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Lieferantenrahmenvertrag (Standard)
(PDF)
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 21.12.2020, Az.: BK6-20-160, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) festgelegt.
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Lieferantenrahmenvertrag (Standard)
(PDF)
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 21.12.2020, Az.: BK6-20-160, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) festgelegt.
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Kontaktdatenblatt Netzbetreiber (Strom)
(XLS)
Gültig seit 01.10.2022
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Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) - Strom
(PDF)
Die "EDI-Vereinbarung" legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.
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Zuordnungsvereinbarung
(PDF)
Nach Ziffer 4.3. der Anlage 1 zur Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) ist das Verhältnis zwischen einem VNB und einem BKV bezüglich des Datenaustauschs und insbesondere hinsichtlich des Ausgleichs für fehlerhafte und in die Bilanzkreisabrechnung eingegangene Daten mittels einer Zuordnungsvereinbarung auszugestalten.
- Anlage 1 zur Zuordnungsvereinbarung (PDF)
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Auftrag zur Sperrung oder Entsperrung
(XLS)
Auftrag zur Unterbrechung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und Stornierung dieser Anweisungen.
- Messstellenrahmenvertrag Strom Lieferant (gültig ab 01.12.2017) (PDF)
- Rahmenvereinbarung Messstellenbetrieb Strom Lieferant (PDF)
- Formblatt nach § 54 MsbG (PDF)
- Kontaktdatenblatt grundzuständiger Messstellenbetreiber (XLS)
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Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) - Strom
(PDF)
Die "EDI-Vereinbarung" legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.
Seit dem 6. Juni 2025 erfolgt die Ermittlung der MaLo-ID (Marktlokation-ID) über eine API im Rahmen eines neuen Prozesses in der GPKE. Die API ermöglicht eine automatisierte und effiziente Abfrage der MaLo-ID, wodurch manuelle Anfragen überflüssig werden.
Bitte senden Sie keine E-Mail-Anfragen zur Marktlokation, da diese nicht manuell bearbeitet werden können. Nutzen Sie stattdessen den vorgegebenen API-Prozess, um Ihr Anliegen schnell und effizient zu klären.
Ihre Anfrage wurde abgelehnt, da mit den von Ihnen übermittelten Daten keine eindeutige Marktlokation identifiziert werden konnte. Wir bitten Sie, Ihre Daten zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Der Prozess kann mit den neuen, aktualisierten Daten erneut gestartet werden.
Wenn Netze BW Ihre Anmeldung mit der Begründung "A50 Ablehnung der Abmeldeanfrage" abgelehnt hat, ist die entsprechende Marktlokation zum Lieferbeginndatum noch einem anderen Lieferanten zugeordnet.
Wir haben diesem aktuellen Lieferanten eine Abmeldeanfrage zugesendet. Die Abmeldeanfrage wurde aber vom aktuellen Lieferanten abgelehnt. Deshalb mussten wir Ihre Lieferbeginnanfrage ablehnen.
Aus der Ablehnung können Sie entnehmen, um welchen aktuellen Stromlieferanten es sich handelt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an diesen Lieferanten.
Wenn Sie eine Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung mit Prüfidentifikator 55038 von uns erhalten haben, heißt das, dass Ihre bestätigte Anmeldung für eine zukünftige Belieferung aufgehoben wurde.
Sie haben dazu von Netze BW folgende Infomeldung erhalten:
ZG9 "Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung wegen Auszug des Kunden"
Durch den Auszug des Kunden wurden alle Zuordnungen nach dem Auszugsdatum aufgelöst.ZH1 "Aufhebung der zukünftigen Zuordnung wegen Stilllegung"
Durch die Stilllegung der Anlage wurden alle Zuordnungen nach dem Stilllegungsdatum aufgelöst.ZH0 "Aufhebung der zukünftigen Zuordnung wegen Anmeldung zu einem früheren Termin"
Ein anderer Lieferant hat sich zu einem früheren Zeitpunkt angemeldet und deshalb wurde Ihre Zuordnung aufgehoben.
Mit der Aufhebungsmeldung haben wir Ihnen auch den beteiligten Marktpartner mitgeteilt – bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an ihn oder Ihren Kunden.
Wenn Sie verantwortlich sind und Stammdaten ändern möchten, dann senden Sie uns diese bitte über den Stammdatenänderungsprozess per EDIFACT-Datenformat in UTILMD zu.
Die Änderungsmeldungen werden von uns auf Inhalt, Datenhoheit und Fristen überprüft. Berechtigte Änderungsmitteilungen werden dann automatisiert übernommen und bestätigt.
Eine Geschäftsdatenanfrage auf Stammdaten können Sie gerne über den Geschäftsdatenanfrage-Prozess im EDIFACT-Format ORDERS "Anfrage zur Übermittlung von Stammdaten" im Initial- bzw. Folgeprozess anfragen. Sie erhalten die Stammdaten von uns in Form einer UTILMD-Nachricht.
Bitte senden Sie uns keine E-Mails zu, wenn Sie Stammdaten benötigen. Anfragen per E-Mail können wir nicht bearbeiten.
In folgenden Fällen nimmt Netze BW keine Rückabwicklung vor:
- Wenn Sie uns als Stromlieferant eine Anmeldung mit einer falschen Zählernummer senden.
- Wenn Ihr Kunde dem Liefervertrag widerspricht.
- Wenn Sie als Stromlieferant einen falschen Kunden an- oder abmelden.
- Wenn aufgrund einer falschen Anmeldung durch Sie oder eines anderen Lieferanten der bisherige Kunde abgemeldet wird.
Grundsätzlich haben Sie als Stromlieferant die Möglichkeit bis zu 6 Wochen rückwirkend eine An- bzw. Abmeldung an Netze BW zu senden.
Als Netze BW haben wir neben der Rolle als Netzbetreiber auch die Marktpartnerrolle „Grundzuständiger Messstellenbetreiber“. In dieser Rolle legen wir die Ablesetermine fest.
Um die hier anfallende Messstellengebühr bei der Ablesung gering zu halten, können wir diese Termine leider nicht auf Wunsch eines Lieferanten anpassen.
Seit dem 01. Januar 2020 fällt der Kommunalrabatt auf der Netznutzungsrechnung weg.
Der Grund hierfür ist einfach: Der Rabatt wird direkt mit den Kommunen verrechnet und Netze BW zahlt den Kommunalrabatt direkt an die Kommunen aus. Eine Verrechnung mit dem Stromlieferanten findet nicht mehr statt.
Wenn Sie keine Messdaten von uns erhalten haben, warten Sie bitte bis zum GPKE-Fristende von 28 Tagen ab und prüfen Sie danach Ihren MSCONS-Eingang.
Wenn Sie von uns nach spätestens 28 Tagen immer noch keine Messdaten erhalten haben, dann geben Sie eine Geschäftsdatenanfrage via ORDERS in Auftrag. Eine bei Netze BW eingehende Geschäftsdatenanfrage wird automatisiert bearbeitet und eine vorhandene MSCONS versendet.
Bitte beachten Sie: Eine Geschäftsdatenanfrage dient lediglich der Anfrage zur Übermittlung bereits erfasster Daten.
Bei einem Gerätewechsel von einer konventionellen Messeinrichtung auf eine moderne Messeinrichtung erhalten Sie als Stromlieferant die Zählerstände wie folgt:
- Zuerst wird der Gerätewechsel vor Ort vollzogen.
- Danach erhalten Sie von uns eine Stammdatenänderung im Datenformat UTILMD mit allen relevanten Inhalten.
- Parallel dazu wird dem Geräteeinbau ein MSB-Vertrag aufgebaut und das Angebot im Datenformat QUOTES ausgelöst. Bitte antworten Sie darauf innerhalb von 8 Tagen.
- Sobald Sie geantwortet haben erhalten Sie die Zählerstände im Nachrichtenformat MSCONS. Bitte beachten Sie die Frist von 28 Tagen.
Prüfen Sie bitte, wer als Messstellenbetreiber auf der Marktlokation eingetragen ist.
Dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Messstellenbetreiber.
Wenn Netze BW als Messstellenbetreiber eingetragen ist, dann finden Sie hier unsere Kontaktdaten:
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Kontaktdatenblatt Netzbetreiber (Strom)
(XLS)
Gültig seit 01.10.2022
Bitte beachten Sie, dass Sie Zwischenablesungen von Messwerten außerhalb des vereinbarten Ableseturnus für eigene Zwecke (z. B. Zwischenabrechnung des Endkunden bei einer Preisänderung des Lieferanten) direkt beim Endkunden erheben können.
Netze BW als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist nicht verpflichtet, einen plausiblen Zählerstand auf Wunsch vom Lieferanten mit einer Kontrollablesung zu hinterfragen.
Bitte beachten Sie: Netze BW als grundzuständiger Messstellenbetreiber erteilt nur mit einer schriftlichen Kundenvollmacht Auskunft über Zählerstände außerhalb des aktuellen Belieferungszeitraums.
Diese muss uns in Papierform oder per PDF mit Unterschrift des Kunden vorliegen.
Wenn Sie Netze BW Messwerte gesendet haben, dann werden diese Messwerte bei uns automatisiert weiterverarbeitet.
Bitte beachten Sie: Verwenden Sie das EDIFACT-Format MSCONS. Andere Formate werden von Netze BW nicht verarbeitet und nicht beantwortet.
Bitte senden Sie Ihre MSCONS an unser Marktkommunikations-Postfach strom-netze-bw@da.edi-mako.de.
Ihre übermittelten Zähldaten, die per MSCONS an den grundzuständigen Messstellenbetreiber Netze BW GmbH versendet worden sind, werden auf Plausibilität überprüft und abhängig vom Ergebnis übernommen oder verworfen.
Für übernommene und korrigierte Zählerstände erhalten Sie eine Storno MSCONS und eine Korrektur-MSCONS. Bei einer Verwerfung erfolgt keine Rückmeldung an den Lieferanten.
Hier finden Sie das aktuelle Preisblatt der Netze BW für die Sparte Strom mit den Preisen für die Netznutzung der Netz- und Umspannebenen, Preise für den Messstellenbetrieb, allgemeine Informationen zu den Netzentgelten und weiteren Netzdienstleistungen.
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Netzentgelte Strom 2025
(PDF)
Gültig ab 01.01.2025
Die Netze BW wendet für die Umsetzung der Umsatzsteuersenkung das Stichtagsverfahren an.
Was bedeutet dies genau?
- Wenn das Abrechnungsende innerhalb des Zeitraums 01.07.2020-31.12.2020 liegt, wird der komplette Rechnungszeitraum mit 16% besteuert.
- Wenn das Abrechnungsende außerhalb des Zeitraums 01.07.2020-31.12.2020 liegt (davor oder auch danach), wird der komplette Rechnungszeitraum mit 19% besteuert.
Der Rechnungsbeginn ist dabei nicht entscheidend, sondern immer nur das Enddatum des Abrechnungszeitraums.
Hintergrund: Aufgrund des Konjunkturpaketes der Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde die Umsatz-/Mehrwertsteuer im Zeitraum 01.07.2020 - 31.12.2020 von 19% auf 16% gesenkt.
Bitte prüfen Sie, ob der Anschlussnutzer eine Vereinbarung zur Abrechnung nach individuellem Netzentgelt gem. §19 Abs.2 StromNEV Satz 1 (atypische Netznutzung) abgeschlossen hat.
Wenn ja, dann resultieren die Differenzen eventuell richtigerweise aus dem ausgewiesenen Hochlastzeit-Fenster.
Bitte prüfen Sie, ob ggf. ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber auf der Marktlokation eingetragen ist.
Wenn ja, dann empfehlen wir Ihnen, fehlende oder unvollständige Lastgänge beim wettbewerblichen Messstellenbetreiber anzufordern oder zu reklamieren.
Ist auf der Marktlokation die Netze BW als grundzuständiger Messstellenbetreiber hinterlegt und Ihnen liegen abweichende Lastgänge vor, stellen wir Ihnen gerne die Lastgänge zur Verfügung. Bitte fordern Sie diese bei der Netze BW im EDIFACT-Format ORDERS an.
Sie haben eine Verbrauchskorrektur erhalten, weil die Prüfung der Messeinrichtung durch unseren Zählerdienst ergeben hat, dass die Messung nicht einwandfrei war.
Aufgrund Ziffer 5, Absatz 7 des Lieferantenrahmenvertrages zur Netznutzung sowie zur Belieferung von Kunden im Netz des Verteilnetzbetreibers mit elektrischer Energie der Netze BW ergibt sich hierfür folgende Regelung:
„… Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung, ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und vom Messstellenbetreiber dem Lieferanten mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen. …“
Zur Korrektur der fehlerhaften Messung haben wir, auf Basis der zitierten Vereinbarung, eine Verbrauchskorrektur erstellt und bitten Sie, diese in der Kundenabrechnung mit aufzuführen.
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
Ihr aktuelles Kontaktdatenblatt
Das Zertifikat für Ihre verwendete EDIFACT-Adresse
Bitte schließen Sie einen Lieferantenrahmenvertrag mit unserem Vertragsmanagement ab. Dies geht schnell und einfach über unseren Online-Service.
Ihren Lieferantenrahmenvertrag können Sie schnell und einfach über unseren Online-Service mit unserem Vertragsmanagement abschließen.
Das Kontaktdatenblatt Gas der Netze BW finden Sie hier:
Es kann verschiedene Gründe für eine Ablehnung geben. Bitte prüfen Sie, um welchen Ablehnungsgrund es sich in Ihrem Fall handelt und gehen Sie entsprechend unserer Anleitung weiter vor.
Hier mögliche Ablehnungen mit Transaktionsgründen, mögliche Fehler und Anleitung:
- Ablehnung: A17 „Mehrfachidentifizierung"
Hintergrund: Wir haben mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen mehr als eine Markt- oder Messlokation oder Tranche ermitteln können.
Weiteres Vorgehen: Bitte prüfen Sie Ihre Kundendaten und schicken Sie uns dann eine neue Anmeldung zu.
- Ablehnung: A03 „Keine Identifizierung"
Hintergrund: Wir haben mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen keine Markt- oder Messlokation oder Tranche ermitteln können.
Weiteres Vorgehen: Bitte prüfen Sie Ihre Kundendaten und schicken Sie uns dann eine neue Anmeldung zu.
- Ablehnung: A04 „Marktlokation befindet sich zum Eingangsdatum der Meldung nicht mehr im Netzgebiet des NB"
Hintergrund: Die Netze BW ist zum Eingangsdatum Ihrer Anmeldung nicht mehr Netzbetreiber dieser Marktlokation. Hier hat ein Netzbetreiberwechsel stattgefunden und in der Antwort ist die Marktpartner-ID des aktuellen Netzbetreibers hinterlegt.
Weiteres Vorgehen: Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an den aktuellen, zuständigen Netzbetreiber.
Wenn Netze BW Ihre Anmeldung mit der Begründung "Z35 Ablehnung der Abmeldeanfrage" abgelehnt hat, ist die entsprechende Marktlokation zum Lieferbeginndatum noch einem anderen Lieferanten zugeordnet.
Wir haben diesem aktuellen Lieferanten eine Abmeldeanfrage zugesendet. Die Abmeldeanfrage wurde aber vom aktuellen Lieferanten abgelehnt. Deshalb mussten wir Ihre Anfrage ablehnen.
Aus der Ablehnung können Sie entnehmen, um welchen aktuellen Gaslieferanten es sich handelt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an diesen Lieferanten.
Hier könnten folgende Fehler vorliegen:
Sie haben sich als Gaslieferant bei Netze BW mit einem Bilanzkreis angemeldet, der uns nicht bekannt ist.
Bitte schicken Sie uns Ihr aktuelles Kontaktdatenblatt an nzm-gas@netze-bw.de.Sie haben sich mit einem für den Belieferungszeitraum nicht aktiven Bilanzkreis bei Netze BW angemeldet. Der Bilanzkreis muss im Marktgebiet des jeweiligen Bilanzkreiskoordinators bekannt und auf dessen Homepage veröffentlicht sein. Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Bilanzkreises und schicken Sie uns Ihr aktuelles Kontaktdatenblatt an nzm-gas@netze-bw.de.
Wenn Sie eine Infomeldung ZG9, ZH0 oder ZH1 erhalten haben heißt das, dass Ihre bestätigte Anmeldung für eine zukünftige Belieferung aufgehoben wurde.
Sie haben dazu von Netze BW folgende Infomeldung erhalten:
ZG9 "Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung wegen Auszug des Kunden"
Durch den Auszug des Kunden, wurden alle Zuordnungen nach dem Auszugsdatum aufgelöst.ZH1 "Aufhebung der zukünftigen Zuordnung wegen Stilllegung"
Durch die Stilllegung der Anlage wurden alle Zuordnungen nach dem Stilllegungsdatum aufgelöst.ZH0 "Aufhebung der zukünftigen Zuordnung wegen Anmeldung zu einem früheren Termin"
Ein anderer Lieferant hat zu einem früheren Zeitpunkt angemeldet. Somit wurde Ihre Zuordnung aufgehoben.
Mit der Infomeldung haben wir Ihnen auch den beteiligten Marktpartner mitgeteilt – bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an ihn oder Ihren Kunden.
Wenn Sie Stammdaten ändern möchten, dann senden Sie uns diese bitte über den Stammdatenänderungsprozess per EDIFACT-Datenformat in UTILMD zu.
Berechtigte Änderungsmeldungen wie z.B. Kundenwert können Sie grundsätzlich an uns senden per EDIFACT-Datenformat in UTILMD. Netze BW überprüft die Änderungsmeldung auf Inhalt, Datenhoheit und Fristen.
Ob Netze BW Ihre gewünschten Änderungen übernommen hat, sehen Sie in unserer Antwort auf Ihre Stammdatenänderung.
Eine Geschäftsdatenanfrage auf Stammdaten, können Sie gerne über den Geschäftsdatenanfrage-Prozess im EDIFACT-Format ORDERS "Anfrage zur Übermittlung von Stammdaten" im Initial- bzw. Folgeprozess anfragen. Sie erhalten die Stammdaten von uns in Form einer UTILMD-Nachricht.
Bitte senden Sie uns keine E-Mails zu, wenn Sie Stammdaten benötigen. Anfragen per E-Mail können wir nicht bearbeiten.
In folgenden Fällen nimmt Netze BW keine Rückabwicklung vor:
- Wenn Sie uns als Gaslieferant eine Anmeldung mit einer falschen Zählernummer senden.
- Wenn Ihr Kunde dem Liefervertrag widerspricht.
- Wenn Sie als Gaslieferant einen falschen Kunden an- oder abmelden.
- Wenn aufgrund einer falschen Anmeldung durch Sie oder eines anderen Lieferanten der bisherige Kunde abgemeldet wird.
Grundsätzlich haben Sie als Gaslieferant die Möglichkeit bis zu 6 Wochen rückwirkend eine An- bzw. Abmeldung an Netze BW zu senden.
Als Netze BW haben wir neben der Rolle als Netzbetreiber auch die Marktpartnerrolle „grundzuständiger Messstellenbetreiber“. In dieser Rolle legen wir die Ablesetermine fest.
Um die hier anfallende Messstellengebühr bei der Ablesung gering zu halten, können wir diese Termine leider nicht auf Wunsch eines Lieferanten anpassen.
Seit dem 01. Januar 2020 fällt der Kommunalrabatt auf der Netznutzungsrechnung weg.
Der Grund hierfür ist einfach: Der Rabatt wird direkt mit den Kommunen verrechnet und Netze BW zahlt den Kommunalrabatt direkt an die Kommunen aus. Eine Verrechnung mit dem Gaslieferanten findet nicht mehr statt.
Wenn Sie keine Messdaten von uns erhalten haben, warten Sie bitte bis zum GeLi Gas-Fristende von 28 Tagen ab und prüfen Sie danach Ihren MSCONS-Eingang.
Wenn Sie von uns nach spätestens 28 Tagen immer noch keine Messdaten erhalten haben, dann geben Sie eine Geschäftsdatenanfrage via ORDERS in Auftrag. Eine bei Netze BW eingehende Geschäftsdatenanfrage wird automatisiert bearbeitet und eine vorhandene MSCONS versendet.
Bitte beachten Sie: Eine Geschäftsdatenanfrage dient lediglich der Anfrage zur Übermittlung bereits erfasster Daten.
Grundsätzlich erhalten Sie vom Netzbetreiber immer eine Rückmeldung auf Ihre Anforderung eines Korrekturwunsches. Für übernommene und korrigierte Zählerstände erhalten Sie immer eine Storno MSCONS und eine Korrektur MSCONS als Bestätigung.
Wenn Sie keine Rückmeldung erhalten haben, könnte folgender Sachverhalt vorliegen: Die Geli Gas verpflichtet Marktpartner, EDIFACT-Formate für den Datenaustausch zu verwenden.
Zähldaten müssen deshalb per MSCONS an Netze BW übermittelt werden. Erhalten wir ein anderes Format zur Zählerstandsmitteilung, wird dieses von uns nicht bearbeitet und beantwortet.
Wenn Sie eine Korrektur des wahren Wertes bei Netze BW anfordern wollen, dann senden Sie Zählerstände bitte im EDIFACT-Format MSCONS an die 1:1 Kommunikationsadresse.
Bitte geben Sie in der MSCONS die Statuszusatzinformation (STS-Segment) ZA4 mit an. Die Zählerstände werden auf Plausibilität geprüft und abhängig vom Ergebnis übernommen oder verworfen.
Für übernommene und korrigierte Zählerstände erhalten Sie eine Storno MSCONS und eine Korrektur MSCONS als Bestätigung.
Senden Sie uns gerne eine E-Mail an folgende Adresse: edm.gas@netze-bw.de.
Bitte geben Sie im Betreff unbedingt folgende Identifikationsmerkmale an: Marktlokations-ID, Messlokations-ID, Ablesedatum, Name Marktpartner.
Mit unserem Netze BW Entgeltrechner können Sie als Gaslieferant das individuelle Netzentgelt Ihrer Kund*innen berechnen.
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Netzentgelte Gas 2025
(PDF)
Gültig ab 01.01.2025
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Entgeltrechner Gas 2025
(XLS)
Gültig ab 01.01.2025
Unser Preisblattarchiv für die Sparte Gas finden Sie hier.
Das Arbeitsentgelt auf der Rechnung der Netze BW kann abweichen, wenn die Netznutzung unterjährig endet oder beginnt.
Konkret bedeutet das, dass in der Rechnung des letzten Abrechnungsmonats im Abrechnungszeitraum die Zonen des Arbeitsentgeltes temperaturabhängig über das Gradtagszahlenverfahren auf den unterjährig endenden oder beginnenden Abrechnungszeitraum abgegrenzt werden.
Gleichzeitig werden die kumulierten Arbeitswerte im Abrechnungszeitraum auf Basis der abgegrenzten Zonen bewertet.
Hier finden Sie auch die dazu entsprechende Ergänzung der Geschäftsbedingungen:
Die Brennwerte finden Sie hier.
Für die Leistungsberechnung einer unterjährigen Schlussrechnung durch Netze BW wird für die Ermittlung des Leistungsentgeltes die Maximalleistung der letzten zwölf Monate vor Ende der Belieferung zugrunde gelegt.
Hier finden sie auch die entsprechenden ergänzenden Geschäftsbedingungen:
Die Netze BW wendet für die Umsetzung der Umsatzsteuersenkung das Stichtagsverfahren an.
Was bedeutet dies genau?
- Wenn das Abrechnungsende innerhalb des Zeitraums 01.07.2020-31.12.2020 liegt, wird der komplette Rechnungszeitraum mit 16% besteuert.
- Wenn das Abrechnungsende außerhalb des Zeitraums 01.07.2020-31.12.2020 liegt (davor oder auch danach), wird der komplette Rechnungszeitraum mit 19% besteuert.
Der Rechnungsbeginn ist dabei nicht entscheidend, sondern immer nur das Enddatum des Abrechnungszeitraums.
Hintergrund: Aufgrund des Konjunkturpaketes der Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde die Umsatz-/Mehrwertsteuer im Zeitraum 01.07.2020 - 31.12.2020 von 19% auf 16% gesenkt.
Hier finden Sie als Messstellenbetreiber für Strom die notwendigen Unterlagen:
Hier finden Sie das Kontaktdatenblatt der Netze BW für die Sparte Strom:
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Kontaktdatenblatt Netzbetreiber (Strom)
(XLS)
Gültig seit 01.10.2022
- Kontaktdatenblatt WiM (XLS)
Hier finden Sie das Zertifikat Strom der Netze BW:
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Zertifikate Netzbetreiber Strom
(zip)
Gültig ab 12.11.2024
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Zertifikate Messstellenbetreiber Strom
(zip)
Gültig ab 12.11.2024
Hier finden Sie als Messstellenbetreiber für Gas die notwendigen Unterlagen:
Hier finden Sie das Kontaktdatenblatt Gas der Netze BW:
Hier finden Sie als Messstellenbetreiber für Gas das Zertifikat der Netze BW:
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Zertifikate Netzbetreiber Gas
(zip)
Gültig ab 28.10.2024
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Zertifikate Messstellenbetreiber Gas
(zip)
Gültig ab 28.10.2024